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    Wer hat schon mal Überbrückungsgeld zecks Selbständigkeit vom Arbeitsamt ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.00 15:11:42 von
    neuester Beitrag 19.12.00 16:19:25 von
    Beiträge: 6
    ID: 318.147
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      Avatar
      schrieb am 19.12.00 15:11:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      bekommen?
      Habe mir heute einen Antrag für dieses Überbrückungsgeld geholt.Leider wusste der Sachbearbeiter auch nicht genau wieviel gezahlz wird.Klar ist nur,dass man die Höhe seines letzten Leistungssatzes für 6 Monate weiterbezahlt bekommt.
      Zusätzlich erhält man aber auch noch Geld für die Sozialversicherung.
      Weiss jemand wieviel das ist?
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 15:19:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      WKN???
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 15:30:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du bekommst max.18200 DM von Vater Staat.Dies teilt sich in das Arbeitsamt und das Land d.h.Du mußt auch einen Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe Dir besorgen.
      Das Überbrückungsgeld wird vom AA festgelegt der Rest vom Land.Du muß einen Nachweiß über ein Seminar zur Existengründung nachweisen.Aber pass auf das Du alles in der richtigen Reihenvolge machst ,sonst ist alles futsch.
      Sozialamt zahlt nichts.Du mußt ebenfalls den nachweisen wofür Du das Geld verwendet hast und mindesten 1 Jahr selbstständig sein.
      Viel Glück
      P.S.bestimmte Berufe werden nicht gefördert
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 15:44:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      so weit ich weiss:..vorraussetzung:...arbeitslosigkeit muss vorangegangen sein
      ..maximale förderung:...6-monate(betrag schwankt je nach branche und zuvor erhalt. arbeitslosengeld-aber in der
      regel zwischen..10.000-20.000dm)
      ..existensgründung muss..plausibel und..zukunftsträchtig(mit positiver bilanz) sein..mit rentabilitätsvorschau von steuerberater,banker,etc...
      ...scheinselbstätigkeit muss ausgeschlossen sein und darunter fallen ja viele sogenannte selbständige,etc...
      ....wenn möglich eine versicherungspflichtige,angestellte(630dm,etc)..nachweisen...
      .....etc......
      Avatar
      schrieb am 19.12.00 15:51:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank dür die Antworten!
      Ich habe den Antrag ja gerade vor mir liegen und da steht nichts von Existenzgründungsseminar.Auch das man 1 Jahr lang selbständig sein muss kann ich nicht aus dem Antrag erkennen.
      Muss man denen wirklich nachweisen was man mit dem Geld gemacht hat?
      Was ist wenn ich nach einem halben Jahr sage das es wohl doch nichts wird mit der Selbständigkeit?

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      Avatar
      schrieb am 19.12.00 16:19:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..deine fragen müsste doch dein arbeitsamtsberater(förder,bzw..leistungsabteilung oder so)..beantworten können....und wenn der nicht die exakten fakten weiss,,,wer dann???..(oder ist das ne pflaume?)...
      ....mindestselbständigkeit gibts nicht(also wen du scheiterst geld muss nicht zurückbezahlt werden)
      ....existensseminar zuvor nicht vorraussetzung
      ....vorraussezungenen können von bundesland, dienststelle,berater,dein beruf etc...stark schwanken...
      ...in der regel muss die kohle erarbeitet werden(d.h...beiss dich durch,da träger behördenkram etc..)


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