Besondere Steuern auf im Ausland beheimatete Fonds? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.11.00 18:11:32 von
neuester Beitrag 04.11.00 21:01:20 von
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Dieser Fonds wurde von der Spängler-Bank/Wien in 12/99 aufgelegt. Er hat die o.g. deutsche WKN und ist in Deutschland nur über die DIRABA (Direktanlagebank) und Consors zu kaufen.
FRAGE: Wenn ich den Fonds bei der Diraba kaufe und a)innerhalb eines Jahres und b) nach z.B 1 1/2 Jahren verkaufe, muss ich dann außer der normalen Spekusteuer (a) noch andere Steuern bezahlen?
Für einen anderen in England aufgelegten Fonds (hat auch eine deutsche WKN) wurde behauptet, man müsse 20% Steuer zahlen.
Wer weiß was dazu?
Danke
FRAGE: Wenn ich den Fonds bei der Diraba kaufe und a)innerhalb eines Jahres und b) nach z.B 1 1/2 Jahren verkaufe, muss ich dann außer der normalen Spekusteuer (a) noch andere Steuern bezahlen?
Für einen anderen in England aufgelegten Fonds (hat auch eine deutsche WKN) wurde behauptet, man müsse 20% Steuer zahlen.
Wer weiß was dazu?
Danke
28 Leser und kein Fachmann?
vielen herzlichen Dank für die überaus zahlreichen Antworten!!
@LudwigvanB
da will ich Dich mal von Deinen Leiden erlösen:
Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bzw. dem Auslandinvestmentgesetz, je nachdem, ob DU einen inländischen oder ausländischen Fonds besitzt.
Bei den ausländischen Fonds unterscheidet man zwischen sogenannten "weißen Fonds" (Registrierung in Deutschland), "grauen Fonds" (Repräsentanz in Deutschland) und "schwarzen Fonds" (weder noch). Weiße Fonds werden wie inländische Fonds besteuert, graue Fonds wie inländische, wenn die Repräsentanz alle Voraussetzungen des KAAG erfüllt und Zahlen etc. veröffentlicht.
Schwarze Fonds, sprich nicht registrierte Fonds, da zieht Dir das Finanzamt die Hosen aus. Versteuerung des gesamten Wertzuwachses des Kalenderjahres, wenn kein Wertzuwachs, dann gilt ein bestimmter Prozentsatz des Wertes des Fonds als Ertrag usw.
Der von Dir angesprochene Fonds ist m.E. zumindest kein schwarzer Fonds, d.h. behandle ihn so, wie einen inländischen Fonds.
Tschüß
Taxpayer
da will ich Dich mal von Deinen Leiden erlösen:
Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bzw. dem Auslandinvestmentgesetz, je nachdem, ob DU einen inländischen oder ausländischen Fonds besitzt.
Bei den ausländischen Fonds unterscheidet man zwischen sogenannten "weißen Fonds" (Registrierung in Deutschland), "grauen Fonds" (Repräsentanz in Deutschland) und "schwarzen Fonds" (weder noch). Weiße Fonds werden wie inländische Fonds besteuert, graue Fonds wie inländische, wenn die Repräsentanz alle Voraussetzungen des KAAG erfüllt und Zahlen etc. veröffentlicht.
Schwarze Fonds, sprich nicht registrierte Fonds, da zieht Dir das Finanzamt die Hosen aus. Versteuerung des gesamten Wertzuwachses des Kalenderjahres, wenn kein Wertzuwachs, dann gilt ein bestimmter Prozentsatz des Wertes des Fonds als Ertrag usw.
Der von Dir angesprochene Fonds ist m.E. zumindest kein schwarzer Fonds, d.h. behandle ihn so, wie einen inländischen Fonds.
Tschüß
Taxpayer
Vielen Dank lieber Taxpayer! Die nächste Klaviersonate, die ich komponiere ist DIR gewidmet. Sag´mir nur noch, welchen Titel Du ihr zugedenkest.
Hallo,
wie sieht es bei "schwarzen" Fonds aus, wenn man sie nur 30 Tage hatte und dabei 10 % Gewinn (vor Steuer) erzielte?
20 % des Kurses (es handelt sich ja meistens um börsennotierte Fonds) werden als "Zwischengewinn" angenommen und
ggf. mit 30 % besteuert.
Wird der "prozentuale Gewinn" (ich glaube 10 % pro Jahr ?) dann taggenau berechnet?
Gruss kroko
wie sieht es bei "schwarzen" Fonds aus, wenn man sie nur 30 Tage hatte und dabei 10 % Gewinn (vor Steuer) erzielte?
20 % des Kurses (es handelt sich ja meistens um börsennotierte Fonds) werden als "Zwischengewinn" angenommen und
ggf. mit 30 % besteuert.
Wird der "prozentuale Gewinn" (ich glaube 10 % pro Jahr ?) dann taggenau berechnet?
Gruss kroko
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