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    WEISS DAS WIRKLICH KEINER HIER??????????????????????????????????????????????????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.00 13:38:07 von
    neuester Beitrag 03.01.01 21:59:13 von
    Beiträge: 9
    ID: 316.644
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      Avatar
      schrieb am 15.12.00 13:38:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man alle Spekulationsgewinne und Verluste eines Jahres verrechnen kann, also keine Steuern zahlen muß, ist man dann
      verpflichtet dem Finanzamt eine Aufstellung der Transaktionen zu machen? Oder reicht die Mittleilung, daß alles verrechnet werden
      konnte?
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 13:43:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann brauchst Du Deinen Finanzamt nichts zu melden.
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 13:43:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aufstellung muß sein! Im Zweifelsfall solltest Du einfach mit Deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt telefonieren.

      Gruß

      Santa
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 13:44:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warte ab, wie die neue Anlage KSO aussieht; ich könnte mir denken, daß - wie bisher - keine Einzelangaben nötig sind, wenn sich Gewinne und Verluste aufheben.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 14:26:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin mir nicht 100%tig sicher, aber wenn ich mich nicht ganz irren sollte ist es folgendermaßen:
      Es müsste auf dem Formular ein Feld geben in das man die Gewinne und Verluste einträgt. Damit ist die Sache dann erledigt. Eine Transaktionsaufstellung ist nicht nötig.
      Hoffe ich konnte dir helfen.
      Mfg

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      Avatar
      schrieb am 15.12.00 14:32:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Unfug. Erst wenn Spekulationsgewinne oder -verluste oberhalb der Freigrenze anfallen, müssen sie angegeben werden. Dann reicht auch noch die Aufstellung - Belege müssen aber ggf. nachgereicht werden. Wenn sich Gewinne und Verluste aufheben, gibt man nichts an.
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 14:59:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @for4zim

      Meines Wissens genügt es, wenn die Gewinne die Freigrenze überschreiten, daß die Anlage KSO ausgefüllt werden muß. Auch dann, wenn nach Abzug von Verlusten und Werbungskosten der verbleibende Betrag unter der Freigrenze liegt. Füllst Du die Anlage KSO nicht aus, mußt Du bestätigen, daß Du keine Einnahmen aus Kapitalvermögen, bzw. die Einnahmen die Freigrenze nicht überschreiten. Von Ausgaben und Werbungskosten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede.

      Was Einzelnachweise betrifft, redet man am besten mit seinem Sachbearbeiter beim FA. Die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, wann zu welchen Positionen Einzelnachweise eingereicht werden müssen, liegen so viel ich weiß im Ermessen des einzelnen Beamten.

      Gruß

      Santa
      Avatar
      schrieb am 15.12.00 18:45:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank für die Antworten, im Zweifel werde ich den Kollegen beim Finanzamt fragen.....


      CYA
      Avatar
      schrieb am 03.01.01 21:59:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es sind Sonstige Veräußerungsgeschäfte.
      Liegst Du unter der Freigrenze von DM 1.000,00
      (einzeln veranlagt), bedarf es keiner Einzelaufstellung.
      Trotzdem immer alles 10 Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweis fordert.
      Frohes neues Jahr
      Thoddi


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