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    Noch 2 Fragen zum Verlustvortrag... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.00 15:19:08 von
    neuester Beitrag 26.12.00 16:55:42 von
    Beiträge: 7
    ID: 320.386
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      Avatar
      schrieb am 25.12.00 15:19:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      1.
      Angenommen, ich habe 2000 einen Verlust von 1 Million realisiert :-((((

      Angenommen, ich mache 2001 2 Millionen Gewinn mit Spekulationsgeschäften :-))))
      Da ja ab 2001 nur noch 50 % von Spekulationsgewinnen steuerpflichtig sind, wären also nur 1 Million zu versteuern und diese 1 Million kann ich mit der Million Verlust von 2000 verrechnen. Die 2 Millionen wären also auf diese Art und Weise steuerfrei.
      Richtig oder falsch ????

      2.
      Ich habe jetzt von verschiedenen Quellen das Gerücht gehört, man müsse den Verlustvortrag für Verluste aus diesem Jahr, also aus 2000 noch vor dem 1. Januar 2001 beantragen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, denn es gibt ja auf den Steuerformularen für die Einkommenssteuer 2000 das Feld „Verlustvortrag" zum ankreuzen und die Einkommensteuer für 2000 kann man ja in den seltensten Fällen vor dem 1. Januar machen.
      Ich gehe also davon aus, das diese Gerüchte nicht stimmen und man den Verlustvortrag ganz normal mit der Einkommensteuer zusammen im Laufe des Jahres 2001 macht.
      Richtig oder falsch ????

      Gruß
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 15:37:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Folgendes habe ich mir im Internet zusammengesucht und hier gepostet, leider ohne eine Antwort zu erhalten:

      Spekulationsverluste

      Es wurde ja viel verwirrendes zu diesem Thema geschrieben. Ich habe versucht mich auf verschieden Seiten hier mal schlau zu machen und erbitte vorn eurer Seite einmal mich zu berichtigen (am besten mit Angaben zu nachlesen):

      - Änderungen für die Spekulationssteuer werden ab 2001 gültig
      - Spekulationsverluste (wer hat denn schon Gewinne gemacht) werden automatisch mit den Gewinnen von 1999 verrechnet, bzw. mit der Anlage SO auf die folgenden Jahre vorgetragen (Vorsicht: Wer hat schon Gewinne 1999 angegeben und was ist, wenn das Finanzamt nach Gewinnen aus 1998 fragt??)
      - Berechnung von Gewinnen/Verlusten in 2001 = Halber Verkaufswert – halber Ankaufswert – angefallene Gebühren (Gewinne können jetzt mit dem Verlustvortrag aus 2000 verrechnet werden)
      - Dann werden noch die Freigrenzen = 999,- DM bei Gemeinschaftskonten mit Ehepartner 1998,- DM berücksichtigt, sobald dieser Betrag auch um nur 1 ,- DM überschritten wird, muß alles Versteuert werden
      - Spekulationsverluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden


      Vorteile nach dieser neuen Regelung für den Anleger:

      - Verluste aus diesem Jahr entsprechen einen doppelten steuerfreien Gewinn (10000 DM Verlust in 2000 entsprechen dann 20000 DM Gewinn (der Gewinn wird ja halbiert) in 2001
      - Diese Regelung beinhaltet eigentlich die Verdopplung des Freibetrages, da dieser ja auch 12001 unverändert bleibt

      Wie gesagt, das sind meine eigenen Erkenntnisse.

      Sollte ich irgendwo falsch liegen bitte ich um Berichtigung, am besten mit Angabe der Fundstelle zum nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 15:40:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu deinen Fragen:

      Nr. 1: Diese Gewinne können nur mit Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden und müßten somit steuerfrei sein.

      Nr. 2: Soweit mir bekannt ist werden die Antäge mit der steuererklärung abgeben.

      Ich hoffe nichts falsches gesagt zu haben.
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 16:21:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

      Soweit ich weiß, bin mir aber nicht sicher, wird nur die hälfte des Gewinns aus den Aktiengeschäften erst ab 2002 versteuert. Bin mir aber nicht sicher
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 16:29:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      @DerMönch

      Ich habe es so verstanden, das die Gewinne/Verluste aus 2001 halbiert werden. Angebn muß man diese in der Steuererklärung die man 2002 für das Jahr 2001 macht.

      Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher.
      Deshalb wäre ich auch für eine genaue Antwort dankbar.

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      Avatar
      schrieb am 25.12.00 18:19:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Mönch
      Du hast teilweise Recht.
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2001 für ausländische Aktien,
      sowohl für Dividenden als auch für Spekulationsgewinne, weil bei
      ausländischen Aktien das Körperschaftsanrechnungsverfahren nicht anzuwenden war.
      Weil die Veräußerung von inländischen Aktien als eine Vollausschüttung
      angesehen wird, gilt das Halbeinkünfteverfahren bei der Veräußerung inländischer
      Aktien erst für Veräußerungen nach dem 31.12.2001.
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 16:55:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Bernd501

      zu 1. richtig
      zu 2. richtig

      Du hast also 2mal Recht mit deiner Meinung.


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