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    Spekulationssteuer bei Ratenzahlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.00 08:34:29 von
    neuester Beitrag 25.11.00 21:52:23 von
    Beiträge: 8
    ID: 306.544
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      Avatar
      schrieb am 23.11.00 08:34:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Ich habe eine Frage:

      Weiß jemand, wie Aktienverkäufe spekulationssteuermäßig betrachtet werden, wenn der Kaufpreis in mehreren Raten (unter Umständen sogar über mehrere Jahre) beglichen wird?

      Beispiel:

      A besitzt 200 Aktien innerhalb der Spekulationszeit zu einem Einstandskurs von 100 Euro. A verkauft diese an B zu 10 Euro, wobei eine sofortige Rate von 200*1 Euro und eine spätere Rate (außerhalb der Spekulationsfrist von A und in einem anderen Steuerjahr) von 200*9 Euro vereinbart wird.

      Jetzt habe ich keine blassen Schimmer, wie dies steuerlich zu betrachten ist. Mir fallen folgende Möglichkeiten ein. Aber vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere.

      a) A kann in diesem Jahr einen Spekulationsverlust in Höhe von 200*90 geltend machen.

      b) A kann in diesem Jahr einen Spekulationsverlust in Höhe von 200*99 geltend machen, muß aber im nächsten Jahr einen Spekulationsgewinn in Höhe von 200*9 verbuchen.

      c) A kann gar keinen Spekulationsverlust geltend machen, da die zweite Rate außerhalb der Spekulationsfrist gezahlt wird.

      Dank im Voraus :)

      Chi
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 08:45:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin,
      ich bin zwar kein Steuerguru, aber rein logisch betrachtet müßte ausschließlich der Veräußerungszeitpunkt maßgeblich sein. Wann Du die Kohle bekommst, ist sch...egal.
      Aber was ist bei der Steuer schon logisch.

      Holdrio! Matze
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 13:52:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist nicht so einfach!

      1. Es muß erst geklärt werden, ob die gekauften Aktien alle im gleichen Depot sind oder in verschiedenen.

      2. Erst werden die Aktien verkauft aus dem Depot verkauft, bei denen die Spekufrist schon abgelaufen ist! (Also, wenn Du Deinen Aktien bei der Volksbank verkaufst, gelten auch die Aktien aus dem Volksbank-Depot als verkauft, nicht etwa die aus dem Sparkassen-Depot).

      - Es wäre demnach also zu klären, inwieweit Du schon solche Aktien aus "Altbestand" (vielleicht schon seit 5 Jahren im Depot) hast. DIESE werden demnach zuerst verkauft, nicht diejenigen, die Du "vorgestern" kauftest.

      Hast Du Deine Aktien aus "Altbestand" (Spekufrist abgelaufen) alle verkauft, dann geht es an die Aktien, bei denen die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

      Dabei gilt der Durchschnittspreis als Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen Spekugewinn.

      Dabei ist aber zu prüfen, inwieweit Aktiensplitts durchgeführt oder Gratisaktien ausgegeben worden sind. Der "Durchschnittspreis" halbiert oder drittelt sich dann eben entsprechend.

      Ist eine Menge Rechnerei. Aber was tun wir nicht alles gerne für unsere Chaosregierung!?

      Gruss
      kroko
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 16:38:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @krokodil1

      hey, du hast da mal was angesprochen was mich brennend interessiert:

      Aktie desgleichen Unternehmens verteilt auf ZWEI DEPOTS und Spekulationsfrist!

      Beispiel
      Depot (A) = 1.1.2000 gekauft 100 xy-Aktien Kurs 20 EUR
      Depot (B) = 1.7.2000 gekauft 100 xy-Aktien Kurs 50 EUR

      Aktueller Kurs 23.11.2000 der xy-Aktie ist 30 EUR

      Wenn ich nun die 100 Aktien am 23.11. aus dem Depot (B) verkaufe, zählt das Verkaufsergebnis dann als Spekulationsverlust (weil DEPOTBEZOGEN?) oder als Spekulationsgewinn (WEIL FIRST-IN FIRST OUT der Aktien eines Unternehmens?)

      @all
      Wer kennt Quellen, Regeln, Gesetze, die die eine oder andere Variante klar bestimmen!

      Danke schon mal

      Gruss Konfuzius
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 17:51:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Konfuzius

      die Regelung gilt depotbezogen.

      Wären die Werte aber im gleichen Depot, müßtest Du innerhalb der Jahresfrist die Durchschnittsberechnung anwenden, weil FIFO stimmt nicht !!

      Gruß specunia

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      Avatar
      schrieb am 23.11.00 23:22:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke @(s)pecunia

      gibt es eigentlich ein öffentlich einsehbares Regelwerk nach dem diese Entscheidungen getroffen werden (mit allen Zweifelsfällen)? Auf das ich mich berufen kann? Gut ich kann natürlich auch dem Finanzamt sagen, fragen Sie
      (s)pecunia, - "waaas den kennen Sie nicht"? ;)

      Wenn FIFO (innerhalb der Jahresfrist?) nicht gilt, wie verhält es sich dann mit folgendem Beispiel:

      Beispiel EIN Depot:
      1.1.1999 gekauft 100 xy-Aktien Kurs 20 EUR
      1.7.2000 gekauft 100 xy-Aktien Kurs 50 EUR

      Aktueller Kurs 23.11.2000 der xy-Aktie ist 30 EUR

      Wenn ich nun die 100 Aktien am 23.11.2000 veräußere, geht doch das Finanzamt davon aus, dass es sich um die am 1.1.1999 gekauften Anteile am Unternehmen handelt, oder?

      Also in diesem Fall gilt die FIFO-Regel? So wurde mir das bisher immer erklärt. Also innerhalb der Jahresfrist wird die Durchschnittsberechnung angewandt und bei Käufen vor UND nach der Jahresfrist wird FIFO angewandt?

      Gruss Konfuzius
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 21:05:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      So isses. Zuerst werden die Aktien verkauft, bei denen die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Es sei denn, Du hast eben die 1999er-Aktien bei der Voba und die 2000er-Aktien bei der Sparkasse gekauft und gehst jetzt zur Sparkasse und verkaufst diese. Dann sind natürlich die 2000er-Aktien verkauft (Mit Spekugewinn oder -verlust)
      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 21:52:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sehe es auch so
      Gruß
      SanTau :)


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