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    Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.00 22:44:38 von
    neuester Beitrag 28.12.00 17:45:13 von
    Beiträge: 9
    ID: 320.439
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      schrieb am 25.12.00 22:44:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hilfe !!!!!

      Ich mühe mich gerade mit der Steuererklärung 2000 ab.

      So, und wie kann ich jetzt die Telefonkosten für Orders, Internetkosten, Fachliteratur, Depotgebühren usw. Steuerlich geltend machen.

      In der Anlage SO gibt es gar nicht die Möglichkeit Werbungskosten geltend zu machen!!!!!
      Ich habe in diesem Jahr ca. 2000 Transaktionen getätigt.

      Muss ich jetzt die gesamten Werbungskosten durch 2000 teilen und jedem Geschäft den 2000sten Teil anrechnen ???

      Wenn Ja, wie erkläre ich dann dem Finanzamt, wie dieser von mir berechnete Betrag zustande kommt. Fertige ich dann eine eigene Anlage zur Anlage SO an ?????

      Unter der Anlage KAP könnte ich alles eintragen, da dort die Möglichkeit zum Eintragen besteht.

      Das nutzt mir aber nichts, weil die Werbungskosten von KAP nichts mehr mit den Veräußerungsgeschäften zu tun haben und ich nicht genügend mit Zinserträgen Verdient habe.

      Mensch das ist doch alles sch...

      Wer kann mir sagen was ich tun soll?????

      Gruß Boy.
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 23:15:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo Boy.
      Was du nicht kannst, laß es eichfach weg.
      Wer Geld von dir haben, sollst sie sich melden.

      Frohes Fest.
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 23:21:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ strateger

      Wenn ich Werbungskosten geltend machen möchte,
      dann bedeutet das doch dass ich etwas vom Finanzamt etwas
      zu bekommen habe, würde ich dieses weglassen ist das für
      mich doch von Nachteil!

      Gruß Boy.
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 23:57:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich versuche mal verständlich zu antworten.

      >In der Anlage SO gibt es gar nicht die Möglichkeit >Werbungskosten geltend zu machen!!!!!
      >Ich habe in diesem Jahr ca. 2000 Transaktionen getätigt.

      Richtig, Kaufs- und Verkaufsgebühren werden einfach dem Kaufs- und Verkaufspreis zu bzw. abgeschlagen.
      Wichtig noch die Gebühren auch für den Kauf können erst beim Verkauf geltend gemacht werden.


      >Muss ich jetzt die gesamten Werbungskosten durch 2000
      >teilen und jedem Geschäft den 2000sten Teil anrechnen ???

      Nein, die anderen WK die anstanden sind, wie z.B. Onlinegebühren und Depotgeb. sind WK für die Anlage KSO.
      Wobei z.B. Onlinegebühren bestimmt nicht anerkannt werden.

      >Das nutzt mir aber nichts, weil die Werbungskosten von KAP >nichts mehr mit den Veräußerungsgeschäften zu tun haben >und ich nicht genügend mit Zinserträgen Verdient habe.

      Verstehe ich nicht. Natürlich haben die WK was mit Kap.-Vermögen zu tun.
      Außerdem können nachgewiesene WK Kap.-Verm. auch die Einnahmen aus Kap.-Verm. übersteigen, also die EK aus Kap.-Verm. negativ machen.


      So erst einmal ein kurzer Überblick.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 00:38:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Boy.

      Ich arbeite bei einem Steuerberater und möchte es für 2000
      so hinbekommen, daß mein Gewinn aus Spekulationsgeschäften
      knapp unter DM 1.000,00 liegt.
      Ich habe das neue Formular SO nicht vorliegen ( erstaunlich
      wie früh Du schon an deiner Steuererklärung sitzt ), würde
      aber zunächst einmal alle Kosten den Spekulationsgeschäften
      zuordnen und die Reaktion des Finanzamts abwarten.
      Das heißt bei einem fehlenden Kästchen:
      Einfach bei den Anschaffungskosten für die Wertpapiere
      in einem Betrag dazurechnen.
      Begründung:
      Die Kosten sind zur Erzielung von Spekulationsgewinnen
      angefallen!

      Für die Online-Gebühren würde ich einen anteiligen Betrag
      schätzen.
      Viele Finanzämter sind wegen Arbeitsüberlastung garnicht
      in der Lage jede einzelne Zahl zu überprüfen!

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      Avatar
      schrieb am 26.12.00 09:42:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier scheint mir ein typischer Fall von: "Wer viel fragt,
      geht viel irr" vorzuliegen. Boy, ich würde dir vorschlagen,
      DM 49,80 oder so ähnlich zu investieren und z. B. die Anleitung
      zur Einkommensteuererklärung von Stuber/Oppholzer oder etwas
      ähnliches zu kaufen. Die Antworten, die du hier kriegst, sind
      etwa zur Hälfte richtig und zur Hälfte falsch, wobei die Kunst
      ist, die richtigen Antworten von den Falschen zu unterscheiden.
      Das sollte dir schon DM 49,80 wert sein.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 11:37:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei privaten Veräusserungsgeschäften muss doch jedes einzelne Geschäft mit Kaufpreis und Verkaufspreis sowie Kaufdatum und Verkaufsdatum angegeben werden. Die gesamten Werbungskosten setzt man praktischerweise bei einem dieser Veräusserungsgeschäfte an, bei dem der Gewinn höher ist als die Werbungskosten. Dann ergibt sich für dieses Geschäft ein um die Werbungskosten verminderter Gewinn. Hat mas alle privaten Veräusserungsgeschäfte aufgeführt, ergibt sich dann ein Gesamtsaldo aus den einzelnen Gewinnen und Verlusten. Verluste werden dann auf das nächste Steuerjahr vorgetragen, ev. Gewinne werden in die Steuerberechnung einbezogen, wenn sie die Freigrenze, also 999,99 DM überschreiten.
      Zu den Werbungskosten zählen nicht nur Börsenzeitschriften, sondern auch Onlinekosten, wie Flatrates und PCs und dazu erworbenenes Zubehör, auch andere Telefonkosten. Das Problem ist, dass man glaubhaft machen muss, dass diese Ausgaben fast ausschliesslich für die genannten Veräusserungsgeschäfte ausgegeben wurden. Man muss also in der Steuererklärung versichern, dass z.B.95 % der Onlinezeit, Börseninformationen, Onlinebroker usw. betraf. Dazu ist es ganz nützlich, sich alle Onlinezeiten im Kalenderjahr zu notieren und eine Aufstellung davon der Steuerklärung beizufügen.Das ist natürlich eine ziemliche Mühe - man kann auch versuchen, es bei der obenerwähnten 95%-Versicherung bewenden zu lassen. Dann liegt es im Ermessen des Finanzbeamten, ob er dies als glaubhaft gemacht betrachtet oder nicht. Wegen der Arbeitsbelastung der Finanzämter sollte man es aber immer auf einen Versuch ankommen lassen. Besser ist natürlich, sich Dauer und Zweck der eigenen Onlinezeiten zu notieren - rückwirkend geht das natürlich nicht mehr, aber für 2001 ist es dringend zu empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 11:12:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      IM WISO Sparbuch 2001 steht:

      "Wird eine Kapitalanlage in der Absicht erworben, Wertsteigerungen beim Verkauf dieser Anlage zu erzielen, so sind die Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Anlage grundsätzlich nicht abzugsfähig."

      Trifft dies nicht für Spekulationsgewinne zu ?!

      Gruß

      ein verwirrter hmt2
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 17:45:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ HMT2 and all

      Jetzt versteh ich gar nichts mehr!

      Nicht genug das wir Day-Trader fast alle Pleite sind,
      jetzt können wir noch nicht einmal unsere Werbungskosten zu den Verlusten schreiben lassen.

      Verlustübertrag soll ja jetzt möglich sein,
      darum geht es mir bei den Werbungskosten ja auch in erster Line.

      Ich war heute außerdem beim Finanzamt in der Auskunftstelle.
      Der Mensch lachte mich aus, als ich ihm erzählte, dass ich Verluste ins nächste Jahr überschreiben lassen möchte. Er sagte bei Aktiengeschäften würde es steuerlich keine Verluste geben, da bei 0 Schluss ist. Es geht nicht in den Minusbereich. Das würde es nicht geben.
      Verlustübertrag, doch nicht bei Wertpapiergeschäften! (hä?)

      Ich fragte ihn ob er schon einmal etwas von der Steuerreform gehört hat und bin kopfschüttelnd gegangen.

      Danach habe ich mit meiner zuständigen Steuerbeamtin telefoniert. Sie sagte mir im Finanzamt herrscht momentan das Chaos, Niemand weiß wirklich Bescheid und riet mir mit der Steuererklärung zu warten, da noch nicht einmal sie selbst wissen wie was wo geht. (lol)

      Also jetzt stehe ich schon wieder im Wald.

      PS: Das Wiso Sparbuch habe ich schon umgetauscht weil es nichts taugt ! Es rechnet teilweise Euro in DM falsch um!
      HMT2 hast du dir schon einmal Anlage zu Formular SO Seite 2 angesehen nachdem du mindestens 5 Wertpapiergeschäfte eingegeben hast? Die Zahlen wirft das Programm teilweise kreuz und quer auf die Anlage. Viel Spaß beim Abgeben im Finanzamt. Tipp: Das ist ein versteckter Mangel nach BGB, verlange dein Geld zurück oder tausche es gegen Taxman, habe ich auch gemacht. Taxman ist echt Super.

      Allerdings habe ich noch nichts davon gehört das Werbungskosten grundsätzlich nicht abzugsfähig sind bei Wertpapiergeschäften! Die Werbungskosten welche zwischen Kauf und Verkauf anfallen sind ja auf jeden Fall abzugsfähig!

      Weiß noch jemand etwas darüber?

      Gruß Boy.


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