Klagen gegen EM.TV ausichtslos - noch nie wurde eine AG wegen § 400 AktG verurteilt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.12.00 19:55:46 von
neuester Beitrag 06.12.00 20:07:18 von
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Kein börsenotiertes Unternehmen wurde je wegen § 400 AktG [Unrichtige Darstellung] verurteilt. Klagen sogut wie aussichtslos
Schutzverbände prüfen rechtliche Schritte gegen EM.TV
Von Thomas Clark, Hamburg (mit Agenturen)
Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) wollen alle in Frage kommenden rechtlichen Schritte gegen EM.TV genau prüfen.
"Wir wollen mit dieser Prüfung, die aufgrund der vielen Dokumente sehr umfassend ist, bis Ende des Jahres fertig sein", sagte Daniela Bergdolt, DSW-Landesgeschäftsführerin in Bayern der Financial Times Deutschland. Somit könnten bereits Anfang 2001 etwaige Klagen auf EM.TV hereinbrechen.
Bergdolt sieht vier Möglichkeiten, wie die Kleinaktionäre mögliche Schadenersatzansprüche geltend machen könnten. Ein Vorgehen aufgrund Paragraph 400 des Aktiengesetzes wegen inhaltlich falscher Behauptungen in den notwendigen Pflichtmitteilungen von EM.TV. Eine so genannte Prospekthaftung gegen EM.TV und die beteiligten Banken aufgrund inhaltlich falscher Behauptungen in den diversen Börsenprospekten des Medienkonzernssei eine weitere Option der Anleger.
Klage gegen Banken nicht ausgeschlossen
Weitere Möglichkeit könnte ein Klageerzwingungsverfahren mit dem Zweck sein, dass EM.TV als Gesellschaft den ehemaligen Finanzvorstand der Firma, Thomas Haffas Bruder Florian, wegen Fahrlässigkeit bei der Finanzgebahrung und falscher Versprechungen verklagt. Auch eine Klage gegen die Anlageberater von Kleinaktionären bei den diversen Banken schließt Bergdolt nicht aus.
Angesichts der Talfahrt des Kurses und der drastischen Korrektur der Gewinnprognose bei EM.TV hatte auch die SdK angekündigt, sie werde mögliche Haftungsansprüche prüfen. "Es ist skandalös, was hier berichtet wird", sagte ein SdK-Sprecher.
Aussichtslose Situation
Trotz des Unmutes und der moralischen Verantwortung, die das EM.TV-Management und insbesondere Firmenchef Thomas Haffa tragen, ist die rechtliche Durchsetzung von Schadenersatzklagen dieser Art so gut wie aussichtlos, wie Experten meinen. Auch Daniela Bergdolt gibt zu, dass in Deutschland noch nie eine börsennotierte Aktiengesellschaft aufgrund Paragraph 400 des Aktiengesetzes verurteilt wurde. Ebenso werden bei Börsenprospekten von den Banken in der Regel routinemäßig Hinweise auf die Risiken einer Anlage hinzugefügt, um Haftungsfragen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dasselbe gilt für die Anlageberatung.
Am interessantesten scheint das Klageerzwingungsverfahren mit dem Ziel, dass EM.TV den ehemaligen Finanzvorstand Florian Haffa verklagt. Florian Haffa, der das Amt des Finanzchefs vor einigen Wochen niedergelegt hat und seit Sonntag auch als stellvertretender Vorstandsvorsitzender endgültig EM.TV den Rücken kehrte, gilt als Hauptverantwortlicher für die Finanzmalaise des einstigen Lieblings der Börse.
Kanzleien eingeschaltet
Der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter prüft unterdessen im Auftrag von mehreren Privatanlegern eine Klage gegen den angeschlagenen Medienkonzern EM.TV wegen vorsätzlicher Täuschung der Aktionäre. "Einige Klienten wollen Klagen einreichen, sie wollen ihr Geld zurück", sagte Rotter. Derzeit versuche seine Kanzlei, den EM.TV-Vorstandsmitgliedern nachzuweisen, dass sie Kenntnis von geschönten Zahlen hatten. Der Nachweis sei aber schwierig, räumte Rotter ein.
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" prüft auch die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Tilp und Kälberer nach eigenen Angaben Klagen auf Schadenersatz gegen EM.TV. Rechtsanwalt Andreas Tilp erinnerte an eine Pflichtmitteilung des Medienunternehmens vom 5. Oktober 2000. Zwar schließe das Wertpapierhandelsgesetz bei Verstößen gegen diese Mitteilungspflicht einen Schadenersatz aus. Nach Darstellung von Tilp widerspricht dies aber einer EU-Richtlinie. Deshalb hielten sowohl Tilp als auch Rotter es deshalb für möglich, über den Europäischen Gerichtshof Schadenersatzansprüche durchdrücken zu können.
© 2000 Financial Times Deutschland
Schutzverbände prüfen rechtliche Schritte gegen EM.TV
Von Thomas Clark, Hamburg (mit Agenturen)
Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) wollen alle in Frage kommenden rechtlichen Schritte gegen EM.TV genau prüfen.
"Wir wollen mit dieser Prüfung, die aufgrund der vielen Dokumente sehr umfassend ist, bis Ende des Jahres fertig sein", sagte Daniela Bergdolt, DSW-Landesgeschäftsführerin in Bayern der Financial Times Deutschland. Somit könnten bereits Anfang 2001 etwaige Klagen auf EM.TV hereinbrechen.
Bergdolt sieht vier Möglichkeiten, wie die Kleinaktionäre mögliche Schadenersatzansprüche geltend machen könnten. Ein Vorgehen aufgrund Paragraph 400 des Aktiengesetzes wegen inhaltlich falscher Behauptungen in den notwendigen Pflichtmitteilungen von EM.TV. Eine so genannte Prospekthaftung gegen EM.TV und die beteiligten Banken aufgrund inhaltlich falscher Behauptungen in den diversen Börsenprospekten des Medienkonzernssei eine weitere Option der Anleger.
Klage gegen Banken nicht ausgeschlossen
Weitere Möglichkeit könnte ein Klageerzwingungsverfahren mit dem Zweck sein, dass EM.TV als Gesellschaft den ehemaligen Finanzvorstand der Firma, Thomas Haffas Bruder Florian, wegen Fahrlässigkeit bei der Finanzgebahrung und falscher Versprechungen verklagt. Auch eine Klage gegen die Anlageberater von Kleinaktionären bei den diversen Banken schließt Bergdolt nicht aus.
Angesichts der Talfahrt des Kurses und der drastischen Korrektur der Gewinnprognose bei EM.TV hatte auch die SdK angekündigt, sie werde mögliche Haftungsansprüche prüfen. "Es ist skandalös, was hier berichtet wird", sagte ein SdK-Sprecher.
Aussichtslose Situation
Trotz des Unmutes und der moralischen Verantwortung, die das EM.TV-Management und insbesondere Firmenchef Thomas Haffa tragen, ist die rechtliche Durchsetzung von Schadenersatzklagen dieser Art so gut wie aussichtlos, wie Experten meinen. Auch Daniela Bergdolt gibt zu, dass in Deutschland noch nie eine börsennotierte Aktiengesellschaft aufgrund Paragraph 400 des Aktiengesetzes verurteilt wurde. Ebenso werden bei Börsenprospekten von den Banken in der Regel routinemäßig Hinweise auf die Risiken einer Anlage hinzugefügt, um Haftungsfragen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dasselbe gilt für die Anlageberatung.
Am interessantesten scheint das Klageerzwingungsverfahren mit dem Ziel, dass EM.TV den ehemaligen Finanzvorstand Florian Haffa verklagt. Florian Haffa, der das Amt des Finanzchefs vor einigen Wochen niedergelegt hat und seit Sonntag auch als stellvertretender Vorstandsvorsitzender endgültig EM.TV den Rücken kehrte, gilt als Hauptverantwortlicher für die Finanzmalaise des einstigen Lieblings der Börse.
Kanzleien eingeschaltet
Der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter prüft unterdessen im Auftrag von mehreren Privatanlegern eine Klage gegen den angeschlagenen Medienkonzern EM.TV wegen vorsätzlicher Täuschung der Aktionäre. "Einige Klienten wollen Klagen einreichen, sie wollen ihr Geld zurück", sagte Rotter. Derzeit versuche seine Kanzlei, den EM.TV-Vorstandsmitgliedern nachzuweisen, dass sie Kenntnis von geschönten Zahlen hatten. Der Nachweis sei aber schwierig, räumte Rotter ein.
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" prüft auch die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Tilp und Kälberer nach eigenen Angaben Klagen auf Schadenersatz gegen EM.TV. Rechtsanwalt Andreas Tilp erinnerte an eine Pflichtmitteilung des Medienunternehmens vom 5. Oktober 2000. Zwar schließe das Wertpapierhandelsgesetz bei Verstößen gegen diese Mitteilungspflicht einen Schadenersatz aus. Nach Darstellung von Tilp widerspricht dies aber einer EU-Richtlinie. Deshalb hielten sowohl Tilp als auch Rotter es deshalb für möglich, über den Europäischen Gerichtshof Schadenersatzansprüche durchdrücken zu können.
© 2000 Financial Times Deutschland
Die Unterschiede zwischen Deutschland und einer Bananenrepublik sind halt wesentlich kleiner als man denken könnte.
Wenn sich aber die Verdachte erhärten sollten, daß Haffa im vorAktien verkauft hat, dann greift §14 WpHG und dann wird er nach §38 WpHG mit bis zu fünf Jahren KNAST oder Geldstrafe verurteilt. Dies wäre eine gute Basis für Zivilklagen. Das Zivlklagen dann im Schatten einer strafrechtlichen Verurteilung Erfolg haben würden, ist nicht auszuschließen. Auf jeden Fall ist es wichtig, daß die Gerichte angerufen werden.
BM
BM
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