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    Wie sieht es mit der Haftung der Vorstände aus bei - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.00 22:27:04 von
    neuester Beitrag 06.11.00 10:23:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 285.534
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      Avatar
      schrieb am 30.10.00 22:27:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      groben Nichteinhaltung der Prognostizierten Planzahlen für ein Jahr. Als Beispiel: Die Prognose für Umsatz beträgt 300 Mio DM und der Gewinn beträgt 10 Mio DM. Nach bekanntgabe der Zahlen geht die Aktie nach oben, da dies eine Verbesserun zum Vorjahr von 25% darstellt. Im aktuellen Jahr weden nun die Erwartungen um insgesamt 1/3 wieder zurüvkgenommen, somit wurde weniger verdient und anstatt ein Gewinn wird ein operativer Verlust von 30 Mio. DM eingefahren. Das Ergebnis: die Aktie stürzt ab.

      Mir fällt bei einer so totalen Fehleinschätzung der glaube, das ein Vorstand und Aufsichtsrat nicht haftbar gemacht werden kann, dass solche Planzahlen veröffentlicht worden sind. Dies hat meiner Meinung nichts mit einer Fehleinschätzung mehr zu tun. Das ist einfach INKOMPETENZ.

      Was ist eure Meinung dazu?

      Gruss
      HD
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 22:30:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Vorstände sind oft die größten verbrecher.

      Das ist meine ganz persönliche Meinung.

      Cu Momi
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 22:39:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich bin zwar grundsätzlich auch der Meinung, aber Inkompetenz ist leider nicht strafbar! Wer sich dermaßen irrt, hat zwar auf einem Managerposten nichts verloren, aber ein Straftatbestand ist das nicht.

      Grüsse
      W.
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 08:51:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sonst keine Meinungen mehr?
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 10:23:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mich wundert es doch schon ein wenig, dass niemand eine Meinung zu diesem Thema hat. Nachdem nun schon zwei Firma am Neuen Markt (Gigabell & Teamwork) pleite ist, denke ich das ein sehr wichtiges Thema, oder?

      Gruß
      HD


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