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    Fahrtenbuch? Dringend! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.00 18:38:04 von
    neuester Beitrag 25.11.00 01:11:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 306.966
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      schrieb am 23.11.00 18:38:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Steuerexperten!

      Habe derzeit ein Problem mit dem Finanzamt. Wer hat das nicht?

      Bin im Haupteberuf Arbeitnehmer und im Nebenberuf Selbständiger. In meiner Steuererklärung 1996 hat das Finanzamt nach Verhandlungen/Gesprächen im Winter 1997/1998 mir die Betriebskosten für meinen Geschäftswagen voll anerkannt, ohne die 1%-Regelung. In diesen Gesprächen war auch von Führen eines Fahrtenbuches die Rede, darauf wurde aber später nicht mehr bestanden.
      Meine persönliche Situation damals: Hauptberufliche Tätigkeit mehr als 60km entfernt. Betriebshof: 2 Autos und ein Motorrad. Frau im Erziehungsurlaub, Sohn 2 Jahre alt.
      In der Steuererklärung für das Jahr 1997, Ende 1998 eingereicht, ebenso die Anerkennung voll gehandhabt.

      In meiner im Frühjahr 2000 eingereichten Erklärung für 1998 taucht jetzt im Bescheid die 1%-Reglung auf, obwohl ich inzwischen mit dem Fahrrad zur hauptberuflichen Arbeitsstelle fahre (3km), meine Frau mit inzwischen zweitem Kind immer noch zu Hause ist, der Kindergarten für den Sohn 400m entfernt liegt, der Betriebshof weiterhin zwei Autos und ein Motorrad umfaßt.

      Wie beurteilt ihr die Vorgehnsweise des FA mir in den Gesprächen kurz vor dem Jahreswechsel zu 1998 nicht zu empfehlen/zwingen/ für das Jahr 1998 ein Fahrtenbuch zu führen?
      Reicht nicht auch der Nachweis, das bei zwei Fahrern in der Familie, der Hauptberufsort in Fahrrad-/Motorradnähe, ein Auto fast nur in der Selbstständigkeit genutzt werden kann?

      Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.

      MfG

      bandolin
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:00:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Okay, ich versuche mich mal an dem Fall.
      Zuerst die Frage 2: Nachweis, das PKW fast nur zur Selbständigkeit
      genutzt werden kann, genügt nicht, da 1 % Regelung eine gesetzliche
      Mußvorschrift und keine Sollvorschrift.

      Zu Frage 1: Das Finanzamt hat kurioserweise 1996 und 1997 ohne
      Fahrtenbuch nicht die 1 % Regelung angewandt. Somit hat das FA
      einen Sachverhalt rechtlich falsch beurteilt. Eine Bestandsgarantie
      für die Zukunft kann daraus nicht abgeleitet werden. Für die
      Argumentation "Treu und Glauben" sehe ich in deinem Fall keine Anwendungs-
      möglichkeit, da es bei der Falschanwendung von Gesetzen keinen
      Treu und Glauben gibt. Das Ergebnis mag frustrierend sein, aber
      ich sehe da kaum Chancen, da bin ich mir zu 95 % sicher. Die letzte
      Sicherheit kann nur ein Blick in einen AO-Kommentar oder der
      Besuch bei einem Steuerberater bringen.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 23.11.00 21:39:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi steueragent,

      allerbesten Dank für die schnelle Auskunft. Nach Gesprächen mit dem zuständigen Sachbearbeiter habe ich einen ähnlichen Eindruck gewonnen von der Sachlage, wie du sie beurteilt hast. Zwei Gedankengänge bleiben mir aber noch:

      War die 1%-Regel schon in der Übergangszeit 97/98 eine Mußregelung?

      In den Jahren 99 und 2000 kommen etwa 4/5 der gesamten PKW-Kosten ohne 1%-Prozentregel durch Fahrtkosteneinnahmen wieder herein. Mit der 1%-Regel wirft das Auto wahrscheinlich noch einen kleinen Einnahmeüberschuß ab.
      Gilt die Mußbestimmung dann auch?

      Nochmals Danke

      MfG

      bandolin
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 01:08:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Geh unbedingt zum steuerberater!
      Ich selbst war 4 Jahre selbstständig und habe ein Fahrtenbuch geführt!!! Nachdem das erste Jahr anerkannt war, habe ich die folgejahre genauso gehandelt. Über andere!!!! teile bin ich dann mit dem FA aneinandergeraten. Das Ende vom Lied war dann, dass die Ä... mir auch noch dass ihrer Meinung nach nicht korekt geführte Fahrtenbuch reingewürgt haben. Da ich viel mehrtägig unterwegs war gingen auch noch ein Haufen Reisespesen dabei drauf. Der gipfel war dann die bewertung des verschrotteten 17 Jahre alten Passats. Der war auf einmal Firmenbesitz geworden, da ich in einem Jahr ihn mehr als 50% beruflich nutzte. Er wurde mit 10000DM ja zehntausend Deutsche Mark dem Einkommen gut geschrieben. Ich streite mich mit denen immernoch herum! Obwohl ich wegen dem ganzen Ärger mit den FA vor 2 Jahren wieder AN geworden bin.
      --Wieso die dir das Auto ohne Fahrtenbuch überhaupt anerkennen ist mir ein Rätsel. Alle die ich kenne führen Fahrtenbücher. Selbst für eindeutige Firmenwagen=Lieferkfz und die haben dann auch noch mehrere von den Teilen und AN.

      Viel Glück im Kampf mit den Beamten ohne Gnade
      Martin
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 01:11:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich vergass mich kostete die `einsparung` des steuerberaters ungefähr 11 - 12 TDM
      Machs besser als ich!


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