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    Steuerfragen zum Übergang Studium - Beruf - Gewerbe (Komplex!) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.00 10:33:57 von
    neuester Beitrag 29.10.00 23:37:58 von
    Beiträge: 5
    ID: 284.243
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      Avatar
      schrieb am 29.10.00 10:33:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi! Ich studiere in diesem Jahr noch, ab 2001 werde ich arbeiten. Wie ist das jetzt mit der Steuererklärung für 2000? Ich werde doch noch als Student veranlagt (z.B. habe ich dieses Jahr noch keine weiteren Einkünfte als Spekulationsgewinne und es gilt die 13.000 DM Grenze), oder? Das zweite Problem: Seit Anfang diesen Jahres habe ich eine Multimedia-Agentur als Gewerbe angemeldet, die aber aufgrund hoher Anschaffungskosten (Computer, Plotter, Programme,...) noch keine Gewinne abwirft, sondern vielmehr Verluste verursacht. Kann ich die irgendwie geltend machen und mit den Gewinnen aus Aktienspekulationen verrechnen? Nehmen wir nur mal ein Bsp. an: 25000,- SpekuGewinne, 13000,- sind Existenzminimum, abzgl. Werbungskosten und Sonderaufwendungen (3000,-) wären 9000,- zu versteuern. Könnte ich jetzt z.B. 5000,- Verlust aus Gewerbe irgendwie einbringen? Kannst schön kompliziert, oder? Wenn sich trotzdem jemand rantraut: Mega-THANXXX!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 11:29:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekulationsgewinne und negative Erträge aus einem Gewerbebetrieb können bzw. werden im Rahmen der Einkunftsermitlung gegeneinander aufgerecht. Abziehen kannst du Vorsorgeaufwendungen(Versicherungen) die bei Deinen Größenordnungen nahezu voll abzugsfähig sind, "studentenfreibetrag" DM 1.800,00 , Sonderausgabenpauschbetrag etc.
      Je nachdem ist die Vorsorgepauschale (wird seitens des Finanzamtes berechnet) wahrscheinlich günstiger. Ist nur mal ne grobe richtschnur, da man ohne konkrete fakten schlecht was sagen kann!
      Also aktuell brauchst Du Dir keine großen sorgen zu machen!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 15:50:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Seifi69

      Also da haben wir ja wohl ein bisschen was durcheinandergeworfen!

      Zunächst einmal wird das Finanzamt keine Vorsorgepauschale berechen,
      da crashscout keinen Arbeitslohn bezogen hat, wie er oben dargestellt
      hat.

      Ferner kenne ich keinen Studentenfreibetrag i.H.v. DM 1.800. Meines
      Erachtens gibt es eine 1800 DM-Grenze bei TATSÄCHLICH angefallene
      Aufwendungen für die Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf,
      was hier ebenfalls unanwendbar scheint.

      Es gibt zwar noch eine 1800 DM-Grenze, jedoch bezieht sich diese auf
      den Ausbildungsfreibetrag für Kinder unter 18 Jahre, wobei dieser FB
      nur für die Eltern gilt.

      Was soll dieser Studentenfreibetrag sein? Ich lass mich gern belehren!


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 21:17:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @teuton trader

      Leg doch nicht gleich immer alles auf die Goldwaage. Die DM 1800 sind wirklich kein Freibetrag,
      allerdings habe ich auch noch niemand gesehen, der die DM 1800 Kosten nicht irgendwie
      zusammengebracht hat. Da muss man schon ganz schön einfallslos sein. Somit bekommt im
      Ergebnis jeder Student die DM 1800. Man könnte somit schon von einem Freibetrag sprechen.
      Das sagt dir jetzt ein Praktiker, kein Theoretiker.

      Viele Grüsse

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 23:37:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      jo, mit der Vorsorgepauschale habe ich mich echt vertan. SORRY!!! Je nach Alter von chrashscout hat er ja eh so ca. DM 1200 abzugsfähige Kosten aus der studentische KV. Die DM 1.800 sind abzugsfähige Kosten im Rahmen der Sonderausgaben(Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf)! Ich habe diese Kosten niemals belegmäßig nachweisen müssen und habe es auch noch nie gehört! Das mit dem Freibetrag hätte ich in "-strichen setzen sollen. Ich wollte es nur einfach darstellen! Wichtig ist doch eigentlich nur das bei den genannten Zahlen nichts schlimmes passieren kann!

      seifi69

      P. S. Man sollte auch nicht kurz nach dem Aufstehen einen Beitrag schreiben!


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