Besteuerung Aktien/Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.10.00 21:53:00 von
neuester Beitrag 22.10.00 22:05:44 von
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Hallo,
als Neuling mal kurz zwei Fragen:
1) Muss ich in der KSO auch dann Angaben machen, wenn ich mit meinen Spekulationsgewinnen (abzgl. Spesen etc.) )
unter die Freigrenze (DM 1.000) falle? oder nur, wenn die Freigrenze überschritten wird?
(bei Zinseinkünften unter DM 6.200 bei Verheirateten muss ich das ja nicht)
2) Zählen Ausgabeaufschläge bei Kauf von Fondsanteilen auch zu den Spesen und sind damit abziehbar?
Danke für die Antworten
Kailer
als Neuling mal kurz zwei Fragen:
1) Muss ich in der KSO auch dann Angaben machen, wenn ich mit meinen Spekulationsgewinnen (abzgl. Spesen etc.) )
unter die Freigrenze (DM 1.000) falle? oder nur, wenn die Freigrenze überschritten wird?
(bei Zinseinkünften unter DM 6.200 bei Verheirateten muss ich das ja nicht)
2) Zählen Ausgabeaufschläge bei Kauf von Fondsanteilen auch zu den Spesen und sind damit abziehbar?
Danke für die Antworten
Kailer
Hallo Kailer,
zu Frage 1 kann ich Dir folgendes mitteilen:
Du mußt, genauso wie bei Zinseinkünften keine Angaben machen, wenn Du abzüglich Aufwendungen unter der Freigrenze von DM 1.000,00 bleibst. Du solltest Dir aber die Unterlagen, die zu den geringeren Spekulationsgewinnen geführt haben unbedingt aufheben. Denn auch eine Privatperson kann von den Steuerbehörden geprüft werden. Hast Du die Unterlagen dann zur Hand, kannst Du Dir peinliche Fragen ersparen.
zu Frage 2:
Ausgabeaufschläge gehören natürlich genauso zu den Aufwendungen bei einem Fondsgeschäft, wie die Kauf- und Verkaufsprovision bei den Aktien.
Ich hoffe Dir mit der Beantwortung der Fragen geholfen zu haben.
Gruß
kirschrother_lump
zu Frage 1 kann ich Dir folgendes mitteilen:
Du mußt, genauso wie bei Zinseinkünften keine Angaben machen, wenn Du abzüglich Aufwendungen unter der Freigrenze von DM 1.000,00 bleibst. Du solltest Dir aber die Unterlagen, die zu den geringeren Spekulationsgewinnen geführt haben unbedingt aufheben. Denn auch eine Privatperson kann von den Steuerbehörden geprüft werden. Hast Du die Unterlagen dann zur Hand, kannst Du Dir peinliche Fragen ersparen.
zu Frage 2:
Ausgabeaufschläge gehören natürlich genauso zu den Aufwendungen bei einem Fondsgeschäft, wie die Kauf- und Verkaufsprovision bei den Aktien.
Ich hoffe Dir mit der Beantwortung der Fragen geholfen zu haben.
Gruß
kirschrother_lump
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