Steuern -Link !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.00 16:45:48 von
neuester Beitrag 31.10.00 22:16:45 von
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ID: 284.409
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bekomme ich keinen einzigen Smily dafür?
Danke!
Danke.Danke!!!!!!!!!
214 x Gelesen und Smilys?
Nur ein kleiner Tip:
Bei Verlusten ist es wesentlich besser,
als Gewerbebetrieb behandelt zu werden,
denn dann wäre ein Verlustausgleich mit
anderen Einkunftsarten (Nichtselbständiger Tätigkeit usw.)
und auch ein Verlustrücktrag oder -vortrag mögich !!
Bei Verlusten ist es wesentlich besser,
als Gewerbebetrieb behandelt zu werden,
denn dann wäre ein Verlustausgleich mit
anderen Einkunftsarten (Nichtselbständiger Tätigkeit usw.)
und auch ein Verlustrücktrag oder -vortrag mögich !!
an zwrecht: und Smily?
ich persönlich, smile ja schon lange;
aber keine ahnung wie das geht !!!
-------
hey Igor1,
aber heute, jetzt will ich wirklich mal was arbeiten,
das gestern mit datacare und nachfolgend hat wirklich
zeit gekostet (1xFrau+3xKinder+Samstag+Scfi+heuteSonntag
mitSonnenschein!!!+noch arbeit!!!!)
----
vielleicht morgen (2-5Uhr)!!!
aber keine ahnung wie das geht !!!
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hey Igor1,
aber heute, jetzt will ich wirklich mal was arbeiten,
das gestern mit datacare und nachfolgend hat wirklich
zeit gekostet (1xFrau+3xKinder+Samstag+Scfi+heuteSonntag
mitSonnenschein!!!+noch arbeit!!!!)
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vielleicht morgen (2-5Uhr)!!!
Hallöchen igor1!!!
Die Seiten sind recht nett, allerdings ausbaufähig. Deshalb ein kleines Smiley von mir.
Ich hab mal eine andere Frage bezüglich der geplanten Reformierung des Steuerberatungsgesetzes....
ist das unaufgeforderte Anbieten der eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen weiterhin untersagt....und
wo sind die Grenzen hinsichtlich des Mediums Internet zu ziehen....Danke!!!
Gruss
Ein kleiner Tipke
Die Seiten sind recht nett, allerdings ausbaufähig. Deshalb ein kleines Smiley von mir.
Ich hab mal eine andere Frage bezüglich der geplanten Reformierung des Steuerberatungsgesetzes....
ist das unaufgeforderte Anbieten der eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen weiterhin untersagt....und
wo sind die Grenzen hinsichtlich des Mediums Internet zu ziehen....Danke!!!
Gruss
Ein kleiner Tipke
KEINE AHNUNG!
eigenen Dienste!:-))))))))))))))))))))))
Grenzen? Pfui!
Antwort vom kleinen "KRUSE"
----------
Sachgerechte, neutrale Werbung ist erlaubt.
(Ich bin der beste StB o.ä....) ist und bleibt
natürlich verboten.
Hilfestellung gibt´s in der Rechtssprechung zur
Werbung bei den Rechtsanwälten.
----------
Und an Igor1:
Mit "anbieten von Diensten" ist nicht das gemeint,
was du gerade gedacht hast !!!
----------
Sachgerechte, neutrale Werbung ist erlaubt.
(Ich bin der beste StB o.ä....) ist und bleibt
natürlich verboten.
Hilfestellung gibt´s in der Rechtssprechung zur
Werbung bei den Rechtsanwälten.
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Und an Igor1:
Mit "anbieten von Diensten" ist nicht das gemeint,
was du gerade gedacht hast !!!
AUSBAUFÄHIG:
Dann kopiere ich doch einfach mal u.a. meine Antwort
zum Thema verfallene Optionsscheine hierher....
Thema: Verfallene Optionsscheine....
--------
THEMA: Verfallene Optionsscheine (siehe dortige Seite)
von crashscout 29.10.00 11:53:56
...o.k., hätte mich früher informieren müssen, war doof, aber gibt es wirklich keine Möglichkeit, verfallene Optionsscheine von Spekulationsgewinnen abzuziehen (unten hat jd. gepostet, dass das seit 1999 mit Einschränkungen schon möglich ist)? Wenn nicht, stellen Banken (können die das?) nachträglich noch einen symbolischen Verkaufsauftrag (um nicht mehr geht es ja dabei) über sagen wir 0,01 Euro aus? Hat jemand damit Erfahrungen? THANXXX!
von rolf 29.10.00 17:35:59
wie wäre es mit dieser theoretischen (?) Möglichkeit?
sich den Schein selbst für 1 cent das Stück abkaufen; man bekommt eine Verkaufsabrechnung der Bank und kann
so die Verluste erklären; den neuerlichen Kauf und Totalverlust kann man natürlich in die Binsen schreiben.
ist so etwas ok? akzeptiert das FA so was?
von zwrecht 29.10.00 20:45:08
Der Besteuerung unterliegen Spekulationsgewinn und
-VERLUSTE.
----------
Da der Verlust eingetreten ist, besteht die Möglichkeit
diesen steuerlich geltend zu machen.
Nachweise über den Kauf wird man wohl haben.
Es obliegt dir selbst eventuelle Nachweise über den verfall
beizubringen, oder den Verlust "darzulegen".
Darlegen heisst z.B., dass bei Nachweis, dass der Kurs
tatsächlich jederzeit höher war, also ein Verkauf nur mit
Verlust möglich war. Deine Bank wird dir sicherlich bestätigen,
wie lange dein OS im Depot war. War er es am Verfallstag auch
noch, dann ist der Totalverlust dargelegt.
-----
Ein Verkauf ist nicht erforderlich. Da nicht der Verkauf
steuerlich massgeblich ist, sondern der Verlust !!!!
-----
Der Nachweis, bzw. das Darlegen müsste auch dadurch möglich
sein, dass die Bank ihn ja irgendwann einmal aus deinem Depot
ausgebucht hat und du hierrüber eine Buchungsnote hast.
-----
Bitte nicht vergessen:
Zwischen Kauf und Verfall darf nicht mehr als ein Jahr vergangen
sein.
Dann kopiere ich doch einfach mal u.a. meine Antwort
zum Thema verfallene Optionsscheine hierher....
Thema: Verfallene Optionsscheine....
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THEMA: Verfallene Optionsscheine (siehe dortige Seite)
von crashscout 29.10.00 11:53:56
...o.k., hätte mich früher informieren müssen, war doof, aber gibt es wirklich keine Möglichkeit, verfallene Optionsscheine von Spekulationsgewinnen abzuziehen (unten hat jd. gepostet, dass das seit 1999 mit Einschränkungen schon möglich ist)? Wenn nicht, stellen Banken (können die das?) nachträglich noch einen symbolischen Verkaufsauftrag (um nicht mehr geht es ja dabei) über sagen wir 0,01 Euro aus? Hat jemand damit Erfahrungen? THANXXX!
von rolf 29.10.00 17:35:59
wie wäre es mit dieser theoretischen (?) Möglichkeit?
sich den Schein selbst für 1 cent das Stück abkaufen; man bekommt eine Verkaufsabrechnung der Bank und kann
so die Verluste erklären; den neuerlichen Kauf und Totalverlust kann man natürlich in die Binsen schreiben.
ist so etwas ok? akzeptiert das FA so was?
von zwrecht 29.10.00 20:45:08
Der Besteuerung unterliegen Spekulationsgewinn und
-VERLUSTE.
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Da der Verlust eingetreten ist, besteht die Möglichkeit
diesen steuerlich geltend zu machen.
Nachweise über den Kauf wird man wohl haben.
Es obliegt dir selbst eventuelle Nachweise über den verfall
beizubringen, oder den Verlust "darzulegen".
Darlegen heisst z.B., dass bei Nachweis, dass der Kurs
tatsächlich jederzeit höher war, also ein Verkauf nur mit
Verlust möglich war. Deine Bank wird dir sicherlich bestätigen,
wie lange dein OS im Depot war. War er es am Verfallstag auch
noch, dann ist der Totalverlust dargelegt.
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Ein Verkauf ist nicht erforderlich. Da nicht der Verkauf
steuerlich massgeblich ist, sondern der Verlust !!!!
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Der Nachweis, bzw. das Darlegen müsste auch dadurch möglich
sein, dass die Bank ihn ja irgendwann einmal aus deinem Depot
ausgebucht hat und du hierrüber eine Buchungsnote hast.
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Bitte nicht vergessen:
Zwischen Kauf und Verfall darf nicht mehr als ein Jahr vergangen
sein.
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