speku-steuer bei studenten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.11.00 18:47:33 von
neuester Beitrag 08.11.00 14:21:30 von
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hallo,
meine frage: ich bin student ohne einkommen, stehen mir auch nur die 1.000 dm "freibetrag" zu,
oder kann ich die weiteren gewinne als ganz normales einkommen ansehen. dann hätte ich einen
viel höheren steuerfreien betrag.
ich hoffe ihr könnt helfen.
im voraus vielen dank!!
mfg g.k.
meine frage: ich bin student ohne einkommen, stehen mir auch nur die 1.000 dm "freibetrag" zu,
oder kann ich die weiteren gewinne als ganz normales einkommen ansehen. dann hätte ich einen
viel höheren steuerfreien betrag.
ich hoffe ihr könnt helfen.
im voraus vielen dank!!
mfg g.k.
das würde ich auch gern wissen
Habe selber deswegen beim Finanzamt nachgefragt, da mein Banker das auch nicht genau wußte.
Ergebnis: Man kann Spekulationsgewinne bis zu ca. 13.000 DM (genauen Wert weiß ich jetzt nicht) steuerfrei realisieren.
Wenn Du noch weitere Einkünfte hast muß Du aufpassen, dass das Gesamteinkommen nicht über diese Grenze steigt!
MfG tom50!
Ergebnis: Man kann Spekulationsgewinne bis zu ca. 13.000 DM (genauen Wert weiß ich jetzt nicht) steuerfrei realisieren.
Wenn Du noch weitere Einkünfte hast muß Du aufpassen, dass das Gesamteinkommen nicht über diese Grenze steigt!
MfG tom50!
Ich bin zwar kein Steuerspezialist, aber meiner Ansicht nach ist Die Spekulationssteuer eine Unterform der Einkommensteuer. Demach würde dann eine Freigrenze in Höhe des Freibetrages gelten. Dieser liegt zur Zeit bei 14.000DM ( bin nicht ganz sicher) Spekulationsteuern sind sofern Du keine anderen Einkünfte hast für Dich bis 13.000 DM steuerfrei. ( Bin mir aber nicht ganz sicher).
Keine Haftung für Rat Und Aukunft § 676 BGB
Keine Haftung für Rat Und Aukunft § 676 BGB
@ g.k.
Bei dem steuerfreien Betrag i.H.v. 999 DM handelt es sich um eine Freigrenze, bis zu der der Spekulationsgewinn steuerfrei bleibt.
Ab einem Spekulationsgewinn von 1.000 DM wird das Einkommen zu den "ganz normalen" weiteren Einkünften (aus Arbeitnehmertätigkeit etc.)dazugezählt. Hier hat man einen Freibetrag von momentan 13.500 DM p.a. bis zu dem keine Steuer anfällt. Wenn du also sonst keine weiteren Einkünfte hast, bleiben Spekulationsgewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei.
Ich hoffe ich habe dir weitergeholfen.
Gruß
Hubfra
Bei dem steuerfreien Betrag i.H.v. 999 DM handelt es sich um eine Freigrenze, bis zu der der Spekulationsgewinn steuerfrei bleibt.
Ab einem Spekulationsgewinn von 1.000 DM wird das Einkommen zu den "ganz normalen" weiteren Einkünften (aus Arbeitnehmertätigkeit etc.)dazugezählt. Hier hat man einen Freibetrag von momentan 13.500 DM p.a. bis zu dem keine Steuer anfällt. Wenn du also sonst keine weiteren Einkünfte hast, bleiben Spekulationsgewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei.
Ich hoffe ich habe dir weitergeholfen.
Gruß
Hubfra
vielen dank!!!!
das ist genau was ich wissen wollte und ich bin mir sicher, daß es noch andere gibt, die diese information
gebrauchen können.
also nochmals danke
gruss g.k.
das ist genau was ich wissen wollte und ich bin mir sicher, daß es noch andere gibt, die diese information
gebrauchen können.
also nochmals danke
gruss g.k.
@gk:
Vielen Dank, das wollte ich auch schon oft wissen...
Was anderes, Du schreibst in anderen Threads, du hättest Miese gemacht und deshalb nen Kredit aufgenommen, und jetzt willst Du Gewinne machen????
Gruß
Cowboy
Vielen Dank, das wollte ich auch schon oft wissen...
Was anderes, Du schreibst in anderen Threads, du hättest Miese gemacht und deshalb nen Kredit aufgenommen, und jetzt willst Du Gewinne machen????
Gruß
Cowboy
@cowboy,
richtig, ich war mit meinem depot ca. 30 % in der kreide (da ich wie manche andere im feb/märz
eingestiegen bin). jetzt habe ich eben einen kredit aufgenommen
und seit anfang obtober (o.k. das war etwas zu früh) wieder angefangen mein depot aufzustocken
bzw. wie es so schön heißt "einzusammeln". so habe ich es aber geschafft,
daß ich mittlerweile nur noch 8,5 % in der kreide stehe und ich bin mir sicher, daß nach der trendwende
genügend wieder aufspringen werden, um den markt nach oben zu treiben.
gruss gk
richtig, ich war mit meinem depot ca. 30 % in der kreide (da ich wie manche andere im feb/märz
eingestiegen bin). jetzt habe ich eben einen kredit aufgenommen
und seit anfang obtober (o.k. das war etwas zu früh) wieder angefangen mein depot aufzustocken
bzw. wie es so schön heißt "einzusammeln". so habe ich es aber geschafft,
daß ich mittlerweile nur noch 8,5 % in der kreide stehe und ich bin mir sicher, daß nach der trendwende
genügend wieder aufspringen werden, um den markt nach oben zu treiben.
gruss gk
Ich glaube, die Freigrenze liegt bei 13.500DM! Nehmen wir mal an, dass ich über diese Grenze komme (was bei diesem lahmen NEMAX im Moment NIE der Fall sein wird *g*), muss ich dann eine Spekulationssteuer UND eine Einkommenssteuer bezahlen?
Nein, das hubfra am 2.11. schon ausreichend dargestellt. Oder hast Du noch Fragen dazu?
MfG
Commander
MfG
Commander
Hubfra hat nur gesagt, dass bis 13500 DM keine Spekusteuern anfallen. Aber wenn ich 50000 DM im Monat NUR mit Aktien machen, sonst also nix verdiene, muss ich doch auch ne Einkommenssteuer neben den Spekulationssteuern bezahlen!
@ XTrack
Es gibt keine eigene Spekulationssteuer. Dies ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Einkommensteuer, die Du auf Spekulationsgewinne zahlst.
Einkünfte aus sog. Spekulationsgeschäften werden (ab 1000 DM) wie andere Einkünfte (z.B. Lohn, gewerbliche Einkünfte usw.) der Einkommensteuer unterworfen. Daher gilt auch stets der individuelle Einkommensteuersatz des Stpfl.
Beispiel (vereinfacht):
Einkünfte aus Lohn 60.000 DM
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften 50.000 DM (>999DM)
Einkünfte die von der Einkommensteuer erfasst werden: 110.000 DM
Der Grundfreibetrag wird dann bei der Tarifberechnung berücksichtigt: bis zu seiner Höhe beträgt die zu entrichtende Steuer 0 DM.
MfG
Commander
Es gibt keine eigene Spekulationssteuer. Dies ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Einkommensteuer, die Du auf Spekulationsgewinne zahlst.
Einkünfte aus sog. Spekulationsgeschäften werden (ab 1000 DM) wie andere Einkünfte (z.B. Lohn, gewerbliche Einkünfte usw.) der Einkommensteuer unterworfen. Daher gilt auch stets der individuelle Einkommensteuersatz des Stpfl.
Beispiel (vereinfacht):
Einkünfte aus Lohn 60.000 DM
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften 50.000 DM (>999DM)
Einkünfte die von der Einkommensteuer erfasst werden: 110.000 DM
Der Grundfreibetrag wird dann bei der Tarifberechnung berücksichtigt: bis zu seiner Höhe beträgt die zu entrichtende Steuer 0 DM.
MfG
Commander
Tach an alle und erst mal vielen Dank für die Infos.
Aber eine Frage hätte ich da auch noch: Kann man bei der Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten
die z.B die Ordergebühren auch gegen die Gewinne aufrechnen? Mal angenommen ich hätte am Ende des
Jahres 999DM plus auf meinem Konto, wobei ich Ordergebühren von 200DM hatte. Die reine Aufrechnung
Gewinne gegen Verluste würde dann ja 1199DM betragen. Müßte ich dann die 200, die über dem Freibetrag
sind versteuern?
Aber eine Frage hätte ich da auch noch: Kann man bei der Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten
die z.B die Ordergebühren auch gegen die Gewinne aufrechnen? Mal angenommen ich hätte am Ende des
Jahres 999DM plus auf meinem Konto, wobei ich Ordergebühren von 200DM hatte. Die reine Aufrechnung
Gewinne gegen Verluste würde dann ja 1199DM betragen. Müßte ich dann die 200, die über dem Freibetrag
sind versteuern?
Thx @ Commander!
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