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    Mistrade Call auf Siemens von Trinkaus&Burkhardt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.00 13:52:56 von
    neuester Beitrag 15.11.00 09:20:43 von
    Beiträge: 23
    ID: 296.785
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      Avatar
      schrieb am 10.11.00 13:52:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten,

      gestern wurde den ganzen Vormittag bis ca 17:00 der 833059
      Call auf Siemens Basis 100 Bezugsverh.0,1 von Trinkaus& Burkhardt zwischen 1,70 und 2,00€ gehandelt.
      Der innere Wert lag bei ca.3,50€.
      Ich habe diesen Schein zu 1,87 erworben. Die Order ist mittlerweile konfirmiert (bestätigt und verbucht). Nun kommt die Diraba an und sagt sie hätten keine Bestätigung von TUB und es wäre ein Mistrade. Deshalb müßte die Order storniert werden.
      Aktuell ist der Schein in meinem Depot.

      Nun meine Fragen:
      Kann nach der Konfirmierung überhaupt noch eine Stornierung verlangt werden?
      Gehört der Schein nun mir oder nicht?
      Was passiert mit Scheinen die bei der Euwax zu diesem Kurs erworben wurden? Die hat doch nicht TUB sondern ein Anleger verkauft.
      Durch diesen Kauf habe ich natürlich keinen anderen Schein gekauft. Was passiert wenn Siemens heute steigt? Stichwort:entgangener Gewinn.

      Wer hat schonmal sowas erlebt? Wo könnte man sich beschweren?

      Vielen Dank für sachkundige Auskünfte.
      Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 13:56:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Damit es noch woanders erscheint.
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 13:58:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      und noch in´s Einsteigerforum
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 14:01:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 14:25:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      @dotcomer
      Guck Dir lieber erst mal den aktuellen Kurs an ! Der liegt bei ca. 3,75 Euro.
      Wieso glaubst Du, ihn für 2 Euro kriegen zu können ?

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      Avatar
      schrieb am 10.11.00 14:33:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @crashi

      Ich habe ihn gestern für 1,87 gekauft!!
      Da brauch ich nichts zu glauben.
      Problem ist nur, daß das Geschäft rückgängig gemacht werden soll, obwohl es bestätigt und verbucht ist.
      Ich habe den Schein ja deswegen gekauft, weil ich wußte daß der innere Wert höher ist.
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 16:48:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schade, bis jetzt nur 93 Nicht-Experten gelesen.
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 21:32:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @dotcomer
      Hier die Definition

      Innerer Wert

      Der innere Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswerts und dem Basispreis und entspricht somit dem Gewinn, der sich bei sofortiger Ausübung des Optionsscheins ergeben würde. Da bei Optionsscheinen keine Verpflichtung zur Ausübung eingegangen wird, kann der innere Wert nicht negativ sein.
      Der innere Wert mißt, wie weit ein Optionsschein im Geld, am Geld bzw. aus dem Geld ist.
      Der Optionsschein ist im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über (Call) bzw. unter (Put) dem Basispreis liegt und der innere Wert somit positiv ist. Am Geld ist ein Optionsschein, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts gleich dem Basispreis ist. Der Optionsschein hat keinen inneren Wert, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts unter (Call) bzw. über (Put) dem Basispreis liegt. Der Optionsschein ist dann aus dem Geld.
      Die Parität eines Optionsscheins unterscheidet sich nur insoweit von seinem inneren Wert als die Parität auch negativ sein kann.


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      OnVista übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben!

      Du verwechselst OS-Kurs mit innerem Wert.
      Wenn der OS-Kurs heute 3,75 ist, war er gestern niemals 1,72 . Es sei denn, T&B haben einen völlig falschen Kurs gestellt. Das würde ich mir aber auf keinen Fall gefallen lassen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 00:08:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      @crashi:
      Lies doch einfach was dotcomer geschrieben und gefragt hat und blubber nicht so sinnlos in der Gegend rum! Sorry...


      @dotcomer:
      Hast Du denn schon einen schriftlichen Beleg? Wahrscheinlich nicht. Also wenn Du über die Euwax kaufst oder verkaufst, bedient Dich meistens der Emitent da er ständig Geld- und Briefkurse an der Euwax stellt. So wird das auch in Deinem Fall gewesen sein.

      Also ich weiss nur, daß wenn man Scheinchen kauft oder verkauft, und selber z.b. am nächsten Tag feststellt daß der Kurs offensichtlich falsch war, kann man auch problemlos bei der Euwax und/oder Emitent anrufen und das zum eigenem Vorteil korregieren lassen. Wichtig ist das glaub der Zeitrahmen. Und wie Du schreibst, kam die DAB ja auch schon am nächsten Tag auf Dich zu. Könnte mir vorstellen, daß das in Ordnung ist, weiss es aber nicht. Du kannst Dich ja erstmal hinstellen und sagen daß Du dem überhaupt nicht zustimmst da der Kauf ja schon gebucht war. Wenn Du was schrifftliches hast, ist es noch besser.

      Leider kann ich Dir sonst nicht weiterhelfen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 14:31:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke mroth,

      auch für den Tip an crashi. Ich dachte schon ich hätte mich hier absolut unverständlich geäußert.

      Da die Order mittlerweile gebucht und bestätigt ist, habe ich einen schriftlichen Beleg, daß ich diesen Schein für 1,87 gekauft habe und er eingebucht wurde. Habe es sofort ausgedruckt.
      Die Scheine sind immer noch in meinem Depot. Sie sind auch nicht gesperrt. Theoretisch könnte ich sie wohl verkaufen.

      Ich möchte noch hinzufügen, daß der "falsche" Kurs auf der Homepage von TUB, an der Euwax und bei Kursabfrage bei TUB angegeben wurde.
      In Stuttgart fanden mindestens 8 Trades statt, die anscheinend nicht vom Emittenten gehandelt wurden.

      Nochmal meine Frage:
      Kann eine verbuchte und bestätigte Order storniert werden?

      Ich würde jedenfalls sagen, daß es sich nicht um einen Mistrade handelt. Warum?
      1. Der Kurs erschien beim Emittenten, an der Börse und bei sämtlichen OS-Tools.
      2. Es wurde mindestens 5 Stunden lang zu diesem Kurs gehandelt.
      Er hat sich von ca. 1,70€ bis ca. 2,04€ bewegt.
      3. In Anbetracht des Kursrückganges bei Siemens, dürfte man auch von einer erheblichen Kursreduzierung beim OS ausgehen.

      Wenn ich als Kleinanleger einen Fehler mache, ist mein Geld futsch.
      Macht der Emittent mal einen Fehler, wird alles so gestellt als wäre nichts passiert. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
      Wie oft ist es schon vorgekommen, daß zu einem OS kein Kurs gestellt wurde, während der Basiswert stark geschwankt hat und man schnell verkaufen wollte. Wo doch der Emittent eigentlich ständig handelbare Kurse stellen muß und jederzeit den Schein zurücknehmen muß!!

      Wer weiß, wohin man sich mit o.g. Problem wenden kann?
      Bitte hier reinstellen.

      Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 18:35:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi,

      es gab einen ähnlichen Fall bei der DAB. Allerdings hat der Anleger über den Sekundenhandel der DAB einen OS gekauft und zwar zu einem 10tel (!!!1/10) des korrekten Kurses. Im Sekundenhandel GARANTIERT die DAB für den gestellten Kurs. Als der Anleger die OS kurz nach dem Kauf für das zehnfache wieder verkauft hat, hieß es bei der DAB: Mistrade!!! Die ca. 200 000 DM wurden dem Anleger wieder vom Konto runtergebucht. Dieser hat geklagt und nun gewonnen. Die DAB muß die 200 000 DM blechen. Es wurde ihr anheim gestellt das Geld vom Emittenten zu fordern, da dieser laut DAB den falschen Kurs gestellt hat.

      Inwieweit das nun in Deinem Fall auch zutrifft...ich weiß nicht genau. Bei genanntem Fall war das entscheidende Kriterium die Kursgarantie im Sekundenhandel mit der die DAB massiv wirbt.

      cu

      no_hektik
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 19:05:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Börse Stuttgart schreibt zu mistrades im Xetra-Handel

      Doch die Frankfurter wollen künftig ein größeres Stück vom Kuchen haben:Bislang ausschließlich im Parketthandel (Freiverkehr) angeboten, werden Optionsscheine seit Mitte Mai auch auf dem elektronischen Xetra-System gehandelt. Hauptvorteile laut Börse: schnelle Geschäftsabschlüsse und niedrigere Kosten, da die Maklercourtage wegfällt. Ein weiterer Pluspunkt sei die Behandlung von Mis-Trades, also Geschäften, bei denen die Banken Kurse falsch berechnet haben. Die Xetra-Marktüberwachung lässt den beanstandeten Kurs von anderen Optionsscheinhäusern überprüfen und entscheidet dann über die Stornierung des Auftrags; eine Reklamation seitens der Anleger oder Banken ist allerdings nur bis zum Handelsschluss desselben Tages möglich. Im außerbörslichen Geschäft bekommen Anleger diese Kontrolle jedoch nicht geboten.


      Die DAB schreibt:
      18. Was geschieht bei einem von unserem Handelspartner fehlerhaft gestellten Kurs (Mistrade)?
      Auch im DAB Sekunden-Handel kann es in Einzelfällen vorkommen, daß Geschäfte rückabgewickelt werden müssen. Gründe hierfür sind irrtümlich falsch gestellte Kurse der Emittenten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß wir auch im DAB Sekunden-Handel gemäß den Sonderbedingungen für den Wertpapierhandel (Ziffer 21 Punkt 1) lediglich als Kommissionär für sie tätig sind, d.h. wir nehmen die Weisungen der Kunden entgegen und schließen mit dritten (hier mit den Emittenten) Verträge zur Ausführung dieser Weisungen. Vereinbarungen mit dritten gelten gemäß Kommissionsrecht HGB und den Sonderbedingungen für den Wertpapierhandel auch für die Kunden der DAB, für die zu diesen Bedingungen Geschäfte durchgeführt werden.
      Mit der oben dargestellten "Garantie gegen Kursschwankungen" wird gegenüber dem Kunden lediglich gewährleistet, daß Kursschwankungen nicht auftreten und zum angegebenen Kurs abgeschlossen werden kann. Es wird jedoch keine Garantie zur Ausführung von Mistrades übernommen. Die "Kursgarantie" deckt lediglich die Veränderung eines Kurses nach oben oder nach unten ab, bestätigt aber nicht einen sogenannten "Mondkurs".

      Ansonsten ist es offensichtlich, das ein american call, der jederzeit ausgeübt werden kann, nur minimal unter seinem inneren Wert notieren kann, hier liegt also offensichtlich ein mistrade vor; keine chance, der Emittend kann das Geschäft rückgängig machen, und da wird dir auch ein auf Wertpapierrecht spezialisierter Anwalt nicht weiterhelfen können;was den Schadenersatz wegen fiktiver entgangener Gewinne betrifft, ist es etwas schwieriger; hättest du den Schein zu einem regulären Preis erworben und abends dann mit Gewinn verkaufen können, ist der Ärger verständlich. Vielleicht findest du mit dem Emittenden ja im persönlichen Gespräch eine Kulanzlösung, nach meiner Rechtskenntnis hast du aber keinen Anspruch darauf. Realistisch betrachtet könnte man aber annehmen, das du den Siemens call überhaupt nur wegen seiner offensichtlich falschen Kursstellung erworben hast, egal, der Handel kann rückgängig gemacht werden, und eine Erstattung entgangener fiktiver Gewinne ist mir nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 19:21:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ no hectik; interessantes Urteil, wäre aber nett zu wissen, ob die DAB das Urteil akzeptiert hat oder in Berufung gegangen ist. Und noch wichtig: diese wenigen Urteile, die sich mit Wertpapieren und Optionsscheinen beschäftigen, sind nur als Anhaltspunkte zu sehen, ein anderes Gericht kann auch absolut entgegengesetzt urteilen, man möchte einem aktiven Trader schon fast pauschal den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 05:28:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      @tommyausol

      Ob die DAB Berufung angekündigt hat, geht aus dem Artikel nicht hervor! Quelle war im Übrigen, wenn ich es recht erinnere "Investormagazin" oder "Tele-Börse". Glaube eher letzteres, aber kann mich nicht mehr genau erinnern.
      Bereits Wochen zuvor habe ich im DAB-Board die Diskussion des Klägers mit anderen Kunden der DAB verfolgt. Sowohl DAB alsauch die Mehrzahl der Kunden haben dem Kläger nahegelegt, seine Klage zurückzuziehen, da der Tatbestand offensichtlich sei: falsche Stellung eines Kurses. Der Kläger hat sich nicht beirren lassen. Und wahrscheinlich zur Überraschung vieler Board-"Teilnehmer", hat er Recht behalten! Im Nachhinein kann ich ihn nur Bekräftigen in seinem Tun. Denn ich kann als Bank nicht hergehen und dem Kunden sagen: "Du kaufst bei mir im Sekundenhandel zu einem garantierten Kurs" und anschließend seinen Gewinn zurückbuchen! Irgendwo und irgendwann ist einmal Schluß!
      Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die DAB vor einem anderen Gericht Recht bekommt! Wirbt sie doch mit dieser Kursgarantie ad excessivum!

      Weiter so Kleinanleger! Laßt Euch nicht für dumm verkaufen!

      no_hektik
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 14:31:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vielen Dank für Eure Beiträge.

      Wie mir scheint, wird die ganze Geschichte auf eine genaue Definition eines Mistrades ankommen. Bzw. bis wann dann dieser Mistrade korrigiert werden muß.

      Handelt es sich bei mir um einen Mistrade und es gelten die Xetra- Bestimmungen, hätte die Reklamation noch am selben Tag stattfinden müßen.
      Dies war nicht der Fall. Im Gegenteil, die Order wurde bestätigt und gebucht. Das es sich lt. diraba um einen Mistrade handelt, habe ich erst am nächsten Tag erfahren.

      Noch habe ich die Scheine im Depot. Ich werde bei einer Stornierung Widerspruch einlegen.
      Gibt es eine Aufsichtsbehörde oder wo kann man das Wertpapierhandelsgesetz o.ä. nachlesen?
      Irgendwo müßen doch genaue Kriterien festgelegt sein, was ein Mistrade ist. Da bei OS kein Kurs aufgrund Angebot/Nachfrage sondern durch den Emittenten ermittelt wird, müßte doch der Emittent gegen Rechenfehler versichert sein.

      Gruß Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 19:55:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Dotcomer,

      wei gesagt, ich bin überhaupt kein Experte, würde aber evtl. folgendes beachten:

      1.) Wenn es um einen großen Betrag geht bei dem sich ein Rechtsanwalt lohnt, solltest Du IMHO in diese Richtung möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen damit Du nichts verkehrt machst was Dich später Deinen Gewinn kosten könnte.

      2.) Wenn ein Verkäufer ein Angebot macht, und ein Käufer das Angebot annimmt und die Ware/Leistung bezahlt hat, ist die Sache IMHO gelaufen. Ich denke bei Wertpapiergeschäften wird das ähnlich sein. Bin mir aber nicht sicher. Als "Misstrade" würde ich z.B. definieren, wenn Du einen limitierten Auftrag ersteilst, und Dein Auftrag wird über dem Limit ausgeführt, oder wenn Du 1.000 Papiere kaufen möchtest und bekommst wegen eines Fehlers 10.000 Papier oder so. Solche Sachen sind IMHO ein Misstrade.
      Aber es ist ja offensichtlich so, daß der Emittent über mehrer Stunden die Papier sehr billig angeboten hat und daß auch Geschäfte zu diesem Preis zu Stande gekommen sind. Ich würde das in etwas vergleichen mit wie z.b. daß ein Bankfuzzi in einen Finanzierungsvertrag 2% statt 5% reinschreibt oder so. Wenn der Vertrag unterschrieben ist (von beiden Seiten), ein Geschäft also zu Stande gekommen ist, ist`s gelaufen. Dann gilt das was im Vertrag steht. So wie wenn Du eine (Schluss)Rechnung eines Unternehmens bekommst. Wenn der da einen Fehler zu Deinem Gunsten drinn hat, ist es auch Pech für den Unternehmer/Verkäufer. Sonst könnte ja hinterher jeder kommen und sagen: "Haha, das hat gar nicht 100,- DM gekostet, das war ein Fehler, in wirklichkeit kostet das 500,- DM".

      Also wenn es eine Summe ist die hoch ist, husch zum Anwalt. Wenn die Summe zu klein ist, trotzdem Querstellen. Ja nicht einfach nachgeben.
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 09:15:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      @mroth

      Danke für Deinen Beitrag. Ich sehe die Sache auch so. Vor allem wie Du es unter 2) beschrieben hast. So ist das Leben.
      Der Betrag, um den es geht, ist nicht außerordentlich hoch. Für die Bank bzw. TUB wahrscheinlich eher Peanuts.
      Da bis jetzt die Scheine noch in meinem Depot zu meiner Verfügung sind, ergibt sich vorläuffig kein Handlungsbedarf. Im Falle einer Stornierung werde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen.
      Habe am WE bei Börsenexperten nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.

      Wer hat noch eine Idee, wo man sich erkundigen könnte?

      Gruß
      Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 20:54:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Calls sind immer noch da.
      Gehören die jetzt endgültig mir, oder was?
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 13:47:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      @no_hektik

      Du hast über ein Gerichtsurteil geschrieben.
      Kannst Du mir das Aktenzeichen vom Urteil mitteilen? Oder wenigstens welches Gericht das Urteil gefällt hat?
      Wäre prima.
      Die diraba hat nämlich heute morgen den Schein storniert.

      Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 22:21:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wer Ärger mit seinem Broker oder einem Emittenten hat und dadurch evtl. Geld verloren hat, kann seine Beschwerde richten an:

      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
      Lurgiallee 12
      60439 Frankfurt /Main

      Ein Blick auf die HP könnte auch lohnen.

      Dotcomer
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 23:14:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      @dotcomer

      Was glaubst Du wohl, an wen sich der Emittent wendet um einen Mistrade-Antrag zu stellen? An das eben ins Spiel gebrachte Bundesaufsichtsamt!!

      Die dürfen Ihre Geschäfte ja nicht stornieren wie sie wollen, sondern müssen sich das genehmigen lassen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.00 23:25:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      also dotcomer,

      meine Meinung: rechtlich no chipse, da klarer mistrade, und auch vom persönlichen Gefühl gefällt mir das nicht. Einen Schein für 1,80 kaufen, der einen inneren Wert von 3,70 hat, man kanns probieren, aber wenns dann auffliegt, würde ich sagen:ok, Jungs, ihr habt recht- Man stelle sich den umgekehrten Fall vor. Jemand verkauft seine Optionsscheine bestens und bekommt durch einen Computerfehler auch nur die Hälfte seines tatsächlichen Wertes und müsste sich dann vom Emittenden anhören: du hast doch aber bestens verkauft.fair play gilt da für beide Seiten, und dafür gibt es auch die entsprechenden Regularien. Auch das vorher zitierte Urteil gegen die DAB kann ich nicht nachempfinden: die DAB garantiert einen Sekundenhandel, sofern er denn durch die Anbieter wie Optionsscheinemissionshäuser oder lang und schwarz überhaupt gestellt wird, was ja nicht immer der Fall ist.Warum die DAB für eine fehlerhafte Kursstellung des Emittenden haftbar sein soll, weiss ich nicht,sie schliesst das ja in ihren GEschäftsbedingungen aus, bezeichnet sich als Kommissionär, und ich würde mal tippen, das die DAB in Berufung gegangen ist und dort auch REcht bekommen wird. Auch ein anderer Fall ging duch die Medien, wo sich zwei Studenten einen mistrade vom Optionsscheinhaus sogar schriftlich bestätigen ließen - da war wohl gerade nur die Putzfrau anwesend - und sich dann mit der societe generale auf einen vergleich eingelassen hatten. Es erinnert mich an die Kleinaktionäre, die zwei Aktien einer AG kaufen und dann bei Übernahmen Einspruch einlegen und sich auszahlen lassen, oder Leute, die sich www.shell.de registrieren lassen, und dann auch nicht einsehen wollen, das der Multi das Namensrecht hat. Ich habe fast den Eindruck, daß es Leute gibt, die mit Computerprogrammen versuchen, fehlerhafte Kursfeststellungen der Emittenden zu finden und sich dann öffentlich lauthals beklagen, dass sie nicht zu ihrem Recht kämen, und vielleicht fällt auch mal ein naiver Richter auf diese Choose rein. Das viele Anleger mit dem Optionsscheinhandel Probleme haben, da steigt die Volatilität, da der Spread, da steigt die Aktie und der Kurs fällt usw., gut, hier muss man sich schon etwas auskennen, und möglicherweise arbeitet auch mal ein Emi unkorrekt, aber das man ein Schein für die Hälfte des inneren Wertes kauft und dann lauthals auf REchtsgültigkeit pocht, obwohl die Regularien im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften gerade hier im Interesse beider Geschäftspartner den mistrade definieren und damit auch die Rückabwicklung, es ist schlechter Stil.

      Ein normaler Mensch, der sich so in einen Schein einkauft, weiss, der Kurs ist verkehrt, gehts gut, habe ich einen Gewinn gemacht, egal wie die Börse lief, und im schlimmsten Fall wird die Angelegenheit storniert, und dafür habe ich auch Verständnis, mal gucken, ob es auffliegt, wie eine Fehlüberweisung aufs eigene Konto: würden mir zu Unrecht 5000 DM abgebucht, stehe ich am nächsten Tag bei der Bank auf der Matte, werden mir zu Unrecht 5000 DM überwiesen, warte ich ab, mal schauen, ob sie es merken.

      Sie haben es gemerkt, und da hast du Pech gehabt.


      Nimm dir einen Anwalt und probier das Spiel, vielleicht findest du ja einen Richter ohne gesunden Menschenverstand, denn davon gibts ja viele, ist auch hier wie an der Börse eine Chance/Risiko-Abwägung.
      Avatar
      schrieb am 15.11.00 09:20:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      @tommyausol

      Mir geht es ja nicht darum anzuzweifeln, daß sich der Emittent verrechnet hat. Die Frage war doch, wann eine Order endgültig ist.
      Und dies scheint niemals der Fall zu sein. Jedenfalls nicht vom Makler aus.
      Wie zu erfahren war, kann ein Makler jederzeit einen nicht marktgerechten Kurs revidieren. Alle Geschäfte, auch die über die Börse, werden dann rückgängig gemacht. Notwendig ist hierzu eine Überprüfung durch die HÜST und diese liegt anscheinend vor.
      Von daher ist der Fall damit erledigt.

      Trotzdem Danke für Deine Beiträge

      Gruß
      Dotcomer


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