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    Ab wann gilt das Halbeinkünfteverfahren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.00 15:50:21 von
    neuester Beitrag 14.12.00 21:17:14 von
    Beiträge: 27
    ID: 305.546
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      Avatar
      schrieb am 21.11.00 15:50:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Maganzin FINANZEN, Heft 12/00, Seite 82:
      "Ein Beispiel: Ein Anleger realiesiert in diesem Jahr per saldo Spekuverluste von 5000 €. Diese kann er vollständig ins kommende Jahr vortragen. Erzielt er z.B. 2001 ein steuerlich wirksames Plus von 10.000 €, muß er darauf keine Steuern bezahlen. Schließlich unterliegt dann nur die Hälfte -also 5000 €-der Steuerpflicht. Dieser Betrag kann mit den Verlusten aus dem Jahr 2000 verrechnet weerden. Andernfalls wären die 5000 € Gewinn voll zu versteuern..."

      1. Gilt das nur für Spekuverluste, die beim Kauf/Verkauf von Anteilen an Gesellschaften enstehen, die dem dt. KStG unterliegen?

      2. Gilt das nur für Spekuverlusten, die beim Kauf/Verkauf von Anteilen an Gesellschaften entsehen, die dem dt. KStG nicht unterliegen?

      3. Gilt das für alle Gesellschaften, unabhöngig davon, ob für diese das dt. Körperschaftsteurrgesetz gilt?

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 22.11.00 20:52:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich gilt es für alle Speku-Verluste, die auf der Basis des deutschen Einkommensteuerrechts zu ermitteln und zu berücksichtigen sind. Und das sind alle, die innerhalb der Speku-Frist realisiert werden, unabhängig davon, ob ausländische oder inländische Kapitalgesellschaft (Herr Eichel möchte ja auch deutsche Steuer auf Speku-Gewinne bzgl. ausl. Gesellschaften erheben, also muß er auch die entsprechenden Speku-Verluste akzeptieren)
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 20:27:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja Sportsfreund :)

      Das war leider voll daneben :cool: :cool: :cool:

      Kleiner Tip: Stell Dir vor, Du handelst auch mit
      Nasdaqwerten, die mit deutsche Gesetze nix haben am Hut :D

      :)
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 14:31:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aus § 52 EStG n.F. lese ich folgendes:

      "Diese Fassung ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für 2001 anzuwenden".

      Im Folgenden steht:
      "Das Halbeinkünfteverfahren ist erstmals anzuwenden für Speku-Erträge nach Ablauf des 1. Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft, an der die Anteile bestehen, für das das dt. KStG n.F. erstmals anzuwenden ist".
      Das ist also frühestens ab 1.1.2002 denke ich.

      Meine Schlußfolgerung:
      Spekugewinne aus Kauf/Verkauf von Aktien an Gesellschaften, die dem dt. KStG nicht unterliegen werde ich nicht in 2000 sondern in 2001 realisieren, weil ich dann nur die Hälfte versteuern muß, wenn ich mich nicht irre :D

      Ich frage mich aber jetzt wie es ist, wenn z.B. Hewlett Packard in Dtl. eine Betriebsstätte hat. Die unterliegt doch wiederum dem dt. KStG :confused:

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 11:53:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das neue Halbeinkünfteverfahren gilt: (§ 52 Abs. 4a EStG)


      bei Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr der Kapitalgesellschaft:

      für offene Ausschüttungen ab dem 01.01.2002 für Vorjahre
      für andere Ausschüttungen ab dem 01.01.2001


      bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft:

      für offene Ausschüttungen nach Ablauf des in 2002 endenden Wirtschaftsjahr
      für andere Ausschüttungen im Wj. 2001/2002


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      Avatar
      schrieb am 28.11.00 17:27:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aktienverkauf mit Verlust kann steuerlich interessant sein

      Frankfurt/Main (AP) Für Anleger kann es nach Einschätzung von Finanzexperten interessant sei, noch in diesem Jahr Aktien vor Ablauf der Spekulationsfrist mit Verlust zu verkaufen. Wer in diesem Jahr Gewinne aus dem Verkauf von Anteilsscheinen erzielt habe, zahle je nach Einkommen bis etwa 54 Prozent Steuern, wenn An- und Verkauf innerhalb von zwölf Monaten - also innerhalb der Spekulationsfrist -erfolgten, darauf weist die Dresdner Bank hin. Deshalb könne es für Anleger Sinn machen, die Spekulationsverluste noch in diesem Jahr zu machen und sie mit den Spekulationsgewinnen gegenzurechen.

      Mit Blick auf die Steuerreform weisen die Experten darauf hin, dass Gewinne und Verluste künftig nur noch zur Hälfte erfasst werden. Dies gelte auf jeden Fall für beispielsweise Anfang 2001 erworbene Papiere, die nach dem 31. Dezember, aber noch vor Ablauf der Spekulationsfrist, wieder verkauft würden. Seien die Kurse dieser Papiere im Vergleich zum Zeitpunkt des Kaufs niedriger, könnten diese Titel noch Ende 2001 mit Verlust verkauft werden. Dieser könne in voller Höhe gegen die Spekulationsgewinne des Jahres verrechnet werden. Wenn die Aktien dagegen bis Ende 2001 Kursgewinne erzielt hätten, könne der Anleger durch die Verschiebung des Verkauf auf 2002 den Spekulationsgewinn nach dem dann gültigen Halbeinkünfteverfahren halbieren.

      Das Heibeinkünfteverfahren läuft erst ab 1.1.2002 oder?

      Gruss Skywalker_
      Avatar
      schrieb am 30.11.00 13:02:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Skywalker,

      das Halbeinkünfteverfahren gilt für dt. Aktien frühestens ab dem 1.1.2002, jedoch für ausl. Aktien schon ab dem 1.1.2001.

      Hab da nur noch ein Problem, was denn inländisch/ausländisch ist (siehe oben).

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 14:49:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mir ist ein vorweihnachtliches Lichtlein aufgegangen :D

      Wenn eine US-Muttergesellschaft (z.B: Hewlett Packard) in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, dann wird diese Betriebsstätte in Form einer dt. Kapitalgesellschaft geführt und unterliegt dem dt. Körperschaftsteuergesetz.

      Wenn ich an einer dt. Börse Aktien von HP kaufe, bedeutet das jedoch nicht, daß ich Aktien von der dt. HP-Betriebsstätte, sondern Aktien von der Muttergesellschaft in USA erwerbe, die dem dt. Körperschaftsteuergesetz eben nicht unterliegt.

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 18:10:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und wie ist das bei Optionsscheinen, gilt da auch das Halbeinkünfteverfahren?

      Avatar
      schrieb am 10.12.00 19:02:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen Spekugewinne/-verluste i.S.d. § 23 Abs. 3 EStG bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören (§ 3 Nr. 40 j EStG).
      Da gehören Spekugewinne/-verluste aus dem Kauf/Verkauf von Optionsscheinen m.E. nicht dazu. Deshalb gilt für diese (egal, ob inländisch/ausländisch) das Halbeinkünfteverfahren nicht, wenn ich mich nicht irre :D

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 19:36:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      bin da mit dem gesetzesinterpretationskram leider immer etwas
      auf kriegsfuß, kann mir aber nicht vorstellen, daß es hier
      einen unterschied zu anteilen gibt. ist das mit dem begriff
      `vermögensmassen, deren ...` nicht abgedeckt?

      eine aktie kann man ja schließlich bis auf die dividende als
      termingeschäft synthetisch nachbilden und selbst der DAX ist
      letzlich ein aktienkorb (und den kann man per future auch ver/
      kaufen).

      kurz: es erscheint mir unlogisch (nu gut, das ist leider kein
      argument). SanTau: bist du dir da sicher? wäre ja geradezu ne
      aufforderung tiefer über diese unsymmetrie zu grübeln.

      gruß
      axel
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 19:54:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      axel :)

      was heißt hier sicher? Ich habe ein paar Nasdaq-Werte in Form von OS, aber keine dt. Werte.

      Du weißt, auf Hoher See und vor Gericht.....:laugh:

      Bei OS halte ich doch keine Anteile, sondern ich hab nur ein Recht ......zu kaufen/zu verkaufen. Im übrigen gilt das Halbeinkünfteverfahren auch nicht bei Spekugewinnen beim Kauf/Verkauf von Grundstücken, wobei hier die Spekufrist 10 Jahre beträgt.

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 19:58:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      :)

      Hab ich auch gelesen: EURO am Sonntag, Seite 5:
      "Auch Spekulationsgewinne sind bei Auslandsaktien ab 2001 nur noch zur Hälfte zu versteuern, Verluste nur noch zur Hälfte mit Gewinnen verrechenbar. Entscheidend hierfür ist, wann das Wirtschaftsjahr des Unternehmes endet. Bei Firmen, die zum 31. Dezember berichten, greift die Regelung ab 1. Januar. Bei den übrigen erst mit Beginn des neuen Geschäftsjahrs. Tipp: Spekulationsverluste vorher realisieren, Spekulationsgewinne – wenn möglich – ins folgende Geschäftsjahr schieben."

      Daß es bei Spekugs beim Kauf/Verkauf von Auslandsaktien auch eine wirtschaftsjahrbezogene Anwendung geben soll, kann ich nirgends bestätigt finden. Das würde ja bedeuten, daß wenn das Wirtschaftsjahr einer ausl. Gesellschaft am 31.3.01 enden würde, das Halbeinkünfteverfahren für Spekus erst ab 1.4.01 gelten würde.

      Wie oben schon mal gesagt, gilt das neue EStG grunds. ab 2001; und damit ist der 1.1.2001 gemeint. Da sehen ich für ausl. Aktien, im Gegensatz zu dt. Aktien bei denen darüberhinaus das Halbeinkünfteverfahren frühestens ab 1.1.2002 gilt, keine Wirtschaftsjahrbezogenheit.

      Wer hat sich eigentlich diesen Käse ausgedacht? :confused:

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 20:24:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      na ja, das mit `sicher` ist nicht mit vorgehaltener pistole gemeint.

      ich grüble mal so vor mich hin: ich kauf Daimler für knapp
      50 EUR (weils tiefer nimmer geht oder wie auch immer einen
      titel, von dem ich kursgewinne erwarte). parallel verkaufe
      ich an der Eurex einen call auf DCX mit niedriger basis 32,
      mache also ein gedecktes stillhaltergeschäft. der call bringt
      wegen der niedrigen basis die differenz zum aktuellen kurs,
      also etwa 18 EUR. letztlich habe ich damit die aktie auch
      schon wieder verkauft: steigt sie um 10 EUR, muß ich das
      für den call als verlust ansetzen, fällt sie, ists umge-
      kehrt. das ist die nettosicht.

      was passiert aber steuerlich? sagen wir, DCX steigt auf 70
      (sonst gehen die manager mit ihren aktienoptionsplänen leer
      aus) und ich stell alles glatt: 20 an der aktie gewonnen,
      die hälfte geht in die steuerberechnung; 20 an am short call
      verloren: der rückkauf kostet mich jetzt 18 + 20 (18 hab ich
      ja noch), also 20 verloren - und die sollen nun voll in die
      steuerberechnung eingehen?

      dh: ohne jegliches wirtschaftliches risiko hole ich mir damit
      ein verlustzuweisung für andere aktienspekulationen? kann ich
      nicht glauben.

      ok, wenn der kurs nach unten läuft ändert sich das vorzeichen,
      aber war ja nur ein erster ansatz ...

      gruß
      axel
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 20:38:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      axel :)
      ich bin ein ganz simpler User. Ich bin Seemann, und bei uns Seemännern gehört Steuerrecht zur Allgemeinbildung. Transaktionen, die ich nich blicke, meide ich. Im Einfachen liegt das Geniale!

      Bei Deinem Wurstel muß ich leider passen. Sei nicht böse!

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 21:10:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      moin SanTau,

      bin nicht böse. das mit dem gewurschtel nimmst du eventuell
      zurück? ich überleg halt manchmal, ob`s sich`s lohnt, andere
      wege zu gehen http://axelvogt.de/grafics/catfishing.gif
      das geschäft ist nicht ungewöhnlich, paßt halt nicht hier in
      das board.

      und stelle halt fest: es ist ein graus, weil recht unklar.
      werd`s aber noch den bankberatungsundsteuersteuerleuten
      näher bringen.

      gruß aus münchen
      axel
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 21:36:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      AVt :)

      Das mit dem Wurstel nehme ich niemals zurück!
      Es lohnt sich niemals, andere Wege zu gehen!

      Höchstens mal ein Ausrutscherli der Liebe wegen mit einer bezaubernden Frau :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 17:36:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      moin SanTau,

      dacht mir schon, daß du als steuermann deinen kurs hälst :)

      hab wegen optionsscheinen nochmals geguckt, aber nicht in den
      gesetztestexten. sondern in einer info der dresdner bank. hier
      findet sich die auffassung, daß spekulative kursgewinne aus
      wertpapieren (und OS sind welche) nur mehr mit der hälfte be-
      steuert werden.

      kannst du das nochmals checken, in nem anderen thread (von
      maximalgo) meinst du ja ebenfalls, für OS sei dir das nicht
      klar.

      gruß
      axel
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 18:21:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Freunde, für OS gilt ganz eindeutig das neue Verfahren nicht, denn OS sind keine Unternehmensbeteiligung. Der ermäßigte Steuersatz gilt für Dividenden und Verkäufe von Unternehmensbeteiligungen(=Aktie)unter 1% Beteiligung:

      Für ausländische Werte ab 2001 (bei Kalenderjahr ist Wirtschaftsjahr), bei inländischen Werten ab 2002, sinngemäß
      MFG
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 19:00:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sagte ich doch :laugh: gelle :D

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 19:16:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      hm. es sind börsentermingeschäfte. auch steuerlich. hab ja
      oben erklärt, wozu das führen würde (jaja, gewurstel ...).

      so ich mich recht erinnere, gab`s genau deshalb zoff zwischen
      den deutschen banken und dem finanzministerium (mit der
      androhung, die eigengeschäfte nach london zu verlegen), weil
      aktien- anders als termingeschäfte zu behandeln wären. kann
      also gut sein, daß man`s aus dem gesetzestext so nicht raus-
      holen kann.

      nu haben die finanzer aber nachgegeben ...

      wobei mir zur steigerung der verwirrung noch einfällt: wie
      wärs denn mit genußscheinen? sind auch keine unternehmens-
      anteile.

      nein, jede wette (nu gut, 1 elektronisches faß bier o.ä.):
      ihr müßt noch was anderes suchen, nur weil der eine begriff
      nicht paßt, ist mir das kein argument.

      gruß
      axel
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 19:32:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      AVt :)
      Ist doch alles paletti :D Verkauf Deine Genusswurzen, dann haste keine Probleme :D :D :D
      Kauf OS, da sind wir uns doch jetzt sicher? :D :D :D

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 22:22:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      hai seemann,

      nehme mal an, daß genug da ist, um bank- und steuerberater
      zu beschäftigen. hatte mit genußscheinen übrigens keine bier-
      und hendelmarken für`s oktoberfest gemeint :)

      aber zum wursteln ist mir noch was eingefallen: dividenden-
      stripping. kauf aktie zur HV, synthetischer verkauf der
      aktie parallel, _vor_ ausschüttung, deckung nicht im margin-
      depot, sondern intern(?). div ist halbe miete, glattstellung
      der synthetischen position die ganze. wenn du recht hast,
      würd mich das elektrische bierfaß nicht reuen.

      gruß
      axel
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 11:17:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mensch AVt :)

      Du kommst ja immer auf abenteuerliche Ideen :D :D :D :D :D
      Aber muß es denn Dividendenstripping sein?
      Synthetischer Verkauf? MARGARINE-Depot :eek: :eek: :eek:

      Ich brauch das alles nich, ich habe meine PAULA :D :D :D :D :D :D :D :D

      Gruß
      SanTau :)
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 20:27:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      hai SanTau,

      schau mal in die folgenden threads. ist etwas butter bei die
      fische, weniger margarine im depot: Thread: Spekulationsgeschäfte 2001/inländ.(volle Steuerquote)- ausländ. Aktien (halbe)?
      und Thread: HALBEINKÜNFTEVERFAHREN und dessen zeitliche Anwendung.

      gruß
      axel

      ps: paula statt dividendenstripping oder statt margarine?
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 12:44:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avt :)

      Da habe ich zu Genußscheinen und Speku was gefunden:
      Ihre Erträge fallen unter " 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (bei Gewinnbeteiligung) oder unter § 20 Abs 1 Nr. 1 EStG (bei Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös)

      Für letztere gilt dann wieder das Halbeinkünfteverfahren, wenn Kauf/Verkauf innerhalb der Spekufrist, wenn ich mich nich irre :D

      Übrigens PAULA. So heißt mein Krabbenkutter :D :D :D :D :D

      Gruß
      SanTau
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 21:17:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      hai seemann,

      ich danke dir (meist ist`s nur ersteres, also zinsen)!

      krabbenstrippen wär jetzt bestens, aber was es hier im
      süden davon gibt, kannst man getrost vergessen. naja,
      um die zeit gibt`s eher südtiroler speck mit maronen.

      wenn ich zu dem steuer-halb-und-ganz-oder-auch-nicht-kram
      noch was genießbares finde, stell ich`s hier rein.

      laß es dir gut gehen!

      gruß
      axel


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