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    Frist für Spekulationsverluste aus dem Jahr 2000 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.12.00 11:03:08 von
    neuester Beitrag 27.12.00 11:34:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 320.064
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      Avatar
      schrieb am 23.12.00 11:03:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      weiß jemand von Euch, ob für Spekulationsverluste aus dem Jahr 2000 der Handelstag (letztmöglicher Verkaufstermin wäre dann der 29.12.) oder der Tag der Rechnungsstellung des Aktienverkaufs relevant ist (letztmöglicher Verkaufstermin für steuerrelevante Verluste in 2000 wäre dann schon der 27.12., also der kommende Handelstag)?


      Grüße


      Aeneas
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 12:17:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo
      Zum Verlust ist der Verkaufsthermin entscheidend.
      Rechnungsstellung oder Posteingang ect. unrellevant.
      Somit ist der Verlust auf 2000 realisiert wurden.
      Arber ich wuerde aus handelsobligatorischen Gruenden
      nicht auf den letzten Thermin setzen.
      Auserdem nach der Miesere auf den Maerkten 2000,
      sind hoechstens Kaeufe in letzter Frist anzunehmen,was
      arber auch keine Raelly bewierkt.
      Und wen doch,solls auch recht sein.
      Ansonsten wie immer,
      lassen wir uns ueberraschen.
      Angenehme Weihnachtsfeiertage,feucht froehlichen
      Rutsch ins naechste Boersenjahr,bleibt alle sauber
      Tschuess Moseb
      Avatar
      schrieb am 24.12.00 16:33:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Moseb, Danke für die Antwort.

      Bist Du Dir damit aber wirklich sicher?

      Ich hatte irgendwo etwas Gegenteiliges gehört:
      Weil in Deutschland bei Aktienaufträgen die Rechungsstellung bzw. Gutschrift erst zwei Börsentage nach dem Ausführungstag erfolgt, sei hier (wie auch sonst im Steuerrecht) der effektive Tag des Zahlungseingangs für das Jahr der steuerlichen Veranlagung relevant.

      Ich weiß leider nicht mehr genau, wo ich das gelesen habe, es erschien mir aber von daher plausibel, da man ja z.B. auch betriebsbedingte Ausgaben, die erst Anfang des nächsten Jahres zu einer Auszahlung führen, erst im nächsten Jahr steuermindernd geltend machen kann, selbst wenn der Kaufauftrag noch in diesem Jahr rechtwirksam wird.


      Grüße

      -und auf jeden Fall möglichst wenige Verluste-

      Aeneas
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 11:34:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gerade in der Telebörse:

      Valutatag ist entscheidend, nicht Handelstag,

      Heute damit doch letzte Verkaufsmöglichkeit, um Spekulationsverluste 2000 mitzunehmen.

      Grüße


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