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    RA Rotter und die Deontologie des Anwaltsberufs: Der "Fall" MBX - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.00 20:16:28 von
    neuester Beitrag 12.04.02 17:38:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 311.436
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      schrieb am 03.12.00 20:16:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kanzlei zum Schutz des Privatvermögens - das ist die Selbstbeschreibung der Kanzlei Rotter, die mit ihren Verdächtigungen gegen Metabox mein Privatvermögen fahrlässig und nach eigenem Bekunden ohne vorherige Prüfung vorsätzlich schädigt.
      Beweis:

      Selbstzeugnis der Kanzlei Rotter:

      "Infomatec und Metabox: Schadenersatz für geprellte Anleger

      Für geschädigte Anleger überprüfen wir derzeit, ob gegen die beiden Unternehmen aufgrund falscher Ad-hoc-Mitteilungen bzw. sonstiger öffentlich gemachter Aussagen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können."

      "überprüfen wir derzeit" - Muß man das so verstehen: Wir wissen es noch nicht!!!
      Wir prüfen das jetzt!!! Vielleicht war aber auch alles in Ordnung!!! Dann haben wir die MetaboxAG vielleicht grundlos öffentlich verdächtigt, Entschuldigung, aber wir brauchen die Kohle.

      "geltend gemacht werden k ö n n e n". - Das ist natürlich bei der Rechtslage unmöglich.

      Aber Rotter Rechtanwälte haben ihre Schnitte gemacht.
      Honorig.

      Mein Vorschlag für ein neues Firmen-Motto:
      "Erst verdächtigen und damit Kasse machen, dann prüfen."

      lark
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 22:43:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht solltest Du die Aussage der Anwälte nochmal richtig lesen:
      "Für geschädigte Anleger überprüfen wir derzeit..."

      Schon hieraus kannst Du 2 Dinge ablesen:

      1.) Die Verdächtigungen gehen nicht von Rotter aus, sondern von geschädigten Anlegern.
      (Ich habe übrigens Verständnis für Anleger, die sich nach ca. 90 % Kursverlust in den letzten 3 Monaten, nicht eingehaltenen Ankündigungen, Gewinnwarnung sowie falschen Bilanzen zu einem solchen Schritt entschliessen.)

      2.) Man überprüft derzeit, ob die angesprochenen Verdächtigungen zutreffend sein könnten.
      Warum Du vor dieser Prüfung noch eine "vorherige Prüfung" erwartest, kann ich nicht nachvollziehen.

      harman
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 00:41:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      @harman
      "... aufgrund falscher Ad-hoc-Mitteilungen bzw. sonstiger öffentlich gemachter Aussagen ..."
      Und was kann man daran erkennen? Hier behauptet Rotter, Metabox habe falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Das ist eigentlich ein starkes Stück.

      Metagruß
      Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 01:49:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Allerschärfste wäre jetzt noch, wenn die Kanzlei Rotter dem Haffa oder Kirch gehören würde. Zusätzlich auch noch das letzte Hemd von geprellten Kleinanlegern abkassieren! :laugh:

      Ist doch nicht strafbar......nee,in unserem Land ist in Sachen Verarschen so ziemlich garnix strafbar........:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 02:16:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      @kochtolany

      Vielleicht solltest Du die Aussage der Anwälte nochmal richtig lesen.

      Daraus könntest Du (mind.) 3 Dinge ablesen:

      1.) + 2.) die beiden oben genannten

      3.) Den Grund, weswegen die geschädigten Anleger glauben, daß ihnen möglicherweise Schadenersatzforderungen gegenüber den Vorständen von Infomatec und Metabox zustehen.

      Nirgendwo steht aber:
      "Ich, Anwalt Rotter, behaupte hiermit, daß Metabox falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht hat."

      harman

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      Avatar
      schrieb am 04.12.00 02:20:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @roger11

      Da können Dir die Infomatec-Vorstände `ne andere Geschichte erzählen
      (wenn sie nicht gerade Tüten kleben :)...)

      harman
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 09:39:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      @harman
      Ok, da du davon anfängst: lies den Text mal richtig:

      Der Titel spricht bereits von geprellten Anlegern, als ob das schon außer Frage stünde. Für die wird Schadenersatz reklamiert, was die zweite voreilige Darstellung ist. Hiermit ist doppelt die Schhuldhaftigkeit auf Seiten Metabox behauptet.

      Und zum Punkt, der mich vor allem hier interessiert hat: Ich beanstande, daß vor Abschluß der Prüfung mit dieser konstruierten, nach Augenschein durch nichts zu rechtfertigenden Vorabverurteilung und ihre Veröffentlichung der MBX-AG geschadet und die eigene Kanzlei beworben wird.

      Klar?

      lark
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 14:39:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      .
      @ lark Schmankerl im PF ;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.02 17:38:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi!

      Hab Ihr ein Problem mit Aktiengesellschaften oder Banken? Habe eben eine Mail bekommen, mit Hinweis auf kostenlosen Chat mit 3 Top-Anwälten der Kanzlei Rotter. Die klagen seit 1998 recht erfolgreich gegen die schwarzen Schafe der Wertpapierbranche: " Im Fall von TEAM Communications in den USA, den Julius Bär Creative Fonds, Deutsche Telekom oder Argentinische Anleihen setzen Sie gegen die Willkür von Banken und Unternehmen ein Zeichen " heißt es da.

      Termin: Dienstag, 16.4., 19 Uhr

      Der Chat ist im Finanzagent, gibts unter www.2270.freewarechannel.de


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