Wirtschaftsjournalisten müssen ihren Aktienbesitz offen legen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.11.00 13:01:33 von
neuester Beitrag 15.11.00 13:21:57 von
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Wirtschaftsjournalisten müssen ihren Aktienbesitz offen legen
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wirtschaftsjournalisten müssen auf Verlangen ihrer Arbeitgeber ihren Aktienbesitz offen legen. Eine Klage des Betriebsrates der Handelsblatt-Verlagsgruppe gegen ein solches Ansinnen hatte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Der Verlag will die Namen der Aktien im Besitz der Redakteure wissen, um mögliche Interessenkollisionen bei der Berichterstattung zu verhindern. Nach Verlagsangaben haben bereits knapp 80 Prozent der Redakteure eine entsprechende Verpflichtung unterschrieben.
Der Betriebsrat hatte argumentiert, dass die Erklärung der Mitbestimmung unterliege. Die Betriebsrats-Vorsitzende Ulrike Mende kündigte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung (Az.: 10 BV 95/2000) an: "Wir wollen, dass alle die Informationen über ihren Aktienbesitz bei einem unabhängigen Notar hinterlegen und nicht dem direkten Vorgesetzten nennen müssen."
Die Verlagsgruppe hatte argumentiert, lediglich die Namen, nicht aber das Aktienvermögen wissen zu wollen. "Wir möchten nicht wissen, ob unsere Redakteure arm oder reich sind", sagte Handelsblatt- Justitiar Georg Wallraf.
Die Redakteure sollen sich auch verpflichten, keine Aktien an Unternehmen zu halten, über die sie regelmäßig berichten. Mit der Formulierung dieser Standesregeln werde ein Beitrag zur publizistischen Unabhängigkeit geleistet. Die Entscheidung des Gerichts habe für die gesamte Medienbranche Bedeutung./hs/DP/cs
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wirtschaftsjournalisten müssen auf Verlangen ihrer Arbeitgeber ihren Aktienbesitz offen legen. Eine Klage des Betriebsrates der Handelsblatt-Verlagsgruppe gegen ein solches Ansinnen hatte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Der Verlag will die Namen der Aktien im Besitz der Redakteure wissen, um mögliche Interessenkollisionen bei der Berichterstattung zu verhindern. Nach Verlagsangaben haben bereits knapp 80 Prozent der Redakteure eine entsprechende Verpflichtung unterschrieben.
Der Betriebsrat hatte argumentiert, dass die Erklärung der Mitbestimmung unterliege. Die Betriebsrats-Vorsitzende Ulrike Mende kündigte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung (Az.: 10 BV 95/2000) an: "Wir wollen, dass alle die Informationen über ihren Aktienbesitz bei einem unabhängigen Notar hinterlegen und nicht dem direkten Vorgesetzten nennen müssen."
Die Verlagsgruppe hatte argumentiert, lediglich die Namen, nicht aber das Aktienvermögen wissen zu wollen. "Wir möchten nicht wissen, ob unsere Redakteure arm oder reich sind", sagte Handelsblatt- Justitiar Georg Wallraf.
Die Redakteure sollen sich auch verpflichten, keine Aktien an Unternehmen zu halten, über die sie regelmäßig berichten. Mit der Formulierung dieser Standesregeln werde ein Beitrag zur publizistischen Unabhängigkeit geleistet. Die Entscheidung des Gerichts habe für die gesamte Medienbranche Bedeutung./hs/DP/cs
Danke, aber das Depot von Onkel Friedhelm kenne ich schon: Daimler,VW,Siemens, BASF...
Gruß
H
Gruß
H
Onkel Friedhelm interessiert ja auch hoechstens Tante Trude.
Ich denke aber, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wobei Onkel Friedhelm ja auch ueber Tante Trude ein Depot mit:
IQrom
Transmeta
Artificial Life
Vertex
Comdisco
etc.
haben koennte und wir wuerden eh nichts erfahren!
SK
Ich denke aber, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wobei Onkel Friedhelm ja auch ueber Tante Trude ein Depot mit:
IQrom
Transmeta
Artificial Life
Vertex
Comdisco
etc.
haben koennte und wir wuerden eh nichts erfahren!
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