Steuerfragen zum Übergang Studium - Beruf - Gewerbe (Komplex!) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.00 10:33:57 von
neuester Beitrag 29.10.00 23:37:58 von
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Hi! Ich studiere in diesem Jahr noch, ab 2001 werde ich arbeiten. Wie ist das jetzt mit der Steuererklärung für 2000? Ich werde doch noch als Student veranlagt (z.B. habe ich dieses Jahr noch keine weiteren Einkünfte als Spekulationsgewinne und es gilt die 13.000 DM Grenze), oder? Das zweite Problem: Seit Anfang diesen Jahres habe ich eine Multimedia-Agentur als Gewerbe angemeldet, die aber aufgrund hoher Anschaffungskosten (Computer, Plotter, Programme,...) noch keine Gewinne abwirft, sondern vielmehr Verluste verursacht. Kann ich die irgendwie geltend machen und mit den Gewinnen aus Aktienspekulationen verrechnen? Nehmen wir nur mal ein Bsp. an: 25000,- SpekuGewinne, 13000,- sind Existenzminimum, abzgl. Werbungskosten und Sonderaufwendungen (3000,-) wären 9000,- zu versteuern. Könnte ich jetzt z.B. 5000,- Verlust aus Gewerbe irgendwie einbringen? Kannst schön kompliziert, oder? Wenn sich trotzdem jemand rantraut: Mega-THANXXX!
Spekulationsgewinne und negative Erträge aus einem Gewerbebetrieb können bzw. werden im Rahmen der Einkunftsermitlung gegeneinander aufgerecht. Abziehen kannst du Vorsorgeaufwendungen(Versicherungen) die bei Deinen Größenordnungen nahezu voll abzugsfähig sind, "studentenfreibetrag" DM 1.800,00 , Sonderausgabenpauschbetrag etc.
Je nachdem ist die Vorsorgepauschale (wird seitens des Finanzamtes berechnet) wahrscheinlich günstiger. Ist nur mal ne grobe richtschnur, da man ohne konkrete fakten schlecht was sagen kann!
Also aktuell brauchst Du Dir keine großen sorgen zu machen!
Je nachdem ist die Vorsorgepauschale (wird seitens des Finanzamtes berechnet) wahrscheinlich günstiger. Ist nur mal ne grobe richtschnur, da man ohne konkrete fakten schlecht was sagen kann!
Also aktuell brauchst Du Dir keine großen sorgen zu machen!
@Seifi69
Also da haben wir ja wohl ein bisschen was durcheinandergeworfen!
Zunächst einmal wird das Finanzamt keine Vorsorgepauschale berechen,
da crashscout keinen Arbeitslohn bezogen hat, wie er oben dargestellt
hat.
Ferner kenne ich keinen Studentenfreibetrag i.H.v. DM 1.800. Meines
Erachtens gibt es eine 1800 DM-Grenze bei TATSÄCHLICH angefallene
Aufwendungen für die Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf,
was hier ebenfalls unanwendbar scheint.
Es gibt zwar noch eine 1800 DM-Grenze, jedoch bezieht sich diese auf
den Ausbildungsfreibetrag für Kinder unter 18 Jahre, wobei dieser FB
nur für die Eltern gilt.
Was soll dieser Studentenfreibetrag sein? Ich lass mich gern belehren!
teuton_trader
Also da haben wir ja wohl ein bisschen was durcheinandergeworfen!
Zunächst einmal wird das Finanzamt keine Vorsorgepauschale berechen,
da crashscout keinen Arbeitslohn bezogen hat, wie er oben dargestellt
hat.
Ferner kenne ich keinen Studentenfreibetrag i.H.v. DM 1.800. Meines
Erachtens gibt es eine 1800 DM-Grenze bei TATSÄCHLICH angefallene
Aufwendungen für die Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf,
was hier ebenfalls unanwendbar scheint.
Es gibt zwar noch eine 1800 DM-Grenze, jedoch bezieht sich diese auf
den Ausbildungsfreibetrag für Kinder unter 18 Jahre, wobei dieser FB
nur für die Eltern gilt.
Was soll dieser Studentenfreibetrag sein? Ich lass mich gern belehren!
teuton_trader
@teuton trader
Leg doch nicht gleich immer alles auf die Goldwaage. Die DM 1800 sind wirklich kein Freibetrag,
allerdings habe ich auch noch niemand gesehen, der die DM 1800 Kosten nicht irgendwie
zusammengebracht hat. Da muss man schon ganz schön einfallslos sein. Somit bekommt im
Ergebnis jeder Student die DM 1800. Man könnte somit schon von einem Freibetrag sprechen.
Das sagt dir jetzt ein Praktiker, kein Theoretiker.
Viele Grüsse
Steueragent
Leg doch nicht gleich immer alles auf die Goldwaage. Die DM 1800 sind wirklich kein Freibetrag,
allerdings habe ich auch noch niemand gesehen, der die DM 1800 Kosten nicht irgendwie
zusammengebracht hat. Da muss man schon ganz schön einfallslos sein. Somit bekommt im
Ergebnis jeder Student die DM 1800. Man könnte somit schon von einem Freibetrag sprechen.
Das sagt dir jetzt ein Praktiker, kein Theoretiker.
Viele Grüsse
Steueragent
jo, mit der Vorsorgepauschale habe ich mich echt vertan. SORRY!!! Je nach Alter von chrashscout hat er ja eh so ca. DM 1200 abzugsfähige Kosten aus der studentische KV. Die DM 1.800 sind abzugsfähige Kosten im Rahmen der Sonderausgaben(Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf)! Ich habe diese Kosten niemals belegmäßig nachweisen müssen und habe es auch noch nie gehört! Das mit dem Freibetrag hätte ich in "-strichen setzen sollen. Ich wollte es nur einfach darstellen! Wichtig ist doch eigentlich nur das bei den genannten Zahlen nichts schlimmes passieren kann!
seifi69
P. S. Man sollte auch nicht kurz nach dem Aufstehen einen Beitrag schreiben!
seifi69
P. S. Man sollte auch nicht kurz nach dem Aufstehen einen Beitrag schreiben!
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