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    Cargolifter - Anzeige gegen Heiko Teegen beim Bawe - Faktensammlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.00 10:07:13 von
    neuester Beitrag 10.12.00 08:41:52 von
    Beiträge: 16
    ID: 313.157
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      schrieb am 07.12.00 10:07:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angesichts neuerlicher Lügen des Boardteilnehmers AEST/Teegen möchte ich hier einen Sammelthread für die widerlegten Lügen des Herrn Teegen eröffnen.

      Sinn dieses Thread soll eine Materialsammlung für eine Anzeige bei der Börsenaufsicht sein.

      Hier die Grundlage hierfür:

      Hinweise der Boersenaufsicht für Internetnutzer

      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
      Börsenaufsichtsbehörde für FWB und EUREX
      Kaiser-Friedrich-Ring 75
      65 185 Wiesbaden
      http://www.boersenaufsicht.de



      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 10:08:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der erste Beitrag ist die Aussage zu Mats Backlin, die von der CARGOLIFTER-IR klargestellt wurde:

      AEST hat heute folgende Luegen verbreitet:

      "Mats B. ist weg von CargoLifter und kommt nicht wieder.
      Seitdem hat CargoLifter keinen Piloten fuer Skyship 600.
      Mats B. hat auch gesagt, was er von CargoLifter haelt:
      Nicht realisierbar. Jedenfalls nicht in der anvisierten Zeit.
      Nicht gewusst? Sollte man aber. Zumindest als Aktionaer."
      ---
      Diese Aussage ist in jeder Hinsicht unrichtig. Sie als
      Unwahrheit zu bezeichnen, waere fahrlaessig, da Herr Teegen
      offensichtlich den Bezug zur Wahrheit verloren hat, den Bezug zum Journalismus darueber
      hinaus schon lange. Deshalb trifft die oben gewaehlte Bezeichnung
      "Luege" eher zu. Mats Backlin ist weiterhin Mitarbeiter bei CargoLifter und
      ist heute, wie auch an den Tagen vorher, seiner Taetigkeit als Mitarbeiter
      bei CargoLifter nachgegangen. Mats Backlin hat nicht mit Herrn Teegen gesprochen und auch
      keinen schriftlichen Kontakt mit ihm gehabt. Weitere Personen, die Mats B. heissen, gibt es bei
      CargoLifter nicht und sind uns auch nicht bekannt.
      Und alles, was sie als Aktionaer ueber CargoLifter wissen
      sollten oder moechten, fragen Sie bitte bei CargoLifter nach.
      Herr Teegen hat offensichtlich andere Motive als die Wahrheitsfindung und
      -verbreitung.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 11:11:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meine dringende Empfehlung: macht das nicht öffentlich im Board,
      sondern über die persönliche Mailbox bzw. per Email
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 11:28:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      @fischfresser

      Dein Kampf gegen Teegen in Ehren, aber Du kämpfst
      auf verlorenem Posten; ich glaube ich schreib das jetzt
      zum dritten Mal: man gehe in eine medizinische
      Buchhandlung und schlage nach in einem Psychiatrielehrbuch.
      Das muss man sachlich nüchtern sehen.

      Und wenn einer besonders motiviert ist, dann möge er
      dafür sorgen, dass T. schnellstmöglich die Fliegerlizenz
      entzogen wird. Das wäre ein Dienst für die öffentliche
      Sicherheit.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 11:30:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beiträge gerne auch an mein Postfach bei WO oder

      fischfresser@yahoo.de

      Ich bitte auch um Mitteilung, wer sich einer solchen Anzeige anschliesst.
      Natürlich dann unter Aufgabe der Anonymität....

      ;)
      FF

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      Avatar
      schrieb am 09.12.00 10:30:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Endlich:

      http://www.cargolifter.com/news_d/frameset/news.htm#16

      Wir informieren Sie ueber unser Vorgehen gegen Heiko Teegen, der in letzter Zeit in einigen Medien im Zusammenhang mit CargoLifter als Experte für Luftfahrtfragen zitiert wurde und in dieser Sache auch selbst mit einigen Redakteuren Kontakt aufgenommen hat. Herr Heiko Teegen ist Herausgeber und Chefredakteur des (Online)-Magazins "Pilot und Flugzeug".

      Die CargoLifter AG hat heute gegen Heiko Teegen Strafanzeige erstattet. Die strafrechtliche Verfolgung umfasst unter anderem die Tatbestaende "Verstoss gegen das Boersengesetz" (§ 88 BoersG) sowie "Verleumdung" (§ 187 StGB). Gleichzeitig geht CargoLifter auf dem Zivilrechtsweg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Heiko Teegen vor.

      Herr Teegen hat systematisch versucht, CargoLifter durch wahrheitswidrige und verzerrte Darstellungen zu schaedigen, beispielsweise mit Artikeln auf seiner Homepage www.pilotundflugzeug.de mit dem Titel "Exitus". Dies gipfelte darin, dass er zuletzt im Finanzportal "Wallstreet online" unter seinem bekannten Pseudonym "AEST", zu dem er sich schriftlich auf seiner Homepage bekannt hat, wahrheitswidrig behauptete, dass Luftschiffpilot Mats Backlin die CargoLifter AG verlassen habe und CargoLifter nun ohne Pilot sei. Die Anzeige bezieht sich auf den letztgenannten Sachverhalt.

      Darueber hinaus hat Heiko Teegen sowohl auf seiner Homepage als auch in verschiedenen anonymen Diskussionsforen im Internet Sachverhalte ueber Technik, Entwicklung und Finanzierung des Transportluftschiffes CargoLifter CL 160 verzerrt bzw. falsch dargestellt. "Wallstreet online" hat Herrn Teegens Pseudonym "AEST" inzwischen gesperrt und ihm damit zumindest unter diesem Pseudonym den Zugang zu dem anonymen Diskussionsforum verwehrt. In der Luftfahrtbranche geniesst er seit laengerem einen zweifelhaften Ruf.

      Antworten auf Fragen, die Herr Teegen aufgeworfen hat, sowie detaillierte Information zum Thema und zur CargoLifter AG erhalten Sie im Internet unter www.cargolifter.de oder telefonisch unter

      030/ 7261039-2124.

      Wir freuen uns ueber das Interesse der Medien an unserem Unternehmen und sind auch für kritische Berichterstattung offen - diese sollte jedoch unter Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht und fair erfolgen. Herr Teegen hat eindeutig die Grenze ueberschritten. Im Interesse unserer Gesellschaft, unserer Mitarbeiter und vor allem unserer Aktionaere haben wir jetzt gehandelt und die oben genannten Schritte eingeleitet.
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 13:40:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ fischfresser

      Sie zitierten so goldig:

      "Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren,
      Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des
      Wertpapierhandelsgesetzes

      1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel,
      Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

      Was passiert eigentlich, wenn Gablenz & Co nachgewiesen
      wird, mit unrichtigen Angaben die Bewertung der Wertpapiere
      (von denen die ja nicht unerheblich besitzen) beeinflusst
      zu haben?

      Zusatzfrage:
      Wenn Sie diese Threads hier lesen, meinen Sie nicht,
      viele Hinweise darauf zu bekommen, dass in der Tat
      Gablenz & Co viele unwahre Behauptungen aufgestellt haben
      insbesondere bezüglich
      der Performance
      der Termine
      der Pilotenausbildung
      des Standortes in USA?

      Oh je:
      Fällt mir noch dieses ein:
      CL AG benötigt mindestens 2 Testpiloten Klasse 1, wahrscheinlich
      eher 4 oder 8 oder 10.
      Leider gibt es bis heute überhaupt keinen bei CL/in der BRD.
      Haben Sie `ne Lösung, Fischfresser?
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 15:17:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Lösung ist Klappe halten, Heiko!!!

      Finde ich gut von Dir ,dass Du Deine Sorgen hier mit uns besprichst. Aber bei einem Fachmann der Psychologie wärst Du besser aufgehoben.

      Ich kenn` mich mit der Materie ein bisschen aus, da ich vom Studium her mit diesen Leuten zun tun habe. Also keine Angst, die fressen Dich nicht.

      Kopf hoch überwind` Dich

      Ponline
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 19:20:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      eine mail von WO von heute:

      "Hallo,

      wir (Thomas Leber und ich) haben uns heute schon den Samstag um die Ohren geschlagen, um diese Problematik zu lösen. Doch haben wir keine kurzfristige Lösung gefunden. Die Begründung und Auflistung der Fakten seitens der Cargolifter-Aktionäre und dem User AEST hoffen wir in diesem Thread:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      zu bündeln, so dass wir uns eine Meinung bilden können.

      Thomas Leber schreibt die Stellungnahme gerade, bitte auch hier Feedback posten, damit wir alles besser im Überblick haben.

      Der User AEST wurde von uns vorübergehend entsperrt, damit er zu den Vorwürfen Stellung nehmen kann.

      Weitere Schritte werden Thomas und ich uns dann am Montag überlegen, dann sollten genügend Fakten in dem Thread vorliegen, damit wir uns eine objektive Meinung bilden können.

      Ich hoffe, Ihr könnt unsere Situation verstehen, wenn nicht, können wir dies gerne in dem Thread diskutieren.

      Viele Grüße
      Daniel Balke
      --
      ----------------------------------------------
      wallstreet-online GmbH

      Daniel Balke
      Community Manager/Finance-City Projektleitung
      "Gut Morp"
      Düsseldorfer Straße 16
      40699 Erkrath

      Telephon: +49 (0) 211 43900-271
      Telefax : +49 (0) 211 43900-200
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 20:15:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier der richtige Link.

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/thread.ph…

      Aber bitte nur seriöse Gründe.

      Mfg Hajoseb
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 20:28:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ alle

      Good Bye, Fischfresser.

      Sie werden mir fehlen, den ich habe beschlossen, hier nun Schluss zu machen.
      Es ist eigentlich alles gesagt in diesem Forum, das gegenwärtig das lebhafteste ü-berhaupt sein soll in der hiesigen Aktienszene - was nicht gut ist für die CL Aktie.

      Es gab hier gute Beiträge von guten Leuten, p2P und IFPS gehören dazu, sie gaben teilweise mit scharfer Zunge Substanz von sich.

      Was man ansonsten kaum sagen darf:

      Die hier vorgebrachten Emotionen sind kontraproduktiv, wer hier rumpöbelt als Akti-onär, wirft sein Geld zum Fenster hinaus.

      Für mich war das eine neue Erfahrung, zu was Menschen fähig sind, sitzen die in der Deckung.
      Also, Ihr Lieben:
      Jene, die mir den Tod durch den - provozierten - Absturz mit meines Flugzeugs "vorhersagen", wie jene, die mich als Kinderschänder hinstellten sollen ebenso wissen wie jene, die mich täglich - meist abends und offensichtlich schlicht betrunken - mit schweinischen Emails zumüllen:

      Die Kripo ermittelt gegen Euch. Es bestehen Fangschaltungen:
      Macht also bitte weiter, damit wenigstens einige von Euch von mir an den Pranger gestellt werden können:
      Wer erwischt wird, den präsentiere ich mit Foto, Name, Adresse und Telefonnummer.

      Versprochen - Sie dort in Bogen, Niederbaiern, sollten womöglich gleich den Koffer Packen, wir sind Ihnen dicht auf den Fersen!

      So.
      Und jene - ich zählte immerhin 5 Versuche - die versuchten, meinen Emailadresse zu missbrauchen, sollen ebenfalls wissen:
      Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese Kriminellen ebenfalls.

      Und Sie, verehrte Cargolifter AG:
      Hier gab es den Versuch, mit "hülle-exe." einen Virus in unseren Rechner zu schicken, und zwar nach Schriftverkehr mit "Cargolifter":
      Auch hier ermittelt die Kripo.

      Zum Schluss dieses:
      Wer immer noch nicht begriffen hat, weshalb ich mich gegen Cargolifter gestellt ha-be, der möge diesen Strafantrag - möglichst mit kühlem Kopf - lesen.
      Vielleicht - wie ist es mit Ihnen, Fischfresser? - versteht der eine oder andere, dass es mir, uns um alles mögliche ging, nur nicht um den Erwerb von Aktien.

      So:
      Wir sprechen uns wieder am 12.12.2003.

      So long.

      Heiko Teegen alias AEST


      05.12.2000

      Strafanzeige gegen

      1. Freiherr Dr. Carl von Gablenz, Vorstandsvorsitzender der Cargolifter AG,

      2. Herrn Karl Bangert, stellvertretender Vorsitzender der Cargolifter AG,

      3. Unbekannt.

      Wegen des Verdachtes auf Emissionsbetrug, Subventionsbetrug und Verstoss ge-gen § 88 Börsengesetz

      A) Einführung (Zitat aus Comdirekt Börseninfo):

      "Die CargoLifter AG war zum Jahresmitte 2000 mit der Entwicklung eines Großluft-schiffes mit Namen "CargoLifter CL 160" befasst, das auf den Transport überdimen-sional schwerer und/oder großvolumiger Güter ausgerichtet ist. Mit dem "CargoLifter CL 160" können den Angaben zufolge künftig Güter mit einem Gesamtgewicht von bis zu 160 t und einem Gesamtvolumen von bis zu 3.200 m2 auf dem Luftweg direkt vom Ursprungsort zum Zielort transportiert werden. Aufwendige Überlandtransporte und mehrfaches Umladen werde dadurch überflüssig, heißt es. Für die überregionale Abwicklung von Großtransporten mit dem CargoLifter will das Unternehmen ein weltweites Logistiknetzwerk aufbauen. Das System soll aus reinen Be- und Entlade-stationen an Ursprungs- und Zielorten, Standorten mit weiteren logistischen Einrich-tungen wie Lagerhallen, Treibstoffversorgung etc., Industrie- und Wartungsparks und Sammel- bzw. Wartepunkten und Werften der CargoLifter bestehen. Damit werde die Gesellschaft ein einzigartiges weltweites Logistikkonzept für Großtransporte anbieten können. Tests des CargoLifter sollen voraussichtlich 2003 beginnen.
      Wesentliches Element der Strategie von CargoLifter ist die frühzeitige Zusammenar-beit mit potentiellen Nutzern der CargoLifter Dienstleistungen. Partner in diesem Ko-operationsnetzwerk bezeichnet die CargoLifter AG als Lead User. Lead User sind in der Regel international tätige Unternehmen, die in ihren Märkten als innovativ und technologisch führend gelten. Im Mai 2000 bestanden Lead User-Vereinbarungen mit 22 Unternehmen;
      darunter befanden sich z.B. ABB Alstom Power, Ferrostaal, Hochtief, Linde, MAN TAKRAF Mitsui & Co. (USA), Siemens und Voith Hydro. Ziel dieser Kooperationen ist es, im Rahmen von gemeinsamen Analysen die technische und ökonomische Bewer-tung eines Einsatzes des CargoLifter im Vergleich zu heutigen konventionellen Transportketten vorzunehmen und daraus resultierend frühzeitig kundenspezifische
      Dienstleistungen zu kalkulierbaren Kosten zu entwickeln.
      Gegründet wurde die CargoLifter AG am 1. September 1996 mit einem Grundkapital von 500.000 DM (Ausgabepreis 1,69 Mill. DM). Unter den 93 Gründungsaktionären befanden sich Unternehmen, Privatpersonen und Kapitalgesellschaften. Auf der ao. HV vom 1. Juni 1997 wurde eine Kapitalerhöhung um 10,0 Mill. auf 10,5 Mill. DM be-schlossen. Am 9. Mai 1998 machte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom Genehmigten Kapital Gebrauch und erhöhte das Grundkapital um 5,25 Mill. auf 15,75 Mill. DM - der Ausgabepreis betrug 34,125 Mill. DM. Per HV-Beschluss vom 10. März 1999 wurde eine Kapitalerhöhung um 15,75 Mill. auf 31,5 Mill. DM vorge-nommen. Am 15. Oktober 1999 führte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsra-tes erneut eine Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital durch, und zwar auf 47,25 Mill. DM.
      Am 11. März 2000 beschlossen die Aktionäre die Umwandlung des Grundkapitals auf Euro und anschließend zur Glättung eine Anhebung aus Gesellschaftsmitteln auf 28,35 Mill. Euro. In teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 17 April 2000 beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlage von 49% der Anteile an der CargoLifter Network GmbH um 2,573 Mill. 30,923 Mill. Euro zu erhöhen. Im Mai hat der Vorstand mit Zustimmung des Auf-sichtsrats erneut auf das Genehmigte Kapital zugegriffen und eine Kapitalerhöhung um 8,52 auf 39,443 Mill. Euro auf den Weg gebracht.
      Diese 5,68 Mill. Aktien wurden zusammen mit 550.000 Aktien aus dem Besitz der Altaktionäre sowie weiteren 935.000 Aktien aus einer noch durchzuführenden Kapi-talerhöhung (Greenshoe) in der Zeit vom 16. bis 26. Mai 2000 einer breiten Öffent-lichkeit zur Zeichnung angeboten. Die Bookbuilding-Spanne lautete auf 14 bis 18 Euro.
      Als Emissionspreis wurden .. Euro errechnet. Der erste Kurs am Neuen Markt wurde am 30. März 2000 mit 15,50 Euro festgestellt. Durch den Börsengang flossen der Gesellschaft frische Mittel von brutto rund 167 Mill. DM zu.
      (AfU/ GuV"

      Zum Zwecke des Börsenganges wurde von den oben Beschuldigten und anderen der notwendige Prospekt erstellt.
      Dieser Prospekt erklärt das Geschäftsvorhaben - Bau eines 550 Tonnen schweren Luftschiffes zum Transport von bis zu 160 Tonnen schweren Gütern - und seine Risi-ken.
      In gebotener Offenheit beschreibt dieser Prospekt auch unter den Überschriften
      1. Technische Risiken
      2. Finanzierungsrisiken
      3. Luftrechtliche Risiken
      Szenarien, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können.

      Gleichwohl realisierten die Verantwortlichen der Cargolifter AG unter Vorspielung leicht nachvollziehbarer falscher Tatsachen erhebliche Mittel, nämlich
      1. ein Investitionszuschuss in Höhe von ca. DM 77 mio (€ 39,42 mio) des Landes Brandenburg
      2. eine 80 %ige Ausfallbürgschaft des Bundes und des Landes Brandenburg für einen Kredit über ca. DM 130 mio
      3. Erlöse aus Aktienverkauf in Höhe von ca. DM 330 mio.

      B) Begründung
      Der Betrugsvorwurf resultiert aus diesen Tatsachen:

      B1 Zeitplan:
      Der Börsenprospekt erklärt weiter auf Seite 7 den Geschäftsverlauf, der unbedingte Auswirkungen auf Kapitalbedarf und Existenzfähigkeit des Unternehmens hat, wie folgt:
      "Der Baubeginn des Prototyps CL 160 ist nach Fertigstellung der Werfthalle für das erste Halbjahr 2001 vorgesehen. Im Jahr 2003 sollen die Tests für das Be- und Entladenverfahren für den Prototyp CL 160 P1 beginnen. Erste kom-merzielle Flüge sind nach Abschluss der Erprobung und Zertifizierung im Jahr 2004 geplant."
      Dieser Zeitplan ist absolut unrealistisch. Er würde bedeuten, dass in längstens 2 ½ Jahren der Prototyp eines Luftschiffes nie gekannten Ausmasses, nämlich mit 280 m Länge, 60 m Durchmesser, bestückt mit 16 Propellerturbinen flugfertig hergestellt wird.
      Per heute liegt noch kein Stück substantielle Konstruktion vor, es ist ausgeschlossen, dass es auch nur komplette Konstruktionsunterlagen des Luftschiffes und seiner De-tails gibt.
      Der Zeitplan geht weiter davon aus, dass während des Baus und in einer dann an-schliessenden Zeitspanne von etwa 10 Monaten die Muster- und Verkehrszulassung nach JAA-Regeln erteilt ist, da laut Prospekt bereits 2004 kommerzielle Flüge durch-geführt werden sollen.
      Das ist absurd zu nennen:
      Der zeitliche Aufwand für die Musterzulassung aller zulassungspflichtigen Kompo-nenten (Antriebe, Avionic, Tanksysteme, Kraneinrichtung) sowie dann des Gesamt-systems (Luftschiff CL 160) ist mit nicht weniger als 10 Jahren anzusetzen.
      Das werden die beiden involvierten Zulassungsbehörden - Joint Aviation Authori-ty/Europa, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt und Federal Aviation Authori-ty/USA - bestätigen.
      Hinzu kommt der Fakt, dass es per heute keine rechtskräftigen europäisch harmoni-sierten (d.h.: von der JAA anerkannten) Bau- und Zulassungsvorschriften gibt.
      Und ohne die ist es nach Europäischem Recht unmöglich, ein Luftfahrzeug zuzulas-sen (vergl. Verordnung EWG Nr. 3922/91).

      Der Betrugsvorwurf liegt hier in der Tatsache, dass diese Umstände bekannt gewe-sen sein mussten, als man an die Börse ging und die Subventionen akquiriert hat.

      B2: Technische Realisierbakeit
      Cargolifter behauptet in diversen Broschüren, ein 550 t schweres Luftschiff mit einem Helium Volumen von 550.000 m³ zu bauen, das 160 t Fracht von Punkt zu Punkt befördern kann über bis zu 10.000 km.
      Das sind die Entwicklungs- und Unternehmensziele, wie sie Ministerien, Behörden, Banken und Aktionären bei der Akquisition der finanziellen Mittel angeboten wurden.
      Das aber ist schon im Grundsatz unmöglich, wie ein Vergleich mit dem bis dato grössten Luftschiff der Welt, der "Hindenburg" zeigt:
      Aus der beigelegten Anlage 1, Kopie der gesammelten Vorträge der Lilienthal Ge-sellschaft von 1937 geht hervor, dass "Hindenburg", nicht einmal halb so gross wie "Cargolifter" CL 160, mit nur 4 Motoren ausgerüstet statt mit 16 wie CL 160, ein Leergewicht von 125 Tonnen hatte.
      Die Gewichte von Cargolifter CL 160 stellen sich so dar:
      Fracht/Ballast 160 t
      Treibstoff für 10.000 km 330 t (inclusive luftrechtlich vorg.Reserven)
      Summe 490 t
      Bei einem ausgewiesenen Auftriebsvolumen ( maximales Fluggewicht) von 550 t verbleiben nur 60 t - also nicht einmal 50% dessen, was das um 53% kleinere Luft-schiff "Hindenburg" gewogen hat - für die eigentliche Luftschiffkonstruktion, den Frachtraum, den Ladekran, die 16 Antriebseinheiten und die Besatzung.
      Von diesen 60 t fallen geschätzt allein 24 t auf die 16 Antriebseinheiten.
      So unerklärlich es ist, dass niemand zuvor diese einfache Rechnung nachvollzogen hat, so ausgeschlossen dürfte es sein, dass die Initiatoren nicht selbst klar wussten, dass hier mit einem Projekt Geld eingeworben wurde, das es aus technischen Grün-den so niemals geben kann.

      B3 Unmöglichkeit der Einsetzbarkeit
      B3.1 Flughöhen
      Auf Seite 18 des Börseprospektes wird erklärt, dass das Luftschiff CL 160 "allwetter-tauglich konstruiert" wird.
      Dieser Aussage ist immanent, dass CL 160 nach Instrumentenflugregeln (IFR) be-trieben werden soll, wie in der hiesigen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §§ 35 bis 42 festgelegt aufgrund internationaler Vorschriften.
      Luftverkehr nach Instrumentenflugregeln findet - weitgehend, in der Bundesrepublik ausschliesslich - im kontrollierten Luftraum statt und unterliegt grundsätzlich der Flugverkehrskontrolle durch die Flugsicherung.
      Letztere legt aus betrieblichen Gründen die Untergrenzen der kontrollierten Lufträu-me fest und bestimmt die niedrigste Höhe, in der nach Instrumentenflugregeln geflo-gen werden darf.
      Die beträgt z.B. im deutschen Luftraum regelmässig 909m / 3000 ft über Grund.
      Das Luftschiff Cargolifter CL 160 hat eine maximale Flughöhe von 2.000 m (Prallhö-he) über Meeresspiegel laut Cargolifter AG.
      Damit kann das Luftschiff CL 160 keine Erhebungen überfliegen (z.B. deutsche Mit-telgebirge), die höher sind als ca. 1.100 m über Meeresspiegel.
      Ein Überflug der Alpen ist absolut ausgeschlossen wie ein Einflug nach Norwegen oder Mittelitalien südlich der Po-Ebene
      Geschweige 10.000 km zurücklegen.
      Tatsächlich sind die meisten Regionen dieser Erde, die laut Cargolifter AG bedient werden sollen, flächig nicht befliegbar aufgrund der vorhandenen Topographie einer-seits, der maximalen Flughöhe des Luftschiffes von 2.000 m sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen anderseits:
      50% des nordamerikanischen Kontinents, ganz Mittelamerika, 50 % des südameri-kanischen Kontinents, 70% des gesamten asiatischen Kontinents (jeweils Schätzun-gen).
      Es bleibt die schlichte Frage, von wo nach wo das Luftschiff CL 160 überhaupt ein-gesetzt werden soll.

      B3.2 Meteorologische Abhängigkeit
      Es ist unbestritten, dass ein Luftschiff mit einer Fluggeschwindigkeit von 80 bis 100 km/h auch in Mitteleuropa in den Jahreszeiten von Herbst bis Frühjahr kaum einsetz-bar ist wegen der Windverhältnisse.
      Es ist weiter unbestritten und von Cargolifter auch zugestanden, dass das Luftschiff keinem Schneefall ausgesetzt werden kann, es soll - O-Ton Cargolifter - in den Win-termonaten in schneefreie Gegenden verlegt werden.

      B3.3 Operationelle Abhängigkeit
      Luftschiffe werden während der Fahrt durch den Verbrauch von Kraftstoff immer leichter, was dazu führt, ergreift man keine Gegenmassnahmen, dass das Luftschiff immer höher steigt.
      Daher waren schon früher im Transatlantikverkehr die Luftschiffe nicht mit dem ex-trem teuren, aber sicheren Helium befüllt, sondern mit dem billigen, aber explosiv brennbaren Wasserstoff.
      Während eine Heliumbefüllung von Luftschiffen dieser Grösse geschätzt DM 3 Millio-nen kostet, sich ein Ablassen im üblichen Flugbetrieb aus ökonomischen Gründen verbietet, wurde durch Reduzierung des Wasserstoffvolumens der Auftrieb analog der verbrannten Menge Treibstoff kompensiert.
      Wasserstoffluftschiffe haben nach der Katastrophe von Lakehurst sicher keine Chan-ce einer Zulassung.
      Das Luftschiff CL 160 verbraucht pro Stunde bei vorgesehener Triebwerkbestückung etwa 2.300 kg Kerosin.
      Die versprochene Flugstrecke von 10.000 km würde damit bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h etwa 255 Tonnen Treibstoff verbrauchen:
      Ohne Gegenmassnahmen würde das Luftschiff also 255 Tonnen - fast 50% des Ab-fluggewichtes - leichter.
      Auch dieser Fakt macht es unmöglich, das Luftschiff CL 160 über längere Strecken - etwa über Wasser - zu betreiben, ohne irgendwie das Gewicht konstant zu halten (Aufnahme von Ballast).
      Damit gibt es einen weiteren Grund, weshalb dieses Projekt wie beschrieben nicht realisiert werden kann, zumal Cargolifter dieses substantielle Problem überhaupt nicht kommuniziert.
      Diese Feststellungen basieren auf den Aussagen des Cargolifterprospektes insbe-sondere der Seiten 05, 06, 08 und 10 (Anlage).

      B4 Verstoss gegen das Börsengesetz § 88

      Vorstand und Aufsichtsrat sind an der Firma GFT GmbH, Wiesbaden, beteiligt.
      Dieses Unternehmen übernahm am 29. 02. 2000 505.554 Aktien, erhält weiter pro platzierter Aktie eine Provision von 0,13 € - dass alles ohne offensichtlich auch nur ein Telefon zu haben.

      In jedem Fall haben also die Gesellschafter der GFT hohes Interesse an einem ho-hen Aktienkurs.

      Der wiederum basiert bei Cargolifter AG, die derzeit keine Erlöse hat aus dem normalen Geschäftsgang, nur auf guten Nachrichten und positiver PR.

      Eine solche Nachricht ist, ein Luftschiff vom Typ Skyship 600 angeschafft zu haben, und zwar für das Pilotentraining, schliesslich benötigt Cargolifter ab 2003 eine re-spektable Menge Luftschiffpiloten, derzeit arbeiten im Unternehmen nur 3.
      Diese Nachricht wurde u.a. verbreitet über ein Firmenfoto des Luftschiffes samt um-seitiger Bildunterschrift (Anlage), aber auch z.B. über die Hauszeitschrift "Lifter News" September 2000, Seite 13.
      Diese Nachrichten sind falsch und daher in betrügersicher Absicht getätigt:
      Das Luftschiff trägt eine amerikanische Registrierung, kann hier nur von Inhabern amerikanischer Berechtigungen geflogen werden und kann eben nicht für die Ausbil-dung deutscher Piloten hergenommen werden.
      Eine Registrierung im deutschen Luftfahrzeugregister ist derzeit nicht möglich, da das Luftschiff hier keine Musterzulassung besitzt.

      Ich stelle Strafantrag und bitte in alle Richtungen zu ermitteln.
      So gibt es Hinweise, dass das Luftfahrt-Bundesamt leichtfertige Äusserungen über die Realisierbarkeit des Projektes CL 160 gemacht haben soll, in jedem Fall hat es aber offensichtlich nicht seiner selbstverständlichen Aufgabe genügt, nämlich fach-kundig mindestens die Ministerium in Bund und Ländern auf o. a. Tatsachen hinzu-weisen.
      Wäre das geschehen, ist es fraglich, ob hier im Volumen von rund DM 200 mio Steu-ergelder für ein Projekt freigesetzt worden wären, das keine einzige Chance auf Rea-lisation hat.

      Mit freundlichen Grüssen
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 20:41:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      @AEST/Teegen

      Guter Herr Teegen,
      zuerst einmal vornweg, ich bin schon recht lange und
      recht "intensiv" CLA - Aktionaer, daher wohl eher nicht ganz
      "unbefangen"....
      Es amuesiert mich koestlich wie ein Hobbypilot und bewegter
      Buerger der BRD wie sie (ich vergass Herausgeber und Journalist mit Absicht)
      hier die Diskussion anheizen...Alle Achtung ...doch...so recht ernst nehmen
      kann ich es nicht. Warum...nun ganz einfach:
      1/ ich hab schon oft mit leuten aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gesprochen,
      dies seit Jahren und sehr intensiv auch mit Herrn Prof. K. aus Stuttgart
      (hatte gestern gelacht, das dieser einfache mathematische
      Klippschulgleichungen angeblich nicht rechnen kann...dafuer Sie um so mehr...wirklich köstlich)
      2/ dies (1/) hatte zur Folge, das ich mir ueber die gesamte
      Zeit ein objektives Bild machen konnte und kann
      3/ daher (2/) hab ich mich bislang auch hier nicht eingebracht und werde es auch demnaechst wohl nicht tun
      4/man (die User) hier sollten (meine bescheidene Meinung) sie hören und lesen
      aber: das war es auch schon... soviel "Beachtung" wie ihnen hier geschenkt wird, haben Sie, wohl kaum verdient.

      Ich sag es mal so:
      Vergleiche ich das technische know-how, die riege von
      Ingenieuren in Brand mit Ihnen einfach mal so und versuchsweise (lächel)
      unbefangen, komme ich zu dem Schluss, das da, nun sagen wir, ein leichtes (ein Hauch *lächel*)
      Missverhältnis zu Ihren Ungunsten ensteht....

      Beobachten Sie weiter kritisch, schreiben Sie den einen oder
      anderen Artikel in Ihrem lustigen Blättchen auf Ihre unverkennbare
      "BILD"-Zeitungsart ... versuchen Sie mal ansatzweise die guten Sitten zu
      waren...naja, hier haben Sie auch ein klitzekleines Defizit.

      Alles in allem, es war lustig mit Ihnen hier, aber auch die
      50zigste Wiederholung eines Running-Gags macht ihn mal
      irgendwann zu Nichte... womit er den Weg Ihrer Glaubwürdigkeit nimmt.

      Einen guten Abend, von Herzen eine beschauliche Weihnacht und
      kommen Sie (und das mein ich ehrlich) gut ins neue Jahr.

      Herzlichst Ihr T. Rothe
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 21:24:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      @AEST

      Und wann kommt Ihre Anzeige gegen die EADS da der Pilotensitz im Airbus A3XX 5mm weiter nach hinten montiert wird, als es im Verkaufprospekt steht ?

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Ach Ja.

      Sie haben sich mit Ihrer Anzeige allein dadurch blamiert:

      "Der Baubeginn des Prototyps CL 160 ist nach Fertigstellung der Werfthalle für das erste Halbjahr 2001 vorgesehen. Im Jahr 2003 sollen die Tests für das Be- und Entladenverfahren für den Prototyp CL 160 P1 beginnen. Erste kommerzielle Flüge sind nach Abschluss der Erprobung und Zertifizierung im Jahr 2004 geplant."

      Da sie ja nun alle Menschen verklagen, die auch nur einen mm von einer geplanten Entwicklung abweichen wird es nie wieder neue Flugzeuge, Autos, Handys, ... geben.

      Selbst das abendliche Lagerfeuer vor unseren Hölen (in denen die Menschen dann wieder leben) sind verboten, denn ein Feuer brennt nie so wie geplant.

      Mfg Hajoseb.
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 21:46:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sehr geehrter Herr Teegen,

      ein Nachtrag sei doch noch gestattet - sie posten ja exakt zu dem
      Zeitpunkt als ich meine Nachricht ins Netz stellte:

      Das sie belästigt, beleidigt etc. wurden ist nun wirklich nicht in Ordnung
      und ich prangere das an ! Ja wo sind wir hingekommen, ich frage sie....

      Was mir als technisch inter. Menschen nur auffiel:
      BITTE WAS IST EIN (Zitat) "HÜLLE - EXE" VIRUS ???
      Machen Sie sich doch nicht zum Gespött in dem Sie
      derart masslos übertreiben.....bitte!

      Für die geneigten Leser ein Link zur aktuellen MCAfee - Virusdatenbank
      ---> http://vil.mcafee.com/alphar.asp?

      Ihr Virus ist dort gar nicht bekannt ?? Seltsam...oder
      Der nächste der etwa so klang wie der Ihre heiszt "Huellas"

      Naja vielleicht sind die ähnlich dreist wie Cargolifter und verschweigen eine
      Menge Dinge ?????

      Versuchen wir es also bei Norton (Symantec)
      Auch da ----> Fehlanzeige
      Die nächste Entsprechung wäre der "Hue482"
      Zitat:
      Detected as:
      Hue.482
      Aliases:
      Area of Infection:
      .COM Files
      Characteristics:
      Memory Residen


      Der Link zur Datenbank auch hier:

      ----->http://www.norton.com/avcenter/cgi-bin/virauto.cgi?vid=14433

      Alles sehr, sehr merkwürdig.....Behauptungen, Halbwahrheiten?.......
      Nunja


      Herzlichst Ihr T. Rothe

      PS: Wenn Sie den geneigten Lesern noch berichten könnten WANN und WO Sie Strafanzeige
      gegen die CL AG stellten....Danke
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 23:11:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      @AEST

      Ich werde Sie mit Sicherheit nicht vermissen.

      Ich wünsche Ihnen Gesundheit, eine allzeit funktionierende Technik Ihres Flugzeugs und das notwendige Glück zum Überleben.

      Warum ?

      Weil es für mich eine gigantische Befriedigung sein wird, wenn ich am Tag des Jungfernflugs des CL 160 in Brand sein werde und weiß, dass Sie am Fernseher sitzen und sich maßlos schämen.........

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 08:41:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Alle

      Eine Strafanzeige von AEST / Teegen gegen Cargolifter wäre doch sehr zu begrüßen, da dann Klarheit in die SAche käme. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß die zuständige Staatsanwaltschaft nicht einmal einen Anfangsverdacht wird erkennen können. Dann gibt es keine Ermittlungen.

      Wäre AEST / Teegen wirklich so ein Robin Hood der betrogenen Kleinaktionäre, dann würde er einen solchen bei seiner Zivilklage gegen Cargolifter unterstützen. Das wird er wohl nicht machen, da das wegen des zu erwarteneden Mißerfolges sehr teuer werden würde.

      Ich kann es kaum glauben, daß AEST / Teegen seine Ankündigung in der Versenkung zu verschwinden (wo er hingehört) wahr machen wird. Es bleibt ihm ja nichts überig, da er wohl gesperrt werden soll. Aber wir werden dieses Individuum wieder zu lesen bekommen, da er sich mit Sicherheit unter einem neuen Namen anmelden wird. Wenn es nicht so ernst wäre, dann wäre es ein riesen Spaß. Den werde ich auch haben wenn AEST / Teegen selbst mal juristisch auf den Deckel bekommet.

      Viele Grüße Johannes7


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