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    eröffnet am 29.10.00 16:45:48 von
    neuester Beitrag 31.10.00 22:16:45 von
    Beiträge: 20
    ID: 284.409
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      Avatar
      schrieb am 29.10.00 16:45:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:07:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      bekomme ich keinen einzigen Smily dafür?
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:30:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke!:(
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:33:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:33:59
      Beitrag Nr. 5 ()

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      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:33:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:34:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:34:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:39:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke.Danke!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 18:03:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      214 x Gelesen und Smilys?
      :( :( :( :(
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 20:21:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nur ein kleiner Tip:
      Bei Verlusten ist es wesentlich besser,
      als Gewerbebetrieb behandelt zu werden,
      denn dann wäre ein Verlustausgleich mit
      anderen Einkunftsarten (Nichtselbständiger Tätigkeit usw.)
      und auch ein Verlustrücktrag oder -vortrag mögich !!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 20:29:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      an zwrecht: und Smily?
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 20:50:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich persönlich, smile ja schon lange;
      aber keine ahnung wie das geht !!!
      -------
      hey Igor1,
      aber heute, jetzt will ich wirklich mal was arbeiten,
      das gestern mit datacare und nachfolgend hat wirklich
      zeit gekostet (1xFrau+3xKinder+Samstag+Scfi+heuteSonntag
      mitSonnenschein!!!+noch arbeit!!!!)
      ----
      vielleicht morgen (2-5Uhr)!!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 21:41:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallöchen igor1!!!

      Die Seiten sind recht nett, allerdings ausbaufähig. Deshalb ein kleines Smiley von mir.
      Ich hab mal eine andere Frage bezüglich der geplanten Reformierung des Steuerberatungsgesetzes....
      ist das unaufgeforderte Anbieten der eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen weiterhin untersagt....und
      wo sind die Grenzen hinsichtlich des Mediums Internet zu ziehen....Danke!!!

      Gruss

      Ein kleiner Tipke
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 22:31:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      KEINE AHNUNG!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 22:34:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      eigenen Dienste!:-))))))))))))))))))))))
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 22:35:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Grenzen? Pfui!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 23:05:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort vom kleinen "KRUSE"
      ----------
      Sachgerechte, neutrale Werbung ist erlaubt.
      (Ich bin der beste StB o.ä....) ist und bleibt
      natürlich verboten.
      Hilfestellung gibt´s in der Rechtssprechung zur
      Werbung bei den Rechtsanwälten.
      ----------
      Und an Igor1:
      Mit "anbieten von Diensten" ist nicht das gemeint,
      was du gerade gedacht hast !!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 23:17:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      AUSBAUFÄHIG:
      Dann kopiere ich doch einfach mal u.a. meine Antwort
      zum Thema verfallene Optionsscheine hierher....
      Thema: Verfallene Optionsscheine....
      --------
      THEMA: Verfallene Optionsscheine (siehe dortige Seite)
      von crashscout 29.10.00 11:53:56
      ...o.k., hätte mich früher informieren müssen, war doof, aber gibt es wirklich keine Möglichkeit, verfallene Optionsscheine von Spekulationsgewinnen abzuziehen (unten hat jd. gepostet, dass das seit 1999 mit Einschränkungen schon möglich ist)? Wenn nicht, stellen Banken (können die das?) nachträglich noch einen symbolischen Verkaufsauftrag (um nicht mehr geht es ja dabei) über sagen wir 0,01 Euro aus? Hat jemand damit Erfahrungen? THANXXX!





      von rolf 29.10.00 17:35:59
      wie wäre es mit dieser theoretischen (?) Möglichkeit?

      sich den Schein selbst für 1 cent das Stück abkaufen; man bekommt eine Verkaufsabrechnung der Bank und kann
      so die Verluste erklären; den neuerlichen Kauf und Totalverlust kann man natürlich in die Binsen schreiben.

      ist so etwas ok? akzeptiert das FA so was?





      von zwrecht 29.10.00 20:45:08
      Der Besteuerung unterliegen Spekulationsgewinn und
      -VERLUSTE.
      ----------
      Da der Verlust eingetreten ist, besteht die Möglichkeit
      diesen steuerlich geltend zu machen.
      Nachweise über den Kauf wird man wohl haben.
      Es obliegt dir selbst eventuelle Nachweise über den verfall
      beizubringen, oder den Verlust "darzulegen".
      Darlegen heisst z.B., dass bei Nachweis, dass der Kurs
      tatsächlich jederzeit höher war, also ein Verkauf nur mit
      Verlust möglich war. Deine Bank wird dir sicherlich bestätigen,
      wie lange dein OS im Depot war. War er es am Verfallstag auch
      noch, dann ist der Totalverlust dargelegt.
      -----
      Ein Verkauf ist nicht erforderlich. Da nicht der Verkauf
      steuerlich massgeblich ist, sondern der Verlust !!!!
      -----
      Der Nachweis, bzw. das Darlegen müsste auch dadurch möglich
      sein, dass die Bank ihn ja irgendwann einmal aus deinem Depot
      ausgebucht hat und du hierrüber eine Buchungsnote hast.
      -----
      Bitte nicht vergessen:
      Zwischen Kauf und Verfall darf nicht mehr als ein Jahr vergangen
      sein.
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 22:16:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      :)


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