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    Halbeinkünfte Verfahren- Ausländische Aktien!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.00 15:43:44 von
    neuester Beitrag 04.01.01 13:44:14 von
    Beiträge: 37
    ID: 317.659
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      Avatar
      schrieb am 18.12.00 15:43:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Börse online 51/2000 S.21

      Systemwechsel greift bei Auslandsaktien schneller.
      (...) das Halbeinkünfteverfahren greift hier schon ab 1.1.2001.

      Das würde bedeuten, dass meine bisher aufgelaufenen Spekuverluste mit ausländischen Aktien UNBEDINGT noch heuer zu realisieren sind, da nächstes Jahr nur noch die Hälfte angesetzt wird.

      Oder sehe ich das falsch?

      Woran erkenne ich denn nun ob eine AG ausländischem Recht unterliegt (Firmensitz, ...?????)

      Um dringende Antwort wird gebeten

      So long Stock Walk
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 20:40:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Ich versuche es mal so:

      1) Warum müssen Verluste jetzt noch unbedingt realisiert
      werden? Könnte es nicht sein, daß es auch noch einmal
      Gewinne werden, die dann steuerfrei wären ?!?

      2) Ob und wann das Halbeinkünfteverfahren greift, hängt
      eines Erachtens auch von dem derzeit gültigem Doppel-
      besteuerungsabkommen (DBA) ab, welches unsere Bundes-
      regierung mit dem entsprechendem Land vereinbart hat.

      In Sachen DBA bin ich aber nicht so fit, daß ich Dir
      da weiterhelfen könnte. Ich weiß ja auch nicht, in welchem
      Land Du investiert bist ;-)
      Gültige DBA`s kennt Dein Steuerberater. Ich glaube, es
      gibt sogar eine Adresse wie bundesfinanzministerium.de oder
      so ähnlich, wo diese DBA`s runtergeladen werden können.
      Diese Info allerdings ohne Gewähr!

      Trotzdem wünsche ich Dir einen steuerfreien Gewinn!
      Ciao, UHT
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 08:07:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Stock Walk

      Also, ich begreife die (vom Bundestag? hervorgerufene) Unklarheit auch nicht mehr. Wann gilt dann nun das Halbeinkünfteverfahren bei Spekulationsgewinnen?. Bei Dividenden scheint es ja wirklich erst frühestens ab Anfang 2002 (je nach Lage des Geschäftsjahres) so zu sein.

      Da ja nun ernsthafte Hinweise bei ausländischen Aktien vorhanden sind, daß der 1/2 Steuersatz ab 2001 gilt, ist für mich eindeutig klar, daß ich dem Bereich definitiv bestehende Verluste dieses Jahr realisieren werde.

      Und vom Gefühl her denke ich, daß man sich nicht mal Gestaltungsmissbrauch nachsagen lassen "müßte", wenn man umgehend entsprechende Positionen zurückholt, weil man uns Aktionäre über so BEDEUTENDE Änderungen nicht eindeutig und nicht rechtzeitig informiert...

      etrader
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 11:36:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das realisieren von Verlusten mit ausl. Aktien
      haben sie vor ein paar Tagen bei versch. TV Sendern
      empfohlen, wegen der Änderung 2001

      Gruss
      DerDuke
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 11:33:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wer weiss es ???
      1. Wieviel Zeit sollte zwischen Verkauf (Verlust realisieren) und Wiedereinstieg liegen, ohne das das Finanzamt da was auszusetzen hat.
      2. Welche Papiere gelten als ausländische Aktien nach Steueransicht, sind es nur die, die man auch an den ausländischen Börsen
      gekauft hat oder auch die bei uns gehandelten Werte ausländischer Unternehmen.
      Vielen Dank

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      Avatar
      schrieb am 21.12.00 14:11:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich versuche auch zu diesem Thema verläßliche Informationen zu bekommen. Gem. hiesigem Finanzamt gilt das Verfahren für Spek.gewinne und -verluste ab 01.01.2002, in- und ausländische Aktien. Im BMF hat mir einer gesagt, das es für ausländische Aktien der 01.01.2001 sein könnte, doch da er nicht der Fachmann da für sein, sollte ich seinen Kollegen sprechen, doch der ist bisher nicht zu erreichen. Was zählt denn noch für dieses Jahr, muss der Geschäftstag oder die Valuta in 2000 liegen, also Verkauf spätestens 27.12.00 (valuta 29.12.00) oder 29.12.00 (valuta 03.01.01)?
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 18:30:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Leute,
      habe diesen Thread eröffnet und war dann 2 Tage im Urlaub.
      Es ist auch das Beste gewesen, hinsichtlich der Super-Lage
      an den Börsen.

      Da die Lage ja relativ verworren scheint (nicht mal mein Steuerberater konnte mir eine verläßliche Antwort geben)
      scheint es das Beste ich realisiere noch heuer die Verluste bei den ausländischen Aktien (von denen ich zumindest glaube, dass es welche sind)

      Um der Valuta-Diskussion vorzubeugen, werde ich wohl in den nächsten zwei Tagen realisieren.

      Dies erscheint mir das Vernünftigste zu sein, da ich dann wirklich auf der sicheren Seite bin.
      @UHT: natürlich hoffe ich auf Gewinne, aber wenn ich schon Steuern sparen kann.
      Zumindest einige Depotleichen kommen raus.
      Bis Bald an alle und Thanks to all
      Stock Walk
      P:S. Vielleicht finde ich ja noch gute Infos (was ich allerdings bezweifle)
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 11:51:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also die Valuta spielt definiv keine Rolle !

      Entscheidend ist einzig der Tag des Auftrages/Verkaufs. Und da reicht der 29.12.

      Valuta ist nur eine der immer noch üblichen Bankabzocken.
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 12:17:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Einsteiger!

      Warum bitteschön ist eine Valutenverzögerung ein Bankenabzocke?
      Die Aktien, die Du mit 2 Geschäftstagen Valutenverzögerung verkaufst, hast Du ja auch mal mit 2 Tagen Valutenverzögerung gekauft, oder?
      Gleiches gilt für die Zinsvaluta bei Anleihen.

      MfG

      Ismarnar ;-)
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 18:48:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      @an Alle:

      Das Halbeinkünfteverfahren ist etwas gänzlich anderes, als die Besteuerung mit halbem Steuersatz. Die Frage, ab wann das Halbeinkünfteverfahren gilt, ist ansich klar (wenn auch nicht sehr verständlich) geregelt.

      Das Halbeinkünfteverfahren ist erstmals für Gewinnausschüttungen anzuwenden, auf die das Anrechnungsverfahren nicht mehr angewendet wird (§ 52 Abs. 4 a und Abs. 50 b EStG n.F.). Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, so findet das Anrechnungsverfahren also letztmalig Anwendung, wenn bis zum 31.12.2001 eine Ausschüttung für 2000 bzw. ein früheres Jahr erfolgt. Für andere Ausschüttungen - wie Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen - gilt das Anrechnungsverfahren nur noch, wenn diese in 2000 erfolgt sind.

      Ausschüttungen aus ausländischen Aktien sind demzufolge schon ab dem 01.01.2001 nur noch zu Hälfte anzusetzen, weil für sie das Anrechnungsverfahren nicht gilt.

      Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen neben Dividenden i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG n.F. auch

      - sonstige Bezüge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 EStG n.F.,

      - Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 2 a EStG n.F.,

      - im Betriebsvermögen entstandene Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anteile vor der Veräußerung/Entnahme mindestens ein Jahr zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört haben. Bei einbringungsgeborenen Anteilen i.S. des § 21 UmwStG gilt dies nur, wenn die Veräußerung später als 7 Jahre nach der Einbringung erfolgt ist.

      - Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S. des § 17 EStG n.F. (bei mindestens 1 %iger Beteiligung),

      - Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG), soweit Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert werden.

      Sind damit alle Fragen beantwortet?

      Weihnachtliche Grüße

      StRa
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 20:25:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und was ist mit Fonds, die überwiegend ausländische aktien haben?

      Normalerweise fallen Fonds nicht unter die halbe Besteuerungsregel.
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 14:02:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @theop,
      lt. meinem Steuerberater gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für Fonds. Allerdings habe ich hierzu auf den Boards auch Gegenteiliges gelesen. In meinem Fall handelt es sich um den nordasia.
      Gruß Kerstin
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 14:07:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ StRa,
      weißst Du, ob das tatsächl. Verkaufsdatum oder das Valutadatum gilt?
      Danke und Gruß
      Kerstin
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 16:35:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Kerstin,

      im Steuerrecht gilt immer das dingliche Rechtsgeschäft: wann ist etwas passiert, wann hat man sich verpflichtet? Danach ist das tatsächliche Verkaufsdatum maßgebend.

      Hilft das dir?

      StRa
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 19:39:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      An StRa,

      vielen Dank fuer deine sehr informativen Postings.
      Eine Frage zur Klarstellung.

      Ist es nach deinem Wissen so, dass

      ab 1.1.2001 bei auslaendischen Aktien nur der Haelfte
      Gewinn/Verlust angerechnet wird und zwar egal welches
      Geschaeftsjahr die Firma hat.

      Waere toll, wenn du heute noch antworten koenntest.

      Du kannst auch emailen an: mupfi-@gmx.net

      Vielen Dank.

      Mupfi
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 10:04:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo StRa,

      vielen dank, das hilft mir weiter.

      Gruß
      Kerstin
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 12:06:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      wenn ich alles richtig verstehe, bedeutet das ja Folgendes:
      ich realisiere bei meinem US-Broker in 2001 Spekugewinne aus US-Aktien (bei denen Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist), und kann 50% des Gewinns mit 100% der in 2001 realisierten Verluste aus deutschen Aktien verrechnen. Das wäre aber echt fein...

      Markus
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 17:51:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      @StaRa

      wie ist das genau mit fonds und dem Halbanrechungsverfahren? was ist denn z.B. mit dem von Kerstin angeführten Nordasia?
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 18:44:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Viele Fragen auf einmal. - Aber ich probiere es mal.

      Mit den Fonds habe ich mich, das muß ich gestehen, bislang noch nicht befaßt. Ich denke, daß damit folgendes ist:
      1. die Anteile, die noch dem Anrechnungsverfahren unterliegen (das wären die deutschen Dividenden) werden voll versteuert (mit Anrechnung wie gehabt);
      2. die Anteile, die auf ausländische Wertpapiere entfallen, sind zur Hälfte steuerfrei.
      So müßte es eigentlich gehen. Die Fonds teilen ja seit Jahren oder Jahrzehnten ihre Ausschüttungen in die verschiedensten steuerlichen Gruppen auf. Warum dann nicht so, wie ich unter 1 und 2 dargestellt habe.

      Mit den ausländischen Einkünften ist es so, ich hatte das schon gesagt, daß diese nicht unter die deutschen Gliederungsvorschriften nach dem Körperschaftsteuergesetz fallen. Und die Freistellung der Dividenden (aller!) nach § 3 Nr. 40d EStG gilt nunmal ab dem 01.01.2001 für alle Dividenden. Ausnahme: deutsche Dividenden, für die noch das Anrechnungsverfahren gilt. Auf diesen Grundsatz muß man das bringen.

      Die Verlustverrechnungen, 100% der Verluste aus 2000 mit den 50%igen Gewinnen aus 2001, sind systemkonform und ich denke, daß der Gesetzgeber das auch so gewollt hat und ihm da kein Versehen unterlaufen ist.

      Guten Rutsch

      StRa
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 18:59:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      hallo stra,

      kann man es so zusammenfassen:

      ausländische aktien jetzt mit verlust verkaufen, dann verlustvortrag beim finanzamt geltend machen und die verluste im jahr 2001 von den gewinnen im jahr 2001 abziehen, wobei die gewinne ja nur zur hälfte besteuert werden.

      verlust 2000 mit ausländische aktien: 20.000 DM
      gewinn 2001: 50.000 DM aber nur hälfte relevant also 25.000 DM

      verrechnung der 25.000 DM gewinn abzügl. 20.000 DM verlustvortrag macht dann gewinn von 5.000 DM ...
      ist das korrekt?

      frage_2: gilt das halbeinkünfteverfahren im jahr 2001 nur für ausländische werte oder dann für alle aktien?

      frage_3: muss ich die deutschen aktien auch noch 2000 verkaufen um 100% der verluste im nächsten jahr geltend machen zu können oder ist das bei deutschen aktien ein jahr später? dann dürften aber die gewinne mit deutschen aktien aim jahr 2001 noch nicht nach dem halbeinkünfteverfahren berechnet werden, sondern erst ab 2002?

      gruss
      mf
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 19:13:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      @teletest

      Hier die Antworten:

      zu 1. korrekt
      zu 2. für alle Spekulationsgewinne, egal, ob ausländische oder inländische Aktien
      zu 3. deutsche Aktien müßten auch noch 2000 verkauft werden, um 100% der Verluste in 2001 geltend zu machen.

      Die von dir im letzten Absatz, letzter Satz erwähnten Folgen treten bei den Dividenden ein. Bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt die Änderung ab dem 01.01.2001!

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 19:35:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo StRa,

      zu 3.: Realisierung von Verlusten bei Veräußerung von deutschen Aktien sind doch auch noch 2001 möglich, da das Halbeinkünfteverfahren bei dt. Beteiligungen erst ab 01.01.2002 gilt?! Somit sind die Verluste doch auch 2001 noch zu 100 % anzusetzen?! Oder habe ich etwas falsch verstanden?

      Gruß
      Kerstin
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 19:39:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      @StRa

      Wie siehst du die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Optionsscheinen?
      Vor allem: werden Spekulationsgewinne/-verluste aus Calls/Puts auf ausländische Aktien analog zu Gewinnen/Verlusten aus den Aktien behandelt? Also: volle Steuerwirksamkeit bei Realisierung 2000, hälftige Steuerwirksamkeit ab 2001.

      Danke für deine Antwort im voraus!
      rimini
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 20:05:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo StRa, hallo Kerstin,

      ich sehe das auch so, dass deutsche aktien auch noch im jahr 2001 (natürlich innerhalb der speku-frist) verkauft werden können und der verlust, der dann ja im jahr 2001 realisiert wird, zu 100% und nicht zu 50% für das jahr 2001 bzw. für folgejahre geltend gemacht werden kann.

      oder stimmt das nicht.?
      gruss
      mf
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 11:55:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      bitte dringend um hilfe...bzw. um antwort der noch offenen fragen?
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 14:54:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      Von 15:00 bis 16:00 Uhr chat auf

      http://www.n-tv.de/chat

      "Neues Jahr - Neue Regeln: Wie sich die Änderungen im Steuerrecht für Sie auszahlen"

      mit Helmut Pasch.

      Gruß
      Baerenjaeger
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 16:14:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Das Anrechnen der halben speku gewinne / verluste gilt bei deutschen Aktien erst ab 2002 - das haben bisher alle Berichte gesagt, die ich diesbzgl. gelesen habe. es gilt nicht für Optionsscheine. dort gilt das alte Verfahren, also Anrechnung in voller Höhe.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 17:18:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Kerstin

      Da hast du aber in der Tat etwas falsch verstanden! Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur hinsichtlich der deutschen Dividenden im Regelfall erst ab dem 01.01.2001. Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen dagegen ab 01.01.2001 nur zur Hälfte der ESt - d.h. richtigerweise muß man sagen, daß die Hälfte der Einnahmen nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei sind. Korrespondierend hierzu sind nach § 3c EStG auch die Ausgaben nur zur Hälfte anzusetzen.

      Mit der Besteuerung von Optionsscheinen habe ich mich nicht befaßt und kann hierzu zu jetzigen Zeitpunkt nichts posten - sorry.

      Grüße

      StRa
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 17:39:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      chat-Mitschnittt n-tv 28.12.00 15:20 bis 16:30 Uhr
      Neues Steuerrecht
      Die ersten 20 Minuten fehlen mir leider. Vielleicht waren die besonders interessant und jemand kann ergänzen:


      "Helmut Pasch:
      Auch diese Erträge fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Bezüglich der Einzelregelung verweise ich auf unsere Internetbeiträge zum Downloaden vergangener Sendungen. Hierin können Sie ausführlich nachlesen, wie die Behandlung bei Optionscheinen und bei Fonds ist. Bei Fonds bitte darauf achten, dass hier zukünftig zwischen ausländischen und inländischen Fonds unterschieden wird.

      Moderator:
      Und hier gleich noch mal die Internetadresse: www.ernst-young.de/n-tv

      Knorke:
      Ist es richtig, dass Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften mein persönliches zu versteuerndes Einkommen erhöhen und dann meinen Steuersatz höher liegt, als wenn ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erziele? Oder richtet sich der Spekulationssteuersatz nach meinem Einkommenssteuersatz aus nichtselbständiger Arbeit?

      Helmut Pasch:
      Erste Aussage ist richtig! Im Einkommensteuerrecht werden allle Einkünfte zunächst addiert und darauf die Steuer erhoben, d.h. erhöht sich ihr zu versteuerndes Einkommen durch Spekulationsgewinne werden Sie auch in der Progression steigen und mehr Steuern für Ihr geamtes Einkommen zahlen. Es ist ein Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit!

      ladyM:
      allgemeine Frage- Können Sie sich vorstellen, dass die Höchststeuersatz für Private weiter sinkt? Meine Vorstellung wäre eine Höchststeuersatz von etwa 35%.

      Helmut Pasch:
      Sie meinen sicherlich den Ertragsteuersatz. Ich denke, dass mit 2005 (42 %) zunächst das Ende der Fahnenstange der Finanzierbarkeit erreicht ist.

      Helmut Pasch:
      Wobei Sie mit 35 % noch in Ihren Wünschen bescheiden sind. Ich pers. wünsche mir sogar einen noch niedrigeren Steuersatz. Aber Wünsche gehen nun einmal nicht alle in Erfüllung!

      Moderator:
      Lassen Sie uns nun zur Entfernungspauschale kommen. Zu diesem Thema erreichen uns ebenfalls sehr viele Fragen.

      JanB:
      Guten Tag, Herr Pasch! Frage zur Entfernungspauschale: Gelten die 80 Pf pro Kilometer bspw. bei einem Arbeitsweg von 14 Kilometer nur für den 11.-14. Kilometer und für den 1.-10. Kilometer 70 PF, oder können für jeden der 14 km je 80 Pf geltend gemacht werden, also insgesamt 14*80 Pf ? Danke.

      Helmut Pasch:
      Es ist in der Tat so, dass die ersten 10 Kilometer mit 70 Pf und die weiteren mit 80 Pf abgegolten werden, ergo in ihrem Beispiel 11-14. Km erst 80 Pf.

      luksus:
      Frage: Können Anschaffungskosten eines PKWs für den Fall, dass die Entfernungskosten f. d. Weg zur Arbeitsstätte jährlich DM 10 Tsd. überschreiten v. d. Steuer abgesetzt werden ?

      ChannelMaster:
      Es ist jetzt 15.30 Uhr.

      Helmut Pasch:
      Nein, Sie können die Pauschale geltend machen, und eine Pauschale über 10.000 DM geltend machen, wenn Sie einen PKW benutzen.

      Snacky:
      Im nächsten Jahr will mein Mann sich ein neues Fahrzeug kaufen, das er hauptsächlich für Arbeitsfahrten nutzen will.Darf er es als Arbeitnehmer steuerlich absetzen?

      Helmut Pasch:
      Grundsätzlich leider Nein!
      mainzer:
      ich bekomme einmal pro woche eine heimfahrt vom arbeitgeber erstattet, kann ich alle anderen tage mit der neuen km pauschale abrechnen?

      Helmut Pasch:
      An den anderen Tagen können Sie die Pauschale in Anspruch nehmen!

      Moderator:
      Und noch mal zurück zu den Spekulationsgewinnen:

      claupe:
      Wie erfährt das Finanzamt von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften im Internetbanking

      Helmut Pasch:
      Ohne mit dem Zeigefinger hier zu stehen. Das Finanzamt erfährt es von Ihnen, Sie sind vom Gesetz zur Deklaration verpflichtet. Tun Sie es nicht, machen Sie sich der Steuerhintziehung strafbar. Und dies ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt.

      gbmuc:
      Wenn ich heute Aktien verkaufe um Verluste zu realisieren und diese morgen wieder zurückkaufe, reicht es als Argument, wenn z.B. der Rückkaufkurs unter dem Verkaufskurs liegt?

      Helmut Pasch:
      Wenn Sie meine pers. Einschätzung hören wollen, nein, denn dann bestätigt sich nach nur der schlechte Kursverlauf, warum Sie ja die Aktie abgestoßen haben. Wenn der Kurs am nächsten Tag steigt, wäre das m.E. anders.

      UUlrich:
      Herr Dr. Pasch - kann ein Unternehmer die Vorsteuer in Hotel rechnungen bei Geschäftsreisen rückwirkend für 2000 abziehen, oder erst ab 1.1.2001? Danke.

      Helmut Pasch:
      Nein, Sie können bzw. sollten die Berichtigung für 2000 vornehem als auch für das Jahr 1999 (ab April 1999) ggf. durch eine berichtigte USt-Erklärung einfordern!

      marcst:
      Sind Vorsteuern aus Hotelrechnungen wieder abzugsfähig ?

      Helmut Pasch:
      Ja, der BFH hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im UST-Gesetz nicht anzuwenden ist.

      Fruchtthaendler:
      Herr Pasch sind Verluste aus Aktien die über ein Jahr gehalten wurden noch abzugsfähig.

      Helmut Pasch:
      Nein, bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt die Frist von einem Jahr.

      Andre68:
      Guten Tag Herr Pasch! Frage zum Verlustvortrag: wie sieht der Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus?

      Helmut Pasch:
      Der Verlust wird in dem Jahr wo er entsteht, festgestellt und sofern er nicht mit positiven Einkünften ausgleichbar ist als Verlust festgestellt und dann beim Fiskus bis zu seinem endgültigen Verzehr durch positive Gewinne verwaltet. Sie brauchen also in den zukünftigen Jahren nur in Ihrer Erklärung den Vortrag abziehen und auf den bestehenden Verlustvortrag hinweisen.

      mheim301165:
      Veräußerungsgewinne bei Aktien: ich habe z.T. Aktien 4-5 mal im Jahr 2000 gekauft und verkauft. Muß ich in meiner Einkommenserklärung 2000 jeden einzelnen Kauf und Verkauf mit Datum angeben, oder reicht es die Summe aus Gewinn und Verlust anzugeben?

      Helmut Pasch:
      Um den Gewinn festzustellen müssen Sie ja die Einzeldaten erheben und auch dem Finanzamt nachweisen. Das Finanzamt hat das Recht jeden Kaufvorgang nachgewiesen zu bekommen.

      Fruchtthaendler:
      unterligen außerbörsliche Atienverkäufe auch der Spekulationsfrist

      Helmut Pasch:
      Ja!

      BGTrading:
      Wann verjähren die Gewinne/Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften?

      Helmut Pasch:
      Es gibt nur wenn Sie Gewinne nicht angegeben ein allgemeine Verjährung der Steuerfestsetzung (vgl. Internetbeitrag hierzu)! Sofern Verluste angefallen sind, und diese nicht rechtzeitig erklärt werden, können auch diese der Festsetzungsverjährung zum opfer fallen. Sofern allerdings die Verlust einmal festgestellt wurden, können diese theoretisch unendlich vorgetragen werden.

      TraderXX:
      Wieviel Prozent der Deutschen geben Ihre Spekulationsgewinne etwa an und wieviel DM macht das aus?

      Helmut Pasch:
      Also das ist eine Frage, die können nur gesamtwirtschaftlich geschätzt werden, oder der Einzelne vertraut es seinem Pfarrer an, aber nicht seinem Steuerberater. Man geht zur Zeit davon aus, das die Steuerhinterzieher nicht eine unwesentliche Menge ausmachen. Die Summe der hinterzogenen Steuern geht dann ganz schnell in die Milliarden !

      blümchen12:
      Herr Pasch, sind sie sicher, dass in 2000 realisierte Verluste bei ausl. Aktien in ganzer Höhe von den halbierten Gewinnen in 2001 abzuziehen sind?

      Helmut Pasch:
      Ich bin mir Sicher nach der derzeitigen Gesetzeslage. Die Verluste die Sie noch in 2000 realisieren sind in voller Höhe und nicht zu Hälfte in 2001 bei entsprechenden positiven Einküfnten abzugsähig.

      Andre68:
      Wenn ich in meiner `99er Steurerklärung die Spekulationsverluste vergessen habe, kann ich diese noch nachträglich geltend machen?

      Helmut Pasch:
      Das kann man so nicht beantworten, dazu müßte man wissen, wieweit ihr Steuerfall 99 gediehen ist. Ist der Bescheid schon rechtskräftig haben Sie ein Problem! Wenden Sie sich am besten an Ihren Sachbearbeiter im Finanzamt oder gehen Sie in diesem Fall zu einem Steuerberater in Ihrer Nähe!

      karl55:
      Wenn Spekulationsgewinne-und verluste gleich hoch sind,muss ich sie trotzdem beim Finanzamt angeben! Danke!

      Helmut Pasch:
      Wenn die Summe gleich Null in einem Jahr sind, gibt es keine Deklarationspflicht in dem Jahr. Sie sollten dennoch die Unterlagen der Ver- und Kaufaktione aufbewahren, insbe. wenn Sie vorhaben diese Aktien wieder zu handeln..

      ChannelMaster:
      Es ist jetzt 16.00 Uhr.

      Verluste:
      Kann man als Freiberufler Gewinne aus Aktien - Spekulationen mit Ausgaben für Büro etc. (Betriebsausgaben) aufrechnen?

      Helmut Pasch:
      Sie können gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur die Aufwendungen gelten machen, die unmittelbar damit in Zusammenhang stehen. Bei Büroausstattung habe ich da so meine Zweifel!

      BobaFett:
      Gilt das Halbeinkünfteverfahren für Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit Auslandsaktien schon ab 2001 oder erst ab 2002 (kann offensichtlich niemand in Deutschland beantworten) ?

      Helmut Pasch:
      Doch dann lesen Sie die aktuellen Wirtschaftszeitung und oder fragen beim Bundesfinanzministerium an oder glauben mir. Für Auslandsaktien gilt das neue Verfahren ab 2001.

      tics:
      Ich bin in der Lehre. Zahle daher noch keine Lohnsteuer und möchte nun wissen, ob ich die Entfernungspausschale in Anspruch nehmen kann?

      Helmut Pasch:
      Sie können theoretisch die Entfernungspauschale geltend machen, jedoch wenn Sie keine Steuer zahlen, können Sie auch keine zurückbekommen. Also können Sie sich solange Sie keine Steuern zahlen diesen Ansatz sparen.

      gbmuc:
      Kann man Gewinne aus Optionen mit Verlust aus Aktien verechnen?

      Helmut Pasch:
      Ja!

      Moderator:
      Vielen Dank an Herrn Pasch. Bis zum nächsten Mal.

      Die Verbindung zum Chatserver wurde abgebrochen.

      Helmut Pasch:
      Ich wünsche allen Chatern ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2001. Und bleiben Sie der Sendung und dem Chat als Zuschauer und Nutzer erhalten.

      ChannelMaster:
      Dieser Kanal ist ab sofort nicht mehr moderiert.

      Verluste:
      weiter geht es - oder?

      Verluste:
      hat hier jemand eine URL - wo alle wichtigen Änderungen für 2000 kurz erklärt sind?

      winner2000:
      Müssen Gewinne mit Auslandsaktien auch im Ausland gehandelt werden um unter das Halbeinkünfteverfahren zu fallen?

      karl55:
      laut (St.entl.G. 2000/01/03)verrechnet das Finanzamt nur noch Verluste mit Spekulationsgewinne aus demselben Jahr! Ist das richtig!Danke!

      AchimR:
      karkl55: Verluste können beliebig lange vorgetragen werden

      karl55:
      danke!

      Teddyfaenger:
      Wird ein deutscher Fond mit ausländischen Aktien (nordasia.com von Nordinvest) wie eine ausländische oder eine deutsche Aktie behandelt? Verluste in 2001 voll realisierbar (wie deutsche Aktie) oder nur zur Hälfte (wie ausländische Aktie)?


      Charly Tiger:
      Eine große Anzahl von privaten Veräußerungsgeschäften kann dazu führen, dass das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit mit den entsprechenden Folgen annimmt. Hat jemand Erfahrung, wo da die Grenze liegt?

      STB:
      Merill Lynch weiß auch nicht ob das Zertifikat super tech ein deutsches Wertpapier ist

      RealJonas:
      Ich habe in den Jahren 1999 und 2000 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Wertpapiere) erlitten. Kann ich diese Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnen?

      STB:
      nein nur mit spekulationsgeschäften

      RealJonas:
      Danke.

      AchimR:
      wie wird die Optionsprämie, die ich bei Stillhaltergeschäften einnehme versteuert? Gibt´s hier auch das Halbeinkünfteverfahren?

      STB:
      Das richtet sich nach § 22 EStg ist also kein Spekulationsgeschäft

      AchimR:
      danke

      Kerstin1:
      Gilt das Halbeinkünfteverfahren auch bei Fonds?

      docchart:
      gilt bei verlustrealisierung ausländ. wertpapiere verkaufstag oder valutierung

      STB:
      bei Spekulatinsgewinnen gilt der Abschluß des obligatorischenGeschäftes was bei ntv behauptet worden ist mit dem Zufluß ist schlichtweg falsch

      STB:
      bei Grundstücksgeschäften gilt der Tag des Abschlusses des Vertrages das Geld Ffließt oft Monate später

      Charly Tiger:
      Für alle Wertpapiertransaktionen, ob inländische oder ausländische Wertpapiere, gilt immer der Transaktionstag (Kauftag bzw. Verkaufstag) und nicht der Valutierungstermin.

      winner2000:
      Hallo STB: Müssen Gewinne mit Auslandsaktien auch im Ausland gehandelt werden um unter das Halbeinkünfteverfahren zu fallen?

      STB:
      Wenn man Wertpapiere z.B. inNew York gekauft hat muß man sie auch wieder inNew York verkaufen

      Teddyfaenger:
      Ausländische Aktie, die nur in Deutschland gehandelt wird (z.B. Oti, Fantastic am Neuen Markt): Halbeinkünfteverfahren ab 2001?

      winner2000:
      Hallo STB: Danke für deine Anwort. Leider ist meine Frage nicht ganz verstanden worden.

      ChannelMaster:
      Es ist jetzt 16.30 Uhr."
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 17:57:18
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo StRa,

      Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen ab 01.01.2001 nur zur Hälfte der ESt - aber doch nur die von ausländischen Beteiligungen?! Dagegen gilt dies bei dt. Beteiligungen doch erst ab 01.01.2002?! Damit kann ich 2001 doch Verluste mit dt. Aktien realisieren, die zu 100 % anrechenbar sind?!

      Gruß
      Kerstin
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 17:59:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      @StRa

      so ganz verstehe ich das ganze nicht:

      1. halbeinkünfteverfahren gilt ab 1.1.2001 primär für Dividenden, wenn das Geschäftsjahr mit dem kalenderjahr übereinstimmt. Bei ausländischen Aktien gilt, dass auch Veräusserungsgewinne / verluste nur noch halb anzurechnen sind.

      2. Bei deutschen Aktien gilt ab 1.1.2002 oder 2001 ????, dass die Hälfte der Einnahmen nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei sind. Korrespondierend hierzu sind nach § 3c EStG auch die Ausgaben nur zur Hälfte anzusetzen.

      ???..... Warum sagen alle Artikel, die ich bisher in der FAZ und anderswo gelesen habe, dass bei deutschen Aktien erst ab 1.1.2002 nur noch die Hälfte der Gewinne / Verluste bei Veräusserungen in der Spekufrist (nicht Dividenden)anzurechnen sind??

      Irgendwas stimmt hier nicht!!! oder zumindest habe ich hier etwas nicht richtig mitbekommen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 18:32:00
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Baerenjaeger

      Super Service! Vielen Dank. Hast ein Bier bei mir gut. Oder einen Bären deiner Wahl (wobei ich darum bitte, das Washingtoner Artenschutzabkommen beachten zu dürfen).

      Gruß
      rimini
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 19:06:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      3.4.5 Veräußerung der Fondsanteile nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Steuersenkungsgesetzes

      Für Privatanleger ergeben sich nach dem ab 2002!! anwendbaren Recht keinerlei Änderungen
      für die Besteuerung bei der Veräußerung oder der Rückgabe von Fondsanteilen gegenüber der
      bisherigen Situation. Eine Steuerpflicht ergibt sich nur dann, wenn die Veräußerung innerhalb
      der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt. Dabei ist der gesamte!! Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.

      Eine hälftige Freistellung des darin enthaltenen Beteiligungsertragsanteils, der
      bei einer Direktanlage dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen würde, wurde nicht umgesetzt.

      Quelle: Ernst & Young

      Also Fondsgewinne zählen voll ab 2002
      Ich denke, es ist dabei auch völlig unerheblich, ob es sich um ausländische oder inländische Fonds handelt

      Mein Fazit aus dem Ganzen:

      Ab 1.1.2001 ausländische AKTIEN halbe Besteuerung der spekugewinne und Verluste sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr

      Ab 1.1.2002 das gleiche für deutsche Aktien

      Für Fonds und Optionsscheine gilt generell die volle Besteuerung der spekugewinne und verluste.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 19:21:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      @rimini

      Gern geschehen. Kann ich das Bier in einen virtuellen Bordeaux umtauschen? :)

      Ich jage nur die BÖRSEN-Bären, aber im Moment bin ich selbst etwas bearish. Also, der Braun-, Eis- und sonstige Bär soll weiterleben.

      Gruß
      Baerenjaeger
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 16:43:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Kerstin

      Lt. Nordinvest gilt das Halbeinkünfteverfahren NICHT für den nordasia.com.

      "bezüglich Ihrer Frage gilt:
      "Veräußert ein Privatanleger seine Anteile an einem inländischen
      Wertpapier-Sondervermögen, das Anteile an Kapitalgesellschaften hält,
      innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten gem. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
      ESTG, so sind diese Veräußerungsgewinne nach alter wie nach neuer Rechtslage
      in voller Höhe steuerpflichtig. Gem. § 40a Abs. 2 KAGG n.F. ist das
      Halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden."
      Insofern sind Spekulationsgewinne, die Sie in 2001 mit dem nordasia.com
      erzielen, in voller Höhe steuerpflichtig.
      Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, daß diese Information ohne Obligo
      erfolgt, und daß steuerliche Informationen den steuerberatenden Berufen
      vorbehalten ist.
      Mit freundlichem Gruß

      Thomas Reinhold, NORDINVEST"

      Gruß
      Baerenjaeger
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 18:30:47
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo !

      Wer kann mir helfen ? Angeblich kann man Verluste aus Aktiengeschäften aus 2000 bis ins Jahr 2002 vortragen, weis jemand von euch mehr darüber bzw. hat irgendwelche Links etc. zu dem Thema...

      Danke und´n guten Rutsch ins Neue......
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 13:44:14
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo Baerenjaeger,
      vielen Dank für Deine Info. Der nordasia ist in der Zwischenzeit verkauft.
      Gruß Kerstin


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      Halbeinkünfte Verfahren- Ausländische Aktien!!!