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    Klage gegen das EEG (Sachstand) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.00 12:51:41 von
    neuester Beitrag 26.10.00 14:59:25 von
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      schrieb am 24.10.00 12:51:41
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      Avatar
      schrieb am 24.10.00 20:19:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      weisst Du wie die Chancen stehen das neue EEG zu kippen? Besteht da Interesse beim Monti? Trittin meinte in einem ZDF-Bericht am Wochenende, das EEG sei die einzige Möglichkeit, erneuerbare Energien auf das von EU und BRD angestrebte Niveau zu erhöhen? Allerdings hiess es das EEG stünde auf wackeligen Beinen.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 24.10.00 20:46:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also genau weis ich das auch nicht. Habe nur diese aktuelle Meldung
      von heute aus Berlin, die sehr optimistisch ist. Es wird ein
      "europa-weiter Boom" für alle Arten der regenerativen Energie
      erwartet. (das wäre natürlich der "Hammer Ultimus" wenn der
      Europäische Gerichtshof hier das EEG für null und nichtig er-
      klären würde. Dann brechen alle Kurse zusammen. Aber persönlich
      kann ich daran nicht glauben.)
      --------------------------------------------

      bdt0402 4 Pl 138 dpa 2667

      Umwelt/Energie/
      Grüne erwarteten Expansion der Solarwirtschaft in der EU =

      Berlin (dpa> - Die deutsche Solarindustrie und die Grünen erwarten nach dem Boom im Inland jetzt eine EU-weite Expansion durch Exportgeschäfte. Hersteller von Solaranlagen erhoffen sich dabei weitere Unterstützung durch die Bundesregierung. Dies wurde bei einem Strategiegespräch zwischen der Grünen-Bundestagsfraktion und Vertretern der deutschen Solarwirtschaft am Dienstag in Berlin erläutert.

      «Seit In-Kraft-Treten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)im
      April diesen Jahres stieg die Nachfrage nach Solaranlagen rasant an
      sagte der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell.
      Im wesentlichen sei das auf die steigenden Ölpreise zurückzuführen.
      Zum Erfolg habe auch das entsprechende Gesetz beigetragen.

      Nach dem EEG erhalten Solaranlagenbesitzer für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen Pauschal -Vergütungsbetrag von 99 Pfermig. Der Solarstrom wird dann in das allgemeine Stromnetz eingespeist und in Zusammenarbeit mit führenden Stromanbietern weiter verbreitet. dpa jub/rt yydd rt
      241507 Okt 00
      Avatar
      schrieb am 24.10.00 20:49:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und was ist mit den Milliarden-Subventionen für die deutsche Kohle??
      Klagt da auch mal jemand dagegen??
      Da haben die Heuchler von Preussen Elektra, RWE, EON doch auch ihre Finger drin!!
      Avatar
      schrieb am 24.10.00 20:57:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... da würden die sich doch die Hände schmutzig machen,
      (ich meine schwarz). Ja, das sind wirklich Heuchler, anstatt
      sich ähnlich wie z. B. die Firma Shell langsam aber sicher
      "umzuorientieren" und evtl. mal die Richtung zu wechseln, halten
      die am Alten fest und wollen es "beschützen".

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      Avatar
      schrieb am 25.10.00 09:36:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      taz Nr. 6278 vom 24.10.2000, Seite 7, 75 Zeilen TAZ-Bericht DANIELA WEINGÄRTNER

      Kohle in Gefahr
      EU-Kommission will deutsche Steinkohle-Beihilfen senken. Minister Müller fürchtet Aus für Ruhrkohle-AG
      BRÜSSEL taz "Straßburg - Treffen mit Loyola de Palacio" steht für heute Nachmittag im Terminkalender von Werner Müller. Der parteilose deutsche Wirtschaftsminister hat sich in den vergangenen Tagen sehr um ein Treffen mit der für Energiefragen zuständigen Kommissarin bemüht. Er fürchtet "Unruhe im Revier", weil die EU-Kommission den 1997 zwischen Bundesregierung und Bergbau ausgehandelten Kohlekompromiss nicht länger hinnehmen will.

      Danach sollten die öffentlichen Subventionen für die Steinkohle von 9,25 Milliarden Mark 1998 auf 5,3 Milliarden im Jahr 2005 gesenkt werden. Schon 1999 hatte der Europäische Gerichtshof gefordert, die deutsche Kohle müsse billiger hergestellt werden, damit die Beihilfen schneller zurückgefahren werden könnten. Darauf beruft sich nun die EU-Kommission. Sie verlangt, dass die Bundesregierung wenigstens die staatlichen Mittel anders verteilt. Im laufenden Jahr werden 4,7 Milliarden Mark für den Abbau von Steinkohle und nur 2,3 Milliarden für Stilllegungsmaßnahmen ausgegeben. Die Kommission wäre laut de Palacios Sprecher Gilles Gantelet nur bereit, die staatliche Förderung weiter hinzunehmen, wenn das Verhältnis zwischen Stilllegungsmaßnahmen und Kohlesubventionen genau umgekehrt würde.

      Tatsächlich beruft sich die Bundesregierung auf den Vertrauensschutz. Schließlich seien die Details des Kohlekompromisses seit Jahren in Brüssel bekannt. Müsste nun ein Teil der bereits ausgezahlten Subventionen zurückverlangt werden, könne das zum Konkurs der Ruhrkohle-AG führen, warnte der Wirtschaftsminister gestern. Seine Kollegen im Energieminister-Rat will Müller für die Idee eines "nationalen Energiesockels" gewinnen. 10 Prozent des Primärenergieverbrauchs soll jedes Land nach eigenem Gusto fördern dürfen. Damit hätte die Bundesregierung nicht nur das Kohleproblem vom Hals. Auch bei den garantierten Mindestpreisen für Erneuerbare Energien dürfte sich die EU-Kommission nicht einmischen. Bis Müller seine Kollegen gewinnen kann, muss er weiter mit de Palacio diskutieren. Im November will die Kommission über die Kohlebeihilfen für 2000 entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 25.10.00 16:09:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      E N T W A R N U N G !!!
      Hört sich alles "schrecklich" juristisch an, aber im Ergebnis
      eindeutig eine Entwarnung!
      -----------------------------------------------------------------Tagesaktuelle IWR-Meldungen
      25.10.2000 14:53 Uhr
      Schlussanträge beim EuGH zu Stromeinspeisungsgesetz ohne unmittelbare Auswirkungen auf EEG

      Hinsichtlich der morgen auf der Tagesordnung des Europäischen Gerichtshofes stehenden Schlussanträge im Rahmen des Klageverfahrens der PreussenElektra gegen das (alte) Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) erklärt der forschungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN, Hans-Josef Fell:

      "Am morgigen Donnerstag wird Generalanwalt Jacobs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Schlussanträge im Vorabentscheidungsverfahren zum alten Stromeinspeisungsgesetz stellen. Der Vortrag des Generalanwalts wird mit Spannung erwartet, weil er möglicherweise Ausführungen zu der zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission umstrittenen Frage enthält, ob das alte Stromeinspeisungsgesetz beihilferelevante Tatbestände im Sinne des EG-Vertrags enthält. Es ist Auffassung des Deutschen Bundestages im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass das Stromeinspeisungsgesetz keine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags ist, weil die Vergütungen von privaten Akteuren und nicht vom Staat gezahlt werden. Dagegen versucht die Europäische Kommission seit langem, den Beihilfebegriff über den Wortlaut des EG-Vertrags hinaus auszuweiten und auf sämtliche mitgliedstaatlichen Lenkungsmaßnahmen auszudehnen. Es bleibt zu hoffen, dass der Generalanwalt diesen Versuchen, den EG-Vertrag zu überdehnen, eine klare Absage erteilen wird.

      Selbst wenn der Generalanwalt der Auffassung der Europäischen Kommission folgen und die Vergütungen nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz für eine Beihilfe halten sollte, besteht - entgegen anderslautenden Pressemeldungen - kein Anlass zur Sorge. Denn zunächst ist keineswegs sicher, dass der Gerichtshof einer solchen Ansicht des Generalanwalts folgen würde, weil sie seiner bisherigen Rechtsprechung widerspräche. Es ist auch denkbar, dass er sich überhaupt nicht zum Charakter Einspeisevergütung äußert. Sollte er sich äußern, beträfe die Entscheidung zunächst nur das konkrete zivilrechtliche Verfahren vor dem Landgericht Kiel und würde ansonsten keine Bindungswirkung entfalten. Insbesondere wäre keineswegs gesagt, dass die Beihilfe unzulässig wäre und die gezahlten Vergütungen zu erstatten wären. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Europäische Kommission die Einspeisevergütung als nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklären würde. Dies hat sie zurecht nicht getan. Vielmehr verfolgt auch die Kommission ehrgeizige Ausbauziele für erneuerbare Energien. So soll der Anteil bis 2010 verdoppelt werden, den Mitgliedstaaten dabei aber die Wahl der Mittel freigestellt bleiben.

      Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben weder die Schlussanträge des Generalanwalts noch das Urteil des EuGH unmittelbare Auswirkungen. Zum einen ist das EEG nicht Gegenstand des Verfahrens. Zum anderen ist das EEG in wesentlichen Punkten nicht mit dem alten Stromeinspeisungsgesetz vergleichbar. Insbesondere ist die regionale Ungleichbehandlung, die Anlass der Klage der PreussenElektra war, im EEG beseitigt. Aber selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass eine Entscheidung des EuGH zum alten Stromeinspeisungsgesetz Anhaltspunkte für die Beurteilung des EEG als Beihilfe enthielte, bestünde kein Anlass zur Sorge. Denn die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag für die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien den Mitgliedstaaten ausdrücklich freigestellt, Regelungen wie das EEG zu treffen, um die ehrgeizigen Gemeinschaftsziele zu erreichen. Der Deutsche Bundestag hat bereits bei der Verabschiedung darauf geachtet, dass das EEG in jedem Fall mit dem gemeinsamen Markt und dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist."

      © IWR
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 12:23:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      26.10.2000 11:25 Uhr
      EuGH: Altes Stromeinspeisungsgesetz ist keine Beihilfe

      Generalanwalt F.G. Jacobs vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertritt in seinem Schlußantrag in der Rechtssache Preussen Elektra/Schleswag die Ansicht, dass eine gesetztliche Regelung, durch die Elektrizitätsunternehmen dazu verpflichtet werden, Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgelegten Mindestpreis abzunehmen, aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keine! staatliche Beihilfe zugunsten der Erzeuger von Ökostrom darstellt. Weiterhin ist der Generalanwalt Jacobs der Ansicht, dass das deutsche Stromeinspeisungsgesetz zwar nicht den Anwendungsbereich der gemeinschaftsrechtlichen Beihilferegelung fällt, aber möglicherweise mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs unvereinbar ist. Beschränke sich die Abnahmepflicht auf in dem bestreffenden Mitgliedsstaat erzeugten Ökostrom, so ist eine derartige Regelung als Massnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung gemeinschaftsrechtlich verboten, soweit sie nicht durch Gründe des Umweltschutzes gerechtfertigt ist, so der Generalanwalt.

      Hinweis: Die Schlußanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Der Generalanwalt hat die Aufgabe, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit eine rechtliche Lösung für die betreffende Rechtssache vorzuschlagen.


      © IWR
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 12:44:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      UVS: Verfahren zum alten Einspeisegesetz ohne direkte Auswirkungen
      Die Schlussanträge zum alten Stromeinspeisungsgesetz in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das teilt die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) in einem Rundschreiben mit. Dennoch erwarten Solar-Lobby und Politik mit großer Spannung die Anträge, die Generalanwalt Jacobs am 26.10.2000 im Vorabentscheidungsverfahren zum alten Stromeinspeisungsgesetz stellt. Besondere Bedeutung haben mögliche Ausführungen zu der zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission umstrittenen Frage, ob das alte Stromeinspeisungsgesetz beihilferelevante Tatbestände im Sinne des EG-Vertrags enthält.

      Nach Auffassung der UVS wie auch von Politikern aus den Reihen der Regierungskoalition hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine direkten Folgen für das EEG und die Vergütung von Solarstrom. Hierzu erklärte das Büro des Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell (Bündnis 90 / Die Grünen):
      "Es ist Auffassung des Deutschen Bundestages im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, dass das Stromeinspeisungsgesetz keine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags ist, weil die Vergütungen von privaten Akteuren und nicht vom Staat gezahlt werden. Dagegen versucht die Europäische Kommission seit langem, den Beihilfebegriff über den Wortlaut des EG-Vertrags hinaus auszuweiten und auf sämtliche mitgliedstaatlichen Lenkungsmaßnahmen auszudehnen. Es bleibt zu hoffen, dass der Generalanwalt diesen Versuchen, den EG-Vertrag zu überdehnen, eine klare Absage erteilen wird".

      Folgt der Generalanwalt der Auffassung der EU-Kommission, besteht nach Auffassung der UVS dennoch kein Anlass zur Sorge. Auch das Urteil des Gerichtshofs betreffe das Erneuerbare-Energien-Gesetz nur mittelbar. Zum einen, weil das EEG nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Zum anderen, weil es in wesentlichen Punkten nicht mit dem alten Stromeinspeisungsgesetz vergleichbar sei. Insbesondere sei die regionale Ungleichbehandlung, die Anlass einer Klage der PreussenElektra war, im EEG beseitigt worden.

      Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Entscheidung des EuGH zum alten Stromeinspeisungsgesetz Anhaltspunkte für die Beurteilung des EEG als Beihilfe enthielte, ist die Unternehmensvereinigung zuversichtlich. Die Europäische Kommission habe in ihrem Vorschlag für die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien den Mitgliedstaaten ausdrücklich freigestellt, Regelungen wie das EEG zu treffen, um die ehrgeizigen Gemeinschaftsziele zu erreichen. Und der Deutsche Bundestag habe bereits bei der Verabschiedung darauf geachtet, dass das EEG in jedem Fall mit dem gemeinsamen Markt und dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft zu vereinbaren ist.

      Quelle: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS)
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 14:59:25
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