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    Verluste nach der Spekulationsfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.00 14:49:54 von
    neuester Beitrag 22.12.00 22:13:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 311.728
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      Avatar
      schrieb am 04.12.00 14:49:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo Leute,
      kann ich eigentlich Spekulationsverluste, die nach der Spekulationsfrist anfallen, mit Gewinnen verrechnen?

      vielen Dank für Eure Hilfe

      gruß daily
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 14:57:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      .
      Nein!
      .
      Wenn Du diese Werte über ein Jahr hast sind sie steuerlich irrelevant geworden.
      .
      Sorry :(
      .
      MfG
      XXL
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:03:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      RE:

      nee geht nicht, deshalb heisst es ja : FRIST.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:08:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      no chance
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 16:36:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... und wenn die nichtspekulative verluste zusammen mit
      spekulativen gewinnen einen freibetrag von 1000 dm unterschreiten?

      sowas hat mir jemand mal gelabbert...

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      Avatar
      schrieb am 04.12.00 16:42:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @guuruh

      Das wäre klasse. Gewinne nach der Spekufrist nicht zu versteuern. Aber Verluste abzusetzen. Das würde es vielen hier einfacher machen.

      Vergiss es :)
      .
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:50:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber wenn...

      Deine Aktiengesellschaft übernommen wird, also
      die Aktien des Unternehmens in Aktien des neuen Unter-
      nehmens umgetauscht werden, dann fängt doch die Spekufrist
      wieder von vorne an, oder irre ich mich da?

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 22:26:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      schAAde.

      also, verdammt aufpassen, damit gewinn
      nach steuern nicht negativ wird, obwohl
      man vor steuern im plus ist.

      cheers, guuruh
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 09:51:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi guuruh!

      Mir ist nicht ganz klar, was du mit deiner letzten Aussage ausdrücken willst. M. E. kann ein Gewinn nach Steuern nicht negativ sein, wenn er vor Steuern positiv ist.
      Gesetzt den Fall, du hast spekulationssteuerpflichtige Gewinne über der Freigrenze (nicht Freibetrag!), also DM 1000,00 oder mehr, dann musst du deinen gesamten Gewinn versteuern. Die Steuer darauf beträgt aber in keinem Fall über 100 %, denn nur dann würdest du in die Verlustzone geraten. Die nicht spekusteurpflichtigen Verluste darfst du natürlich hier nicht gegenrechnen, denn diese unterliegen ja nicht der Spekusteuer.
      Beziehst du diese dennoch ein, ist es klar, dass du dann per saldo nach Steuern Verluste haben kannst, aber im eigentlichen Sinne ist dies nicht korrekt.

      MoRe99
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 21:34:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      @more99

      was ich gemeint habe, ist die situation,
      wo sich die gewinne mit verlusten (fast)
      aufheben. eine solche situation trifft
      den statistisch durchschnittlichen anleger,
      der nicht besonders gut und nicht besonders
      schlecht ist.

      trotzdem passiert es schnell,
      dass man zu kasse gebeten wird,
      falls die ersten spekulativ, und die
      letzten non-spek. sind.

      vor steuern in plus,
      nachsteuerlich im minus.

      empfehlung: nach 360 tagen ab kauf
      jede position genau unter die lupe nehmen, ggf
      ver- und nachkaufen.

      cheers, guuruh.
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 22:13:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      wie schoen der gedanke auch ist, dass man in D
      eine mio dm voellig steuerfrei verdienen kann,
      (soweit ich es weiss ist es weltweit einmalig)
      fuehrt die speku-fristregelung zu
      paradoxen situationen.

      eine unguenstge entwicklung der aktienkurse
      endet im schlimmsten fall mit einem TOTALverlust.
      unguenstige kauf- und verkaufaktivitaeten
      koennen dazu fuehren, dass die EFFEKTIVE besteuerung
      100 proz uebersteigt. sie kann sogar ueber
      depotwert liegen, dh. der anleger kann in eine
      ABSOLUTE verlustzone rutschen:
      er verliert nicht nur sein geld, er wird ein
      FA-schuldner.

      hinzu kommen noch klare verzerrungen
      (vor- und nachteilige) gegenueber anderen
      anlegern weltweit.

      bei dieser gelegenheit: was haltet ihr
      von der rechtmaessigkeit einer fristverlaengerung
      UM ein halbes jahr (lafontaine 99)
      mit einem vorlauf VON ca 3 mon.?

      cheers, guuruh


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