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    AS - Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.00 17:27:46 von
    neuester Beitrag 28.12.00 18:59:12 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 16.12.00 17:27:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt sich jemand von Euch mit AS Fonds aus? Wie lange ist die gesetzliche Haltedauer-Pflicht fuer Anleger?

      Ich las naemlich das Kleingedruckte im Vertrag. Dort steht, dass die Anteile nicht vor Ende der Laufzeit (???) an den Anleger ausgezahlt werden koennen (auch nicht bei Tod, Arbeitslosigkeit etc). Konnte aber keine weiteren Hinweise auf die Laufzeit finden. (Bsp. DWS AS Vorsorge Dynamik)

      Gruss KW
      Avatar
      schrieb am 16.12.00 18:00:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei AS-Fonds ist lediglich keine Garantie einer Mindestleistung durch die Kapitalanlagegesellschaft möglich, wie bei allen anderen Fondsprodukten auch.
      Die Regellaufzeit ist 18 Jahre, jedoch werden AS-Fonds im Gegensatz zu Lebensversicherungen derzeit noch nicht vom Staat steuerlich unterstützt, so daß mit dem Halten bis zum Ende der Vertragslaufzeit keinerlei Vorteile für den Anleger gegeben sind (wie es ja bei LVs der FAll ist - nach 12 jahren sind die Erträge dort steuerfrei).
      Als Sparer hat man ein normales Kündigungsrecht, kann also jederzeit zum nächsten Quartal aus dem vertrag aussteigen.
      Es ist richtig, daß bei Tod keine Nominalwertgarantie besteht, aber das ist ja auch logisch, da es kein Versicherungs- sondern ein Fondssparprodukt ist. Bei Abschluß eines AS-Sparplans muß jedoch dem Sparer der Abschluß einer Versicherung zu Absicherung sämtlicher biometrischer Risiken optional angeboten werden, so daß eine Abdeckung der Risiken individuell gestaltbar ist.

      Nachfolgend findest Du den exakten Gesetzestext zu AS-Fonds


      Ich hoffe, daß Dir damit geholfen ist

      MFG Kurspotenzial

      (1) In den Vertragsbedingungen hat die Kapitalanlage-gesellschaft dem Erwerber eines Anteilscheins (Anteilschein-Sparer) den Abschluß eines Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder mit einer Laufzeit bis mindestens zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Anteilschein-Sparers anzubieten, durch den sich der Erwerber eines Anteilscheins verpflichtet, während der Vertragslaufzeit in regelmäßigem Abstand Geld bei der Kapitalanlagegesellschaft zum Bezug weiterer Anteilscheine einzulegen (Altersvorsorge-Sparplan). Im Vordruck des Antrags auf Vertragsabschluß und im Verkaufsprospekt ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sich die Kapitalanlagegesellschaft im Altersvorsorge-Sparplan nicht zur Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags
      verpflichten kann und daß dies auch für den Fall der Arbeitslosigkeit, der völligen Erwerbsunfähigkeit oder des Todes des Anteilschein-Sparers gilt.
      (2) Die Kapitalanlagegesellschaft hat dem Anteilschein-Sparer in demAltersvorsorge-Sparplan das Recht einzuräumen, den Umtausch der erworbenen Anteilscheine an dem Altersvorsorge-Sondervermögen gegen Anteilscheine eines anderen von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Sondervermögens nach Wahl des Anteilschein-Sparers ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags oder sonstiger Umtauschkosten zu verlangen. Die Kapitalanlagegesellschaft
      kann den kostenlosen Umtausch verweigern, wenn im Zeitpunkt des Umtauschverlangens noch nicht drei Viertel der vereinbarten Vertragslaufzeit abgelaufen sind.
      (3) Der Anteilschein-Sparer kann den Altersvorsorge-Sparplan unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalender-monats, wenn der Anteilschein-Sparer nach Vertragsabschluß
      arbeitslos oder völlig erwerbsunfähig geworden ist.
      (4) Die Kapitalanlagegesellschaft kann den Altersvorsorge-Sparplan nur aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gilt nicht, wenn der Anteilschein-Sparer auf Grund einer nach Vertragsabschluß eingetretenen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit seine Verpflich-tungen nach Absatz 1 nicht oder nur unvollständig erfüllt.
      (5) In den Vertragsbedingungen hat die Kapitalanlage-gesellschaft dem Anteilschein-Sparer den Abschluß eines Vertrags anzubieten, in dem sich die Kapitalanlage-gesellschaft für Rechnung des Altersvorsorge-Sondervermögens
      verpflichtet, nach Beendigung des Altersvorsorge-Sparplans dem Anteilschein-Sparer gegen Rückgabe von Anteilscheinen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 20:42:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank! Das war sehr ausfuehrlich. Wie verhaelt es sich jedoch beim AS Fonds bei einer Einmalanlage? Wenn ich den AS Fonds ueber eine andere Bank kaufe (oder auch unabhaengig davon), kann ich dann jederzeit die Anlage verkaufen (wie jede andere Fondsanlage)ohne die Kuendigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten?

      (Ich hatte bereits 2 x DWS per Email angeschrieben, jedoch bat man mir jedesmal an Infomaterial zuzuschicken, welches ich bereits besass, mehrmals durchgelesen habe und mir nicht weiterhalf...)


      Gruss KW
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 23:30:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Kündigungsfrist gilt nur für den Sparplan. Über das gesamte Fondsvermögen kannst du jederzeit verfügen. Das heisst, du kannst alle Fondsanteile verkaufen, der Sparplan läuft jedoch normal weiter bis du ihn kündigtst oder bis zum Ende der Laufzeit.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 18:59:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank Klingvestor!

      Habe noch Infos bei BVI.de gefunden:

      Was sind AS-Fonds ?
      -AS-Fonds (Alterssicherungs-Fonds oder Altersvorsorge-Sondervermögen) sind der wesentliche Bestandteil eines neuen Alterssicherungssystems. AS-Fonds sind als Investmentfonds konstruiert. Sie können eine Anlagepolitik wie anglo-amerikanische Pensionsfonds betreiben. Sie unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dieses System hat der Gesetzgeber mit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz am 1. April 1998 eingeführt.


      Welche Unterschiede bestehen zwischen AS-Fonds und herkömmlichen Aktienfonds ?
      -Gegenüber Aktienfonds bestehen wesentliche Unterschiede:
      Im Gegensatz zu Aktienfonds sind AS-Fonds aus dem Ziel abgeleitet, wie ein angemessenes Altersversorgungsniveau mit geringstmöglichem Aufwand und gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit erreicht werden kann.
      - AS-Fonds kombinieren die Vorteile der Aktienfondsanlage (insbesondere hohe langfristige Wertsteigerung) mit der Anlage in Rentenpapieren und Immobilienfonds. Dadurch ist es möglich, ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter mit geringstmöglichem Aufwand zu erreichen und gleichzeitig die relativ hohen Schwankungen von Anteilen an Aktienfonds zu vermeiden. Diese Mischung hat sich mit Blick auf die Altersvorsorge als besonders geeignet erwiesen.
      - AS-Fonds können - im Gegensatz zu Aktienfonds - den Anteil in Aktien im Fondsvermögen auf bis zu 21 Prozent herunterfahren; sie können damit flexibler auf längerfristige Börsenabschwünge reagieren.
      - Das Fondsvermögen von AS muß stets so angelegt sein, daß 70 Prozent des Fondsvermögens frei von Währungsrisiken sind.
      - Derivative Instrumente wie z.B. Optionen dürfen nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden.
      - Durch die gesetzlich vorgeschriebene Thesaurierung aller Erträge kann sich der "Zinseszins-Effekt" voll auswirken.
      - Der Gesetzgeber hat jedem Anleger in AS-Sparplänen die Möglichkeit eingeräumt, nach Ablauf von drei Viertel der Laufzeit des AS-Sparplans (18 Jahre bzw. bis zum 60. Lebensjahr) das in einem AS-Fonds angesammelte Kapital kostenlos bspw. in einen Rentenfonds umzuschichten. AS-Fonds sind somit dem Sicherheitsbedürnis breiter Bevölkerungskreise und dem Ziel der Altersvorsorge besser angepaßt als Aktienfonds.


      Warum enthalten AS-Fonds Immobilienfonds und Rentenpapiere ?
      - Die Anlagevorschriften für AS sind der tatsächlichen Anlagepolitik anglo-amerikanischer Pensionsfonds nachgebildet, die nachweislich eine sehr erfolgreiche Anlagepolitik für Zwecke der Alterssicherung betrieben haben. Diese legen ihr Vermögen regelmäßig überwiegend in Aktien, daneben aber auch in Renten und zu einem geringeren Teil in Immobilien an. Danach ist für Zwecke der Altersvorsorge eine 100 %ige Anlage in Aktien nicht erforderlich. Die Beimischung von Renten und Immobilienwerten hat zudem den Vorteil, daß die Anteile an AS-Fonds weniger schwanken als die von reinen Aktienfonds.


      Welche Vorteile haben AS-Fonds gegenüber anderen Alterssicherungsinstrumenten ?
      - Die von AS-Fonds gebotene Kombination von hoher Effizienz in Bezug auf das Ziel Altersversorgung und hohem Anlegerschutzniveau in Verbindung mit ihrem hohen Grad an Transparenz, Flexibilität und Bequemlichkeit ist für ein vom Gesetzgeber anerkanntes Alterssicherungsinstrument einmalig.


      Welche AS-Fonds gibt es bereits ?
      - Die Website zu Altersvorsorge-Sondervermögen führt Sie zu einer Liste der bereits aufgelegten bzw. angekündigten Altersvorsorge-Sondervermögen. Weitere Informationen zu den AS-Fonds erhalten Sie direkt bei den betreffenden Gesellschaften.


      Worin unterscheidet sich die Anlagepolitik der angebotenen AS-Fonds voneinander ?
      - AS-Fonds unterscheiden sich insbesondere durch ihre Anlagepolitik. Teilweise ist der Anteil an Aktien, Renten und Immobilienfondsanteilen ein relativ konstanter Prozentsatz des Fondsvermögens. Teilweise behalten sich die Gesellschaften auch vor, diese Anteile der jeweiligen Marktsituation anzupassen. Der Anteil an Aktien in einem AS-Fonds kann zwischen 21% und 75%, der von Renten zwischen 0 und 49 Prozent und der von Immobilienfondsanteilen zwischen 0 und 30 Prozent liegen. Dadurch ist es möglich, AS-Fonds mit sehr unterschiedlicher Chance/Risikostruktur aufzulegen und damit ein passendes AS-Produkt für jede Art von Anlegertypus anzubieten.


      Wo bekommt man eine individuelle Beratung ?
      - Für Beratungsgespräche stehen Ihnen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister sowie die betreffenden Investment-Gesellschaften gerne zur Verfügung. Eine ausführliche Beratung bekommen Sie bei einem Anlageberater Ihres Vertrauens. Der BVI kann allerdings aus Neutralitätsgründen keine konkrete Beratung vornehmen.


      Wie wähle ich für mich den geeigneten AS-Fonds aus ?
      - Zunächst sollten Sie sich Informationsmaterial über AS-Fonds besorgen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater führen, welches AS Ihrer Situation und Ihren Zielen entspricht. In diesem Gespräch sollten z.B. Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation, Ihr Alter und Ihre Anlagementalität berücksichtigt werden. Eine konkrete Beratung bekommen Sie bei allen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleistern und bei den Investment-Gesellschaften. Grundregel: Je jünger ein Anleger ist, umso eher sollte er sich für einen AS-Fonds mit relativ hohem Aktienanteil entscheiden.


      Wo bekomme ich AS-Fonds ?
      - AS-Fonds können bei allen Banken, Sparkassen, sowie über Finanzdienstleister und freie Vermittler erworben werden. Natürlich können Sie die AS-Fonds auch direkt bei den verwaltenden Gesellschaften erwerben. Welche Kapitalanlagegesellschaft welche AS-Fonds anbietet, entnehmen Sie unserer aktuellen Altersvorsorge-Sondervermögen-Liste.


      Wie verhält man sich richtig, um langfristig ein möglichst hohes Altersversorgungs-Niveau über AS zu erreichen? Was ist insbesondere bei Kursrückgängen an der Börse zu beachten?
      - Grundsätzlich sollten Sie sich für die regelmäßige, monatliche Anlage eines bestimmten Betrags in AS-Fonds, wie sie über den Altersvorsorge-Sparplan möglich ist, entscheiden. In schwächeren Börsenphasen erhalten Sie mehr Fondsanteile für Ihr Geld, profitieren damit dann auch bei späteren Kurserholungen.
      - Entscheidend für ein möglichst hohes Altersversorgungs-Niveau ist, AS-Anteile an den wenigen Tagen zu besitzen, an denen die Börse massiv nach oben geht. Wann dies der Fall ist, ist jedoch nicht im voraus zu erkennen. Deshalb hüten Sie Ihre Fondsanteile wie einen "Goldschatz", denn das AS-System hat eine besondere Eigenschaft: Ihr Vermögen wächst umso schneller, je mehr Sie sich dem Rentenalter nähern ("Zinseszinseffekt").
      - Für das bereits angesparte Vermögen sollten Sie zwei Regeln beachten:

      1. Regel: Nie ohne Not verkaufen, auch dann nicht, wenn die Börse zurückgeht. Lehnen Sie sich bei starken Kursrückgängen an der Börse genüßlich in Ihrem Sessel zu Hause zurück und sagen sich: Ich werde die Börse dadurch überlisten, daß ich stur an meinen Anteilen festhalte, denn mit Sicherheit wird sich die Börse wieder erholen. Schließlich benötige ich mein Geld erst im Rentenalter.

      2. Regel: Immer dann, wenn man den Eindruck hat, an der Börse "stürzt die Welt zusammen", entscheiden Sie, AS-Anteile hinzuzukaufen. Billiger als in Crash-Phasen kann man kaum AS-Anteile erwerben. Auf keinen Fall sollten Sie in einer solchen Situation AS-Anteile zurückgeben.



      Kann man noch in AS-Fonds anlegen, wenn man bereits älter ist ?
      - Grundsätzlich ja, denn es gibt auch AS, die für ältere Anleger geeignet sind. Mit zunehmenden Alter sollten jedoch Fonds mit einer geringeren Aktienquote gewählt werden.


      Können auch größere Beträge auf einmal in AS-Fonds eingezahlt werden ?
      - Einzahlungen in AS-Fonds sind flexibel und individuell gestaltbar. Grundsätzlich sind auch Einmal-Einzahlungen größerer Beträge möglich. Entsprechende Informationen erhalten Sie von einem Anlageberater Ihres Vertrauens oder direkt von unseren Mitgliedsgesellschaften.


      Wie werden AS-Fonds steuerlich behandelt ?
      - Bei der steuerlichen Behandlung der AS-Fonds gibt es keine Unterschiede zu anderen Investmentfonds. Dennoch sind Altersvorsorge-Sondervermögen auch unter steuerlichen Aspekten attraktiv. Denn der (langfristige) Anlageerfolg besteht zu einem großen Teil aus Kursgewinnen. Diese Kursgewinne sind nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist steuerfrei. Zu versteuern sind lediglich die vereinnahmten Dividenden, Zinsen und z.B. Mieterträge.
      - Zu berücksichtigen ist auch, daß jeder Sparer hinsichtlich seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen einen Sparerfreibetrag von derzeit 3.000 DM plus 100 DM Werbungskostenpauschbetrag (6.200 DM bei zusammenveranlagten Ehepaaren) in Anspruch nehmen kann. Bis dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, also eine tatsächliche Steuerpflicht eintritt, müssen schon erhebliche Beträge in Altersvorsorge-Sondervermögen angelegt sein.
      - AS-Fonds können allerdings nicht als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden.
      - Werden AS-Fonds steuerlich besonders gefördert bzw. ist mit einer solchen Förderung zu rechnen ?
      Aktuell gibt es keine besondere steuerliche Förderung für AS-Fonds. Von Mitgliedern der Regierungsfraktionen wurde allerdings bereits geäußert, daß in Zukunft eine wettbewerbsneutrale Förderung aller zum langfristigen Vermögensaufbau geeigneten Anlageformen erfolgen solle.


      Werden AS bei VL gefördert ?
      - Nein, Einzahlungen in AS-Fonds zählen nicht zu Vermögenswirksamen Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Der Gesetzgeber trennt zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung.
      - Bedeutet die Mindestlaufzeit bei AS-Sparplänen, daß ich erst nach 18 Jahren über mein Geld verfügen kann?
      Nein. Bei den Altersvorsorge-Sparplänen verpflichten Sie sich lediglich, mindestens 18 Jahre bzw. bis zu Ihrem 60. Lebensjahr Beträge einzuzahlen. Dies ist aber keine Bindungsfrist für Ihr Geld. Sie können börsentäglich Anteile an Ihrem AS-Fonds zurückgeben. Weitere Details dazu finden Sie in der Antwort zur nächsten Frage "Wann komme ich wieder an mein Geld?".


      Wann komme ich wieder an mein Geld ?
      - Sie können börsentäglich Anteile an einem AS-Fonds zurückgeben. Der Gegenwert wird Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Tagen auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
      Auf ein AS-Depot sollte man jedoch nur in Notfällen zurückgreifen. Denn je mehr Anteile Sie zurückgeben, umso mehr verringern sie Ihr künftiges Versorgungsniveau.
      Den Sparplan können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende beenden, im Falle der Arbeitslosigkeit mit einer Frist von 1 Monat.


      Kann man AS-Fonds auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung einsetzen ?
      Ja. Sie stellen insbesondere für Arbeitgeber und -nehmer kleinerer und mittelständischer Unternehmen den Königsweg dar. Bei AS-Fonds handelt es sich um ein branchenunabhängiges, individuelles Pensionsfonds-System. Der Arbeitgeber kann AS-Fonds als reines Beitragszusagesystem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einsetzen. Er ist dann sehr flexibel - auch in der Dotierung - und trägt keinerlei Haftungsrisiken, also z.B. auch nicht das Risiok der Langlebigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann seine erworbenen Ansprüche auch bei Arbeitsplatzwechsel mitnehmen - sogar dann, wenn er in eine andere Branche wechselt. Bislang sind die Einzahlungen in AS-Fonds auch bei der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer im Einzahlungszeitpunkt wie normale Gehaltsteile zu versteuern. Es gibt jedoch bereits politische Stimmen, die sich für eine Gleichstellung mit Direktversicherungen einsetzen.


      Wie steht der BVI zur Kritik ausländischer Investment-Gesellschaften, AS-Fonds seien absolut nichts Neues, sie seien lediglich ein Marketing-Instrument?
      - Hier wird offenbar übersehen, daß bei AS-Fonds erstmals die hoch effiziente Anlagepolitik anglo-amerikanischer Pensionsfonds mit den Vorzügen einer Investmentkonstruktion (z.B. hohe Transparenz, Chancengleichheit für alle Anleger, Sicherheit, Flexibilität). Dies ist weltweit ein rechtspolitisches Novum.
      - Wer die Anlagepolitik anglo-amerikanischer Pensionsfonds nicht kritisiert, kann auch nichts gegen die Anlagepolitik der AS-Fonds vorbringen. Auch anglo-amerikanische Pensionsfonds legen - wie AS-Fonds - nie 100 Prozent ihres Vermögens in Aktien an.


      Ausländische Gesellschaften kritisieren auch, daß es AS-Fonds letztlich in Form der bereits bestehenden gemischten Fonds bereits gab. Stimmt das?
      - Nein. Die Kombination der Anlageformen Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien bzw. Anteile an Offenen Immobilienfonds in einem Fonds ist neu. Ebenfalls neu ist auch die gesetzliche Verpflichtung der Investment-Gesellschaft, AS-Sparpläne anzubieten und den Anlegern in AS-Sparplänen den kostenlosen Umtausch in andere Fonds zu ermöglichen. Schließlich gibt es bislang bei keinem Fondstyp die Pflicht, die Erträge zu thesaurieren, also im Fonds einzubehalten.


      Ausländische Gesellschaften kritisieren, daß sie vom Geschäft ausgeschlossen seien, weil das AS-Gütesiegel nur an inländische Kapitalanlagegesellschaften vergeben wird. Trifft dies zu?
      - Nein, denn jeder ausländische Interessent kann sich in dem sensiblen Feld der Altersvorsorge in Deutschland betätigen, wenn er das hohe Anlegerschutzniveau des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) beachtet, indem er eine deutsche KAG gründet. Verschiedene ausländische Gesellschaften sind diesen Weg bereits gegangen bzw. haben öffentlich geäußert, dies in Erwägung zu ziehen.


      Warum muß ich zu einer Bank oder Behörde gehen, um meine Unterschrift beim Vertrag beglaubigen zu lassen?
      - Der Grund sind gesetzliche Regelungen, mit denen die Geldwäsche bekämpft werden soll: Bei der Eröffnung eines Kontos oder Depots muß der jeweilige Konteninhaber identifiziert werden (§154 Abgabenordnung). Wenn Sie Ihren AS-Sparplan direkt mit der Investment-Gesellschaft schriftlich abschließen, erfolgt die sog. Legitimationsprüfung über die Bestätigung Ihrer Unterschrift.


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