Steuerfragen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.12.00 23:58:43 von
neuester Beitrag 19.12.00 00:48:47 von
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Sonst schreib ich ja nur Unsinn,
aber jetzt hab ich mal ´ne Ernste Frage:
Kann ich Spekulationsverluste, die ich 2000 zur Genüge habe,
mit meinem Einkommen aus 1999 gegenrechnen.
Das Einkommen 1999 bestand aber aus einer Abfindung, und
nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis.
Kann ich das irgendwie deixeln?
Danke für Antworten.
Der"ahnungslose"Duke
aber jetzt hab ich mal ´ne Ernste Frage:
Kann ich Spekulationsverluste, die ich 2000 zur Genüge habe,
mit meinem Einkommen aus 1999 gegenrechnen.
Das Einkommen 1999 bestand aber aus einer Abfindung, und
nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis.
Kann ich das irgendwie deixeln?
Danke für Antworten.
Der"ahnungslose"Duke
Soviel ich weiss, kannst Du Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen ! Ob man die Verluste gegen andere Einkuenfte gegenrechnen kann, glaube ich nicht.
Ich befürchte es auch, wär aber wirklich nicht schlecht.
Wär die Hälfte meines Verlustes ratz fatz wieder da.
Ja is denn heut scho´ Weihnachten
Der"Christkindl"Duke
Wär die Hälfte meines Verlustes ratz fatz wieder da.
Ja is denn heut scho´ Weihnachten
Der"Christkindl"Duke
@DerDuke
sorry,aber spontan weiss ich keine antwort.
ich mach mich mal schlau.wenn ich dich nicht wiederfinden sollte,
bin ich in den ventrothreads anzutreffen.
gruss
thebull 2
sorry,aber spontan weiss ich keine antwort.
ich mach mich mal schlau.wenn ich dich nicht wiederfinden sollte,
bin ich in den ventrothreads anzutreffen.
gruss
thebull 2
Dankscheh erstmal.
Der"dankbare"Duke
Der"dankbare"Duke
@DerDuke
leider geht das definitiv nicht. Du kannst Spekulationsverluste tatsächlich nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen (seit 1999 auch gegenüber Vorjahresspekulationsgewinnen und vortragbar in die kommenden Jahre). Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.
Wenn Du also 1999 erhebliche Spekulationsgewinne versteuern musstest, kannst Du Deine diesjährigen Verluste dagegen anrechnen lassen und somit eine Änderung der Steuerlast des Vorjahres erreichen. Oder Du trägst den diesjährigen Verlust vor und hast in den Folgejahren entsprechenden Spielraum für steuerfreie Gewinne.
Gruß hergis
leider geht das definitiv nicht. Du kannst Spekulationsverluste tatsächlich nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen (seit 1999 auch gegenüber Vorjahresspekulationsgewinnen und vortragbar in die kommenden Jahre). Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.
Wenn Du also 1999 erhebliche Spekulationsgewinne versteuern musstest, kannst Du Deine diesjährigen Verluste dagegen anrechnen lassen und somit eine Änderung der Steuerlast des Vorjahres erreichen. Oder Du trägst den diesjährigen Verlust vor und hast in den Folgejahren entsprechenden Spielraum für steuerfreie Gewinne.
Gruß hergis
irgendwo hab ich auch mal aufgeschnappt, daß man spekulationsverluste nur mit spekulationsgewinnen verrechnen kann.
War mir irgendwie auch schon klar.
Wollte es nur noch mal von verschiedenen
Seiten bestägt wissen.
Mal sehn ob mir das Christkind doch noch
irgendwas bringt.
Schönes Fest an alle
Der"traurige"Duke
Wollte es nur noch mal von verschiedenen
Seiten bestägt wissen.
Mal sehn ob mir das Christkind doch noch
irgendwas bringt.
Schönes Fest an alle
Der"traurige"Duke
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