Spekulationssteuer - heute in der EaS - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.00 21:17:49 von
neuester Beitrag 30.10.00 23:15:34 von
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FRANKFURT Immer hartnäckiger durchleuchten die Finanzbehörden Aktionäre. In der Steuererklärung 2000 fragt der Fiskus erstmals konkret nach Spekulationsgewinnen. Wer falsche Angaben macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Hans Eichel präsentiert sich als Zucht- und Lehrmeister, Seine Schüler: Aktionäre, Sein Credo: Seid ehrlich. Seine Instrumente: Gesetze, Urteile, Fahnder, Dieser Tage hat der Bundesfinanzminister nun ein neues Mittel eingeführt, um Aktienbesitzer zu mehr Steuerehrlichkeit zu erziehen. Es ist ein schlichtes Formular, heißt SO wie Sonstiges und liegt bei den Unterlagen zur Steuererklärung 2000 bei.
Anleger sollen darin dem Fiskus unter anderem mitteilen, ob sie an der Börse innerhalb eines Jahres Spekulationsgewinne von mehr als 999,99 Mark erzielt haben. Falls ja, so sind diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sind keine Gewinne angefallen, muss dies ausdrücklich auf dem Hauptformular angegeben werden. Daneben finden die Bürger in den Unterlagen eine Anlage KAP (Kapitaleinkünfte ), in der sie Angaben zu Dividenden und Zinseinkünften machen sollen. Beide Formulare lösen die bisherige Anlage KSO (Kapitaleinkünfte und Sonstiges) ab.
Die neuen Papiere werden so manchem Anleger Schweißperlen auf die Stirn treiben. Denn erstmals fragen die Finanzbehörden konkret nach Spekulationsgewinnen. ”Bisher konnte man sich theoretisch rausreden, man habe sich bei den Spekulationsgewinnen und deren Besteuerung geirrt”, so der Bonner Rechtsanwalt und Steuerexperte K, Jan Schiffe . Vorbei!!
Der wichtigste Unterschied zur bisherigen Praxis aber ist: Das neue Papier zieht gravierende rechtliche Folgen nach sich. Denn wer sein Kreuz an der falschen Stelle oder falsche Angaben macht, handelt vorsätzlich und dokumentiert das schwarz auf weiß!! Verschweigt ein Anleger Spekulationsgewinne und kommen ihm die Beamten auf die Schliche, steht er bereits mit einem Bein im Gefängnis. Bei Steuerhinterziehung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren vor. Bisher konnte der steuerpflichtige Anleger dagegen noch argumentieren, er habe nur eine ”leichtfertige Steuerverkürzung” begangen – und die wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Folge: eine Geldbuße von maximal 100000 Mark, Anwalt Schiffe rät Aktionären, Eichels Lehre von der Ehrlichkeit auf jeden Fall zu befolgen. Denn die Gefahr, bei Steuerschwindeleien entdeckt zu werden, ist nach seiner Auffassung mittlerweile sehr groß.
Das neue Formular ist nämlich nur ein Baustein im Fahndungsmosaik: )) Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster dürfen Steuerbehörden bei Geldinstituten Sammelauskünfte ’über Kunden einfordern. Ab 2001 können sich Betriebsprüfer direkt in die EDV-Buchführung von Unternehmen einklinken. )) Betriebsprüfungen und daraus resultierende Kontrollmitteilungen über Kunden werden ausgedehnt,
”Anleger sollten wissen, in welchem Gefahrenszenario sie sich befinden”, so Schiffe, angesichts dieses Bündels von Kontrollinstrumentarien. Und sie sollten dabei nicht nur ihre Börsengeschäfte des laufenden Jahres hinterfragen, sondern auch in der Vergangenheit kramen. Denn: ”Wer für 2000 Spekulationsgewinne angibt, muss damit rechnen, dass die Finanzbeamten misstrauisch werden und auch für die Vorjahre nachfragen.” Keinesfalls sollten Aktionäre, die Spekulationsgewinne erzielt haben, dem Rat so mancher Banker folgen, die Nerven zu behalten und einfach nichts zu tun, Schiffe : ”Das ist Wahnsinn,” Wer bisher nicht ganz ehrlich war und unter dem Druck von Eichels Lehrmethoden nun einsichtig geworden ist, dem empfiehlt der Steuerexperte die Selbstanzeige. Zwar muss der Aktionär dann die Steuern plus Zinsen zurückzahlen, er bleibt aber wenigstens straffrei!!
Hans Eichel präsentiert sich als Zucht- und Lehrmeister, Seine Schüler: Aktionäre, Sein Credo: Seid ehrlich. Seine Instrumente: Gesetze, Urteile, Fahnder, Dieser Tage hat der Bundesfinanzminister nun ein neues Mittel eingeführt, um Aktienbesitzer zu mehr Steuerehrlichkeit zu erziehen. Es ist ein schlichtes Formular, heißt SO wie Sonstiges und liegt bei den Unterlagen zur Steuererklärung 2000 bei.
Anleger sollen darin dem Fiskus unter anderem mitteilen, ob sie an der Börse innerhalb eines Jahres Spekulationsgewinne von mehr als 999,99 Mark erzielt haben. Falls ja, so sind diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sind keine Gewinne angefallen, muss dies ausdrücklich auf dem Hauptformular angegeben werden. Daneben finden die Bürger in den Unterlagen eine Anlage KAP (Kapitaleinkünfte ), in der sie Angaben zu Dividenden und Zinseinkünften machen sollen. Beide Formulare lösen die bisherige Anlage KSO (Kapitaleinkünfte und Sonstiges) ab.
Die neuen Papiere werden so manchem Anleger Schweißperlen auf die Stirn treiben. Denn erstmals fragen die Finanzbehörden konkret nach Spekulationsgewinnen. ”Bisher konnte man sich theoretisch rausreden, man habe sich bei den Spekulationsgewinnen und deren Besteuerung geirrt”, so der Bonner Rechtsanwalt und Steuerexperte K, Jan Schiffe . Vorbei!!
Der wichtigste Unterschied zur bisherigen Praxis aber ist: Das neue Papier zieht gravierende rechtliche Folgen nach sich. Denn wer sein Kreuz an der falschen Stelle oder falsche Angaben macht, handelt vorsätzlich und dokumentiert das schwarz auf weiß!! Verschweigt ein Anleger Spekulationsgewinne und kommen ihm die Beamten auf die Schliche, steht er bereits mit einem Bein im Gefängnis. Bei Steuerhinterziehung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren vor. Bisher konnte der steuerpflichtige Anleger dagegen noch argumentieren, er habe nur eine ”leichtfertige Steuerverkürzung” begangen – und die wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Folge: eine Geldbuße von maximal 100000 Mark, Anwalt Schiffe rät Aktionären, Eichels Lehre von der Ehrlichkeit auf jeden Fall zu befolgen. Denn die Gefahr, bei Steuerschwindeleien entdeckt zu werden, ist nach seiner Auffassung mittlerweile sehr groß.
Das neue Formular ist nämlich nur ein Baustein im Fahndungsmosaik: )) Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster dürfen Steuerbehörden bei Geldinstituten Sammelauskünfte ’über Kunden einfordern. Ab 2001 können sich Betriebsprüfer direkt in die EDV-Buchführung von Unternehmen einklinken. )) Betriebsprüfungen und daraus resultierende Kontrollmitteilungen über Kunden werden ausgedehnt,
”Anleger sollten wissen, in welchem Gefahrenszenario sie sich befinden”, so Schiffe, angesichts dieses Bündels von Kontrollinstrumentarien. Und sie sollten dabei nicht nur ihre Börsengeschäfte des laufenden Jahres hinterfragen, sondern auch in der Vergangenheit kramen. Denn: ”Wer für 2000 Spekulationsgewinne angibt, muss damit rechnen, dass die Finanzbeamten misstrauisch werden und auch für die Vorjahre nachfragen.” Keinesfalls sollten Aktionäre, die Spekulationsgewinne erzielt haben, dem Rat so mancher Banker folgen, die Nerven zu behalten und einfach nichts zu tun, Schiffe : ”Das ist Wahnsinn,” Wer bisher nicht ganz ehrlich war und unter dem Druck von Eichels Lehrmethoden nun einsichtig geworden ist, dem empfiehlt der Steuerexperte die Selbstanzeige. Zwar muss der Aktionär dann die Steuern plus Zinsen zurückzahlen, er bleibt aber wenigstens straffrei!!
Wie genau sieht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 2001 eigentlich aus (Steuerreform)? Wäre super, wenn ein "Steuerexperte" das wichtigste hier posten könnte.
ab 2001 wird die Hälfte des Spekulationsgewinnes zur Besteuerung herangezogen, dh. wenn mann in 2001 100.000DM Spekulationsgewinn erzielt hat, müssen 50.000DM zum Einkommen dazugerechnet und versteuert werden. Bisher wurde der volle Spekulationsgewinn zum Einkommen dazu gerechnet!!
bist du dir mit 2001 ganz sicher ?
wenn ja gib bitte eine quelle an.
nach meinen infos gilt das halbeinkünfteverfahren für private spekulationsgeschäfte erst ab 2002.
wenn ja gib bitte eine quelle an.
nach meinen infos gilt das halbeinkünfteverfahren für private spekulationsgeschäfte erst ab 2002.
Hallo,
wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, ließe sich mit dem Gesetz einmalig ein guter Gewinn machen. In 2000 Spekulationsgewinne realisieren (dürfte den meisten nicht schwer fallen!), z.B. Verlust 10000 DM. Damit ließen sich in 2001 Spekulationsgewinne von 20000 DM steuerneutral realisieren (Hälfte von 20000DM = 10000DM, diese lassen sich mit den vollen Verlusten (10000DM) aus 2000 verrechnen.
Falls dies möglich ist, sollten Verluste in 2000 voll realisiert werden - einziger Haken - in 2001 sollte man Gewinne machen!!
Gruß
C.
wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, ließe sich mit dem Gesetz einmalig ein guter Gewinn machen. In 2000 Spekulationsgewinne realisieren (dürfte den meisten nicht schwer fallen!), z.B. Verlust 10000 DM. Damit ließen sich in 2001 Spekulationsgewinne von 20000 DM steuerneutral realisieren (Hälfte von 20000DM = 10000DM, diese lassen sich mit den vollen Verlusten (10000DM) aus 2000 verrechnen.
Falls dies möglich ist, sollten Verluste in 2000 voll realisiert werden - einziger Haken - in 2001 sollte man Gewinne machen!!
Gruß
C.
An: BillGeiz
Habe mal eine Frage. Habe für 1999 keine Spekulationsgewinne in
meinem Antrag offengelegt, weil ich nach Abzug der "Speku-Verluste" im
gleichen Zeitraum mit meinem Nettogewinn unter der damals noch
gültigen Freibetragsgrenze von 12.400,-- DM gelegen habe
(verheiratet).
Da der Bescheid diesmal aber länger als üblich (5 Monate) auf sich
warten lässt, werde ich nun etwas ungeduldig.
Habe ich da was falsch gemacht?
Habe mal eine Frage. Habe für 1999 keine Spekulationsgewinne in
meinem Antrag offengelegt, weil ich nach Abzug der "Speku-Verluste" im
gleichen Zeitraum mit meinem Nettogewinn unter der damals noch
gültigen Freibetragsgrenze von 12.400,-- DM gelegen habe
(verheiratet).
Da der Bescheid diesmal aber länger als üblich (5 Monate) auf sich
warten lässt, werde ich nun etwas ungeduldig.
Habe ich da was falsch gemacht?
Kurze FRAGE:
Wenn ich z.B. 30.000 DM mit einer Aktie gewonnen habe, wieviel Steuern müßte ich zahlen???
Worauf kommt das an??
Gibt es Pauschalbeträge???
Gibt es einen Prozentsatz???
Danke!!
Wenn ich z.B. 30.000 DM mit einer Aktie gewonnen habe, wieviel Steuern müßte ich zahlen???
Worauf kommt das an??
Gibt es Pauschalbeträge???
Gibt es einen Prozentsatz???
Danke!!
RudiRich
Wenn wie du selber sagst, du unterhalb des Grundfreibetrages liegst und auch keine Steuern erstattet bekommen kannst, weil du im Jahr 1999 keine abgeführt hast, dann kannst du ganz entspannt auf den Bescheid warten. und da wird auch nichts drinsteheb , was dich beunruhigen könnte. Allen , damit überflüssigen Fragen der Finanzbeamten kannst du ganz entlassen entgegensehen.
alle Gute
Wenn wie du selber sagst, du unterhalb des Grundfreibetrages liegst und auch keine Steuern erstattet bekommen kannst, weil du im Jahr 1999 keine abgeführt hast, dann kannst du ganz entspannt auf den Bescheid warten. und da wird auch nichts drinsteheb , was dich beunruhigen könnte. Allen , damit überflüssigen Fragen der Finanzbeamten kannst du ganz entlassen entgegensehen.
alle Gute
Soweit ich bisher die Diskussion verstanden habe, und ich hab vor einiger Zeit mal eine Fachfrau auf n-tv dazu gehört, sieht das folgendermaßen aus:
Das Halbeinkünfte-Verfahren gilt für Spekulationsgewinne! erst ab 2002! Und, das ist jetzt wichtig, Spekulationsverluste, die in 2001 gemacht worden sind, können mit Gewinnen in 2002 nur zur Hälfte verrechnet werden. Gewinne, die in 2001 anfallen, können auch nur zur Hälfte mit Verlusten in 2002 gegengerechnet werden. Bin mir da aber auch nicht so ganz sicher, deshalb meine dringende Bitte: Alle, die wirklich Bescheid wissen, könnten uns vielen Verunsicherten hier mal ein paar genauere Hinweise geben, danke!!!
MfG SH
PS: Vielleicht sollte man WO mal bitten, eine Info-Seite zur Steuer einzurichten, das wäre eine wirklich nützliche Unterstützung vieler Aktien-Anleger.
Das Halbeinkünfte-Verfahren gilt für Spekulationsgewinne! erst ab 2002! Und, das ist jetzt wichtig, Spekulationsverluste, die in 2001 gemacht worden sind, können mit Gewinnen in 2002 nur zur Hälfte verrechnet werden. Gewinne, die in 2001 anfallen, können auch nur zur Hälfte mit Verlusten in 2002 gegengerechnet werden. Bin mir da aber auch nicht so ganz sicher, deshalb meine dringende Bitte: Alle, die wirklich Bescheid wissen, könnten uns vielen Verunsicherten hier mal ein paar genauere Hinweise geben, danke!!!
MfG SH
PS: Vielleicht sollte man WO mal bitten, eine Info-Seite zur Steuer einzurichten, das wäre eine wirklich nützliche Unterstützung vieler Aktien-Anleger.
@RudiRich
Du meinst doch nicht den Freibetrag für Zinsen etc. der jetzt auf 3100 pro Person gekürzt wurde, oder?
Du meinst doch nicht den Freibetrag für Zinsen etc. der jetzt auf 3100 pro Person gekürzt wurde, oder?
An Merkur
habe dir eine nachricht zukommen lassen.
wäre nett, wenn Du mir auf dem gleichen
Weg antworten könntest.
RR
habe dir eine nachricht zukommen lassen.
wäre nett, wenn Du mir auf dem gleichen
Weg antworten könntest.
RR
Am Besten würd ich finden, wenn die Spekulationssteuer in Zukunft gleich von der Bank beim Aktienverkauf abgeführt werden würde, wenn man die Papiere nicht 1 Jahr gehalten hat. So wäre sichergestellt, dass alle zahlen und außerdem könnte man auch nichts aus Versehen vergessen.
Danke an alle die sich an dieser Diskussion beteiligen.
Bin nämlich hinsichtlich des Beginns des Halbeinkünfteverfahrens
sehr verunsichert und erhoffe mir hier Klarheit.
@silent-hit: Gute Idee, hoffentlich setzt WO sie um.
@Al_Coholic: Das würde zuviel Arbeit und zu hohe Kosten verursachen und ausserdem =>
@alle: Gibt es vielleicht noch ein paar Steuerspartips bzgl. der
Spekusteuer?
Bin nämlich hinsichtlich des Beginns des Halbeinkünfteverfahrens
sehr verunsichert und erhoffe mir hier Klarheit.
@silent-hit: Gute Idee, hoffentlich setzt WO sie um.
@Al_Coholic: Das würde zuviel Arbeit und zu hohe Kosten verursachen und ausserdem =>
@alle: Gibt es vielleicht noch ein paar Steuerspartips bzgl. der
Spekusteuer?
@C1Member
Der Steuersatz ist Dein ganz normaler (Grenz-)Einkommensteuersatz. Die Spekugewinne zählen zum Deinen Einkünften dazu, wie Vergütungen für Überstunden.
Es gibt also keinen speziellen Steuersatz wie bei Erbschaften.
Faustregel: Wenn Du also pro mehr verdienter Mark (z.B. Überstunden) 35% Lohnsteuer bezahlen mußt (ohne Rentenversicherung und Krankenversicherung!), mußt Du Deine Spekugewinne mit rd. 35% versteuern, bei Dir also 10.500 DM Steuern.
Wer mehr zu versteuerndes Einkommen hat, muß auch mehr (Speku-)Steuer bezahlen. Ausnahme: Freigrenze von DM 999,99 (Verheiratete doppelt so viel). Wer nicht mehr hat, braucht das NICHT zu versteuern. Wer genau 1.000 DM hat, muß die aber VOLL versteuern
suke
Der Steuersatz ist Dein ganz normaler (Grenz-)Einkommensteuersatz. Die Spekugewinne zählen zum Deinen Einkünften dazu, wie Vergütungen für Überstunden.
Es gibt also keinen speziellen Steuersatz wie bei Erbschaften.
Faustregel: Wenn Du also pro mehr verdienter Mark (z.B. Überstunden) 35% Lohnsteuer bezahlen mußt (ohne Rentenversicherung und Krankenversicherung!), mußt Du Deine Spekugewinne mit rd. 35% versteuern, bei Dir also 10.500 DM Steuern.
Wer mehr zu versteuerndes Einkommen hat, muß auch mehr (Speku-)Steuer bezahlen. Ausnahme: Freigrenze von DM 999,99 (Verheiratete doppelt so viel). Wer nicht mehr hat, braucht das NICHT zu versteuern. Wer genau 1.000 DM hat, muß die aber VOLL versteuern
suke
@ RudiRich
1. Lag der Freibetrag (wie Merkur schon geschrieben hat) 1999 bei 3100 DM
....pro Person - also 6200 DM für Verheiratete.
2. Dieser gilt aber nur für Zinserträge oder z.B. Dividenden. Für Spekulationsgewinne
....gilt ein Freibetrag von 999,99 DM. Liegt man darüber, müssen die gesamten
....Spekugewinne versteuert werden.
@ alle
Kann ich bei der Berechnung der Spekulationsgewinne Ordergebühren usw, vorab
gegenrechnen, oder geht das erst im nachhinein ?
Wenn ich z.B. 2000 DM Spekulationsgewinn habe und 1100 DM Orderkosten komme
ich, wenn ich diese vorab abziehen kann auf 900 DM und brauche nicht versteuern. Wenn
es erst im nachhinein abgesetzt werden kann, müsste ich die 800 DM ja versteuern.
Weiss jemand bescheid, welche Kosten evt. im Vorfeld gegengerechnet werden können ?
1. Lag der Freibetrag (wie Merkur schon geschrieben hat) 1999 bei 3100 DM
....pro Person - also 6200 DM für Verheiratete.
2. Dieser gilt aber nur für Zinserträge oder z.B. Dividenden. Für Spekulationsgewinne
....gilt ein Freibetrag von 999,99 DM. Liegt man darüber, müssen die gesamten
....Spekugewinne versteuert werden.
@ alle
Kann ich bei der Berechnung der Spekulationsgewinne Ordergebühren usw, vorab
gegenrechnen, oder geht das erst im nachhinein ?
Wenn ich z.B. 2000 DM Spekulationsgewinn habe und 1100 DM Orderkosten komme
ich, wenn ich diese vorab abziehen kann auf 900 DM und brauche nicht versteuern. Wenn
es erst im nachhinein abgesetzt werden kann, müsste ich die 800 DM ja versteuern.
Weiss jemand bescheid, welche Kosten evt. im Vorfeld gegengerechnet werden können ?
wenn die bank gleich nach verkauf die spekusteuer abzieht gibts aber ein großes problem.
was macht man, wenn man verlust hat?!?
stell dir vor, ich mach mit einer aktie 10.000 mark gewinn, dann werden mir sofort 1000 mark steuern abgezogen.
daraufhin mach ich aber 50.000 mark verlust, bekomm ich dann auch was vom staat?!?
gruß
pm
was macht man, wenn man verlust hat?!?
stell dir vor, ich mach mit einer aktie 10.000 mark gewinn, dann werden mir sofort 1000 mark steuern abgezogen.
daraufhin mach ich aber 50.000 mark verlust, bekomm ich dann auch was vom staat?!?
gruß
pm
@Rudi Rich
Direkte Orderkosten wie Bankenprovision und Maklercourtage können sofort abgezogen werden.
Bsp.: Kauf zu 100, Gebühren 5 Euro = 105 Einstandskurs
Verkauf zu 120, Gebühren 6 Euro = 114 Verkaufskurs
zu versteuern: 9 Euro
Faustregel: alles, was auf der Abrechnung steht, kann sofort abgezogen werden.
Wie es mit Limitkosten aussieht, z.B. nicht ausgeführter Stop-Loss oder Orderstreichung, weiß ich nicht. Im Zweifel lieber angeben und den Beamten entscheiden lassen. Klingt zwar doof, aber Ärger nachher ist auch doof.
suke
Direkte Orderkosten wie Bankenprovision und Maklercourtage können sofort abgezogen werden.
Bsp.: Kauf zu 100, Gebühren 5 Euro = 105 Einstandskurs
Verkauf zu 120, Gebühren 6 Euro = 114 Verkaufskurs
zu versteuern: 9 Euro
Faustregel: alles, was auf der Abrechnung steht, kann sofort abgezogen werden.
Wie es mit Limitkosten aussieht, z.B. nicht ausgeführter Stop-Loss oder Orderstreichung, weiß ich nicht. Im Zweifel lieber angeben und den Beamten entscheiden lassen. Klingt zwar doof, aber Ärger nachher ist auch doof.
suke
sorry, sollte @ Lanzelotte
@lanzelotte...
musst die 900 versteuern....sämtliche anfallenden kosten sowie verluste werden im danach abgezogen..gilt ebenfalls für verluste aus vorjahren...
somit 2000 mark gewinn...2000 müssen komplett verteuert werden...kosten rechnung(zeitschriften,computer...eben alle sämtlichen kosten)....rest wird mit persönlichem einkommensteuersatz versteuert...(z.b.netto einkommen ca.30000 dm+ 10000 mark (nach abzug aller kosten) einkünfte aus aktiengeschäften...satz bei ca.35% somit fallen ca. 3500 mark steuerschuld an.
gruss
happy trade*
musst die 900 versteuern....sämtliche anfallenden kosten sowie verluste werden im danach abgezogen..gilt ebenfalls für verluste aus vorjahren...
somit 2000 mark gewinn...2000 müssen komplett verteuert werden...kosten rechnung(zeitschriften,computer...eben alle sämtlichen kosten)....rest wird mit persönlichem einkommensteuersatz versteuert...(z.b.netto einkommen ca.30000 dm+ 10000 mark (nach abzug aller kosten) einkünfte aus aktiengeschäften...satz bei ca.35% somit fallen ca. 3500 mark steuerschuld an.
gruss
happy trade*
Danke, suke.
@lanzelotte...beispiel von suke richtig!!!
davon ging ich allerdings aus...ordergebühren werden immer sofort gegengerechnet,allerdings nur für das jeweilige geschäft...
wenn du mit einem geschäft die 2000 verdient hast aber viele kleine
odergebühren zu andern geschäften werden diese danach abgezogen..
happy trade*
davon ging ich allerdings aus...ordergebühren werden immer sofort gegengerechnet,allerdings nur für das jeweilige geschäft...
wenn du mit einem geschäft die 2000 verdient hast aber viele kleine
odergebühren zu andern geschäften werden diese danach abgezogen..
happy trade*
@suke...orderlimits,streichungen oder stop-loss aufträge...in belegen sammeln und diese werden ebenfalls danach abgezogen....müssen abgezogen werden!!
happy trade*
happy trade*
@ gratis
Jetzt bin ich wieder durcheinander. Also kann ich auch nicht die angefallenden
Orderkosten der Aktie, mit der ich den Spekulationsgewinn erzielt habe,
vorab abziehen ? Devinitiv ?
Jetzt bin ich wieder durcheinander. Also kann ich auch nicht die angefallenden
Orderkosten der Aktie, mit der ich den Spekulationsgewinn erzielt habe,
vorab abziehen ? Devinitiv ?
Hi, lustig diese Überschneidungen.
OK, jetzt hab ich´s.
good trade.
OK, jetzt hab ich´s.
good trade.
Steuer-Tip:
Spekulationsgewinne in 2001 realisieren
Die verabschiedete Steuerreform hat auch Auswirkungen auf Ihre erzielten Spekulationsgewinne. Bisher waren Spekulationsgewinne bei Aktien steuerpflichtig, sofern die Freigrenze von 999,99 Mark pro Person innerhalb der einjährigen Haltefrist überschritten wurde. Lagen Sie nur mit einem Pfennig darüber unterlagen der gesamte Betrag Ihrem persönlichen Steuersatz.
Durch die Steuerreform wird sich das schon im nächsten Jahr ändern. So werden ab dem Jahr 2001 alle Ihre erzielten Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte im Rahmen des sogenannten "Halbeinkünfteverfahrens" besteuert. Konkret: Sie müssen nur die Hälfte Ihres erzielten Spekulationsgewinns in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Faktisch vergrößern sie den steuerfreien Spekulationsspielraum auf 1999,99 Mark.
Die Neuregelung gilt allerdings nicht für Fonds. Sie sind gegenüber der Direktanlage klar benachteiligt.
Spekulationsgewinne in 2001 realisieren
Die verabschiedete Steuerreform hat auch Auswirkungen auf Ihre erzielten Spekulationsgewinne. Bisher waren Spekulationsgewinne bei Aktien steuerpflichtig, sofern die Freigrenze von 999,99 Mark pro Person innerhalb der einjährigen Haltefrist überschritten wurde. Lagen Sie nur mit einem Pfennig darüber unterlagen der gesamte Betrag Ihrem persönlichen Steuersatz.
Durch die Steuerreform wird sich das schon im nächsten Jahr ändern. So werden ab dem Jahr 2001 alle Ihre erzielten Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte im Rahmen des sogenannten "Halbeinkünfteverfahrens" besteuert. Konkret: Sie müssen nur die Hälfte Ihres erzielten Spekulationsgewinns in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Faktisch vergrößern sie den steuerfreien Spekulationsspielraum auf 1999,99 Mark.
Die Neuregelung gilt allerdings nicht für Fonds. Sie sind gegenüber der Direktanlage klar benachteiligt.
@Lanzelotte
Was Anleger als Werbungskosten bei Kapitalerträgen absetzen können
Da der Staat seinen Anteil an erzielten Kapitalerträgen beansprucht, erkennt er umgekehrt auch die Kosten an, die für die Gewinnerzielung notwendig waren. Häufig macht es Sinn, auf die Pauschale von 100,- DM zu verzichten und gegen Beleg den tatsächlichen angefallenen Aufwand anzusetzen. Das Finanzamt erkennt dabei, zum Teil unter bestimmten Voraussetzungen, folgende Werbungskosten an:
Depot- und Kontoführungsgebühren
Kosten für Anlagenberatung
Fachliteratur wie Börsendienste und Charthefte
Software zur Depotverwaltung
Arbeitszimmer, sobald das Arbeitszimmer so gut wie ausschließlich der Verwaltung des Kapitalvermögens dient
Anlagenseminare
Reisekosten für Besuche von Hauptversammlungen
Kreditzinsen für fremdfinanzierte Geldanlagen (im Zusammenhang mit Kapitalerträgen)
Was Anleger als Werbungskosten bei Kapitalerträgen absetzen können
Da der Staat seinen Anteil an erzielten Kapitalerträgen beansprucht, erkennt er umgekehrt auch die Kosten an, die für die Gewinnerzielung notwendig waren. Häufig macht es Sinn, auf die Pauschale von 100,- DM zu verzichten und gegen Beleg den tatsächlichen angefallenen Aufwand anzusetzen. Das Finanzamt erkennt dabei, zum Teil unter bestimmten Voraussetzungen, folgende Werbungskosten an:
Depot- und Kontoführungsgebühren
Kosten für Anlagenberatung
Fachliteratur wie Börsendienste und Charthefte
Software zur Depotverwaltung
Arbeitszimmer, sobald das Arbeitszimmer so gut wie ausschließlich der Verwaltung des Kapitalvermögens dient
Anlagenseminare
Reisekosten für Besuche von Hauptversammlungen
Kreditzinsen für fremdfinanzierte Geldanlagen (im Zusammenhang mit Kapitalerträgen)
Hi BillGeiz,
bist Du dir da 100% sicher das die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ab 2001 gültig ist??
Meines Wissens kommt das erst 2002 zum tragen.
Sollte WO einen Experten in Sachen Steuern haben sollten sie mal im `normalen Umgangsdeutsch`
uns aufklären und mit ein paar Beispielen das ganze belegen.
Der Fuzzi bei mir im Finanzamt hat mich ans I-Net verwiesen und bei den Behördlichen Seiten
verstehst Du als Nichtsteuerexperte nur Bahnhof.
Ich bin ja mit allem einverstanden aber ich finde es vom Eichel eine Sauerei das man auf der
einen Seite ganz genau sein soll, auf der anderen Seite die `angebliche` Steuervereinfachung
ein absoluter Witz ist. Ich bin mir sicher das selbst bei den ganz ehrlichen ein gewisser %-Satz
aus Unwissenheit kleine Fehler macht. Und so jemand wird dann noch bestraft und diejenigen
welche bescheißen kommen meist durch.
by lister
bist Du dir da 100% sicher das die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ab 2001 gültig ist??
Meines Wissens kommt das erst 2002 zum tragen.
Sollte WO einen Experten in Sachen Steuern haben sollten sie mal im `normalen Umgangsdeutsch`
uns aufklären und mit ein paar Beispielen das ganze belegen.
Der Fuzzi bei mir im Finanzamt hat mich ans I-Net verwiesen und bei den Behördlichen Seiten
verstehst Du als Nichtsteuerexperte nur Bahnhof.
Ich bin ja mit allem einverstanden aber ich finde es vom Eichel eine Sauerei das man auf der
einen Seite ganz genau sein soll, auf der anderen Seite die `angebliche` Steuervereinfachung
ein absoluter Witz ist. Ich bin mir sicher das selbst bei den ganz ehrlichen ein gewisser %-Satz
aus Unwissenheit kleine Fehler macht. Und so jemand wird dann noch bestraft und diejenigen
welche bescheißen kommen meist durch.
by lister
@ alle
Hallo zusammen,
einige hier haben noch Probleme mit der Frage, ob das Halbeinkünfteverfahren ab 2001 oder ab 2002 gilt !
Hier nun die richtige Antwort:
Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2001 für Dividenden sowie für Kursgewinne.
Diese werden allerdings erst 2002 angegeben, logisch da:
- Steuererklärung für 2001 erst 2002 gemacht wird.
- über die Dividendenausschüttung 2001 erst auf der HV 2002 entschieden wird.
Ich kann jedem nur raten in Zukunft Kursgewinne anzugeben, kenne viele böse Beispiele.
Gruß
2000
Hallo zusammen,
einige hier haben noch Probleme mit der Frage, ob das Halbeinkünfteverfahren ab 2001 oder ab 2002 gilt !
Hier nun die richtige Antwort:
Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2001 für Dividenden sowie für Kursgewinne.
Diese werden allerdings erst 2002 angegeben, logisch da:
- Steuererklärung für 2001 erst 2002 gemacht wird.
- über die Dividendenausschüttung 2001 erst auf der HV 2002 entschieden wird.
Ich kann jedem nur raten in Zukunft Kursgewinne anzugeben, kenne viele böse Beispiele.
Gruß
2000
In Capital steht, das Erst Kursgewinne die 2002 gemacht werden nur zur Hälfte besteuert werden müssen. 2001 Gewinne sind immer noch voll zu versteuern!
GW
GW
@ alle,
2000 liegt richtig.
Man darf das Halbeinkünfteverfahren in der Erklärung für 2002 anwenden.
Sprich: Deine Gewinne in 2001 werden demnach schon mit diesem Verfahren besteuert.
Gruß
AL
2000 liegt richtig.
Man darf das Halbeinkünfteverfahren in der Erklärung für 2002 anwenden.
Sprich: Deine Gewinne in 2001 werden demnach schon mit diesem Verfahren besteuert.
Gruß
AL
@ grauwolf
Du hast recht, für 2001 muß man seine Gewinne voll versteuern.
Bloss welche Gewinne versteuerst du 2001 ?
RICHTIG, die Gewinne aus 2000 !!
Du, ihr könnt mir ruhig glauben, habe dies bei vielen Kunden, Partnern, Kollegen usw. angewandt und auch bestätigt bekommen.
Falls jemand noch Fragen hat, bitte im Board ADSX, WKN 904589 stellen.
Gruß und schönen Abend
2000
Du hast recht, für 2001 muß man seine Gewinne voll versteuern.
Bloss welche Gewinne versteuerst du 2001 ?
RICHTIG, die Gewinne aus 2000 !!
Du, ihr könnt mir ruhig glauben, habe dies bei vielen Kunden, Partnern, Kollegen usw. angewandt und auch bestätigt bekommen.
Falls jemand noch Fragen hat, bitte im Board ADSX, WKN 904589 stellen.
Gruß und schönen Abend
2000
Das Beste ist wir gehen Alle zum Sozialamt.!
Da gibts nichts zu versteuern und Risiko ist gleich null.
Leben tut man trotzdem gut.
Bestraft werden immer die fleißigen mutigen und Risikobereiten.
Man kommt sich immer irgendwie wie ein Verbrecher vor ..obwohl
dem beileibe nicht so ist.!!!
Da gibts nichts zu versteuern und Risiko ist gleich null.
Leben tut man trotzdem gut.
Bestraft werden immer die fleißigen mutigen und Risikobereiten.
Man kommt sich immer irgendwie wie ein Verbrecher vor ..obwohl
dem beileibe nicht so ist.!!!
Handel mit Wertpapieren und Optionen kein Gewerbebetrieb
Der Handel mit Wertpapieren und Optionen stellt keinen Gewerbetrieb dar, sofern die Wertpapiergeschäfte den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten.
Der Handel mit Wertpapieren und Optionen stellt keinen Gewerbebetrieb dar, sofern die Wertpapiergeschäfte den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten. Davon kann ausgegangen werden, wenn weder eine eigene Büroorganisation noch der Einsatz einschlägiger beruflicher Erfahrungen und Mittel zugunsten Dritter vorliegen.
Wertpapiergeschäfte gehören selbst in größerem Umfang im allgemeinen noch zur privaten Vermögensvorsorge und -verwaltung. Eine Überschreitung der Grenze zur gewerblichen Betätigung soll nur dann vorliegen, wenn die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Dies ist der Fall, wenn ein Büro oder eine spezielle Organisation zur Durchführung von Geschäften unterhalten wird, ein Markt unter Einsatz beruflicher Erfahrung ausgenutzt wird oder Wertpapiergeschäfte einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden. Letztlich ist das Gesamtbild entscheidend
Der Handel mit Wertpapieren und Optionen stellt keinen Gewerbetrieb dar, sofern die Wertpapiergeschäfte den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten.
Der Handel mit Wertpapieren und Optionen stellt keinen Gewerbebetrieb dar, sofern die Wertpapiergeschäfte den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten. Davon kann ausgegangen werden, wenn weder eine eigene Büroorganisation noch der Einsatz einschlägiger beruflicher Erfahrungen und Mittel zugunsten Dritter vorliegen.
Wertpapiergeschäfte gehören selbst in größerem Umfang im allgemeinen noch zur privaten Vermögensvorsorge und -verwaltung. Eine Überschreitung der Grenze zur gewerblichen Betätigung soll nur dann vorliegen, wenn die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Dies ist der Fall, wenn ein Büro oder eine spezielle Organisation zur Durchführung von Geschäften unterhalten wird, ein Markt unter Einsatz beruflicher Erfahrung ausgenutzt wird oder Wertpapiergeschäfte einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden. Letztlich ist das Gesamtbild entscheidend
das wäre ja toll wenn ihr recht habt. Ich kann es aber noch nicht glauben. Wo kann man sich denn genau erkundigen?
GW
GW
habe gerade noch mal nachgesehen: Eindeutig werden alle Gewinne die bis 31.12.2001 realisiert werden voll versteuert! Erst Gewinne die 2002 realisiert werden, zählen nur noch zu 50%. Das heißt also weiter bluten!
GW
GW
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