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    Legales Steuermodell für Daytrader! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.00 11:55:51 von
    neuester Beitrag 19.12.00 10:10:21 von
    Beiträge: 17
    ID: 302.359
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      Avatar
      schrieb am 16.11.00 11:55:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Da es in diesem Board sicherlich einige gibt die ausschlieslich von Aktien leben und diese Gewinne auch versteuern,würde mich einmal iteressieren welches steuerlich das beste Modell ist.
      Deshalb stellen sich mir folgende Fragen:
      Was ist die korrekte bezeichnung für eine selbsständige Tätigkeit bei der man seine Gewinne ausschlieslich mit Aktien macht?
      Könnte man dem Finanzamt sagen man betreibt private Vermögensverwaltung?
      Wenn ja,würde man dann unter die Gewerbesteuer fallen oder wäre dieses eine freiberufliche Tätigkeit?
      Wenn es denn demnächst so weit ist,dass man nur noch die Hälfte seiner Gewinne versteuern muss,trifft dies auch dann zu wenn man sozusagen berufsmässig Daytrader ist?
      Viele Fragen die sich mir stellen....
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 15:27:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      es gibt eine einfache antwort:
      1. es ist eine gewerbliche tätigkeit.
      2. es fällt gewerbesteuer an.
      3. ich schreibe immer alles klein.
      4. es ergibt sich jetzt die frage der unternehmensform.
      4.a. bgb, gmbh usw. diese richtet sich nach der höhe deiner einkünfte.
      5. als daytrader, der von der tätigkeit leben will komme ich wieder zu punkt1.
      6. die höhe der steuern ergibt sich aus der gewünschten unternehmensform( punkt 4.a).
      so schließt sich der kreis.
      es gibt leider keine eineindeutige antwort auf deine frage ohne genauere informationen.
      ich hoffe, es hilft dir trotzdem.
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 23:46:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die passendse Antwort wäre wohl, daß es wirklich keinen vernünftigen Grund gibt, Daytrading als Gewerbe zu betreiben.
      Man kann hin und her überlegen so viel man will,, es kann einem kein Vorteil daraus erwachsen, es sei denn, man ist von vornherein darauf bedacht, Verluste zu produzieren und diese mit anderen positiven Einkünftewn zu verrechnen.
      Das geht allerdings nicht lange gut.
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 19:06:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      daytrading als gewerbe anzumelden bedeutet unter umständen sogar einen nachteil:
      bei den einkünften handelt es sich dann um "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". dabei kann - unter berücksichtigung eines freibetrages - zusätzlich gewerbesteuer anfallen, während dies bei anderen einkunftsarten nicht der fall ist.
      Avatar
      schrieb am 19.11.00 23:21:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Antwort ist einfach
      1. trading ist KEINE gewerbliche tätigkeit
      2. es fällt damit der normale einkommentssteuersatz an je nachdem wieviel man verdient
      3. ich schreibe fast alles klein
      4. trading wäre erst dann eine gewerbliche arbeit wenn du geld für andere verwaltest
      oder berätst und ein büro unterhältst, tradest du nur für dich selbst, ist es selbst dann
      nicht gewerblich wenn du 10 mio. im jahr verdienst
      5. damit erübrigt sich die frage welches das beste modell ist
      6. die lösung für dein problem ist deshalb leicht: du versteuert deine gewinne ganz normal
      wie es jeder macht oder auch nicht

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      Avatar
      schrieb am 20.11.00 12:22:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank für die Antworten!Das Problem ist nur,wenn ich keiner anderen Arbeit nachgehe ausser mit Aktien zu handeln muss ich mich auch krankenversichern.Allein zu diesem Zweck müsste ich mich selbsständig machen um mich privat zu versichern.Ein Gewerbwe möchte ich aufgrund der Gewerbesteuer vermeiden.Deshalb stellt sich für mich nur die Frage ob Aktienhandel als freiberufliche Tätigkeit angesehen wird.Ich denke solange man nicht für andere handelt sollte dies der Fall sein.
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 13:25:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du kannst Dich auch als Privatmann krankenversichern. Der Vers.gesellschaft ist es egal, wo Du Dein Geld verdienst, hauptsache Du zahlst die Prämie rechtzeitig.
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 16:09:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ conRatio,
      Bist du sicher,dass man sich auch als Privatmann privat krankenversichern kann?Ich dachte dies können nur Selbständige,Freiberufler,Beamte oder Personen mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 6450 DM.
      Avatar
      schrieb am 20.11.00 18:43:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo bbakee (????),

      Du hast schon Recht, so ganz einfach ist die Sache nicht.
      Zunächst musst Du Dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dies kommt einer Kündigung gleich und funktioniert unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich kannst Du nun nicht mehr in die Gesetzliche zurück.

      Infos gibt Dir Dein jetztiger Vers. oder jede KV. Wenn Du nicht gleich einen Außendienstler am Hals haben willst, rufe zunächst in der Antragsabt. der Direktion bzw. gleich einen Direktvers. an.

      Wenn Du ungefähr weißt was Du willst, kannst Du einen Tarifvergleich unter einsurance.de starten.

      Die Tarifauswahl sollte wohl bedacht sein. In der Gesetzlichen hast Du so eine Art "Allroundschutz", in der Privaten handelst Du Dir Deinen Schutz selbst aus.

      Hier sind Wartezeiten, Höchstsummen, Selbstbehalte und Leistungsausschlüsse für versch. Tarife zu beachten.

      Viel Spaß dabei,
      Bobby
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 00:05:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Antwort scheint doch nicht ganz so einfach zu sein.
      1. Trading kann, muß aber nicht als gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden.
      Da wir in Deutschland Gewerbefreiheit haben, kann natürlich Jeder auch gewerblich mit Aktien handeln,
      da dies weder gegen die guten Sitten verstößt, noch sonstige gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
      2. Das Einkommen über dem Freibetrag von DM 48000 unterliegt der Gewerbesteuer.
      Zusätzlich ist Einkommensteuer zu entrichten.
      Die evtl. bezahlte Gewerbesteuer kann steuermindernd geltend gemacht werden.
      3. Ich richte mich nach der Rechtschreibung.
      4. Jemand der alleine tradet, kann keine GmbH gründen. Ihm bleibt nur die stinknormale Einzelfirma.
      5. Du kannst dein Unternehmen nennen wie du willst. Als Geschäftszweck muß aber im formular Gewerbeanmeldung angegeben sein, womit du dein Geld verdienst.
      6. Wird Trading als Gewerbe ausgeübt, unterliegt jede verdiente Mark der Versteuerung. Freibertäge gibt es dann nicht mehr.
      Und noch ein siebter punkt:
      Trading ist keine freiberufliche tätigkeit, da es kein "Katalogberuf" nach dem Einkommensteurgesetz ist.
      Dort sind die Tätigkeiten nachzulesen, die als freiberufliche Tätigkeiten generell und unter Vorbehalt anerkannt sind.
      Avatar
      schrieb am 22.11.00 22:57:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      auch ich möchte Euch meine Erfahrungen zur Verfügung stellen.

      Ich betreibe das Daytrading jetzt seit 1 Jahr.

      Es ist folgendes zu beachten:

      1. Führung einer Finanzbuchhaltung
      2. Man wird ab einem bestimmten Gewinn, automatisch als
      Gewerbetreibender eingestuft, d. h. Zahlung von EKST,
      Gewerbesteuer (wird zu 50% mit der EKST verrechnet, ab
      nächsten Jahr 100%), KST und Soli.
      3. Wenn man Aktien länger als 1 Jahr hält muss man immer
      noch Steuern auf die Gewinne zahlen, da man als Ge-
      werbetreibender eingestuft ist
      4. Das Halbeinkünfteverfahren ab 2001 zählt nicht für Day-
      trader die als Gewerbetreibende eingestuft sind.

      Leider nur negative Nachrichten, aber ich halte mich an die
      Auskünfte meines Steuerberters, denn mit dem Finanzamt kannst du dich nicht anlegen, weil man immer den kürzeren
      zieht.

      Mich würde eure Reaktionen bzgl. den 4 Punkten interessieren,

      Gruss
      TT
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 09:30:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls du die Auskunft zu Punkt 2 von deinem Steuerberater bekommen hast, solltest du dir einen neuen suchen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 12:43:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Kampfhund

      Falls Du die Antwort zu Deinem Punkt 4 (GmbH - gilt auch für AG) von Deinem Steuerberater hast, solltest Du ihn mal kräftig in den Hintern treten. Das stimmt so nicht. Du mußt nur die Gründungs- und Geschäftsregularien einer Kapitalgesellschaft beachten und dann kannst Du selbstverständlich bspw. als geschäftsführender Gesellschafter Deiner eigenen GmbH Wertpapiere für Rechnung dieser Kapitalgesellschaft ohne weitere Genehmigungen handeln. Du mußt den Handel nur auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken und darfst nicht für Dritte tätig werden, dies wäre melde- und genehmigungspflichtig.

      Ob dies im Einzelfalle Vorteile bringt gegenüber dem Handel als Einzelperson oder in einer Personengesellschaft bedarf der sorgfältigen Analyse und kann eigentlich nicht per Board geschehen, da der Einzelfall genau studiert werden muss und die Lebensplanung einfleißen sollte.

      J.
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 12:05:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,
      macht euch nicht ins Hemd!
      wer nichts anderes macht als sein Vermögen zu verwalten, gibt die Gewinne in der Steuererklärung halt an, da gibt es mittlerweile sogar spezielle Vordrucke dafür.
      Wer jedoch reichlich Kapital zur Verfügung hat, sollte sich eventuell die Gründung einer GmbH überlegen. Da könnte man ja auch noch etwas Beratung aufbauen und etwas als Unternehmer dazu verdienen, würde einem 16% Mwst bei einigen Dingen einsparen, aber auf keinem Fall Fremdvermögen verwalten, oder etwas vermitteln! Dafür bekommt man sowieso keine Erlaubnis mehr!
      Der große Vorteil an einer GmbH ist, dass die Körperschaftssteuer ab 2001 nur noch 25% beträgt und sofern man ein Gewerbesteuer günstiger Ort beheimatet man insgesamt mit einer Steuerbelastung von ca.35% aus dem Rennen geht und den Vorteil hat alles absetzen zu können.
      Aber das Privateinkommen muss dennoch versteuert werden!
      Also erst rechnen bevor man sich selbstständig macht.
      FTraderX@aol.com
      -der der schon lange auf dem Gebiet erfolgreich selbsständig ist und am Terminmarkt die beste Performance erzielt-
      Avatar
      schrieb am 17.12.00 11:16:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Jasdaq2,
      ja, du hast recht, aber allein der Zeitaufwand, den du als Alleintrader in die Gründung einer GmbH steckst, macht die Angelegenheit pervers, und eine Sinn darin zu erkennen, dürfte auch dem besten Steuerberater schwerfallen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 13:51:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Also, wie auch immer, es scheint keine genauen Regularien zu geben.
      Ein Hausmann, der anstatt Talkshows zu gucken, mit Aktien handelt, ist doch kein Gewerbetreibender oder warum sollte er das sein ?
      Wenn jemand neben seinen Job- ist in manchen Jobs ja möglich- nebenbei mit Aktien handelt und etliche Trades im Jahr macht, ist er ja auch nicht Gewerbetreibender, sondern Arbeitnehmer in seinem Job.

      Ich denke, was ich als Hausmann mache, ist mir überlassen. So fülle ich die Anlage KSO aus und das wars.
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 10:10:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wie ist "Gewerbe" definiert?


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