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    Storno von Fondskauf Auftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.00 01:07:10 von
    neuester Beitrag 06.12.00 23:35:40 von
    Beiträge: 3
    ID: 311.199
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      schrieb am 03.12.00 01:07:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand von euch Erfahrung mit der Stornierung von Kaufaufträgen von Aktienfonds?

      Ich habe einen Fondskauf bei Universal Investment nach 16 Uhr storniert, der vormittags von einem Kollegen versehentlich für mich gefaxt wurde , Annahmeschluß für Aufträge ist aber 16 Uhr.

      Bei Rücksprache mit einer Mitarbeiterin von Universal Investment ( habe Zeugen) hat mir diese gesagt, das ich einfach die Lastschrift bei meiner Bank sperren sollte, dann kann nicht gekauft werden und somit hätte ich nur die Rücklastschriftgebühren von 15,- DM zu tragen. Und sonst entstehen für mich keine weiteren kosten, es wird dann gar nicht erst gekauft.Ich habe dann bei der Bank veranlaßt, das die kein Geld abbuchen können.

      Jetzt ist die Sache allerdings so gelaufen, das die an dem Tag die Anteile gekauft haben, und als Sie kein Geld bekommen haben, habe sie die Anteile einige Tage später wieder verkauft ( zu einem niedrigeren Kurs) und nun stellen sie mir die Differenz in Rechnung.

      Ist diese Vorgehensweise rechtmäßig? Das kann ich mir kaum vorstellen.

      Ich habe das gemacht, was mir von deren Mitarbeiterin gesagt wurde, ansonsten hätte ich den Auftrag ja nicht storniert und das Geld gesperrt, sondern die Anteile gekauft und behalten und ggf später selber wieder verkauft.

      Was wäre gewesen, wenn der Fonds-Kurs zwischenzeitlich gestiegen wäre? Die hätten mir doch garatiert nicht die Differenz ausgezahlt, dürfen die dann in diesem Fall die Differenz einfordern, bzw von vorhandenen Fondsanteilen einfach abbuchen?
      Wenn die kein Geld bekommen, kommt doch auch kein Kauf zustande, dann kann auch nichts wieder verkauft werden und die können mir auch die Differenz nicht belasten.
      Genau so hat mir deren Mitarbeiterin das vorher erklärt und nur darum habe ich das so gemacht.

      Wenn ich auf den nächsten Kaufauftrag 50000,00 schreibe und das Komma ist unleserlich auf dem Fax, und die für 5 Mio kaufen und dann kein Geld bekommen, wieder die verkaufen, der Kurs zwischenzeitlich 10 % gesteigen ist , dann werden die mir bestimmt keine 500.000,- DM Kursgewinn überweisen, dann kann es doch wohl auch nicht rechtmäßig sein, mir jetzt die Differenz zu belasten, oder?

      Wer weiß zu dem Thema genaueres?
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 19:23:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ 362

      Hallo,

      soweit ich weiß, handelt es sich bei einem Kaufauftrag
      für Fonds nicht um ein herkömmliches Börsengeschäft;
      der Auftrag wird ja auch nicht über die Börse gehandelt.

      Ein Kaufauftrag für einen Fonds ist meines Wissens aufgrund
      der allgemeinen Usancen auch nicht widerrufbar. Du hast
      das Recht, bei rechtzeitigem Vorliegen der Order den
      Auspruch auf denjeweiligen Ausgabe- oder Rücknahmepreis.
      Im Gegenzug hast Du die Verpflichtung, Aufträge nach
      Annahmeschluß nicht mehr stornieren zu lassen, da Deine
      Order ja in die Berechnungsgrundlage des Fonds einfließt.
      Die Rückgabe der Lastschrift ist zwar möglich, die Fonds-
      gesellschaft hat in Deinem Fall aber - wenn ich das richtig
      verstanden habe, einen Schaden erlitten und kann ihn daher
      an Dich weitergeben. Ob im umgekehrten Fall ein Gewinn auch
      weitergegeben werden worde wäre, ist eine andere Frage.
      Die Mitarbeiterin hat Dir also Mist erzählt.

      Die Sache mit den Fondskauf über 5 Mio würde Deine Bank
      doch sowieso auch nur bei Deckung auf Deinem Konto ausführen!!

      Hoffe, das hilft Dir etwas!
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 23:35:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo 362,
      hier meine bescheidene Rechtsmeinung zu Deinem Fall, die keinesfalls richtig sein muß und nur den Versuch einer Beurteilung darstellt:

      Kaufvertrag zustande gekommen, Anfechtung durch Dich, >Kaufvertrag unwirksam, aus der Anfechtung entsteht aber Schadensersatzpflicht. Die KAG muß Dir den Schaden nachweisen. Und daß der aus der Kursdifferenz besteht halte ich für äußerst zweifelhaft. Dürfte wohl nur ein Schaden durch Mehraufwand für Buchungen, Bankgebühren etc. entstanden sein.

      Auf jeden Fall würde ich mich mit der KAG in Verbindung setzen und den Namen der Mitarbeiterin nennen, daß Du Zeugen hast und daß Dein Vorgehen genau der Auskunft der Mitarbeiterin entsprach.
      Viele Grüße, radün.


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