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    Berechnung der Spekuverluste/-gewinne bei mehrfachem Kauf und Verkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.00 15:08:27 von
    neuester Beitrag 12.01.01 15:16:06 von
    Beiträge: 11
    ID: 320.510
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      Avatar
      schrieb am 26.12.00 15:08:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Beispiel:

      Kauf am 1.1.2000 100 Stück zu 50 EURO
      Kauf am 1.6.2000 100 Stück zu 40 EURO
      Kauf am 1.8.2000 100 Stück zu 30 EURO

      Verkauf am 30.11.2000 150 Stück zu 30 EURO
      Verkauf am 30.1.2001 100 Stück zu 20 EURO
      Verkauf am 1.7.2001 50 Stück zu 50 EURO

      Berechnung Spekulationsverlust/-gewinn:

      1. Verkauf am 30.11.2000: 150 x 30 = 4500 (Verkaufserlös)
      150 x 40 = 6000 (Kaufpreis*)
      =>-1500 (Spekuverlust)
      * durchschnittlicher Kaufpreis =
      50 x 100 + 40 x 100 + 30 x 100) / 300 = 12000 / 300 = 40

      2. Verkauf am 30.1.2001: 100 x 20 = 2000 (Verkaufserlös)
      100 x ?? (Kaufpreis**)

      **: 1.Möglichkeit:
      50 x 40 (Rest vom 2. Kauf)+ 100 x 30 = 5000 / 150 = 33.3
      => - 1333,33 (Spekuverlust)

      2.Möglichkeit:
      66,6 x 50 + 66,6 x 40 + 66,6 x 30 = ~8000 / ~200 = 40
      (identisch zum ersten Verkauf, da die 100 Stück aus dem
      ersten Verkauf anteilig ausgebucht wurden)
      => für Spekuverlust entweder:
      a) -2000 (Kauf zu 40, Verkauf zu 20) oder
      b) die 66,6 (67) vom ersten Kauf sind ja inzwischen
      aus der Spekufrist raus und deshalb werden nur
      für die restlichen 33,3 (33) Spekuverluste
      angesetzt: 33 x 20 =660

      Beim dritten Verkauf stellt sich dann analog das gleiche Problem.

      Ihr seht, ich habe Fragen über Fragen und hoffe auf hilfreiche Antworten.
      Vorab vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 15:37:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      lassen wir mal ausser acht das man am 1.1.2000 keine aktien kaufen konnte. Es gilt immer first in first out.

      der verlust vom verkauf von den 150stk am 30.11.2000 kannst du in 2001 anrechnen.
      am 30.11 hast du also 2500 verlust gemacht
      am30.1 nochmal 1500 verlust
      am 1.7.2001 einen gewinn von 1000euro

      du kannst die 2500 verlust von 2000 in 2001 anrechnen falls du gewinne hast. wegen der 1000 euro gewinn muesstest du eh keine steuer bezahlen weil das genau die grenze zur versteuerung ist.
      du kannst in 2001 also die 2500 auf jeden fall mit gewinnen gegenrechnen. die 1500 miese von 2001 wohl auch aber mach dich da lieber noch mal genau schlau. soweit ich weiss muss man ab 2001 nur noch fuer die haelfte der gewinne steuern bezahlen aber man kann auch nur noch die haelfte der verluste ansetzen.
      hier im board kusieren aber geruechte das dies in 2001 nur fuer auslaendische aktien gelten soll und erst ab 2002 fuer deutsche.
      da muss ich mich dann zu gegebener zeit auch schlau machen.

      anacconda
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 17:46:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ anacconda

      Danke für Deine Antworten.

      Ich glaube aber, dass Du nicht richtig liegst.

      1) Der Kaufpreis wird aus dem Durchschnitt aller in der Spekufrist getätigten Käufe berechnet. Nur wenn schon Bestände aus der Frist raus sind, werden diese auf jeden Fall zuerst als verkauft gebucht.

      2) Die von Dir berechneten Spekuerlöse in 2001 (1500 EURO Verlust und 1000 EURO Gewinn) würden gegeneinander verrechnet und somit bliebe ein Verlust von 500 EURO.

      3) Deine Anmerkung zu Spekufreigrenze ist m.W. nicht richtig, da sie 1000 DM und nicht 1000 EURO beträgt.

      Die ganze Steuerthematik ist wirklich komplex und dabei will man doch nur steuerehrlich sein und sein Anlageverhalten unter diesem Gesichtspunkt optimieren. Ich denke mal, dass nicht einmal die zuständigen Steuerbeamten hier noch den Durchblick haben.

      Falls doch, bitte melden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 09:48:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo sjk

      also zu 1 es wird keinesfalls der durchschnitt berechnet. das finanzamt geht immer davon aus das du die aktien die du zuerst kaufst auch zuerst wieder verkaufst.
      mit der spekusteuer hast du natuerlich recht da hab ich mich vertippt. du kannst allerdings die 2500 gewinn von 2000 auch noch in 2001 mit gewinnen gegenrechnen ausser du hast natuerlich dieses jahr auch gewinne gemacht.

      aber recht geben muss ich dir mit den steuerbeamten die wissen im moment auch nicht viel, und von den aenderungen hinsichtlich 2001 gar nichts da sie sich naechstes jahr erst mal um die steuererklaehrung von 2000 kuemmern muessen. die werden sich wohl erst ende des jahres 2001 auch um das steuerliche jahr 2001 kuemmern.
      der staat macht es einem wirklich nicht leicht steuerlich ehrlich zu sein bei dieser wirklich nicht einfachen materie.

      anacconda
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 15:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich mische mich mal in die Diskussion ein.
      Im Ergebnis liegt ihr beide falsch.
      Bei der Ermittelung von Spekulationsgewinnen sind sowohl das
      fifo- als auch dad lifo-Verfahren nicht anwendbar. Soweit
      Anschaffungskosten vorliegen, sind diese nach Durchschnitts-
      sätzen zu ermitteln. Außerdem muß bei jedem Verkauf fest-
      gestellt werden, für welche Aktien ausgeschlossen werden
      kann, daß sie außerhalb der Spekulationsfrist angeschafft
      wurden.
      Viel Spaß beim erneuten Durchrechnen.

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      Avatar
      schrieb am 27.12.00 15:32:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Beispiel unter http://www.buhl.de/produkte/finanzen/boerse/spek.asp -> WisoBörse -> Depot / Spekulationsfristen (o. ä.)

      4 Beispiele mit oben angesprochener Thematik. Für korrekte Darstellung der Tabelle obigen Link aufrufen. Ansonsten weiter unten die komplette theamtik ohne Tabellen.
      Der Ansatz mit den Durchschnittssätzen ist somit der korrekte.


      Spekulationsfristen
      Berechnung der Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgewinne)
      Stand: Januar 2000 Private Veräußerungsgeschäfte

      Der Gewinn eines privaten Veräußerungsgeschäfts ergibt sich prinzipiell aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes und kann leider auch negativ sein (Verlust). Dabei muss Anschaffung und Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, sonst ist der Gewinn steuerlich nicht relevant. In Bezug auf Wertpapiere spricht man häufig von sog. Spekulationsgewinnen; die Spekulationsfrist beträgt derzeit ein Jahr.
      Wenn die Wertpapiere im Privatvermögen des Steuerpflichtigen liegen, müssen die Spekulationsgewinne im Rahmen des Einkommensteuergesetzes versteuert werden, sofern die Freigrenze von derzeit 1000 DM überschritten oder erreicht wird. WISO Börse ermittelt die Spekulationsgewinne nach geltendem deutschen Recht.

      Beispiele zur Gewinnermittlung

      Im Folgenden soll die Vorgehensweise zur Gewinnermittlung erläutert und anschließend anhand von Beispielen verdeutlicht werden. Problematisch bei der Gewinnermittlung kann die Überprüfung der Einhaltung der Spekulationsfrist sein, denn es stellt sich bei mehrfachen An- und Verkäufen des gleichen Wertpapiers die Frage "Mit welchen Anschaffungskosten muss/darf ich den Verkaufserlös verrechnen, um den Gewinn zu ermitteln?" Je nach Beantwortung dieser Frage kann es zu unterschiedlichen steuerpflichtigen Gewinnen kommen. In der Vergangenheit wurden bestimmte Verfahren wie LIFO (Last In First Out) oder FIFO (First In First Out) zur Bestimmung der Verbrauchsreihenfolge verwendet. Diese Vorgehensweise zur Ermittlung steuerpflichtiger Gewinne ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig. Es dürfen nur Vorgänge steuerlich relevant sein, bei denen feststeht, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist stattgefunden haben. Deshalb muss zur Gewinnermittlung nun in zwei Schritten vorgegangen werden:
      Im ersten Schritt wird die Anzahl der Wertpapiere, die die Spekulationsfrist überschreitet, als "Altbestand" qualifiziert und von der Berechnung eines Spekulationsgewinns ausgeschlossen. Ist die Anzahl der veräußerten Papiere kleiner oder gleich dem "Altbestand", so ist die Veräußerung steuerlich nicht relevant. Ist die Anzahl der veräußerten Papiere größer als der "Altbestand", so werden in einem zweiten Schritt die Durchschnittskosten aller innerhalb der Spekulationsfrist erworbenen Anteile ermittelt. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und ermittelten Durchschnittskosten ergeben für die den "Altbestand" übersteigende Anzahl von Wertpapieren den steuerpflichtigen Veräußerungserlös.


      Beispiel 1 zeigt ein Szenario, bei dem keine Spekulationsgewinne anfallen, weil die Spekulationsfristen jeweils gewahrt werden.
      Typ Nennwert Kurs Zeit Gewinn Gewinn
      innerhalb berechneter
      Kaufkurs Bestand Anzahl verkauft in Spek-Frist
      Ankauf 100 40 1.1.1998 - - 40 100 -
      Ankauf 100 43 2.1.1998 - - 41,5 200 -
      Ankauf 100 41 3.1.1998 - - 41,33 300 -
      Verkauf 200 45 4.1.1999 700 0 42 100 0
      Ankauf 100 47 5.1.1999 - - 42,75 200 -
      Ankauf 100 37 6.1.1999 - - 41,6 300 -
      Verkauf 200 50 7.1.2000 1200 0 41,75 100 0
      Ankauf 100 49 8.1.2000 - - 42,83 200 -
      Verkauf 200 51 9.1.2001 1600 0 44 0 0
      Beispiel 1: Alle Verkäufe außerhalb der Spekulationsfrist

      Die nicht steuerbaren Gewinne berechnet WISO Börse nach dem FIFO-Prinzip, d.h. in Bezug auf Beispiel 1, dass sich der Gewinn aus dem ersten Verkauf am 4.1.1999 wie folgt ermitteln lässt: Es werden 200 Stück verkauft, gemäß FIFO-Prinzip werden folglich die Käufe am 1.1.1998 und 2.1.1998 zur Berechnung der Anschaffungskosten herangezogen. Der berechnetete Kaufkurs ergibt sich damit zu (100*40 + 100*43)/200 = 41,50, der (steuerfreie) Gewinn zu 200*45 - 200*41,50 = 700.


      Beispiel 2 zeigt eine Situation, in der alle Vorgänge innerhalb der Spekulationsfrist liegen und folglich ein Spekulationsgewinn anfällt (der versteuert werden muss).
      Typ Nennwert Kurs Zeit Gewinn Gewinn
      innerhalb berechneter
      Kaufkurs Bestand Anzahl verkauft in Spek-Frist
      Ankauf 100 40 1.1.1999 - - 40 100 -
      Ankauf 100 43 1.2.1999 - - 41,5 200 -
      Ankauf 100 41 1.3.1999 - - 41,33 300 -
      Verkauf 200 45 1.4.1999 733,33 0 41,33 100 200
      Beispiel 2: Alle Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist, 1 Verkauf

      Die (steuerpflichtigen) Spekulationsgewinne berechnet WISO Börse nach dem Durchschnittskosten-Verfahren, bei dem keine Verkaufsreihenfolge festgelegt wird. Vielmehr werden immer alle Positionen, die sich innerhalb der Spekulationsfrist befinden, zur Berechnung der durchschnittlichen Anschaffungskosten berücksichtigt. In Bezug auf Beispiel 2 ermittelt sich der berechnete Kaufkurs zu (100*40 + 100*43 +100*41)/300 = 41,33, woraus ein (steuerpflichtiger) Spekulationsgewinn von 200*45 - 200*41,33 = 733,33 folgt.


      Beispiel 3 zeigt den vorherigen Fall etwas erweitert. Es folgt ein zweiter Verkauf, nachdem zwischendurch zwei Käufe stattgefunden haben; ebenfalls alles innerhalb der Spekulationsfrist:
      Typ Nennwert Quote Kurs Zeit Gewinn Gewinn
      innerhalb berechneter
      Kaufkurs Bestand Anzahl verkauft in Spek- Frist
      Ankauf 100 33,33 40 1.1.1999 - - 40 100 -
      Ankauf 100 33,33 43 1.2.1999 - - 41,5 200 -
      Ankauf 100 33,33 41 1.3.1999 - - 41,33 300 -
      Verkauf 200 45 1.4.1999 733,33 733,33 41,33 100 200
      Ankauf 100 100 47 1.5.1999 - - 44,17 200 -
      Ankauf 100 100 37 1.6.1999 - - 41,78 300 -
      Verkauf 200 50 1.7.1999 1644,44 1644,44 41,78 100 200
      Beispiel 3: Alle Vorgänge innerhalb der Spekulationsfrist, zwei Verkäufe

      Gemäß dem Durchschnittskosten-Verfahren müssen wiederum alle Transaktionen innerhalb der Spekulationsfrist berücksichtigt werden. Trotzdem ist der Fall aus Beispiel 3 komplizierter zu berechnen, weil nicht alle Ankäufe mit dem gleichen Gewicht in die Berechnung der Durchschnittskosten einfließen dürfen (ansonsten könnten sich auch nach "Glattstellung" einer Position Differenzen zu den realen Gewinnen (Differenz der Kontostände) ergeben). Die einzelnen Gewichte werden im Beispiel mit Quote bezeichnet und müssen nach jedem Verkauf neu ermittelt werden. Die initialen Quoten sind die Nennwerte. Im Beispiel ergeben sich die Quoten nach dem ersten Verkauf wie folgt:

      Die verkauften 200 Stück müssen anteilig von den einzelnen Ankäufen abgezogen werden, die neue Quote ergibt sich aus "Alte Quote" minus "Nennwert Verkauf" mal ("Alte Quote" durch "Summe der alten Quoten"), hier: 100 - 200 * (100/300) = 33,33.

      Der Kaufkurs zur Ermittlung des Spekulationsgewinns aus dem zweiten Verkauf berechnet sich zu (33,33*40 + 33,33*43 + 33,33*41 + 100*47 + 100*37)/300 = 41,78, der Spekulationsgewinn zu 200*(50 - 41,78) = 1644 (gerundeter Wert, genaues Ergebnis in Tabelle).


      Beispiel 4 beschreibt ein noch komplexeres Szenario. Nach dem zweiten Verkauf findet ein weiterer Kauf und anschließend ein Verkauf statt, zu dessen Zeitpunkt der erste Ankauf am 1.1.1999 bereits außerhalb der Spekulationsfrist liegt.
      Typ Nennwert (Q0) Q1 Q2 Q3 Kurs Zeit Gewinn Gewinn innerhalb berechneter Kaufkurs Bestand Anzahl verkauft in Spek-Frist
      Ankauf 100 33,33 11,11 5,88 40 1.1.1999 - - 40 100 -
      Ankauf 100 33,33 11,11 5,88 43 1.2.1999 - - 41,5 200 -
      Ankauf 100 33,33 11,11 5,88 41 1.3.1999 - - 41,33 300 -
      Verkauf 200 45 1.4.1999 733,33 733,33 41,33 100 200
      Ankauf 100 100 33,33 17,65 47 1.5.1999 - - 44,17 200 -
      Ankauf 100 100 33,33 17,65 37 1.6.1999 - - 41,78 300 -
      Verkauf 200 50 1.7.1999 1644,44 1644,44 41,78 100 200
      Ankauf 100 100 52,94 37 1.8.1999 - - 45,39 200 -
      Verkauf 200 51 2.1.2000 1629,4 529,41 45,71 0 100
      Beispiel 4: Vorgänge teilweise innerhalb, teilweise außerhalb der Spekulationsfrist

      Zunächst müssen nach dem zweiten Verkauf die Quoten neu berechnet werden (Spalte Q2). Nun muss, wie anfangs beschrieben, in zwei Schritten vorgegangen werden, erster Schritt: "Altbestand" aussondern. Zum Zeitpunkt des dritten Verkaufs (2.1.2000) befindet sich die erste Kaufposition vom 1.1.1999 außerhalb der Spekulationsfrist. Wichtig ist festzustellen, dass folglich 100 Stück steuerfrei verkauft werden dürfen und nicht etwa nur die Quote von 11,11; die Quote ist eine reine Rechengröße. Im zweiten Schritt muss für die verbleibenden 100 Stück der Spekulationsgewinn ermittelt werden. Weil anstelle der Quote von 11,11 der vollständige Nennwert von 100 Stück der weiteren Berechnung nach dem Durchschnittskosten- Verfahren entzogen wird, muss zunächst eine Quotenkorrektur stattfinden (Spalte Q3). Dabei muss die Differenz zwischen Nennwert und Quote, also hier 88,89, anteilig von den einzelnen Ankäufen/Quoten abgezogen werden. Als korrigierte Quote Q3 ergibt sich: Q2 minus 88,89 mal (Q2/"Summer aller Q2 ohne ersten Ankauf"), hier bspw.: 11,11 - 88,89*(11,11/188,89) = 5,88

      Der Kaufkurs zur Ermittlung des Spekulationsgewinns aus dem dritten Verkauf (nur die verbleibenden 100 Stück nach der Aussonderung des "Altbestandes") berechnet sich zu (5,88*43 + 5,88*41 + 17,65*47 + 17,65*37 + 52,94*49)/100 = 45,71, der Spekulationsgewinn zu 100*(51 - 45,71) = 529 (gerundeter Wert, genaues Ergebnis in Tabelle).
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 17:43:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @gatorader

      Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Einen Laien
      bringst Du damit zur Verzweifelung - ich bin keiner.
      Es geht auch ohne Q1, Q2 und Q3, indem Du einfach die noch
      nicht verkauften Aktien mit dem ermittelten Durchschnitts-
      wert in die Folgerechnung übernimmst usw..
      Außerdem solltest Du Beispielsrechnungen vorher überprüfen,
      bevor Du sie weitergibst. In den letzten beiden Zeilen von
      Beispiel befinden sich einige dicke Fehler. Der letzte Kauf-
      kurs war 37 und nicht 49, wie in der Musterrechnung dann in
      Ansatz gebracht. Infolge ergibt sich auch ein unrichtiger
      berechneter Kaufkurs und ein zu geringer Spekulationsgewinn.
      Auch WISO macht Fehler.
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 22:54:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      @raiku:

      Wo liegt Dein Problem ? Ich habe diesen Text nicht geschrieben ! Das Fehler enthalten sein können, ist durchaus möglich. Die Abhandlung sollte lediglich als Hilfe dienen, alles wichtige ist aus dem Text klar zu entnehmen, die Rechnungen habe ich mir bis zum vorletzten Beispiel angeschaut und waren soweit plausibel. Beim letzten Beispiel hat Wiso wohl versehentlich einen falschen Wert verwendet (habe ich noch nicht nachgeschaut). Somit wäre alles geklärt - oder ? Da Du den Fehler entdeckt hast, schreib doch mal an die Entwickler der Software, vielleicht bekommst Du ein Freiexemplar für diesen peinlichen Fehler :)
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 16:49:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ gatorader

      Vielen Dank für die Infoquelle bei WISO.
      Ist zwar kompliziert, aber beantwortet meine Fragen.
      Die Steuererklärung wird dieses Jahr wohl ein
      wenig länger dauern, aber dadurch erhält man
      dann immerhin ein kleines Trostpflaster für die
      erlittenen Spekuverluste. Außerdem denke ich,
      sollte man seine Anlageentscheidungen zwar unter
      steuerlichen Überlegungen prüfen, aber nicht so
      fällen, dass die Steuererklärung möglichst
      einfach und zeitsparend wird.

      @ alle

      Ein erfogreiches Jahr 2001 und einen guten Rutsch!
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 22:11:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe mir mal den Artikel von WISO-Börse unter die Lupe genommen und mal nachgerechnet.
      Uhhh!
      Wie schon oben richtig erwäht, haben die sich einfach in der sogenannten Quotenberechnung bzw. Einstandspreisermittlung vertan. Der letzte EInstandskurs muß ca. 39,39 lauten.
      Auch nicht nachvollziehen kann ich, das nur 100 St in die Steuerberechnung bei dem letzten Verkauf berücksichtigt werden sollen.
      Ab Jahr 2000 gilt 12 Monate Speckfrist.
      Wer das Programmiert bzw. dokumentiert hat muß wohl noch ein bisschen nacharbeiten.
      Total erschrickt mich, das es wohl keinen gibt, der das Thema überhaupt 100% richtig beurteilen kann.
      Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass selbst die Steuerbeamten die dümmsten sind (bitte nich verallgemeinern).
      Die wissen von nichts! Den kannst Du auch was vom Mond erzählen. Also who cares?
      Vieleicht sollte jeder mal das Finanzamt anschreiben !!!!!
      Und dann alees hier veröffentlichen... ich glaub was lustigeres wird es wohl kaum geben.
      So long... :)
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 15:16:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      sollte sich denn nicht die versteuerung der privaten spekulationsgewinne
      in 2001 verändern. ich hatte mal etwas von 20% pauschal gehört?
      oder war da der wunsch vater des gedankens ;)


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