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    Steuerliche Behandlung von Verlusten in 2000 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.00 19:03:03 von
    neuester Beitrag 22.11.00 19:17:16 von
    Beiträge: 2
    ID: 306.348
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      Avatar
      schrieb am 22.11.00 19:03:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach Auskunft meines Wirtschaftsprüfers und eines sehr
      engagierten boardies am "Platow-board" (ID: "J.R. Ewing" -
      zu finden über die auf der Startseite eingestelle Such-
      funktion) findet das sogenannte "Halbeinkünfteverfahren" -
      also die nur hälftige Anrechnung von Gewinnen und Verlusten
      - für Privatpersonen erst ab dem 01.01.2002 statt!!!
      (für Firmen - z.B. Vermögensverwaltungen - bereits
      ab 01.01.2001)

      Danach können z.B. Aktienverluste von Privatpersonen im Jahr 2000 noch in voller Höhe mit Gewinnen aus dem Jahr 2001 verrechnet werden!!!

      Ebenso ist ein "Verlustrücktrag" in das steuerlich
      "interessante" Jahr 1999 möglich, sowie Vortrag in die
      Zukunft.

      Im Einzelfall bitte unbedingt den eigenen Steuerberater
      befragen, und sich entsprechende Auskünfte SCHRIFTLICH !!!
      bestätigen lassen! (Das machen die natürlich ungern, weil
      die meistens selber nicht mehr durchblicken, durch den
      "Eichel-Wald" und Panik vor Haftungsprozessen haben -
      aber das kann uns Anlegern ja egal sein).

      Also hurtig, hurtig - noch ist Zeit zum Handeln.

      Viel Erfolg

      "lepenseur"
      Avatar
      schrieb am 22.11.00 19:17:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      @lepenseur

      Es gab doch eine Diskussion, ob Fonds-Gewinne bzw. -Verluste ebenfalls der Spekulationssteuer bzw. der Verrechnung unterliegen. Wie ist das ausgegangen? Gilt für Fonds das gleiche Verfahren wie für Aktien und OS?

      Danke im Voraus!

      A_D


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