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    Frage an die Einkommenssteuerexperten. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.00 23:23:59 von
    neuester Beitrag 28.11.00 23:59:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 309.153
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      schrieb am 28.11.00 23:23:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage:

      Kann ich mit Spekulationsverlusten das zu versteuernde Einkommen senken, also einfach gegenrechnen?

      Vieln Dank
      HaG
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 23:31:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, die summe des zu versteuernden Einkommens bleibt unberührt, max. O,-- DM aus einkünfte aus Kapitalvermögen, also, nur Gewinne gegen Verluste, aber hier Vortrag möglich
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 23:31:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein. Aktenverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet
      werden innerhalb der Spekufrist von 1 Jahr.
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 23:35:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst Deine gesamte Steuerlast nicht mindern, nur Einkünfte aus Kapitalerträge bis max. O,--. Sekulationsgewionne minus Spek.Verluste, max DM o,--, aber Vortrag
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 23:51:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, habe es befürchtet. :(

      Es bleibt mir also nichts anderes übrig, als zukünftig ein paar Gewinne einzufahren.

      Folgefrage:

      Ist der Vortrag nur auf das kommende Jahr beschränkt? Kann dieser Vortrag dann quasi verfallen, wenn im Folgejahr auch keine Gewinne gemacht werden?

      Danke
      HaG

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      schrieb am 28.11.00 23:59:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nein, der Verlustvortrag verfällt neuerdings nicht mehr (Eichel sei Dank).


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