Was sind At-Equity-Verluste?? danke - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.11.00 17:04:13 von
neuester Beitrag 27.06.01 03:08:51 von
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Platow schreibt in der aktuellen Ausgabe ueber At-Equity Verluste bei United Internet - wer kann mit diesem Begriff etwas anfangen?
Vielen Dank,
Julia
Vielen Dank,
Julia
Bin mir nicht ganz sicher - denke aber, die meinen möglicherweise die Reduzierung des Eigenkapitals.
klingt nicht wirklich plausibel glaub ich, andere vorschlaege?
keiner weiss das?
@JuliaF,
"(At-)Equity-Loss" sind die Verluste, die von den Unternehmensbeteiligungen "erwirtschaftet" wurden, an denen die AG eine Mehrheitsbeteiligung hält.
So z.B. könnte es sein, daß 1&1 einen Equity-Loss durch Puretec erhalten hat (reine Vermutung). Diese Verluste kommen natürlich zu den selbst erwirtschafteten hinzu.
Grüße, fs
"(At-)Equity-Loss" sind die Verluste, die von den Unternehmensbeteiligungen "erwirtschaftet" wurden, an denen die AG eine Mehrheitsbeteiligung hält.
So z.B. könnte es sein, daß 1&1 einen Equity-Loss durch Puretec erhalten hat (reine Vermutung). Diese Verluste kommen natürlich zu den selbst erwirtschafteten hinzu.
Grüße, fs
Bist Du Dir da ganz sicher fsch ? Ich stolper über den Begriff Equity-dass muss definitiv was mit dem Eigenkapital zu tun haben (hoffentlich keine nicht durch Eigenkapital gedeckten Verluste ) Hab es aber wie oben schon gepostet auch nicht genau rausgefunden und
wenn Du es 100 %-ig weißt lern ich gern von Dir.
wenn Du es 100 %-ig weißt lern ich gern von Dir.
@Indexchaot,
ich habe mir das aus den Fingern gezogen, was ich oben geschrieben habe. Hört sich aber logisch an - oder nicht?
ich habe mir das aus den Fingern gezogen, was ich oben geschrieben habe. Hört sich aber logisch an - oder nicht?
fsch, Du alter Gauner - hab mir doch fast sowas gedacht. Aber stimmt, logisch hört es sich an und dass es die einzige logische Erklärung ist, hast Du ja auch nicht behauptet.
Grüße vom Chaoten
Grüße vom Chaoten
http://www.secinfo.com/d1zh2.62.htm
Eins von vielen Beispielen. Kenne keine anderen Fälle, außer bei Verlusten aus Firmenbeteiligungen. Leider komme ich an die SEC-Filing-Rules zur Zeit nicht ran (Server tot).
Ansonsten kannst Du Dich selbst informieren über:
http://www.sec.gov
Grüße, fs
Eins von vielen Beispielen. Kenne keine anderen Fälle, außer bei Verlusten aus Firmenbeteiligungen. Leider komme ich an die SEC-Filing-Rules zur Zeit nicht ran (Server tot).
Ansonsten kannst Du Dich selbst informieren über:
http://www.sec.gov
Grüße, fs
@fsch,
recht gut geraten (equities sind Anlagen in Aktien und Optionen, also das, mit dem die meisten hier täglich handeln). Mit Eigenkapital hat dies definitiv nichts zu tun. Eine Reduzierung des Eigenkapitals würde zudem auch keinen Verlust bewirken.
Das für den Ausweis von Verlusten (oder Gewinnen) aber eine Mehrheitsbeteiligung erforderlich ist, halte ich für falsch. Denn unter welchem anderen Posten sollten Verluste aus Minderheitsbeteiligungen dann ausgewiesen werden ?
Gruß, hgf
recht gut geraten (equities sind Anlagen in Aktien und Optionen, also das, mit dem die meisten hier täglich handeln). Mit Eigenkapital hat dies definitiv nichts zu tun. Eine Reduzierung des Eigenkapitals würde zudem auch keinen Verlust bewirken.
Das für den Ausweis von Verlusten (oder Gewinnen) aber eine Mehrheitsbeteiligung erforderlich ist, halte ich für falsch. Denn unter welchem anderen Posten sollten Verluste aus Minderheitsbeteiligungen dann ausgewiesen werden ?
Gruß, hgf
@hgf1,
p.s.:
Weshalb ist NBC Internet daran interessiert gewesen, an "allbusiness.com" nur noch eine 49%-Beteiligung zu halten?! "allbusiness.com" war der Hauptverlustbringer.
Grundsätzlich sind natürlich ALLE Verluste einer AG auch "equity losses", wenn man "equity" mit "Gegenwert" bzw. "stockholders equity" mit Buchwert gleichsetzt.
p.s.:
Weshalb ist NBC Internet daran interessiert gewesen, an "allbusiness.com" nur noch eine 49%-Beteiligung zu halten?! "allbusiness.com" war der Hauptverlustbringer.
Grundsätzlich sind natürlich ALLE Verluste einer AG auch "equity losses", wenn man "equity" mit "Gegenwert" bzw. "stockholders equity" mit Buchwert gleichsetzt.
Also, dass equity = engl. für Eigenkapital ist, weiß ich nun zufällig ganz genau.
@Indexchaot,
es kommt immer auf den Context an. "equity" bedeutet unter anderem "Gerechtigkeit"
@hgf,
ich bin jetzt zu bequem die ganzen SEC-Rules zu durchforsten. U.a. gibt`s in den 10-Q&K-Filing-Rules folgende Passage:
(1) Summarized income statement information shall be given separately as to each subsidiary not consolidated or 50 percent or less owned persons or as to each group of such subsidiaries of fifty percent or less owned persons for which separate individual or group statements would otherwise be required for annual periods. Such summarized information, however, need -not be furnished for any such unconsolidated subsidiary or person which would not be required pursuant to Rule 13a-13 or 15d-13 to quarterly financial information with the Commission if it were a registrant.
Grüße, fs
es kommt immer auf den Context an. "equity" bedeutet unter anderem "Gerechtigkeit"
@hgf,
ich bin jetzt zu bequem die ganzen SEC-Rules zu durchforsten. U.a. gibt`s in den 10-Q&K-Filing-Rules folgende Passage:
(1) Summarized income statement information shall be given separately as to each subsidiary not consolidated or 50 percent or less owned persons or as to each group of such subsidiaries of fifty percent or less owned persons for which separate individual or group statements would otherwise be required for annual periods. Such summarized information, however, need -not be furnished for any such unconsolidated subsidiary or person which would not be required pursuant to Rule 13a-13 or 15d-13 to quarterly financial information with the Commission if it were a registrant.
Grüße, fs
Ist mir klar,fsch, dass es auf den Kontext ankommt. Ich bin mir gerade deshalb bei der Übersetzung ganz sicher. Erstens hab ich im Buch Rechnungswesen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe nochmal nachgeschlagen und zweitens hatte ich da vor Jahren mal ein Schlüsselerlebnis mit amerikanischen Wirtschaftsprüfern. Die wollten von mir Zahlen für meinen Brutto-Return on Equity und da hab ich´s mir ausführlich erklären lassen. Im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen / Bilanzierung ist equity ganz sicher "Eigenkapital".
@hgf,
ich habe nochmals alles durchgelesen. Da liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Natürlich werden Verluste aus Minderheitsbeteiligungen auch ausgewiesen. NICHT aber müssen Verluste ausgewiesen & konsolidiert werden, welche die Firmen ERWIRTSCHAFTEN, an denen Minderheitsbeteiligungen gehalten werden.
Kleines Beispiel:
Eine Firma A hält 49% (=490000 Aktien, Kurs bei 50$ ) an Firma B.
Firma B hat einen Kursverlust von 50% (2,49 Mio. $) innerhalb des Geschäftsjahres. Aber ein "Operational loss" von 50000$. Dann muß der Verlust von "50000$" nicht konsolidiert und erwähnt werden (soweit ich in Erinnerung habe, KANN dieser Verlust konsolidiert werden, MUSS aber nicht).
Anders dagegen der Kursverlust im Falle der Veräußerung von Anteilen an der Firma B entsprechend der Anzahl der Anteile. Dieser wirkt sich umgehend auf das Ergebnis (verlusterhöhend/gewinnreduzierend).
In den USA endet dieses "Tax-Selling" ja immer am 31.10. eines jeden Jahres, bis zu dem solche "Kursverluste" in steuerlich relevante Verluste umgewandelt werden können/müssen.
Grüße, fs
ich habe nochmals alles durchgelesen. Da liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Natürlich werden Verluste aus Minderheitsbeteiligungen auch ausgewiesen. NICHT aber müssen Verluste ausgewiesen & konsolidiert werden, welche die Firmen ERWIRTSCHAFTEN, an denen Minderheitsbeteiligungen gehalten werden.
Kleines Beispiel:
Eine Firma A hält 49% (=490000 Aktien, Kurs bei 50$ ) an Firma B.
Firma B hat einen Kursverlust von 50% (2,49 Mio. $) innerhalb des Geschäftsjahres. Aber ein "Operational loss" von 50000$. Dann muß der Verlust von "50000$" nicht konsolidiert und erwähnt werden (soweit ich in Erinnerung habe, KANN dieser Verlust konsolidiert werden, MUSS aber nicht).
Anders dagegen der Kursverlust im Falle der Veräußerung von Anteilen an der Firma B entsprechend der Anzahl der Anteile. Dieser wirkt sich umgehend auf das Ergebnis (verlusterhöhend/gewinnreduzierend).
In den USA endet dieses "Tax-Selling" ja immer am 31.10. eines jeden Jahres, bis zu dem solche "Kursverluste" in steuerlich relevante Verluste umgewandelt werden können/müssen.
Grüße, fs
@Indexchaot,
NEIN. Es kommt auf den Kontext an (auch und vor allem im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen/Bilanzen). Außerdem kommt`s natürlich auf die Gesellschaftsform an. Aber was soll`s. Ich hau mir jetzt auf`s Ohr.
Gutes Nächtle,
fs
NEIN. Es kommt auf den Kontext an (auch und vor allem im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen/Bilanzen). Außerdem kommt`s natürlich auf die Gesellschaftsform an. Aber was soll`s. Ich hau mir jetzt auf`s Ohr.
Gutes Nächtle,
fs
@Indexchaot,
richtig. Kapitalgesellschaften verfügen über ein ausgewiesenes Eigenkapital. Daher versteht man auch unter "equities" Anteile an mit Eigenkapital ausgestatteten Firmen, im deutschen gemeinhin Aktien, sprich Anteilscheine an Aktiengesellschaften.
Das (eigene) Eigenkaital der AG wird unter "Total liabilities and shareholders` equity" als "Paid in capital" unter Passiva ausgewiesen.
@fsch,
bei dem hier diskutierten Begriff handelt es sich eben nicht um die Gesamtheit aller Verluste, sondern ausschließlich um die Verluste, die mit dem Erwerb von Eigenkapitalanteilen (= Aktien) an Dritten entstanden sind.
Unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften erzwingen bei Erreichen bestimmter Anteilshöhen eine Konsolidierung entsprechender Unternehmen in der Bilanz und schränken dabei z. B. die Bewertungsfreiheit ein.
hgf
richtig. Kapitalgesellschaften verfügen über ein ausgewiesenes Eigenkapital. Daher versteht man auch unter "equities" Anteile an mit Eigenkapital ausgestatteten Firmen, im deutschen gemeinhin Aktien, sprich Anteilscheine an Aktiengesellschaften.
Das (eigene) Eigenkaital der AG wird unter "Total liabilities and shareholders` equity" als "Paid in capital" unter Passiva ausgewiesen.
@fsch,
bei dem hier diskutierten Begriff handelt es sich eben nicht um die Gesamtheit aller Verluste, sondern ausschließlich um die Verluste, die mit dem Erwerb von Eigenkapitalanteilen (= Aktien) an Dritten entstanden sind.
Unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften erzwingen bei Erreichen bestimmter Anteilshöhen eine Konsolidierung entsprechender Unternehmen in der Bilanz und schränken dabei z. B. die Bewertungsfreiheit ein.
hgf
@hgf1,
mit Deinem Posting von 02:55:37 kann ich mich identifizieren.
mit Deinem Posting von 02:55:37 kann ich mich identifizieren.
@fsch,
leider haben sich unsere Beiträge überschnitten.
Damit dürfte die Frage jetzt wohl geklärt sein.
Gute Nacht, hgf
leider haben sich unsere Beiträge überschnitten.
Damit dürfte die Frage jetzt wohl geklärt sein.
Gute Nacht, hgf
Korrektur noch zu meinem Beispiel oben:
Natürlich können NICHT 50000$ als Verlust von Firma A konsolidiert werden, sondern nur 49% von den 50000$.
Grüße, fs
Natürlich können NICHT 50000$ als Verlust von Firma A konsolidiert werden, sondern nur 49% von den 50000$.
Grüße, fs
@ hgf1
Du schreibst:
Eine Reduzierung des Eigenkapitals würde zudem auch keinen Verlust bewirken.
Andersrum wird ein Schuh draus.
Die Reduzierung des Eigenkapitals resultiert (einfach gesagt) daraus, dass bei einer Firma Aufwendungen größer sind als Erträge (mit oder ohne Beteiligungen).
Wenn nun Firmenbeteiligungen in der Bilanz konsolidiert werden müssen und es sich dabei um Gesellschaften handelt, die Verlust produzieren, verhagelt das die Bilanz des Mutterunternehmens. Kommen nicht andere Erträge dazu, die den Verlust ausgleichen reduziert sich das Eigenkapital der Mutter. At-Equity Losses können also durchaus etwas mit Firmenbeteidigungen zu tun haben - die Frage ist nur, wie oben schon angeführt, ob es die einzige Erklärung ist. Am besten, wir fragen mal im Platow -Board nach der Begründung.
Ich sag jetzt auch gute Nacht.
Du schreibst:
Eine Reduzierung des Eigenkapitals würde zudem auch keinen Verlust bewirken.
Andersrum wird ein Schuh draus.
Die Reduzierung des Eigenkapitals resultiert (einfach gesagt) daraus, dass bei einer Firma Aufwendungen größer sind als Erträge (mit oder ohne Beteiligungen).
Wenn nun Firmenbeteiligungen in der Bilanz konsolidiert werden müssen und es sich dabei um Gesellschaften handelt, die Verlust produzieren, verhagelt das die Bilanz des Mutterunternehmens. Kommen nicht andere Erträge dazu, die den Verlust ausgleichen reduziert sich das Eigenkapital der Mutter. At-Equity Losses können also durchaus etwas mit Firmenbeteidigungen zu tun haben - die Frage ist nur, wie oben schon angeführt, ob es die einzige Erklärung ist. Am besten, wir fragen mal im Platow -Board nach der Begründung.
Ich sag jetzt auch gute Nacht.
!
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huh?
United Internet tuts schon wieder:
Goodwill-Abschreibungen auf Mehrheitsbeteiligungen betragen im Konzern 10,8 Mio.
EUR. Die Abschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen sowie immaterielle
Vermögensgegenstände belaufen sich im Konzern auf insgesamt 24,9 Mio. EUR.
Die Verluste aus at-equity bilanzierten Unternehmen betragen 18,5 Mio. EUR.
und ich weiss immer noch nicht genau was es ist (und warum wird der Goodwill
von Minderheitsbeteiligungen eigentlich nicht bageschrieben?)
United Internet tuts schon wieder:
Goodwill-Abschreibungen auf Mehrheitsbeteiligungen betragen im Konzern 10,8 Mio.
EUR. Die Abschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen sowie immaterielle
Vermögensgegenstände belaufen sich im Konzern auf insgesamt 24,9 Mio. EUR.
Die Verluste aus at-equity bilanzierten Unternehmen betragen 18,5 Mio. EUR.
und ich weiss immer noch nicht genau was es ist (und warum wird der Goodwill
von Minderheitsbeteiligungen eigentlich nicht bageschrieben?)
?
@JuliaF
zur Konsolidierung von Konzerntochterunternehmen gibt es mehrere Möglichkeiten:
Vollkonsolidierung (meist bei Tochterunternehmen mit Beteiligung zwischen 50 und 100 %);
Quotenkonsolidierung (bei Tochterunternemen < 50%)
Konsolidierung "at equity"
Beteiligungswert
Die "at equity"-Methode ist dabei ein Zwitter zwischen Konsoldierung (d.h. Vermögensgegenstände und Schulden erscheinen (voll oder anteilig) in der Konzernbilanz und dem Wert der Beteiligung der (zumindest im HGB noch nach dem Niederstwert angegeben werden muß).
Wenn Du genaueres Wissen willst, kann ich meine Studieunterlagen noch mal rausgraben.
Gruß palmpower
zur Konsolidierung von Konzerntochterunternehmen gibt es mehrere Möglichkeiten:
Vollkonsolidierung (meist bei Tochterunternehmen mit Beteiligung zwischen 50 und 100 %);
Quotenkonsolidierung (bei Tochterunternemen < 50%)
Konsolidierung "at equity"
Beteiligungswert
Die "at equity"-Methode ist dabei ein Zwitter zwischen Konsoldierung (d.h. Vermögensgegenstände und Schulden erscheinen (voll oder anteilig) in der Konzernbilanz und dem Wert der Beteiligung der (zumindest im HGB noch nach dem Niederstwert angegeben werden muß).
Wenn Du genaueres Wissen willst, kann ich meine Studieunterlagen noch mal rausgraben.
Gruß palmpower
das wär echt nett von dir
klingt spannend!
klingt spannend!
@JuliaF
Was heisst spannend?
Die ganze Konzernrechnungslegung hat zwei Semesterwochenstunden gedauert und das spannensde war immer die Frage, ob die Zeit nicht doch besser im Biergarten zu verbringen sei, was gegen Ende immer öfter der Fall war.
Aber konkret zu Deiner Frage:
Kennst Du Dich einigermaßen mit Rechnungslegung /Konzernrechnungslegung usw aus und hast nur ein Problem mit der Eqity-Methode oder hast Du allgemein Fragen zur Rechnungslegung.
Was heisst spannend?
Die ganze Konzernrechnungslegung hat zwei Semesterwochenstunden gedauert und das spannensde war immer die Frage, ob die Zeit nicht doch besser im Biergarten zu verbringen sei, was gegen Ende immer öfter der Fall war.
Aber konkret zu Deiner Frage:
Kennst Du Dich einigermaßen mit Rechnungslegung /Konzernrechnungslegung usw aus und hast nur ein Problem mit der Eqity-Methode oder hast Du allgemein Fragen zur Rechnungslegung.
ich würd sagen generell kenn ich mich einigermaßen aus - mich interessiert
speziell wie verschiedene arten von beteiligungen/töchter bilanziert werden
wär echt nett, gruß
speziell wie verschiedene arten von beteiligungen/töchter bilanziert werden
wär echt nett, gruß
:?
Hi Julia,
bisher hast Du ja noch nicht so viele Antworten bekommen, also versuche ich es mal. Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher und kann Dir natürlich keine Garantie auf Richtigkeit geben.
Also, durch die Bewertung nach der equity-Methode soll eine Beteiligung zeitnah und nur mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet werden. Diese Bewertungsmethode wird bei Beteiligungsgrößen von 25<50% angewendet.
Bei der equity-Methode wird der `Globalwert` Beteiligung (Kaufpreis) in Eigenkapital und Geschäftswert aufgespalten.
Der erste Schritt ist, dass der Geschäftswert in den Folgejahren abgeschrieben wird, so dass sich der Beteiligungswert in der Folgezeit auf das anteilige Eigenkapital des assoziierten Unternehmens verringert.
Der zweite Schritt beinhaltet, dass zu jedem Bilanzstichtag der Wert der Beteiligung an die Veränderung des Eigenkapitals der Beteiligung angepaßt wird. Anders gesagt: Wenn Du an einer anderen Firma eine 30%ige Beteiligung hälst, diese Beteiligung einen Gewinn einfährt und sich somit das Eigenkapital erhöht, würdest Du das dementsprechend in Deiner eigenen Bilanz berücksichtigen und Deine Beteiligung mit einem höheren Wert ansetzen (handelt sich also um die Durchbrechung des Anschaffungskosten-Prinzips). Eigenkapital-Veränderungen des assoziierten Unternehmens werden anteilig dem Beteiligungswert zu- bzw. abgeschrieben.
Ein Beispiel könnte so aussehen: United Internet hält 40% an Firma X; Firma X macht 5 Mio Euro Verlust, also würde United 2,0 Mio Euro (5 Mio x 40%) at equity-Verlust ausweisen und den Wertansatz dieser Beteiligung dementsprechend niedriger ansetzen.
Bei Beteiligungen, die Gewinne machen und Teile davon ausschütten, müssen natürlich die Ausschüttungen dementsprechend verrechnet werden, um eine Doppelt-Anrechnung zu vermeiden.
Allgemein sieht das Bewertungsschema dann folgendermaßen aus:
Anschaffungskosten der Beteiligung
+ anteiliger Jahresüberschuß der Beteiligung
- anteiliger Jahresfehlbetrag der Beteiligung
- vereinnahmte Gewinnausschüttung der Beteiligung
- außerplanmäßige Abschreibung
+ Zuschreibung
--------------------------------------------------
= Wertansatz der Beteiligung
Wie gesagt, ich kann Dir keine Garantie auf Richtigkeit geben, meine Quellen sind Erinnerungen an vorherige Semester und das Buch Jahresabschlußanalyse von Coenenberg.
Hoffe wenigstens ein bißchen geholfen zu haben und wünsche noch ein schönes Wochenende,
Gruß,
Ruppi
bisher hast Du ja noch nicht so viele Antworten bekommen, also versuche ich es mal. Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher und kann Dir natürlich keine Garantie auf Richtigkeit geben.
Also, durch die Bewertung nach der equity-Methode soll eine Beteiligung zeitnah und nur mit dem anteiligen Eigenkapital bewertet werden. Diese Bewertungsmethode wird bei Beteiligungsgrößen von 25<50% angewendet.
Bei der equity-Methode wird der `Globalwert` Beteiligung (Kaufpreis) in Eigenkapital und Geschäftswert aufgespalten.
Der erste Schritt ist, dass der Geschäftswert in den Folgejahren abgeschrieben wird, so dass sich der Beteiligungswert in der Folgezeit auf das anteilige Eigenkapital des assoziierten Unternehmens verringert.
Der zweite Schritt beinhaltet, dass zu jedem Bilanzstichtag der Wert der Beteiligung an die Veränderung des Eigenkapitals der Beteiligung angepaßt wird. Anders gesagt: Wenn Du an einer anderen Firma eine 30%ige Beteiligung hälst, diese Beteiligung einen Gewinn einfährt und sich somit das Eigenkapital erhöht, würdest Du das dementsprechend in Deiner eigenen Bilanz berücksichtigen und Deine Beteiligung mit einem höheren Wert ansetzen (handelt sich also um die Durchbrechung des Anschaffungskosten-Prinzips). Eigenkapital-Veränderungen des assoziierten Unternehmens werden anteilig dem Beteiligungswert zu- bzw. abgeschrieben.
Ein Beispiel könnte so aussehen: United Internet hält 40% an Firma X; Firma X macht 5 Mio Euro Verlust, also würde United 2,0 Mio Euro (5 Mio x 40%) at equity-Verlust ausweisen und den Wertansatz dieser Beteiligung dementsprechend niedriger ansetzen.
Bei Beteiligungen, die Gewinne machen und Teile davon ausschütten, müssen natürlich die Ausschüttungen dementsprechend verrechnet werden, um eine Doppelt-Anrechnung zu vermeiden.
Allgemein sieht das Bewertungsschema dann folgendermaßen aus:
Anschaffungskosten der Beteiligung
+ anteiliger Jahresüberschuß der Beteiligung
- anteiliger Jahresfehlbetrag der Beteiligung
- vereinnahmte Gewinnausschüttung der Beteiligung
- außerplanmäßige Abschreibung
+ Zuschreibung
--------------------------------------------------
= Wertansatz der Beteiligung
Wie gesagt, ich kann Dir keine Garantie auf Richtigkeit geben, meine Quellen sind Erinnerungen an vorherige Semester und das Buch Jahresabschlußanalyse von Coenenberg.
Hoffe wenigstens ein bißchen geholfen zu haben und wünsche noch ein schönes Wochenende,
Gruß,
Ruppi
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