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    Steuerfragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.00 23:58:43 von
    neuester Beitrag 19.12.00 00:48:47 von
    Beiträge: 8
    ID: 317.895
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      Avatar
      schrieb am 18.12.00 23:58:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sonst schreib ich ja nur Unsinn,
      aber jetzt hab ich mal ´ne Ernste Frage:

      Kann ich Spekulationsverluste, die ich 2000 zur Genüge habe,
      mit meinem Einkommen aus 1999 gegenrechnen.
      Das Einkommen 1999 bestand aber aus einer Abfindung, und
      nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis.
      Kann ich das irgendwie deixeln?

      Danke für Antworten.

      Der"ahnungslose"Duke
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:08:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soviel ich weiss, kannst Du Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen ! Ob man die Verluste gegen andere Einkuenfte gegenrechnen kann, glaube ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:14:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich befürchte es auch, wär aber wirklich nicht schlecht.
      Wär die Hälfte meines Verlustes ratz fatz wieder da.
      Ja is denn heut scho´ Weihnachten

      Der"Christkindl"Duke
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:19:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @DerDuke
      sorry,aber spontan weiss ich keine antwort.
      ich mach mich mal schlau.wenn ich dich nicht wiederfinden sollte,
      bin ich in den ventrothreads anzutreffen.
      gruss
      thebull 2
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:29:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dankscheh erstmal.

      Der"dankbare"Duke

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      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:37:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      @DerDuke

      leider geht das definitiv nicht. Du kannst Spekulationsverluste tatsächlich nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen (seit 1999 auch gegenüber Vorjahresspekulationsgewinnen und vortragbar in die kommenden Jahre). Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.

      Wenn Du also 1999 erhebliche Spekulationsgewinne versteuern musstest, kannst Du Deine diesjährigen Verluste dagegen anrechnen lassen und somit eine Änderung der Steuerlast des Vorjahres erreichen. Oder Du trägst den diesjährigen Verlust vor und hast in den Folgejahren entsprechenden Spielraum für steuerfreie Gewinne.

      Gruß hergis
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:38:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      irgendwo hab ich auch mal aufgeschnappt, daß man spekulationsverluste nur mit spekulationsgewinnen verrechnen kann.
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 00:48:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      War mir irgendwie auch schon klar.
      Wollte es nur noch mal von verschiedenen
      Seiten bestägt wissen.
      Mal sehn ob mir das Christkind doch noch
      irgendwas bringt.

      Schönes Fest an alle

      Der"traurige"Duke


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