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    Versicherungsvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.00 22:00:35 von
    neuester Beitrag 24.05.01 23:09:21 von
    Beiträge: 5
    ID: 308.565
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      Avatar
      schrieb am 27.11.00 22:00:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      @alle

      kann mir bitte jemand sagen ob die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende nur für Kfz.- Versicherungsverträge gültig ist, oder auch bei anderen z.B. Unfallversicherungsverträgen.

      danke

      Glemei
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 22:11:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, ist richtig 1 Monat gilt nur für Kfz. Vers. alles andere hat 3 Monate Kündigungsfrist.

      Mfg

      Euro1000
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 22:24:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jo, kann ich bestätigen!
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 22:44:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Euro1000
      @Intellipoint

      danke für die Rückmeldung


      Gruß

      Glemei
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 23:09:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Freunde,
      Eure Angaben sind nicht korrekt! Es heisst immer spätestends
      3 Monate vor Ablauf!!!!!!
      Viele Versicherungen haben 5 oder 10 Jahre Laufzeit!!
      Also schaut mal genauer in die Vers.Bedingungen.
      Grüße


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