checkAd

    Erbrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.00 23:04:05 von
    neuester Beitrag 29.12.00 21:42:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 320.909
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 156
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 23:04:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Leser,
      wer kennt sich in Erbschaftsrecht aus??Meine Eltern sind seit fast 25 Jahren geschieden; mein Vater war in zweiter Ehe seit vielen Jahren verheiratet, die zweite Frau hat zwei Töchter mit in die Ehe gebracht. Vor einem halben Jahr ist mein Vater verstorben. Jetzt, wo ich finanziellen Druck habe, frage ich mich, ob ich nicht das Recht auf einen erblichen Nachlaß habe. Kenne mich aber überhaupt nicht aus. Soweit ich weiß, besteht kein wirkliches Vermögen, sondern nur mehrere Lebensversicherungen, die wahrscheinlich als Bezugsberechtigte die Ehefrau benennen.
      Ich möchte gerne wissen, ob ich unter diesen Umständen als leibliche Tochter das Recht auf Anteile des Nachlasses habe. Wer kennt sich aus oder weiß eine Seite, an die mich wenden kann.
      DieSupernova@aol.com
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 10:44:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      na das einfachste wird sein, wenn du zu deinem nächsten Nachlassgericht/Vormundschaftsgericht gehst ( ist i.d.Regel beim Amtsgericht angesiedelt) und dort einen der Rechtspfleger aufsuchst, die werden Dir im Groben deine möglichkeiten und ansprüche auseinanderlegen. den anspruch auf deinen pflichtteil (=hälfte des gesetzl. erbanspruches) wird dir wohl niemand streitig machen können, sofern überhaupt was da war, was zu vererben war.
      es stellt sich des weiteren die frage, ob dein verstorbener vater ein testament gemacht hatte?
      ist ein erbschein ausgestellt worden?

      im streitfalle kannst du dich schon mal auf eine längerwierige auseinandersetzung mit deinen "verwandten" gefasst machen

      viel glück

      rolf
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 21:42:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Rolf,
      vielen Dank für deine infos! Das mit dem Nachlassgericht z.B. wußte ich nicht. Ich werd mich jetzt mal an diese Sache heranwagen.
      Viele Grüße
      DieSupernova@aol.com


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Erbrecht