Erbrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.12.00 23:04:05 von
neuester Beitrag 29.12.00 21:42:27 von
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Liebe Leser,
wer kennt sich in Erbschaftsrecht aus??Meine Eltern sind seit fast 25 Jahren geschieden; mein Vater war in zweiter Ehe seit vielen Jahren verheiratet, die zweite Frau hat zwei Töchter mit in die Ehe gebracht. Vor einem halben Jahr ist mein Vater verstorben. Jetzt, wo ich finanziellen Druck habe, frage ich mich, ob ich nicht das Recht auf einen erblichen Nachlaß habe. Kenne mich aber überhaupt nicht aus. Soweit ich weiß, besteht kein wirkliches Vermögen, sondern nur mehrere Lebensversicherungen, die wahrscheinlich als Bezugsberechtigte die Ehefrau benennen.
Ich möchte gerne wissen, ob ich unter diesen Umständen als leibliche Tochter das Recht auf Anteile des Nachlasses habe. Wer kennt sich aus oder weiß eine Seite, an die mich wenden kann.
DieSupernova@aol.com
wer kennt sich in Erbschaftsrecht aus??Meine Eltern sind seit fast 25 Jahren geschieden; mein Vater war in zweiter Ehe seit vielen Jahren verheiratet, die zweite Frau hat zwei Töchter mit in die Ehe gebracht. Vor einem halben Jahr ist mein Vater verstorben. Jetzt, wo ich finanziellen Druck habe, frage ich mich, ob ich nicht das Recht auf einen erblichen Nachlaß habe. Kenne mich aber überhaupt nicht aus. Soweit ich weiß, besteht kein wirkliches Vermögen, sondern nur mehrere Lebensversicherungen, die wahrscheinlich als Bezugsberechtigte die Ehefrau benennen.
Ich möchte gerne wissen, ob ich unter diesen Umständen als leibliche Tochter das Recht auf Anteile des Nachlasses habe. Wer kennt sich aus oder weiß eine Seite, an die mich wenden kann.
DieSupernova@aol.com
na das einfachste wird sein, wenn du zu deinem nächsten Nachlassgericht/Vormundschaftsgericht gehst ( ist i.d.Regel beim Amtsgericht angesiedelt) und dort einen der Rechtspfleger aufsuchst, die werden Dir im Groben deine möglichkeiten und ansprüche auseinanderlegen. den anspruch auf deinen pflichtteil (=hälfte des gesetzl. erbanspruches) wird dir wohl niemand streitig machen können, sofern überhaupt was da war, was zu vererben war.
es stellt sich des weiteren die frage, ob dein verstorbener vater ein testament gemacht hatte?
ist ein erbschein ausgestellt worden?
im streitfalle kannst du dich schon mal auf eine längerwierige auseinandersetzung mit deinen "verwandten" gefasst machen
viel glück
rolf
es stellt sich des weiteren die frage, ob dein verstorbener vater ein testament gemacht hatte?
ist ein erbschein ausgestellt worden?
im streitfalle kannst du dich schon mal auf eine längerwierige auseinandersetzung mit deinen "verwandten" gefasst machen
viel glück
rolf
Hallo Rolf,
vielen Dank für deine infos! Das mit dem Nachlassgericht z.B. wußte ich nicht. Ich werd mich jetzt mal an diese Sache heranwagen.
Viele Grüße
DieSupernova@aol.com
vielen Dank für deine infos! Das mit dem Nachlassgericht z.B. wußte ich nicht. Ich werd mich jetzt mal an diese Sache heranwagen.
Viele Grüße
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