Kann ich Lohnsteuer aus 1998 noch zurückfordern? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.12.00 13:49:05 von
neuester Beitrag 18.12.00 20:33:08 von
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Hallo!
Habe 1998 4 Monate in einer Firma gearbeitet und dabei ca. 12000 DM verdient.Lohnsteuer,Kirchensteuer und Soli musste ich dabei natürlich auch zahlen.Andere Einnahmen hatte ich in diesem Jahr nicht.Aus Unwissenheit habe ich jedoch damals keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht.Da ja sogar noch unter dem Existenzminimum lag,hätte ich ja eigentlich sämtliche Steuern(ca.1500 dm)zurück bekommen müssen.
Meine Frage:Kann ich jetzt noch die Steuern,die ich 1998 gezahlt habe zurückfordern?
Habe 1998 4 Monate in einer Firma gearbeitet und dabei ca. 12000 DM verdient.Lohnsteuer,Kirchensteuer und Soli musste ich dabei natürlich auch zahlen.Andere Einnahmen hatte ich in diesem Jahr nicht.Aus Unwissenheit habe ich jedoch damals keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht.Da ja sogar noch unter dem Existenzminimum lag,hätte ich ja eigentlich sämtliche Steuern(ca.1500 dm)zurück bekommen müssen.
Meine Frage:Kann ich jetzt noch die Steuern,die ich 1998 gezahlt habe zurückfordern?
Ja, die ESt-Erklärung muß jedoch bis zum 31.12.2000 beim Finanzamt vorliegen!
bis 31.12.2000 für 1998.
laut Bildzeitung.
laut Bildzeitung.
Sie können angeben,daß Sie aus Unwissenheit die 1998
Einkommensteuer nicht getätigt haben und jetzt erst einreichen.Dies muß das Finanzamt akzeptieren.
Einkommensteuer nicht getätigt haben und jetzt erst einreichen.Dies muß das Finanzamt akzeptieren.
Hallo coltseevers
bis zum 31.12.2000 die ESt-Ereklärung abgeben, aber
nicht laut der Bildzeitung, sondern nach EStG § 46 (2) Nr.8.
Viel Glück und beeil Dich
Mask
bis zum 31.12.2000 die ESt-Ereklärung abgeben, aber
nicht laut der Bildzeitung, sondern nach EStG § 46 (2) Nr.8.
Viel Glück und beeil Dich
Mask
Vielen Dank für die Antworten!
Werde mich beeilen...
Werde mich beeilen...
Immer schön cool bleiben!
Es reicht sogar, wenn der unterschriebenen Mantelbogen
(Anlage EStA 1) bis zum Jahresende beim Finanzamt eingeht.
Die restlichen Anlagen können nachgereicht werden.
Das sollte man aber nicht jedes Jahr so machen!
Erstens ist es Dein Geld auf das Du so lange warten mußt,
und zweitens geht es einem dann doch mal durch die Lappen!
Alles klar?
Ciao, UHT
Es reicht sogar, wenn der unterschriebenen Mantelbogen
(Anlage EStA 1) bis zum Jahresende beim Finanzamt eingeht.
Die restlichen Anlagen können nachgereicht werden.
Das sollte man aber nicht jedes Jahr so machen!
Erstens ist es Dein Geld auf das Du so lange warten mußt,
und zweitens geht es einem dann doch mal durch die Lappen!
Alles klar?
Ciao, UHT
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