An: T.Leber (W.O.) -Strafverfolgung/Internet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.00 19:52:12 von
neuester Beitrag 01.11.00 09:35:46 von
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Muss meine Wut rauslassen! Nicht weil ich nicht einverstanden bin, daß es im board (Internet) Gesetze und Regeln geben muss, sondern wegen Eurer (wie du sagst) Zusammenarbeit mit Behörden (auch Finanzamt?). Ja wo sind wir denn? China? Da haben die gerade solche Sanktionen im Internet vollbracht (Chat-boards werden gespeichert und für die Polizei sechs Monate aufbewahrt). Ich kann nur sagen - traurig! Es wäre zu empfehlen, bei Aufruf der W.O. Homepage einen Vertrag zu unterschreiben. Beim Rausgehen auch! Was die Verletzung der deutschen Gesetze betrifft, würde ich Euch empfehlen, Zugang aus dem Ausland zu sperren, da durch die Strafverfolgung in Nigeria, China etc. unnötige Kosten entstehen könnten für deutsche Steuerzahler. Es wäre zu verhindern mit o.g. Verweigerung des Zugangs mit dem Hinweis auf deutsche Gesetze! MFG Igor1
Ich habe fertig! Internet ade!
Ich habe fertig! Internet ade!
von T.Leber [W:O] 30.10.00 18:18:07 2216170
Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass muss ich heute mal ein etwas ernsteres Thema ansprechen: es geht um den nicht rechtsfreien Raum Internet.
Gleich vorneweg, es laufen z.Zt. mehrere Verfahren gegen Leute, die w:o als Plattform für diverse Vergehen gegen geltende Gesetze missbraucht haben. Da ist von Beleidigung, Bedrohung über bewusste Falschaussagen bis hin zur Fälschung von Pressemeldungen und AdHoc Mitteilungen alles dabei.
Scheinbar gibt es in deutschen und internationalen Wohnzimmern die irrige Annahme, ein Telefonkabel zwischen Computer und Welt garantiere Anonymität. Aus diesem Grunde sag ich es mal ganz deutlich, für Alle, die es noch nicht wissen: In keinem Medium hinterlasst Ihr mehr Spuren als im Internet.
Und es ist kein Kavaliersdelikt oder lustiges Spielchen, im Internet Gesetze zu brechen. Deutsche und internationale Ermittlungsbehörden sensibilisieren sich allmählich für das Thema und die Tatsache, dass in Deutschland sowieso gerne geklagt wird führt dazu, dass wir regelmäßig Kontakt mit diversen Ermittlungsbehörden haben. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass die Behörden hier aktiv werden und die ehrlichen Nutzer allmählich beginnen sich über den Rechtsweg zu wehren. Wir unterstützen diese überwiegende Mehrzahl unserer Nutzer durch enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und sorgen so für eine beschleunigte Abwicklung von Ermittlungsverfahren.
In Eurem eigenen Interesse bitte ich Euch darum, beim posten von Beiträgen die geltenden deutschen Gesetze und natürlich auch die Boardregeln zu beachten.
Sollten Euch Threads oder Postings in diesem Kontext auffallen, bitte ich um Benachrichtigung an feedback@wallstreet-online.de.
Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass muss ich heute mal ein etwas ernsteres Thema ansprechen: es geht um den nicht rechtsfreien Raum Internet.
Gleich vorneweg, es laufen z.Zt. mehrere Verfahren gegen Leute, die w:o als Plattform für diverse Vergehen gegen geltende Gesetze missbraucht haben. Da ist von Beleidigung, Bedrohung über bewusste Falschaussagen bis hin zur Fälschung von Pressemeldungen und AdHoc Mitteilungen alles dabei.
Scheinbar gibt es in deutschen und internationalen Wohnzimmern die irrige Annahme, ein Telefonkabel zwischen Computer und Welt garantiere Anonymität. Aus diesem Grunde sag ich es mal ganz deutlich, für Alle, die es noch nicht wissen: In keinem Medium hinterlasst Ihr mehr Spuren als im Internet.
Und es ist kein Kavaliersdelikt oder lustiges Spielchen, im Internet Gesetze zu brechen. Deutsche und internationale Ermittlungsbehörden sensibilisieren sich allmählich für das Thema und die Tatsache, dass in Deutschland sowieso gerne geklagt wird führt dazu, dass wir regelmäßig Kontakt mit diversen Ermittlungsbehörden haben. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass die Behörden hier aktiv werden und die ehrlichen Nutzer allmählich beginnen sich über den Rechtsweg zu wehren. Wir unterstützen diese überwiegende Mehrzahl unserer Nutzer durch enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und sorgen so für eine beschleunigte Abwicklung von Ermittlungsverfahren.
In Eurem eigenen Interesse bitte ich Euch darum, beim posten von Beiträgen die geltenden deutschen Gesetze und natürlich auch die Boardregeln zu beachten.
Sollten Euch Threads oder Postings in diesem Kontext auffallen, bitte ich um Benachrichtigung an feedback@wallstreet-online.de.
He Igor,
was ist Dein Problem??
Da wird mit Sicherheit niemand aneschwärzt weil er zu einem anderen gesagt hat das dessen
Meinung abstrus und schwachsinnig ist.
Aber was z.Zt. hier teilweise abläuft ist eine Sauerei. Alleine bei Gigabell haben einige Leute
derartig falsche Aussagen getätigt das es eine Wohltat wäre diese zu erwischen.
bylister
was ist Dein Problem??
Da wird mit Sicherheit niemand aneschwärzt weil er zu einem anderen gesagt hat das dessen
Meinung abstrus und schwachsinnig ist.
Aber was z.Zt. hier teilweise abläuft ist eine Sauerei. Alleine bei Gigabell haben einige Leute
derartig falsche Aussagen getätigt das es eine Wohltat wäre diese zu erwischen.
bylister
Wie sieht es mit der Strafverfolgung solcher sog. "ANALYSTEN" aus die sich hinter irgendwelchen Kreditinstituten verstecken und den gesamten Markt verwirren??????? durch z.T. falsch(aussagen)analysen?????????????? :-(
Bitte um Hilfe, suche Schuldigen, weil der NASDAQ immer noch fällt.
Ich will ihn anzeigen.
Ich will ihn anzeigen.
Nichts gegen Strafverfolgung. Das ist aber Sache der entsprechende Behörden und nicht von irgendwelchen Internetprovidern oder Betreibern von Webseiten/Dienste.
In der DDR gab es ja auch so ein System: Jedes Haus hatte seinen Hauswart (oder so ähnlich) und es gab da immer so ein schönech Besucher-Büchlein pro Haus in dem penibel festgehalten wurde, wer wann wie lange bei wem übernachtet hat usw.
Nunja, igor1 spricht richtigerweise das Problem schon an. Ich finde dieses Postings von WO auch zum k*tzen. Aber diese Problematik lässt sich hier leider nicht in einigen wenigen Postings diskutieren. Dafür ist der Themenkomplex zu unfangreich. Auf jedenfall sind viele westlichen Staaten unterstüzt durch die Wirtschaft auf dem besten Weg zum perfekten Überwachungs- und Polizeistaat. Leider ist vielen Menschen die Situation meiner Einschätzung nach, nicht bewusst. Denn sonst würden nicht so viele dem Posting von WO einfach ohne nachzudenken zustimmen.
In der DDR gab es ja auch so ein System: Jedes Haus hatte seinen Hauswart (oder so ähnlich) und es gab da immer so ein schönech Besucher-Büchlein pro Haus in dem penibel festgehalten wurde, wer wann wie lange bei wem übernachtet hat usw.
Nunja, igor1 spricht richtigerweise das Problem schon an. Ich finde dieses Postings von WO auch zum k*tzen. Aber diese Problematik lässt sich hier leider nicht in einigen wenigen Postings diskutieren. Dafür ist der Themenkomplex zu unfangreich. Auf jedenfall sind viele westlichen Staaten unterstüzt durch die Wirtschaft auf dem besten Weg zum perfekten Überwachungs- und Polizeistaat. Leider ist vielen Menschen die Situation meiner Einschätzung nach, nicht bewusst. Denn sonst würden nicht so viele dem Posting von WO einfach ohne nachzudenken zustimmen.
Naja, igor1, dass mit Gigabell war ja so wirklich nicht zu erwarten, so eine gesunde Firma. Da muß man schon verstehen, dass Du ein bißchen gereizt reagierst. Im übrigen zwingt Dich wohl keiner, hier zu posten.
Edelmax
Edelmax
@igor
stell dich doch nicht dümmer als du bist, armes Würstchen!
Ich finde es gut, das Thomas es mal so deutlich zur Sprache bringt,
das das Board teilweise Mißbraucht wird, nicht nur als Werbeplattform -das wäre ja allerhöchstens lästig- sondern als Medium für Falschaussagen und Fehlinformationen. Und Wist schließlich nicht irgend ein Board, das von ein paar Leutchen gelesen wird, sonder Deutschlands größte Finanzcommunity, das bedeutet das durch Fehlinfos nicht 1-2 Personen, sondern gleich hunderte wenn nicht gar tausende verunsichert werden und vielleicht ins Fettnäpfchen treten (vielleicht auch mal du).
Leider ist es in unserer Gesellschaft üblich geworden, sich auf Kosten anderer zu bereichern um seine eigene Habgier zu stillen, was ich zu tiefst verabscheue, und es ist sehr lobenswert das Bemühen anderer, dieser traurigen Tatsache entgegenzuwirken, zu unterstützen.
Ich sehe es als ein Zeichen der Fairness und gleichzeitig als Wink mit dem Zaunpfahl für die ganz dummen, die hier noch miese Dinge abziehen wollen.
rainrain
stell dich doch nicht dümmer als du bist, armes Würstchen!
Ich finde es gut, das Thomas es mal so deutlich zur Sprache bringt,
das das Board teilweise Mißbraucht wird, nicht nur als Werbeplattform -das wäre ja allerhöchstens lästig- sondern als Medium für Falschaussagen und Fehlinformationen. Und Wist schließlich nicht irgend ein Board, das von ein paar Leutchen gelesen wird, sonder Deutschlands größte Finanzcommunity, das bedeutet das durch Fehlinfos nicht 1-2 Personen, sondern gleich hunderte wenn nicht gar tausende verunsichert werden und vielleicht ins Fettnäpfchen treten (vielleicht auch mal du).
Leider ist es in unserer Gesellschaft üblich geworden, sich auf Kosten anderer zu bereichern um seine eigene Habgier zu stillen, was ich zu tiefst verabscheue, und es ist sehr lobenswert das Bemühen anderer, dieser traurigen Tatsache entgegenzuwirken, zu unterstützen.
Ich sehe es als ein Zeichen der Fairness und gleichzeitig als Wink mit dem Zaunpfahl für die ganz dummen, die hier noch miese Dinge abziehen wollen.
rainrain
@igor1
Ist es nicht sinnvoller, seine Zeit den Mandanten zu widmen???
Schlafgut
(5. Schriftführer des Tipkefanclubs e.V, Köln)
Ist es nicht sinnvoller, seine Zeit den Mandanten zu widmen???
Schlafgut
(5. Schriftführer des Tipkefanclubs e.V, Köln)
An rainrain: Pass auf, das "arme Würstchen" kostet Dich vor deutschen Richtern mindestens fünf Tagessätze! Ansonsten bin ich einverstanden mit Deiner Meinung.
An Edelmax: Hatte keine Gigabell, aber kann Dir welche besorgen!
An Edelmax: Hatte keine Gigabell, aber kann Dir welche besorgen!
An Schlafgut: Bin kein Steuerberater, Du liegst falsch - ich könnte dieses board nicht mal schreiben ohne Hilfe, da mein deutsch nicht perfekt ist. Du kannst gerne in meiner boardstatistik nachsehen ( bei User-Suche Igor 1 eingeben).
An Edelmax: Du kannst Dir gerne mein Musterdepot für November ansehen, dann merkst Du, daß ich kein Zocker bin. Fast alle Firmen screiben schwarze Zahlen (fast)!
An Edelmax: Du kannst Dir gerne mein Musterdepot für November ansehen, dann merkst Du, daß ich kein Zocker bin. Fast alle Firmen screiben schwarze Zahlen (fast)!
....wo wollt ihr denn mit einer Strafverfolgung anfangen, wo aufhören......
...wer hier nach einem Tipp Wertpapiere kauft und damit hereinfällt, der hat ganz einfach Lehrgeld bezahlt..
..wenn hier eine Falschmeldung hereinkommt, vor allem im Neuen Markt, so wird sie innerhalb kürzester Zeit entlarvt und die User wissen Bescheid..
Wenn natürlich ein Oberschlauer meint, er könnte durch einen schnellen Kauf allen anderen davonsprinten, ohne die Meldung zu prüfen...
.......dann bezahlt auch er Leergeld...denn er geht leer aus......
Es gibt doch nur mündige Bürger hier im Board, davon gehe ich aus, alle anderen müssen es einfach lernen...
W:O..reguliert euch bloss nicht zu Tode..die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden......
...da sehe ich heute schon SPIEGEL u.ä. Artikel in Monaten bis Jahren.........
...Datenschutzvergehen, ungerechtfertigte Verfolgung von Kunden u.ä.........das ist der Anfang von eurem Ende!!
Rob
...wer hier nach einem Tipp Wertpapiere kauft und damit hereinfällt, der hat ganz einfach Lehrgeld bezahlt..
..wenn hier eine Falschmeldung hereinkommt, vor allem im Neuen Markt, so wird sie innerhalb kürzester Zeit entlarvt und die User wissen Bescheid..
Wenn natürlich ein Oberschlauer meint, er könnte durch einen schnellen Kauf allen anderen davonsprinten, ohne die Meldung zu prüfen...
.......dann bezahlt auch er Leergeld...denn er geht leer aus......
Es gibt doch nur mündige Bürger hier im Board, davon gehe ich aus, alle anderen müssen es einfach lernen...
W:O..reguliert euch bloss nicht zu Tode..die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden......
...da sehe ich heute schon SPIEGEL u.ä. Artikel in Monaten bis Jahren.........
...Datenschutzvergehen, ungerechtfertigte Verfolgung von Kunden u.ä.........das ist der Anfang von eurem Ende!!
Rob
An Schlafgut: Dein Board von 6.10 -INFOMATEC- erklärt deinen Frust
an SCHLAFGUT: SCHLAFGUT!!!!
@igor
ok, das arme Würstchen nehm ich zurück
darf ich die Tagessätz auch abarbeiten, z.B. die Gigabell Büros leerräumen?
ok, das arme Würstchen nehm ich zurück
darf ich die Tagessätz auch abarbeiten, z.B. die Gigabell Büros leerräumen?
@ rainrain
DU darfst!
DU darfst!
An INFORMER123 UND CO: Gibt Gigabell zurück an alle!
§ 812
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
§ 812
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Hi, igor1!!!
Ich bin keineswegs frustriert.......war in der Annahme, du seiest ein steuerlicher Berater....Sorry!!
Schönen Gruß
Schlafgut
Ich bin keineswegs frustriert.......war in der Annahme, du seiest ein steuerlicher Berater....Sorry!!
Schönen Gruß
Schlafgut
@ SCHLAFGUT: OK -Freund
Igor1 ist kein steuerberater,igor1 ist auslender!
Igor1 ist kein steuerberater,igor1 ist auslender!
Hihi.....soll ich lachen oder weinen.....????
Schlafgut ist ebenso ein Ausländer
Tschüss
Schlafgut
Schlafgut ist ebenso ein Ausländer
Tschüss
Schlafgut
WO ist ja schlimmer als big brother!!!!
@HAMES_PLIVA BEI 12 EUR!!
Alles Quatsch. Ich hätte gerne eine Auskunft von w:o - wie viele Verfahren laufen denn und
wegen welcher Vergehen? Ist Domeyer (und Co.) auch unter den Angeklagten? Wieviele der
Angeklagten sind überhaupt schon strafmündig (ein 12-jähriger der Morddrohungen o.ä. ausspricht, ist
nunmal nicht zu greifen)?
Ich sehe die Aktion von T. Leber eher als Aktion, um die User in den schlechten Börsenzeiten
bei der Stange zu halten. Frei nach dem Motto "Die Verluste entstanden nicht wegen meiner schlechten
Anlagestrategie. Die Kriminellen bei w:o haben mich dazu gezwungen".
wegen welcher Vergehen? Ist Domeyer (und Co.) auch unter den Angeklagten? Wieviele der
Angeklagten sind überhaupt schon strafmündig (ein 12-jähriger der Morddrohungen o.ä. ausspricht, ist
nunmal nicht zu greifen)?
Ich sehe die Aktion von T. Leber eher als Aktion, um die User in den schlechten Börsenzeiten
bei der Stange zu halten. Frei nach dem Motto "Die Verluste entstanden nicht wegen meiner schlechten
Anlagestrategie. Die Kriminellen bei w:o haben mich dazu gezwungen".
Alle sind Ausländer, ausser sie sind zu Hause
Ich persönlich bin gegen die Lösungen mit "Bullerie" und "Justizia" (meistens nicht nur auf einem Auge blind),
aber andererseits hätte ich massenwirksame Manipulationen a la "Schweinebacke" schon gern mal
genauer Untersucht !!
Freiheit ist immer die Freiheit anderstdenkender. (oder so )
Gruss
HG
Ich persönlich bin gegen die Lösungen mit "Bullerie" und "Justizia" (meistens nicht nur auf einem Auge blind),
aber andererseits hätte ich massenwirksame Manipulationen a la "Schweinebacke" schon gern mal
genauer Untersucht !!
Freiheit ist immer die Freiheit anderstdenkender. (oder so )
Gruss
HG
@Biobauer,
dass mit der Strafverfolgung der Analysten finde ich gut!!!!
Wäre wirklich mal höchste Zeit.
Cu Momi
dass mit der Strafverfolgung der Analysten finde ich gut!!!!
Wäre wirklich mal höchste Zeit.
Cu Momi
concat: Ein Zwölfjähriger, der eine Morddrohung ausspricht wird, wenn er nachweislich eine Gefahr darstellt, auch weggesperrt.. zwar mit anderer Begründung... aber das ist ja egal...
Wer Stopt endlich die Anal ysten?
von Kastor 30.10.00 21:28:43 2217984
Singulus von NMI Report
Fazit: Die Aktie konnte zu Börsenbeginn aufgrund der sehr
guten Zahlen zulegen und die Marke von 60 Euro knacken.
Doch leider haben einige Analystenhäuser übersehen, das
die Zahlen über und nicht unter Plan lagen. So stufte die
DG Bank die Aktie von Kaufen auf reduzieren herab. Eben-so
Dresdner Kleinwort Benson (DKB), die Singulus von
halten auf reduzieren gestuft haben. Interessant hierbei die
Begründung des DKB Analysten: Hintergrund der Herab-stufung
sei der Auftragseingang von 78 Millionen Euro für
das 3. Quartal, der unter den DKB Schätzungen von 90
Millionen Euro geblieben war. Ähnlich die Begründung sei-tens
der DG Bank. Hier setzte man trotz besserer Zahlen
die Gewinnschätzungen nach unten. Hat die DG Bank
wohl einen Fehler gemacht und mit zu euphorische Zahlen
gerechnet? Für uns ist diese Herabstufung recht unver-ständlich.
Alleine die Tatsache, das ein Unternehmen bes-sere
Zahlen als erwartet (!!) vorlegt um danach von Analys-ten
herabgestuft zu werden, ist schon recht merkwürdig.
Die harten Fakten zählen. Da diese sehr positiv zu werten
sind (super Zahlen, Marge über 15%, starkes Wachstum
und zukunftsreicher Markt), empfehlen wir nach wie vor die
Aktie zum Kauf mit einem 12 Monats Kursziel von 90 Euro.
Zur Info: Währenddem DG wie Dresdner Bank ein funda-mental
starkes Unternehmen wie Singulus mit einer Ebit-Marge
von über 15 % herab stufen, empfehlen beide Häu-ser
den “ Cash burner” Web.de zum Kauf (Kursziel 50
Euro). Wen wunderts, war die DG Bank doch bei Web.de
Konsortialführer. Mahlzeit!
von ThM 30.10.00 21:42:53 2218100
@ Kastor
Es kommt viel Mist von den A., speziell von den Bankanalysten, aber leider hören immer noch zuviele auf die.
Es wird sich nicht informiert, man liest kurze Analystenstatements und reagiert in Angst und Gier.
Bin selber noch nicht lange dabei und habe durch deren Ratings schon einiges an Lehrgeld zahlen
dürfen.
von Kastor 30.10.00 21:28:43 2217984
Singulus von NMI Report
Fazit: Die Aktie konnte zu Börsenbeginn aufgrund der sehr
guten Zahlen zulegen und die Marke von 60 Euro knacken.
Doch leider haben einige Analystenhäuser übersehen, das
die Zahlen über und nicht unter Plan lagen. So stufte die
DG Bank die Aktie von Kaufen auf reduzieren herab. Eben-so
Dresdner Kleinwort Benson (DKB), die Singulus von
halten auf reduzieren gestuft haben. Interessant hierbei die
Begründung des DKB Analysten: Hintergrund der Herab-stufung
sei der Auftragseingang von 78 Millionen Euro für
das 3. Quartal, der unter den DKB Schätzungen von 90
Millionen Euro geblieben war. Ähnlich die Begründung sei-tens
der DG Bank. Hier setzte man trotz besserer Zahlen
die Gewinnschätzungen nach unten. Hat die DG Bank
wohl einen Fehler gemacht und mit zu euphorische Zahlen
gerechnet? Für uns ist diese Herabstufung recht unver-ständlich.
Alleine die Tatsache, das ein Unternehmen bes-sere
Zahlen als erwartet (!!) vorlegt um danach von Analys-ten
herabgestuft zu werden, ist schon recht merkwürdig.
Die harten Fakten zählen. Da diese sehr positiv zu werten
sind (super Zahlen, Marge über 15%, starkes Wachstum
und zukunftsreicher Markt), empfehlen wir nach wie vor die
Aktie zum Kauf mit einem 12 Monats Kursziel von 90 Euro.
Zur Info: Währenddem DG wie Dresdner Bank ein funda-mental
starkes Unternehmen wie Singulus mit einer Ebit-Marge
von über 15 % herab stufen, empfehlen beide Häu-ser
den “ Cash burner” Web.de zum Kauf (Kursziel 50
Euro). Wen wunderts, war die DG Bank doch bei Web.de
Konsortialführer. Mahlzeit!
von ThM 30.10.00 21:42:53 2218100
@ Kastor
Es kommt viel Mist von den A., speziell von den Bankanalysten, aber leider hören immer noch zuviele auf die.
Es wird sich nicht informiert, man liest kurze Analystenstatements und reagiert in Angst und Gier.
Bin selber noch nicht lange dabei und habe durch deren Ratings schon einiges an Lehrgeld zahlen
dürfen.
DG-BANK ? Anzeigen, annahme bei W.O.!
Hey Igor1,
warum so gefrustet. Weder Ausländer noch Steuerberater sind
prinzipiell schlechtere Menschen.
Übrigens, Igor1´s Depot finde ich nicht schlecht.
Liegt vielleicht daran, dass es so ausschaut wie meins !!!
-----------------------------------------------------------
Das was ich bisher hier gelesen haben fällt unter kein
Strafgesetz; wir sind zwar in Dtschld., aber alles sollte
nicht geregelt werden. Mehr Gesetze brauchen wir wirklich
nicht, insbesondere deswegen, weil die die benötigt werden
(z.B. vorsätzliche Irreführung durch AG-Pressesprecher,
AG-Vorsitzende usw., Bank-Analysten, durch Mehrheits-
aktionäre, durch Emissionsbanken usw.) ohnehin nicht kommen.
Da ist die Lobby viel zu gross.
-------------------------------
Schlimm ist allerdings, wenn auf Boards gefälschte Analysten-
tipps usw. oder "streng geheime info´s von ???" auftauchen,
die dann von "relativ unbedarften" um nicht zu sagen Dummen
und vielleicht auch jungen Klein(st)-aktionären als
"THE ONLY TRUTH" unter Freunden aufgenommen werden
(Hinweis auf Orakeln und Geheimnissen auf der Metabox-Seite).
---------
Unser GAG-Thread (Hinweis auf Igor1-NemwaX-Seite) zeigt, dass
es HIER wirklich Leute gibt, die UNS und EUCH glauben (fragen
doch tatsächlich, wo gibt es NemwaX-Aktien usw.).
---------
Wir haben eigentlich die grössere Verantwortung und ich
bin persönlich der Meinung, dass solche IRREFÜHRUNGEN
von "UNS" an "EUCH" verfolgt werden sollen.
---------
Jedem ist mittlerweile klar, dass man jedem zweiten Analysten
nicht zu glauben braucht.
Aber: UNS sollten wir schon glauben dürfen.
---------
DAHER: Keine geheimen Infos´s, Tipp´s von Mitarbeitern irgend-
einer AG usw.; was nicht verifizierbar ist (ohne Namensangaben
oder Herkunftsquelle) hat hier nichts zu suchen,
es sei denn,
es wird eindeutig als "persönliche Meinung" oder als
"persönlicher Tipp" gekennzeichnet.
----------
Und:
Beschimpfungen und Beleidigungen helfen auch nicht weiter.
=====================================
Ansonsten gilt stets: Freie Board´s für Freie Bürger
(gehören auch Steuerberater und Ausländer dazu)!
warum so gefrustet. Weder Ausländer noch Steuerberater sind
prinzipiell schlechtere Menschen.
Übrigens, Igor1´s Depot finde ich nicht schlecht.
Liegt vielleicht daran, dass es so ausschaut wie meins !!!
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Das was ich bisher hier gelesen haben fällt unter kein
Strafgesetz; wir sind zwar in Dtschld., aber alles sollte
nicht geregelt werden. Mehr Gesetze brauchen wir wirklich
nicht, insbesondere deswegen, weil die die benötigt werden
(z.B. vorsätzliche Irreführung durch AG-Pressesprecher,
AG-Vorsitzende usw., Bank-Analysten, durch Mehrheits-
aktionäre, durch Emissionsbanken usw.) ohnehin nicht kommen.
Da ist die Lobby viel zu gross.
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Schlimm ist allerdings, wenn auf Boards gefälschte Analysten-
tipps usw. oder "streng geheime info´s von ???" auftauchen,
die dann von "relativ unbedarften" um nicht zu sagen Dummen
und vielleicht auch jungen Klein(st)-aktionären als
"THE ONLY TRUTH" unter Freunden aufgenommen werden
(Hinweis auf Orakeln und Geheimnissen auf der Metabox-Seite).
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Unser GAG-Thread (Hinweis auf Igor1-NemwaX-Seite) zeigt, dass
es HIER wirklich Leute gibt, die UNS und EUCH glauben (fragen
doch tatsächlich, wo gibt es NemwaX-Aktien usw.).
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Wir haben eigentlich die grössere Verantwortung und ich
bin persönlich der Meinung, dass solche IRREFÜHRUNGEN
von "UNS" an "EUCH" verfolgt werden sollen.
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Jedem ist mittlerweile klar, dass man jedem zweiten Analysten
nicht zu glauben braucht.
Aber: UNS sollten wir schon glauben dürfen.
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DAHER: Keine geheimen Infos´s, Tipp´s von Mitarbeitern irgend-
einer AG usw.; was nicht verifizierbar ist (ohne Namensangaben
oder Herkunftsquelle) hat hier nichts zu suchen,
es sei denn,
es wird eindeutig als "persönliche Meinung" oder als
"persönlicher Tipp" gekennzeichnet.
----------
Und:
Beschimpfungen und Beleidigungen helfen auch nicht weiter.
=====================================
Ansonsten gilt stets: Freie Board´s für Freie Bürger
(gehören auch Steuerberater und Ausländer dazu)!
@zwercht
Danke -Freund!
Danke -Freund!
an Igor: geh mal zu den 2 Perlen.
PERSÖNLICHE (keine wissenschaftliche) Meinung
gefragt;
mir reicht ein: "zur Zeit sicher dort",
wahrscheinlich Risiko,
oder "dort in dieser Region war noch nie was gefährliches"
----
oder schlichtweg: Lage dort gut !
PERSÖNLICHE (keine wissenschaftliche) Meinung
gefragt;
mir reicht ein: "zur Zeit sicher dort",
wahrscheinlich Risiko,
oder "dort in dieser Region war noch nie was gefährliches"
----
oder schlichtweg: Lage dort gut !
Der Aktienexperte Sascha Opel, stellvertretender Chefredakteur der Anlegerzeitschrift „Der Aktionär“, wurde festgenommen, ein Stuttgarter Finanzdienstleister ebenfalls.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beide hätten gemeinsam „gezielt Anleger geworben“, denen sie versprochen hätten, „sie könnten mit ihrer Kapitalanlage sehr hohe sichere Gewinne erwirtschaften“.
So soll der Deal gelaufen sein: Die Anleger kauften Aktien. Anschließend wollte Opel die Papiere auch „durch Einschaltung des Chefredakteurs der Anlegerzeitschrift (Förtsch, Red.) ... gezielt empfehlen“.
Fachwort: „puschen“.
Förtsch-Zeitschrift „Der Aktionär“.
Förtsch trat auch in TV-Sendungen auf, in denen er abenteuerliche Kursziele für Aktien nannte (BILD berichtete). Außerdem laufen in seinem Verlag „Hotlines“ auf, in denen die Empfehlungen wiederholt und vertieft wurden.
Die Geschäfte wären angeblich auch bei „nicht nachhaltig“ steigenden Kursen aufgegangen. Dann hätte die Aktien ein Fonds aufgekauft.
Förtsch „berät“ nach eigenen Angaben sieben Aktienfonds mit einem Anlagevolumen von insgesamt 2,3 Milliarden Mark.
Förtsch-Vize Sascha Opel.
Vom Gewinn des Deals, so die Staatsanwaltschaft, sollten die Hälfte der Redakteur und der Finanzdienstleister erhalten.
Beide Beschuldigten hätten die Tatvorwürfe „im Wesentlichen eingeräumt“. Allerdings sagen sie, die Geschäfte „nur in geringem Umfang“ ausgeführt zu haben.
Der Haftbefehl gegen Opel wurde zwischenzeitlich „gegen Auflagen“ außer Vollzug gesetzt. Auch gegen einen dritten Beschuldigten wird ermittelt.
Förtsch wird heute in seinem Büro erwartet. Er hatte nach Angaben von Freunden Urlaub auf den Seychellen gemacht.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beide hätten gemeinsam „gezielt Anleger geworben“, denen sie versprochen hätten, „sie könnten mit ihrer Kapitalanlage sehr hohe sichere Gewinne erwirtschaften“.
So soll der Deal gelaufen sein: Die Anleger kauften Aktien. Anschließend wollte Opel die Papiere auch „durch Einschaltung des Chefredakteurs der Anlegerzeitschrift (Förtsch, Red.) ... gezielt empfehlen“.
Fachwort: „puschen“.
Förtsch-Zeitschrift „Der Aktionär“.
Förtsch trat auch in TV-Sendungen auf, in denen er abenteuerliche Kursziele für Aktien nannte (BILD berichtete). Außerdem laufen in seinem Verlag „Hotlines“ auf, in denen die Empfehlungen wiederholt und vertieft wurden.
Die Geschäfte wären angeblich auch bei „nicht nachhaltig“ steigenden Kursen aufgegangen. Dann hätte die Aktien ein Fonds aufgekauft.
Förtsch „berät“ nach eigenen Angaben sieben Aktienfonds mit einem Anlagevolumen von insgesamt 2,3 Milliarden Mark.
Förtsch-Vize Sascha Opel.
Vom Gewinn des Deals, so die Staatsanwaltschaft, sollten die Hälfte der Redakteur und der Finanzdienstleister erhalten.
Beide Beschuldigten hätten die Tatvorwürfe „im Wesentlichen eingeräumt“. Allerdings sagen sie, die Geschäfte „nur in geringem Umfang“ ausgeführt zu haben.
Der Haftbefehl gegen Opel wurde zwischenzeitlich „gegen Auflagen“ außer Vollzug gesetzt. Auch gegen einen dritten Beschuldigten wird ermittelt.
Förtsch wird heute in seinem Büro erwartet. Er hatte nach Angaben von Freunden Urlaub auf den Seychellen gemacht.
Ich jabe die Vermutung, es geht um Antisoma.
Ist nur eine Vermutung, aber die Aktie kannte keiner, so markteng , dass man sich mit Vaseline eincremen muss , Pushing der extremsten Art(alle Hotlines haben berichtet), nicht zu vergessen Börsenbrief und der Aktionaär.
Was denkt ihr, könnte es Antisoma gewesen sein???
Ist nur eine Vermutung, aber die Aktie kannte keiner, so markteng , dass man sich mit Vaseline eincremen muss , Pushing der extremsten Art(alle Hotlines haben berichtet), nicht zu vergessen Börsenbrief und der Aktionaär.
Was denkt ihr, könnte es Antisoma gewesen sein???
Könnte sein!
Ja wo sind wir denn? China? Da haben die gerade solche Sanktionen im Internet vollbracht (Chat-boards werden gespeichert und für die Polizei sechs Monate aufbewahrt). TDSV: Verbindungsdaten bleiben bis zu sechs Monaten gespeichert
Am 29.09.00 hat der Bundesrat die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) verabschiedet. Entgegen den Forderungen von Datenschutzbeauftragten (siehe Datenschutznachricht vom 28.09.00) sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird den Telekommunikationsanbietern damit die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Bisher betrug diese Frist 80 Tage.
Prima vom 30.09.00
HINA!
Am 29.09.00 hat der Bundesrat die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) verabschiedet. Entgegen den Forderungen von Datenschutzbeauftragten (siehe Datenschutznachricht vom 28.09.00) sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird den Telekommunikationsanbietern damit die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Bisher betrug diese Frist 80 Tage.
Prima vom 30.09.00
HINA!
Ja wo sind wir denn? China? Da haben die gerade solche Sanktionen im Internet vollbracht (Chat-boards werden gespeichert und für die Polizei sechs Monate aufbewahrt). TDSV: Verbindungsdaten bleiben bis zu sechs Monaten gespeichert
Am 29.09.00 hat der Bundesrat die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) verabschiedet. Entgegen den Forderungen von Datenschutzbeauftragten (siehe Datenschutznachricht vom 28.09.00) sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird den Telekommunikationsanbietern damit die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Bisher betrug diese Frist 80 Tage.
Prima vom 30.09.00
HINA!
von MasterStock 31.10.00 23:38:28 2229984
Ich glaube, wo sind selbst die grössten Pusher. Über Förtsch, Opel und co. konnte man ja heute schon in der Zeitung lesen, die Frage ist; Wer sind die nächsten?
von igor1 31.10.00 23:42:35 2230004
Für eine freie Telekommunikation in einer freien Gesellschaft
(Entschließung der 59.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14./15. März 2000)
Umfang und Intensität der Eingriffe in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ursächlich hierfür sind zum einen folgende Aspekte:
Erhebliche Zunahme der Telekommunikationsvorgänge
Die Zahl der Telekommunikationsvorgänge hat sich vervielfacht. Darüber hinaus werden neben dem traditionellen Telefon neue Kommunikationsmöglichkeiten wie Fax und PC-Fax, das Mobiltelefon, e-mail und mail-boxen sowie das Internet genutzt.
Stark angestiegener Umfang und wesentlich verbesserte Aussagequalität der Daten
Die digitale Datenverarbeitung ermöglicht detaillierte Auswertungen großer Datenmengen.
Die Datenverarbeitungsnetze bieten mehr und mehr aussagekräftige Bestandsdaten, wozu auch e-mail-Adresse, IP-Nummer oder domain name gehören. So können sich bei Mitgliedschaft in geschlossenen Netzen sogar Rückschlüsse auf Lebensanschauungen oder bestimmte Problemlagen ergeben, z. B. bei der Mitgliedschaft in bestimmten Interessengemeinschaften, etwa Aids-Selbsthilfegruppen.
Die Verbindungsdaten geben in der Regel Auskunft, wer wann mit wem wie lange und wie häufig kommuniziert hat; werden fremde Geräte verwendet, geraten Unbeteiligte in Verdacht.
Aus den Nutzungsdaten von Tele- und Mediendiensten lassen sich Rückschlüsse auf Interessengebiete und damit auf persönliche Eigenheiten und das Verhalten der Nutzenden ziehen.
Mobiltelefone ermöglichen schon im Stand-by-Modus die Bestimmung ihres Standorts.
Erleichterte Kenntnisnahme und Weiterverarbeitung dieser Daten
Die wesentlich erweiterten und einfacher nutzbaren technischen Möglichkeiten erlauben es, an verschiedenen Orten gespeicherte Daten zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten.
Entwicklung des Internets zum Massenkommunikationsmittel
Über das Netz werden immer mehr Alltagsgeschäfte abgewickelt: Wahrnehmung verschiedenartiger Informationsangebote, Erledigung von Bankgeschäften, Buchung von Reisen oder Bestellung von Waren und Dienstleistungen in virtuellen Kaufhäusern (e-commerce). Dadurch fallen immer mehr auswertbare Informationen über Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an.
Schwer durchschaubare Rechtslage
Die Zersplitterung der Regelungen in Strafprozess-, Telekommunikations- und Multimediarecht machen diese wenig transparent und schwer anwendbar.
Zum anderen ist dieser größere, leichter auswert- und verarbeitbare Datenpool wachsenden Zugriffswünschen der Sicherheitsbehörden im weitesten Sinn auf nationaler und internationaler Ebene ausgesetzt:
Die Zahlen der Telekommunikations-Überwachungsanordnungen in den letzten Jahren sind kontinuierlich angestiegen: 1995: 3667, 1996: 6428, 1997: 7776, 1998: 9802
Immer mehr Straftatbestände wurden als Grund für eine Telekommunikationsüberwachung in § 100 a der Strafprozessordnung (StPO) einbezogen – der Katalog wurde seit Einführung 11 mal erweitert und damit bis heute nahezu verdoppelt. Neue Erweiterungen sind im Gespräch.
Die Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, technische Einrichtungen zur Umsetzung der Überwachungsanordnungen zu installieren und Kundendateien für Abfragen durch die Sicherheitsbehörden vorzuhalten zur Feststellung, mit welchen Anbietern verdächtige Personen einen Vertrag haben. Diese Verpflichtung wurde auch auf die Anbieter nicht gewerblicher Netze ausgedehnt und kann nach dem Gesetzeswortlaut auch Hotels, Betriebe, Behörden oder möglicherweise sogar Krankenhäuser betreffen.
Ein europäischer Anforderungskatalog für Überwachungsmöglichkeiten unter dem Namen "ENFOPOL", befasst sich u. a. mit der Frage, welchen Anforderungen die Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter genügen müssen, damit die auf der Grundlage nationaler Ermächtigungsgrundlagen zulässige Telekommunikationsüberwachung technisch durchführbar ist. Die G8-Staaten haben noch weitergehende Beschlüsse gefasst.
Forderungen zur Gewährleistung der freien Telekommunikation
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits 1996 ein Positionspapier erarbeitet. Vor diesem Hintergrund fordert die Konferenz:
Freie Telekommunikation ist unabdingbar für eine freiheitliche demokratische Kommunikationsgesellschaft. Sie wird durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Dieses Grundrecht erstreckt sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verdachtslosen Abhörmaßnahmen des BND (BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94 u. a.) auf jede Verwendung von Kommunikationsdaten bis hin zur Löschung, gleich welche Kommunikationstechnik genutzt wird. Die Geltung des Fernmeldegeheimnisses ist deshalb auch für den Bereich der Tele- und Mediendienste ausdrücklich klarzustellen.
Notwendig ist eine bürgerrechtsfreundliche technische Infrastruktur nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und dem Datensparsamkeitsprinzip. Dabei ist der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien besonders zu fördern. Anonyme und pseu-donyme Nutzungsmöglichkeiten müssen nach dem Vorbild des Teledienstedatenschutzgesetzes als Pflichtangebote vorgehalten werden. Die Nutzung dieser Angebote darf nicht von der Speicherung von Bestandsdaten abhängig gemacht werden. Eine Vorratshaltung von Daten Unverdächtiger über den Betriebszweck hinaus zu Zwecken der Verfolgung eventueller, noch gar nicht absehbarer zukünftiger Straftaten ist als Überwachung auf Vorrat abzulehnen.
Notwendig ist deshalb ein zusammenfassendes, in sich schlüssiges System von Regelungen staatlicher Eingriffe in das Kommunikationsverhalten, das dem besonderen Gewicht des Grundrechts auf eine unbeobachtete Telekommunikation unter Beachtung der legitimen staatlichen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt.
Als Grundlage hierfür ist eine Evaluierung der bestehenden Eingriffsregelungen nach objektiven, nicht zielorientierten Maßstäben vorzunehmen hinsichtlich Effektivität auf der einen und Eingriffsumfang auf der anderen Seite. Eine gesetzliche Berichtspflicht über Anlass, Verlauf, Ergebnisse und Anzahl der Betroffenen ist auch für Telekommunikationsüberwachungen einzuführen. Dass auch Unverdächtige von Abhör- und Kontrollmaßnahmen betroffen sein können, ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Der aus der Frühzeit der analogen Fernsprechtechnik stammende § 12 Fernmeldeanlagengesetz, der die Herausgabe von Verbindungsdaten vergangener, nach bestrittener Rechtsprechung sogar zukünftiger Telekommunikationsvorgänge ohne Beschränkung auf schwerere Straftaten ermöglicht, muss wegen der erheblich höheren Aussagefähigkeit der digitalen Verbindungsdaten und des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis zügig durch eine weniger weit reichende Regelung in der StPO ersetzt werden.
Die Anforderungen aus dem bereits zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telekommunikationsüberwachung sind unverzüglich umzusetzen.
Die Ausweitung der Mitwirkungspflichten bei Überwachungsmaßnahmen auf Nebenstelenanlagen in Hotels, Krankenhäuser oder Betrieben wäre unverhältnismäßig. Es muss deshalb verbindlich klargestellt werden, dass die Betreiber dieser Nebenstellenanlagen nicht zur Bereitstellung entsprechender technischer Einrichtungen verpflichtet werden. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, das als Grundlage für einen Entwurf der Telekommunikations-Überwachungverordnung dient und nach verschiedenen Gruppen von Betreibern differenziert, ist dazu ein erster Schritt. Auch muss möglichst durch eine Gesetzesänderung verhindert werden, dass die Verpflichtung, Kundendateien zu führen, auch für die o. g. Nebenstellenanlagen gilt. Darüber hinaus dürfen Anbieter von Guthabenkarten zur Mobiltelefonie nicht dazu verpflichtet werden, Identifikationsdaten ihrer Kunden, die sie für betriebliche Zwecke nicht benötigen, ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienste zu erheben und zum Abruf bereitzuhalten.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses erfordert zwingend die Verschlüsselungvon elektronischen Mitteilungen in offenen Netzen. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik, das eine Kryptoregulierung ablehnt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gewerbliche Telekommunikationsdienstleister sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation kostenlos zu unterstützen.
Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Psychologinnen und Psychologen, bedürfen besonders im Interesse ihrer Klientel eines umfassenden Schutzes ihrer Telekommunikation.
Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ist wirksamer entgegenzutreten. Notwendig sind z. B. die Prüfung eines Verbots des freien Verkaufs von Abhörtechnik, eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich illegaler Abhörmaßnahmen und eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes des Fernmeldegeheimnisses.
--------------------------------------------------------------------------------
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Am 29.09.00 hat der Bundesrat die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) verabschiedet. Entgegen den Forderungen von Datenschutzbeauftragten (siehe Datenschutznachricht vom 28.09.00) sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird den Telekommunikationsanbietern damit die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Bisher betrug diese Frist 80 Tage.
Prima vom 30.09.00
HINA!
von MasterStock 31.10.00 23:38:28 2229984
Ich glaube, wo sind selbst die grössten Pusher. Über Förtsch, Opel und co. konnte man ja heute schon in der Zeitung lesen, die Frage ist; Wer sind die nächsten?
von igor1 31.10.00 23:42:35 2230004
Für eine freie Telekommunikation in einer freien Gesellschaft
(Entschließung der 59.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14./15. März 2000)
Umfang und Intensität der Eingriffe in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ursächlich hierfür sind zum einen folgende Aspekte:
Erhebliche Zunahme der Telekommunikationsvorgänge
Die Zahl der Telekommunikationsvorgänge hat sich vervielfacht. Darüber hinaus werden neben dem traditionellen Telefon neue Kommunikationsmöglichkeiten wie Fax und PC-Fax, das Mobiltelefon, e-mail und mail-boxen sowie das Internet genutzt.
Stark angestiegener Umfang und wesentlich verbesserte Aussagequalität der Daten
Die digitale Datenverarbeitung ermöglicht detaillierte Auswertungen großer Datenmengen.
Die Datenverarbeitungsnetze bieten mehr und mehr aussagekräftige Bestandsdaten, wozu auch e-mail-Adresse, IP-Nummer oder domain name gehören. So können sich bei Mitgliedschaft in geschlossenen Netzen sogar Rückschlüsse auf Lebensanschauungen oder bestimmte Problemlagen ergeben, z. B. bei der Mitgliedschaft in bestimmten Interessengemeinschaften, etwa Aids-Selbsthilfegruppen.
Die Verbindungsdaten geben in der Regel Auskunft, wer wann mit wem wie lange und wie häufig kommuniziert hat; werden fremde Geräte verwendet, geraten Unbeteiligte in Verdacht.
Aus den Nutzungsdaten von Tele- und Mediendiensten lassen sich Rückschlüsse auf Interessengebiete und damit auf persönliche Eigenheiten und das Verhalten der Nutzenden ziehen.
Mobiltelefone ermöglichen schon im Stand-by-Modus die Bestimmung ihres Standorts.
Erleichterte Kenntnisnahme und Weiterverarbeitung dieser Daten
Die wesentlich erweiterten und einfacher nutzbaren technischen Möglichkeiten erlauben es, an verschiedenen Orten gespeicherte Daten zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten.
Entwicklung des Internets zum Massenkommunikationsmittel
Über das Netz werden immer mehr Alltagsgeschäfte abgewickelt: Wahrnehmung verschiedenartiger Informationsangebote, Erledigung von Bankgeschäften, Buchung von Reisen oder Bestellung von Waren und Dienstleistungen in virtuellen Kaufhäusern (e-commerce). Dadurch fallen immer mehr auswertbare Informationen über Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an.
Schwer durchschaubare Rechtslage
Die Zersplitterung der Regelungen in Strafprozess-, Telekommunikations- und Multimediarecht machen diese wenig transparent und schwer anwendbar.
Zum anderen ist dieser größere, leichter auswert- und verarbeitbare Datenpool wachsenden Zugriffswünschen der Sicherheitsbehörden im weitesten Sinn auf nationaler und internationaler Ebene ausgesetzt:
Die Zahlen der Telekommunikations-Überwachungsanordnungen in den letzten Jahren sind kontinuierlich angestiegen: 1995: 3667, 1996: 6428, 1997: 7776, 1998: 9802
Immer mehr Straftatbestände wurden als Grund für eine Telekommunikationsüberwachung in § 100 a der Strafprozessordnung (StPO) einbezogen – der Katalog wurde seit Einführung 11 mal erweitert und damit bis heute nahezu verdoppelt. Neue Erweiterungen sind im Gespräch.
Die Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, technische Einrichtungen zur Umsetzung der Überwachungsanordnungen zu installieren und Kundendateien für Abfragen durch die Sicherheitsbehörden vorzuhalten zur Feststellung, mit welchen Anbietern verdächtige Personen einen Vertrag haben. Diese Verpflichtung wurde auch auf die Anbieter nicht gewerblicher Netze ausgedehnt und kann nach dem Gesetzeswortlaut auch Hotels, Betriebe, Behörden oder möglicherweise sogar Krankenhäuser betreffen.
Ein europäischer Anforderungskatalog für Überwachungsmöglichkeiten unter dem Namen "ENFOPOL", befasst sich u. a. mit der Frage, welchen Anforderungen die Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter genügen müssen, damit die auf der Grundlage nationaler Ermächtigungsgrundlagen zulässige Telekommunikationsüberwachung technisch durchführbar ist. Die G8-Staaten haben noch weitergehende Beschlüsse gefasst.
Forderungen zur Gewährleistung der freien Telekommunikation
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits 1996 ein Positionspapier erarbeitet. Vor diesem Hintergrund fordert die Konferenz:
Freie Telekommunikation ist unabdingbar für eine freiheitliche demokratische Kommunikationsgesellschaft. Sie wird durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Dieses Grundrecht erstreckt sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verdachtslosen Abhörmaßnahmen des BND (BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94 u. a.) auf jede Verwendung von Kommunikationsdaten bis hin zur Löschung, gleich welche Kommunikationstechnik genutzt wird. Die Geltung des Fernmeldegeheimnisses ist deshalb auch für den Bereich der Tele- und Mediendienste ausdrücklich klarzustellen.
Notwendig ist eine bürgerrechtsfreundliche technische Infrastruktur nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und dem Datensparsamkeitsprinzip. Dabei ist der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien besonders zu fördern. Anonyme und pseu-donyme Nutzungsmöglichkeiten müssen nach dem Vorbild des Teledienstedatenschutzgesetzes als Pflichtangebote vorgehalten werden. Die Nutzung dieser Angebote darf nicht von der Speicherung von Bestandsdaten abhängig gemacht werden. Eine Vorratshaltung von Daten Unverdächtiger über den Betriebszweck hinaus zu Zwecken der Verfolgung eventueller, noch gar nicht absehbarer zukünftiger Straftaten ist als Überwachung auf Vorrat abzulehnen.
Notwendig ist deshalb ein zusammenfassendes, in sich schlüssiges System von Regelungen staatlicher Eingriffe in das Kommunikationsverhalten, das dem besonderen Gewicht des Grundrechts auf eine unbeobachtete Telekommunikation unter Beachtung der legitimen staatlichen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt.
Als Grundlage hierfür ist eine Evaluierung der bestehenden Eingriffsregelungen nach objektiven, nicht zielorientierten Maßstäben vorzunehmen hinsichtlich Effektivität auf der einen und Eingriffsumfang auf der anderen Seite. Eine gesetzliche Berichtspflicht über Anlass, Verlauf, Ergebnisse und Anzahl der Betroffenen ist auch für Telekommunikationsüberwachungen einzuführen. Dass auch Unverdächtige von Abhör- und Kontrollmaßnahmen betroffen sein können, ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Der aus der Frühzeit der analogen Fernsprechtechnik stammende § 12 Fernmeldeanlagengesetz, der die Herausgabe von Verbindungsdaten vergangener, nach bestrittener Rechtsprechung sogar zukünftiger Telekommunikationsvorgänge ohne Beschränkung auf schwerere Straftaten ermöglicht, muss wegen der erheblich höheren Aussagefähigkeit der digitalen Verbindungsdaten und des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis zügig durch eine weniger weit reichende Regelung in der StPO ersetzt werden.
Die Anforderungen aus dem bereits zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telekommunikationsüberwachung sind unverzüglich umzusetzen.
Die Ausweitung der Mitwirkungspflichten bei Überwachungsmaßnahmen auf Nebenstelenanlagen in Hotels, Krankenhäuser oder Betrieben wäre unverhältnismäßig. Es muss deshalb verbindlich klargestellt werden, dass die Betreiber dieser Nebenstellenanlagen nicht zur Bereitstellung entsprechender technischer Einrichtungen verpflichtet werden. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, das als Grundlage für einen Entwurf der Telekommunikations-Überwachungverordnung dient und nach verschiedenen Gruppen von Betreibern differenziert, ist dazu ein erster Schritt. Auch muss möglichst durch eine Gesetzesänderung verhindert werden, dass die Verpflichtung, Kundendateien zu führen, auch für die o. g. Nebenstellenanlagen gilt. Darüber hinaus dürfen Anbieter von Guthabenkarten zur Mobiltelefonie nicht dazu verpflichtet werden, Identifikationsdaten ihrer Kunden, die sie für betriebliche Zwecke nicht benötigen, ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienste zu erheben und zum Abruf bereitzuhalten.
Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses erfordert zwingend die Verschlüsselungvon elektronischen Mitteilungen in offenen Netzen. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik, das eine Kryptoregulierung ablehnt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gewerbliche Telekommunikationsdienstleister sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation kostenlos zu unterstützen.
Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Psychologinnen und Psychologen, bedürfen besonders im Interesse ihrer Klientel eines umfassenden Schutzes ihrer Telekommunikation.
Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ist wirksamer entgegenzutreten. Notwendig sind z. B. die Prüfung eines Verbots des freien Verkaufs von Abhörtechnik, eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich illegaler Abhörmaßnahmen und eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes des Fernmeldegeheimnisses.
--------------------------------------------------------------------------------
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Gute Nacht, igor!!
Einen segensreichen Schlaf wünsch ich Dir
Schlafgut
Einen segensreichen Schlaf wünsch ich Dir
Schlafgut
@Schlafgut:
Globalisierung der Überwachung
Die Bürgerrechtsorganisationen EPIC und Privacy International haben den Bericht "Privatheit und Menschenrechte 2000" veröffentlicht. Darin wird vor allem die US-Regierung kritisiert, weil sie weltweit Druck auf die anderen Staaten ausgeübt haben soll, um die Grundlagen für eine umfassende Überwachung im digitalen Zeitalter zu schaffen. Der Bericht erscheint anlässlich des anlässlich des International Forum on Surveillance by Design (London, 22.9.) und The Public Voice in Privacy Policy (Venedig, 27.9.).
Die Bürgerrechtsorganisationen EPIC und Privacy International haben den Bericht "Privatheit und Menschenrechte 2000" veröffentlicht. Darin wird vor allem die US-Regierung kritisiert, weil sie weltweit Druck auf die anderen Staaten ausgeübt haben soll, um die Grundlagen für eine umfassende Überwachung im digitalen Zeitalter zu schaffen. Der Bericht erscheint anlässlich des anlässlich des International Forum on Surveillance by Design (London, 22.9.) und The Public Voice in Privacy Policy (Venedig, 27.9.).
§ 4
[Zugangsfreiheit]
Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
§ 5
[Verantwortlichkeit]
(1) Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.
(4) Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 85 des Telekommunikationsgesetzes von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.
[Zugangsfreiheit]
Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
§ 5
[Verantwortlichkeit]
(1) Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.
(4) Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 85 des Telekommunikationsgesetzes von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.
Morgen!
G
der Datenschutzbeauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Datenschutzbeauftragte fordern Trendwende in der Telekommunikationspolitik: Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses
Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Datenschutz- und Informationszugangsbeauftragte von Brandenburg fordern angesichts der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen eine eindeutige Kehrtwende der deutschen Telekommunikationspolitik. Das Konzept, staatliche Kontrollen auf immer mehr Bereiche der elektronischen Kommunikation auszudehnen, muss aufgegeben werden. Stattdessen muss der Staat das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger aktiv und wirksam schützen.
Das Internet boomt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen E-Mail, Mobiltelefon und Teledienste. Die bevorstehende Internationale Funkausstellung in Berlin wird viele technische Neuerungen vorführen, mit denen noch mehr Menschen schneller und bequemer die "Neuen Medien" nutzen können. Viele sind aber verunsichert, inwieweit sie dem Netz trauen können.
Die Furcht vor Überwachung ist realistisch: Niemand weiß, ob und von wem die eigenen Äußerungen in den Netzen registriert und aufgezeichnet werden.
In den letzten Jahren sind immer neue Befugnisse zur staatlichen Kontrolle der Telekommunikation geschaffen worden. Vorschriften, die früher nur das Abhören von Telefonaten betrafen, sollen jetzt auch für E-Mails und für den Abruf von Informationen aus dem Internet gelten. Soeben wurde öffentlich bekannt, dass 1998 mehr als doppelt so viele Telefonüberwachungen angeordnet wurden wie 1995. Auch die neue Bundesregierung bereitet weitere Kontrollbestimmungen vor (z.B. die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Große Privatunternehmen werten systematisch den Internetverkehr aus.
Das von der Verfassung garantierte Recht der Einzelnen, unkontrolliert elektronisch zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen, demokratischen Informationsgesellschaft. Dieses Recht ist in unserem Land durch ausufernde Überwachungsvorschriften stark gefährdet. Außerdem gibt es bislang keine ausreichende Informationssicherheit im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Wochen in seinem Urteil zu den Abhörbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes diese Gefährdung auf den Punkt gebracht: "Die Befürchtung einer Überwachung ... kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen führen."
Zur Gewährleistung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation fordern die Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation.
Insbesondere geht es um folgendes:
Alle Telekommunikationsanbieter sind zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu verpflichten. Optionen für anonyme und pseudonyme Nutzungen sind zur Verfügung zu stellen.
Verschlüsselung ist als kostenlose Standardleistung anzubieten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ein Mediennutzungsgeheimnis ist einzuführen: Wie Zeitung, Buch oder Fernsehen müssen auch die Neuen Medien unkontrolliert genutzt werden können.
Die Mitwirkungspflichten bei Abhörmaßnahmen sind auf lizenzpflichtige Unternehmen (z.B. Telefongesellschaften) zu begrenzen. Nebenstellenanlagen in Hotels, Betrieben oder Krankenhäusern sind auszunehmen.
Die Anwendung der Überwachungsbefugnisse muss regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden.
Datenschutzfreundliche Techniken sind zu fördern. Sie müssen erforscht und entwickelt sowie kundenfreundlich auf dem Markt angeboten werden.
Berufliche Schweigepflichten z.B. von Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten sind besonders wirksam zu schützen.
Der bestehende strafrechtliche Schutz des Kommunikationsgeheimnisses muss endlich ernst genommen werden. Stärkere polizeiliche Prävention, Beendigung des freien Verkaufs von Abhörtechnik, Effektivierung der Strafverfolgung sowie Straffreiheit für die Aufdeckung von Sicherheitslücken ("ethical hacking") müssen der Bagatellisierung von Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ein Ende setzen.
der Datenschutzbeauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Datenschutzbeauftragte fordern Trendwende in der Telekommunikationspolitik: Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses
Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Datenschutz- und Informationszugangsbeauftragte von Brandenburg fordern angesichts der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen eine eindeutige Kehrtwende der deutschen Telekommunikationspolitik. Das Konzept, staatliche Kontrollen auf immer mehr Bereiche der elektronischen Kommunikation auszudehnen, muss aufgegeben werden. Stattdessen muss der Staat das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger aktiv und wirksam schützen.
Das Internet boomt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen E-Mail, Mobiltelefon und Teledienste. Die bevorstehende Internationale Funkausstellung in Berlin wird viele technische Neuerungen vorführen, mit denen noch mehr Menschen schneller und bequemer die "Neuen Medien" nutzen können. Viele sind aber verunsichert, inwieweit sie dem Netz trauen können.
Die Furcht vor Überwachung ist realistisch: Niemand weiß, ob und von wem die eigenen Äußerungen in den Netzen registriert und aufgezeichnet werden.
In den letzten Jahren sind immer neue Befugnisse zur staatlichen Kontrolle der Telekommunikation geschaffen worden. Vorschriften, die früher nur das Abhören von Telefonaten betrafen, sollen jetzt auch für E-Mails und für den Abruf von Informationen aus dem Internet gelten. Soeben wurde öffentlich bekannt, dass 1998 mehr als doppelt so viele Telefonüberwachungen angeordnet wurden wie 1995. Auch die neue Bundesregierung bereitet weitere Kontrollbestimmungen vor (z.B. die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Große Privatunternehmen werten systematisch den Internetverkehr aus.
Das von der Verfassung garantierte Recht der Einzelnen, unkontrolliert elektronisch zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen, demokratischen Informationsgesellschaft. Dieses Recht ist in unserem Land durch ausufernde Überwachungsvorschriften stark gefährdet. Außerdem gibt es bislang keine ausreichende Informationssicherheit im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Wochen in seinem Urteil zu den Abhörbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes diese Gefährdung auf den Punkt gebracht: "Die Befürchtung einer Überwachung ... kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen führen."
Zur Gewährleistung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation fordern die Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation.
Insbesondere geht es um folgendes:
Alle Telekommunikationsanbieter sind zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu verpflichten. Optionen für anonyme und pseudonyme Nutzungen sind zur Verfügung zu stellen.
Verschlüsselung ist als kostenlose Standardleistung anzubieten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ein Mediennutzungsgeheimnis ist einzuführen: Wie Zeitung, Buch oder Fernsehen müssen auch die Neuen Medien unkontrolliert genutzt werden können.
Die Mitwirkungspflichten bei Abhörmaßnahmen sind auf lizenzpflichtige Unternehmen (z.B. Telefongesellschaften) zu begrenzen. Nebenstellenanlagen in Hotels, Betrieben oder Krankenhäusern sind auszunehmen.
Die Anwendung der Überwachungsbefugnisse muss regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden.
Datenschutzfreundliche Techniken sind zu fördern. Sie müssen erforscht und entwickelt sowie kundenfreundlich auf dem Markt angeboten werden.
Berufliche Schweigepflichten z.B. von Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten sind besonders wirksam zu schützen.
Der bestehende strafrechtliche Schutz des Kommunikationsgeheimnisses muss endlich ernst genommen werden. Stärkere polizeiliche Prävention, Beendigung des freien Verkaufs von Abhörtechnik, Effektivierung der Strafverfolgung sowie Straffreiheit für die Aufdeckung von Sicherheitslücken ("ethical hacking") müssen der Bagatellisierung von Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ein Ende setzen.
T.Leber(W.O.) wolte frage DATENSCHUTZ nicht beantworthen!-
@T.Leber(W.O.)
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