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    Absetzbarkeit von RT-Kurssystemen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.00 17:53:11 von
    neuester Beitrag 01.12.00 16:31:06 von
    Beiträge: 9
    ID: 307.789
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      Avatar
      schrieb am 25.11.00 17:53:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Soweit ich informiert bin kann man ein RT-Datenabo wie WinB.I.S oder Taipan-Realtime von den Spekuerträgen absetzen.

      Einen Internetzugang kann man wohl nicht ohne Probleme absetzen. Wenn ich aber nun Taipan-RT nutze (ich mach es) müsste ich eigentlich auch meinen Internetzugang absetzen können da ich Taipan-RT ohne Internetzugang nicht nutzen könnte. Liege ich da richtig ?

      Tatsächlich ist es so das ich den Zugang fast nur für diesen Zweck nutze aber ohne ein solches Datenabo liesse sich das sicher schwer beweisen es sei denn man besitzt 2 Zugänge wobei einer nur dem Zweck dient seine Spekugewinne zu verbessern (wenn man denn welche macht) :)

      Für Aufklärung bin ich dankbar (auch wenn ich total daneben liegen sollte) :)

      Mfg
      XXL
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 17:06:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      @all

      vielen Dank für die Antworten. Bin nun viel schlauer :(

      .
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 23:14:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann werd ich diesen Threat wohl ein paarmal am Tag in euer Blickfeld bringen bis jemand da ist der antwortet :)

      ein wartender XXL
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 02:14:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 13:33:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      .

      Wer ist alles an der verschwörung gegen mich beteiligt :)
      Oder ist meine Frage zu kompliziert.

      .

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      Avatar
      schrieb am 28.11.00 15:03:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wow! Hast Du viele Antworten erhalten.

      Wenn Du Gewinne machst, müßte es meiner Meinung nach einfach sein entsprechende Kosten wie RT-Kurssysteme, Software, unter Umständen sogar Hardware,... abzusetzen. Im Falle von Verlusten macht dies ja nur insoweit Sinn, daß diese mit vergangenen und zukünftigen Jahren verrechnet werden können. Bei höheren Ausgaben (Hardware, Software) mußt Du allerdings wahrscheinlich Abschreibungen vornehmen. Bei Spekulationsverlusten wird es darauf ankommen, womit und wann Du diese gegenrechnen willst. Gegenrechnungen mit Spekulationsgewinnen in anderen Jahren dürften kein Problem darstellen. Vergiß auch die Fahrten zu Hauptversammlungen (falls Du solche unternommen hast), zu Deinen Banken, die Fachliteratur,... nicht.

      Nun zu den Telefon/Internetkosten:

      Es gibt meiner Meinung nach drei Möglichkeiten:

      a) Richte Dir doch wirklich zwei Internetzugänge ein. Einen zum Surfen und einen zum Spekulieren. Es gibt mittlerweile ja einige kostengünstige Anbieter.

      b) Schreib Dir genau auf, wann Du bzgl. Deiner Spekulationen das Internet verwendet hast und wann nicht. Dann müßtest Du dies im jeweiligen Verhältnis absetzen können. Also ein Fahrtenbuch wie bei einem PKW.

      c) Richte Dir ein Protokollierungssystem ein. Ich weiß zwar nicht, ob ein solches existiert, vermute dies aber.

      Ich persönlich würde Variante a) vorziehen. Erkläre dem Finanzamt gegenüber glaubhaft, daß Du eine der beiden Internetzugänge nur zum spekulieren verwendest. Hilfreich könnte auch sein, wenn Du auf der Arbeit, in der Uni oder wo auch immer einen anderen Internetzugang zum privaten Surfen verwenden darfst.

      Unter Umständen kannst Du Dich auch mit dem Finanzamt einigen einen gewissen Betrag pauschal von Deinen Telefonkosten/Internetkosten für private Zwecke anzusetzen.

      Ich persönlich könnte mir auch gut vorstellen, daß ich meinen Finanzbeamten einfach einmal anrufen würde um die Sache zu klären. Ich habe nämlich die Erfahrung gemacht, daß diese eigentlich ganz umgänglich sind.

      Vom Prinzip her gilt meiner Meinung nach auf jeden Fall, daß Du alle tatsächlich angefallenen Kosten von Deinen Spekulationsgewinnen absetzten darfst. Der Nachweis ist meistens das größere Problem. Richtig schwierig wird es erst, wenn Du sowohl Spekulationsgewinnne/Verluste, als auch Gewinne/Verluste außerhalb der Spekulationszeit hast. In diesem Fall weiß ich auch nicht, wie man die Kosten dann auf Spekulationsgeschäfte und nicht-Spekulationsgeschäfte aufteilen muß, da Du ja Dein RT-System sicherlich auch für die nicht-Spekulationsgeschäfte eingesetzt hast.

      Vorschlag: Setze bei Deiner Steuer ganz dreist alles das als Kosten an, was zur Erlangung der Spekulationsgewinne notwendig war. Wenn diese Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zum erlangten Gewinn stehen, dürfte es keine Probleme geben. Bei wirklich großen Spekulationsgewinnen würde ich mir dies aber noch einmal überlegen. Zum Einen stellt sich die Frage, ob der Aufwand überhaupt lohnt oder die Zeit nicht sinnvoller eingesetzt werden kann. Zum anderen weiß ich nicht, ab wann das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht. Insbesondere dann, wenn Du viel Aufwand zur Erreichung Deines Ziels betreibst.

      Allerdings empfehle ich Dir eindringlich Deine Spekulationsgewinne ordnungsgemäß anzugeben, da ich davon ausgehe, daß das Finanzamt in Zukunft Mittel und Wege finden wird die entsprechenden Informationen zu erhalten.

      Gruß

      Chi :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 15:22:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      ahhhh ein Lebender :)

      Deine Ausführung deckt sich mit dem was ich vermutet habe. Ich hatte halt nur die Hoffnung das ich meine bisherigen Kosten für`s Internet absetzen könnte (man ist ja geizig) da ich für Taipan-Realtime ja alleine schon viele Stunden (praktisch nur) online bin :)

      Aber wie Du schon sagtest - am besten einfach mal alles angeben was einem so einfällt. Streichen können die immer noch.

      Zu Deinem letzten Satz: Ich hatte auf jeden Fall vor alle Gewinne zu versteuern (ich weiss das das keine Unterstellung war)

      auf jeden Fall Danke das Du Dich gemeldet hast

      Mfg
      XXL
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 14:49:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sei vorsichtig und versuch nicht alles abzusetzen.
      Sehr wichtig ist der Umfang der getätigten Geschäfte.

      Denn der Finanzbeamter könnte den Knüppel rausholen und behaupten das du ein Gewerbe betreibst.
      Den ein Realtimesystem geht über eine gewöhnliche private Vermögensverwaltung. Dann sind alle Gewinne steuerpflichtig. Dann gilt die Spekulationsfrist nicht.

      Es gab mal einen Urteil wo die Anleger als Gewerbe treibender eingestuft worden sind obwohl sie nur 6 Wochen gehandelt haben und nicht mehr.

      Danach mußten die noch Gewerbesteuer bezahlen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 16:31:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Naja Spekufrist ist relativ uninteressant. Ich benutze kein RT-Infosystem um mir Papiere zu holen und die dann länger als ein Jahr zu halten.

      ICh kaufe und verkaufe fast täglich. Also wenn ich denen ne Liste hinlege mit (vielleicht) hundert transaktionen im Jahr dann könnte es wohl so ausgelegt werden.

      Vielleicht solls das ja mal werden. Ich weiss davon träumen viele und ich mach mir keine wirkliche Hoffnung.

      Ab wann wäre das gewerblich ? Kann man das dann nicht auch zum Vorteil nutzen was absetzmöglichkeiten angeht usw. ?

      Ich glaube es gibt sicher Interessenten hier die wissen wollen wie das so alles abläuft wenn man sowas als Gewerbe betreibt, nicht nur Steuerechtlich.

      Mfg
      XXL


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