WEISS DAS WIRKLICH KEINER HIER??????????????????????????????????????????????????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.12.00 13:38:07 von
neuester Beitrag 03.01.01 21:59:13 von
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Wenn man alle Spekulationsgewinne und Verluste eines Jahres verrechnen kann, also keine Steuern zahlen muß, ist man dann
verpflichtet dem Finanzamt eine Aufstellung der Transaktionen zu machen? Oder reicht die Mittleilung, daß alles verrechnet werden
konnte?
verpflichtet dem Finanzamt eine Aufstellung der Transaktionen zu machen? Oder reicht die Mittleilung, daß alles verrechnet werden
konnte?
Dann brauchst Du Deinen Finanzamt nichts zu melden.
Aufstellung muß sein! Im Zweifelsfall solltest Du einfach mit Deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefonieren.
Gruß
Santa
Gruß
Santa
Warte ab, wie die neue Anlage KSO aussieht; ich könnte mir denken, daß - wie bisher - keine Einzelangaben nötig sind, wenn sich Gewinne und Verluste aufheben.
MfG
MfG
Bin mir nicht 100%tig sicher, aber wenn ich mich nicht ganz irren sollte ist es folgendermaßen:
Es müsste auf dem Formular ein Feld geben in das man die Gewinne und Verluste einträgt. Damit ist die Sache dann erledigt. Eine Transaktionsaufstellung ist nicht nötig.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Mfg
Es müsste auf dem Formular ein Feld geben in das man die Gewinne und Verluste einträgt. Damit ist die Sache dann erledigt. Eine Transaktionsaufstellung ist nicht nötig.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Mfg
Unfug. Erst wenn Spekulationsgewinne oder -verluste oberhalb der Freigrenze anfallen, müssen sie angegeben werden. Dann reicht auch noch die Aufstellung - Belege müssen aber ggf. nachgereicht werden. Wenn sich Gewinne und Verluste aufheben, gibt man nichts an.
@for4zim
Meines Wissens genügt es, wenn die Gewinne die Freigrenze überschreiten, daß die Anlage KSO ausgefüllt werden muß. Auch dann, wenn nach Abzug von Verlusten und Werbungskosten der verbleibende Betrag unter der Freigrenze liegt. Füllst Du die Anlage KSO nicht aus, mußt Du bestätigen, daß Du keine Einnahmen aus Kapitalvermögen, bzw. die Einnahmen die Freigrenze nicht überschreiten. Von Ausgaben und Werbungskosten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede.
Was Einzelnachweise betrifft, redet man am besten mit seinem Sachbearbeiter beim FA. Die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wann zu welchen Positionen Einzelnachweise eingereicht werden müssen, liegen so viel ich weiß im Ermessen des einzelnen Beamten.
Gruß
Santa
Meines Wissens genügt es, wenn die Gewinne die Freigrenze überschreiten, daß die Anlage KSO ausgefüllt werden muß. Auch dann, wenn nach Abzug von Verlusten und Werbungskosten der verbleibende Betrag unter der Freigrenze liegt. Füllst Du die Anlage KSO nicht aus, mußt Du bestätigen, daß Du keine Einnahmen aus Kapitalvermögen, bzw. die Einnahmen die Freigrenze nicht überschreiten. Von Ausgaben und Werbungskosten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede.
Was Einzelnachweise betrifft, redet man am besten mit seinem Sachbearbeiter beim FA. Die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wann zu welchen Positionen Einzelnachweise eingereicht werden müssen, liegen so viel ich weiß im Ermessen des einzelnen Beamten.
Gruß
Santa
Vielen Dank für die Antworten, im Zweifel werde ich den Kollegen beim Finanzamt fragen.....
CYA
CYA
Es sind Sonstige Veräußerungsgeschäfte.
Liegst Du unter der Freigrenze von DM 1.000,00
(einzeln veranlagt), bedarf es keiner Einzelaufstellung.
Trotzdem immer alles 10 Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweis fordert.
Frohes neues Jahr
Thoddi
Liegst Du unter der Freigrenze von DM 1.000,00
(einzeln veranlagt), bedarf es keiner Einzelaufstellung.
Trotzdem immer alles 10 Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweis fordert.
Frohes neues Jahr
Thoddi
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