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    Gewinn-/Verlustermittelung: LIFO, LOFO, oder wie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.00 18:13:33 von
    neuester Beitrag 10.11.00 10:36:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 287.671
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      Avatar
      schrieb am 01.11.00 18:13:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Boardteilnehmer(innen),

      meine Frage betrifft die Gewinn- bzw. Verlustermittlung beim Aktienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist.

      In einem anderen Thread stieß ich auf folgende Information eines Users:


      alte Regelung:
      LIFO bedeutet: Last In, First Out, das heißt wenn du Aktien in mehren Schritten gekauft hast, zählt
      beim ersten Verkauf immer das was Du zuerst eingekauft hast usw. zur Berechnung Deiner Gewinne.

      neue Regelung:
      LOFO bedeutet: lowest in, first out, das heißt wenn du Aktien in mehren Schritten gekauft hast, zählt
      beim ersten Verkauf immer das was Du zum geringsten Preis eingekauft hast usw. zur Berechnung
      Deiner Gewinne.


      Ich konstruiere einmal folgendes Beispiel:
      Kauf von 10 St. Aktie x am 1.8.00 a 20 Euro
      Kauf von 10 St. Aktie x am 1.10.00 a 30 Euro

      Man möchte Cash-Bestand aufbauen:
      Nach der neuen (aber in diesem Beispiel auch nach der alten) Regelung würden bei einem Verkauf von 10 St. von Aktie x am 1.11.00 der Kaufpreis der günstigeren Aktien vom 1.8.00 zur Gewinn-/ Verlustermittelung herangezogen, obwohl
      man vielleicht möchte, dass der Preis vom 1.10.00 herangezogen werden sollte, weil diese früher von der Speku-Steuer befreit wären.

      Wie geht das Finanzamt genau vor?

      Für schlüssige Antworten wäre ich dankbar!


      starshine
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 19:10:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da alle Käufe innerhalb der Spekulationsfrist liegen, sind der Berechnung die Durchschnittswerte
      zugrunde zu legen. In Deinem Fall 25 Euro ( BFH 24.11.1993 ).
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 09:43:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Boardteilnehmer(innen),

      meine Frage betrifft die Gewinn- bzw. Verlustermittlung beim Aktienverkauf.

      Ich konstruiere einmal folgendes Beispiel:

      Kauf von 10 St. Aktie x am 1.8.2000 a 20 Euro
      Kauf von 10 St. Aktie x am 1.10.2000 a 30 Euro

      Verkauf von 10 St. Aktie x am 1.11.2000
      Verkauf von 10 St. Aktie x am 1.08.2001

      Ist es so, dass beim Verkauf am 1.11.00 die am 1.10.00 erworbenen Aktien gegengerechnet werden, denn nur dann fällt beim Verkauf am 1.8.2001 keine Spekusteuer an.

      Wie geht das Finanzamt genau vor?

      Für schlüssige Antworten wäre ich dankbar!

      starshine
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:00:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zuerst werden die Aktien verkauft, bei denen die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Erst dann werden die "anderen" verkauft.
      Dabei gilt dann der Durchschinttspreis. Ich weiß leider nicht genau, wie das ist, wenn man am 1.8.00 Aktien kauft, diese
      dann am 1.8.01 verkauft; also ob dann die Spekufrist schon abgelaufen ist oder ob man die Papiere erst am
      2.8.01 steuerfrei verkaufen darf.
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 10:36:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      1.08.00 bis 1.08.01 sind 1 Jahr und 1 Tag
      Kauf 01.08.00, Verkauf 31.07.01 = letzter Tag innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist


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