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    Vorsorgeaufwendungen - Höchstbeträge? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.00 17:50:10 von
    neuester Beitrag 04.11.00 23:26:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 282.397
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      Avatar
      schrieb am 26.10.00 17:50:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      weiß jemand wie man die absetzbaren Beträge für Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) in der Einkommenssteuererklärung richtig berechnet? Offensichtlich ist der Höchstbetrag bis zu dem 100% angerechnet werden DM 5.220,--. Darüberhinaus wird die Hälfte angerechnet bis max. DM 2.610,--. Aber was fällt da alles drunter?

      Meine Frau ist Arbeitnehmerin - fallen an: Sozialversicherungsbeiträge -, ich Gewerbetreibender: fallen an: Lebensversicherung, priv. Krankenversicherung, priv. Haftpflicht. Was fällt da alles unter die Höchstbetragsgrenze?

      Hab leider nix genaues im Internet gefunden und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
      Viele Grüße, radün.
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 18:24:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo radün :) :) :)
      Lange nix mehr gehört von Dir. Also ich will mal mein Bestes geben, als Spezialist für einfache Fälle:
      Nehmen wir mal an, deine Frau hat brutto 50.000,-- verdient.

      Hierzu sind dann rd. 10.300,-- Sozialversicherungsbeitrag auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Dazu zählst Du alle weiter Kranken-, Pflege-, Unfall-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen und dann kommst zu Summa Summarum auf sagen wir mal DM 17.200,--

      Der Vorwegbetrag in Höhe von DM 12.000,--
      mindert sich um 16 % des Lohns 8.000,--
      Also kannste mal schon gutschreiben........... 4.000,--...4.000,--

      Von deinen 17.200 bleiben also noch übrig ...13.200,--

      Jetzt bekommst Du höchstens.................. 5.220,--.. 5.220,--

      Von deinen 13.200,-- bleiben also noch übrig... 7.980,--

      Und weil das mehr ist als 5.220,-- bekommste nochmals
      höchstens die Hälfte von 5.220,-- dazu................... 2.610,--

      Du ziehste also höchstens 11.830,-- als VSA ab, obwohl Ihr
      17.200,-- abgewendet habt. Mehr kann man nicht abziehen wegen dieser
      Höchstgeträge.

      Das Schema steht übrigens in den Erläuterungen, die man beim Finanzeamt zu den Steuervordrucken erhält.

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 21:19:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Heeeeeeeyyyyyy SanTau, Du oller Krabbenficher :)
      Das freut mich aber! Warst Du solange im Urlaub oder womöglich beim Kuddern in der Nordostsee verschollen? Hab Dich beim Schachturnier vermißt.

      Danke für Deine Informationen. Gilt das mit den Vorwech-12.000,-- zusammen für uns einmal und wird hierzu nur das Gehalt meiner Frau berücksichtigt? Meine Einnahmen aus Gewerbebetrieb nicht? Die Erläuterungen vom FA hab ich leider nicht mehr.

      Viele Grüße vom anderen Ende der Republik, radün :)

      P.S. Wenn Du willst, könnten wir uns mal ein Schach-Duell liefern. Beim Turnier bin ich ja leider schon draußen. Wie Du siehst, hättest Du einen leichten Gegner. :D
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 23:48:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi radün, altes Haus :) :) :) :) :) :)
      Na ja, es geht so rum :D :D :D

      Habe mal bei meinem Altmeister A. Suetin (Lehrbuch) nachgefragt, aber der meinte, ich sei zu blöd zum Schach spielen!:( :( :( :(
      Dann kam dazu, daß ich länger nicht im Land war. :cool: :cool: :cool:

      Also: Die 12.000,-- sind zusammen für Euch beide! Und nur das Gehalt Deiner Frau wird berücksichtigt. Deine Kohle nicht!!! :cool: :cool:
      Respektive Lohn Frau 50.000,-- x 16 % = DM 8.000,-- Kürzungsbetrag.

      In der Regel kannst Du davon ausgehen, daß Deine Aufwendungen für die Vorsorge (Kranken-,Pflege-,Renten-,Lebens-,Unfall-,Haftpflicht-versicherungen etc.) höher sind, als Dir als abziehbarer Betrag zusteht.
      Ist das einigermaßen rübergekommen?

      Melde Dich, wenn was unklar ist :D
      Und schöne Grüße

      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 27.10.00 09:16:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke SanTau, jetzt hat´s sogar der Dümmste kapiert: ich! :D
      Ciao, radün :)

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      Avatar
      schrieb am 04.11.00 23:26:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo radün,
      man könnte auch eine getrennte Einkommensteuerveranlagung beantragen, da ein Teil
      deines Vorwegabzuges durch die Sonderausgaben deiner Frau gekürzt werden.
      Im Endergebnis ist eine geringere Steuerbelastung möglich. Dazu ist aber eine
      genaue Berechnung nötig.

      Grüßle


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