Halbeinkünfteverfahren und ausländische Aktien im Jahr 2001/2002 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.00 13:48:15 von
neuester Beitrag 28.12.00 14:10:37 von
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Private Veräußerungsgeschäfte
Mit der Unternehmenssteuerreform wird auch das sog. Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Danach werden bestimmte Erträge nur zur Hälfte besteuert. Umgekehrt können aber auch mit diesen Erträgen zusammenhängende Aufwendungen oder Verluste nur hälftig berücksichtigt werden. Dieses Halbeinkünfteverfahren wird auch für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gelten, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt werden. Allerdings gelten diese Regelungen erst ab 1.1.2002, so dass im kommenden Jahr noch alles beim Alten bleibt. Allerdings sollten Verluste aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften in 2001 realisiert werden, da sie in 2001 noch in voller Höhe geltend gemacht werden können bzw. auch im Jahr 2002 unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens mit nur noch zur Hälfte zu versteuernden Gewinnen in voller Höhe im Rahmen des Verlustausgleichs verrechnet werden können.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Bezüglich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist im Jahr 2001 danach zu unterscheiden, ob es sich um Anteile an einer inländischen oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft handelt. Für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften ist im Jahr 2001 das Halbeinkünfteverfahren noch nicht anzuwenden. Anders verhält es sich, wenn es sich bei der Veräußerung um ausländische Kapitalgesellschaftsanteile handelt. Für die daraus realisierten Gewinne ist schon im Jahr 2001 das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden. Sie sind folglich nur noch zur Hälfte zu versteuern.
Mit der Unternehmenssteuerreform wird auch das sog. Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Danach werden bestimmte Erträge nur zur Hälfte besteuert. Umgekehrt können aber auch mit diesen Erträgen zusammenhängende Aufwendungen oder Verluste nur hälftig berücksichtigt werden. Dieses Halbeinkünfteverfahren wird auch für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gelten, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt werden. Allerdings gelten diese Regelungen erst ab 1.1.2002, so dass im kommenden Jahr noch alles beim Alten bleibt. Allerdings sollten Verluste aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften in 2001 realisiert werden, da sie in 2001 noch in voller Höhe geltend gemacht werden können bzw. auch im Jahr 2002 unter Geltung des Halbeinkünfteverfahrens mit nur noch zur Hälfte zu versteuernden Gewinnen in voller Höhe im Rahmen des Verlustausgleichs verrechnet werden können.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Bezüglich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist im Jahr 2001 danach zu unterscheiden, ob es sich um Anteile an einer inländischen oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft handelt. Für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften ist im Jahr 2001 das Halbeinkünfteverfahren noch nicht anzuwenden. Anders verhält es sich, wenn es sich bei der Veräußerung um ausländische Kapitalgesellschaftsanteile handelt. Für die daraus realisierten Gewinne ist schon im Jahr 2001 das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden. Sie sind folglich nur noch zur Hälfte zu versteuern.
richtig...das superinterteressante: in diesem jahr können verluste mit ausländischen kapitalanaalgen noch zu 100% vorgetragen werden, gewinn 2011 aber nur mit 50% versteuert, eine einmalige und geniale chance!!
Quellenangabe bitte!!
Ich war gestern beim Finanzamt diesbzgl., aber die konnten mir keine eindeutige Antwort geben. Wenn ich es genau wissen will, soll ich schriftlich die Behörde anschreiben, haben die dort zu mir gesagt. Eine arme Vorstellung!! Es kommt etwas wichtiges, und die wissen selbst nicht! Wer dann?!! Wenn schon die Behörde über Ihre eigene Gesetze nichts weiss, wieso schimpfen wir dann über irgendwelche Analysten, die nur aufgrund irgenwelchen Vermutungen agieren? Deswegen Appel an alle: Lasst die Analysten in Ruhe, wir selbst sind doch an diesem, was jetzt am Neuen Markt abgeht, schuld.
Ich war gestern beim Finanzamt diesbzgl., aber die konnten mir keine eindeutige Antwort geben. Wenn ich es genau wissen will, soll ich schriftlich die Behörde anschreiben, haben die dort zu mir gesagt. Eine arme Vorstellung!! Es kommt etwas wichtiges, und die wissen selbst nicht! Wer dann?!! Wenn schon die Behörde über Ihre eigene Gesetze nichts weiss, wieso schimpfen wir dann über irgendwelche Analysten, die nur aufgrund irgenwelchen Vermutungen agieren? Deswegen Appel an alle: Lasst die Analysten in Ruhe, wir selbst sind doch an diesem, was jetzt am Neuen Markt abgeht, schuld.
jetzt um 14.30 n-tv einschalten, da spricht der guru...die quellenangabe ist folgende:
http://www.ernst-young.de/ntv/
dann runterscrollen bis zum heutigen datum und dann auf pdf file rechts klicken..dann lesen..steht dann alles drin..Punkt 2.1.4 Private Veräußerungsgeschäfte und Punkt 2.2.4 Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
gruss
mf
http://www.ernst-young.de/ntv/
dann runterscrollen bis zum heutigen datum und dann auf pdf file rechts klicken..dann lesen..steht dann alles drin..Punkt 2.1.4 Private Veräußerungsgeschäfte und Punkt 2.2.4 Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
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