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    Was sind "Zwischengewinne" und warum muß ich sie versteuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.00 20:48:43 von
    neuester Beitrag 28.11.00 21:37:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 309.075
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      Avatar
      schrieb am 28.11.00 20:48:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend!
      Ich habe heute von meiner Bank die Abrechnung über einen Verkauf von Fondsanteilen erhalten (High yield-Fonds Global Emerging Markets von ABN Amro).
      Auf der Abrechnung sind Zwischengewinne (und das nicht unerheblich) ausgewiesen. Auf meine Frage hin erklärte mein Banker, ich müßte diese versteuern. Dieser Fonds ist seit Kauf (Sommer 2000) nur gefallen, und jetzt soll ich Zwischengewinne versteuern, die ich gar nicht erhalten habe??? :confused:
      Auch auf meinen Geldmarkt-Fonds-Abrechnungen finden sich diese "Zwischengewinne".
      Kann mir einer von Euch erklären, warum ich nicht ausgeschüttete Zinsen versteuern soll?
      Danke!

      Gruß
      Dr.Hook
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 21:06:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die bei Verkauf von Anteilscheinen zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungsterminen aufgelaufenen Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen zudem der Zinsabschlagsteuer. Beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlte Zwischengewinne können als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen bzw. von sonstigen Erträgen des gleichen Kalenderjahres abgezogen werden. Hält der Anleger seine Anteile bis zur nächsten Ausschüttung/Thesaurierung, werden die gezahlten Zwischengewinne ebenfalls von den insgesamt zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen abgezogen.

      Die Behandlung von Zwischengewinnen bei Fonds ist steuerlich mit der von Stückzinsen bei festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar.

      Zwischengewinne schlagen sich im Erwerbskurs nieder und werden bei Veräußerung von Anteilen im Jahr der Anschaffung mit Zinserträgen verrechnet. Wer jedoch Anteile kauft und zum Beispiel Anfang Januar des Folgejahres veräußert, stellt fest, daß er einen großen Teil der erworbenen Zwischengewinne steuerlich erst in der Steuererklärung geltend machen kann. So kann es durchaus passieren, daß trotz erzielter Zinsen die beim Verkauf zurückfließende Liquidität geringer ist als der angelegte Betrag.

      Gruß

      DL
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 21:37:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Dr Hook

      WECHSELN SIE SOFORT IHRE BANKVERBINDUNG!!!

      IHR MÖCHTEGERN-BANKER HAT VON TUTEN UND BLASEN KEINE AHNUNG!

      BEI SOLCHEN "EXPERTEN" IN EINER BANKFILIALE ("bezahlte Zwischen-
      gewinne müssen versteuert werden") KÖNNTE EINEM DAS KALTE GRAUSEN
      KOMMEN.

      Gruss kroko


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