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    Cybernet Die Steuergesetze - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.00 19:57:59 von
    neuester Beitrag 02.01.01 01:54:42 von
    Beiträge: 7
    ID: 321.256
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      schrieb am 28.12.00 19:57:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auszug Aktionär 29.12.00 Seite 50
      Die neuen Steuergesetze




      Was sie noch vor dem 31.12.2000 beachten müssen

      Nebenstehend zeigen wir ihnen eine Liste derjenigen NM Aktien,(alle NM Unternehmen mit Sitz im Ausland)bei denen das Halbeinkünfte-Verfahren schon ab 2001 gilt .Der Aktionär eines NM Unternehmens ,dessen Sitz im Ausland liegt, sollte ,sofern er im Verlust ist und noch kein Jahr zwischen dem Ankauf der Aktien und dem 31.12.00 vergangen ist ,seinen Verlust realisieren, dann darf er ihn noch voll geltend machen .Im neuen Jahr kann er die Aktien zurückkaufen und muss ,falls diese steigt ,nur die Hälfte des Gewinns seinen Einkommen hinzurechen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 20:11:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ CYBERCHEF

      In der Not frißt der Teufel fliegen..!

      Gräbt der Teufelskerl doch tatsächlich noch einen Strohhalm aus!!!

      Gehe ich recht in der Annahme, daß Cybernet auf der Liste stand?

      Wenn ja, haben einige Leute strikt danach gehandelt und noch schnell rausgeschmissen! Dann wäre diese Theorie ja gerettet!
      Aber noch besser ist, daß vielleicht einige Leute ab dem 2. Januar zurückkaufen werden, weil sie 1. an den TA glauben und 2. die steuerliche Behandlung der Gewinne verlockend ist (auch innerhalb Speku-frist!)

      Ist zwar nur ein Erklärungsversuch, aber zugegebenerweise einer der mir gefällt! ;)

      Fazit wäre: morgen letzte Chance billig nachzukaufen?!
      Was meinst Du?
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 20:16:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Cybernet (USA) steht auf der Liste .Also dürfte es morgen nochmal abwärts gehen.Der Buchholz wird das Gesetz kennen,und wird die Big News 2001 aus dem Sack lassen
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 20:18:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      morgen ist zu früh. erste januar woche. um den 4. und 5. rum. den termin habe ich mir schon gemerkert. in der zweite bzw. dritten januar woche werden die ersten prognosen für das nächste quartal kommen, dann gehts wahrscheinlich wieder kurz bergauf, leider dann auch wieder bergab. aber mal sehen.

      ramirez
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 20:27:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin durch den Artikel im Aktionär jetzt wieder besser drauf.Macht Hoffnung das wenigstens keine vernichtende AD-Hoc ansteht .Läßt vielleicht auch erklären warum die schon seit Wochen nur fällt.

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      Avatar
      schrieb am 29.12.00 01:51:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tel.: 089/99 31 50 anrufen und Frau Meier von der IR-Abteilung von Cybernet befragen. Sie wird bestätigen, was man auch so wissen könnte (Printmedien, Internet), nämlich dass Cybernet ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Wilmington ist. Deshalb habe ich meinen leider prozentual hohen Verlust bei diesem Wert auch schon realisiert, um ihn im Rahmen der 2000er Steuererklärung voll ansetzen zu können, während das bei einer Verlust-Realisierung im nächsten Jahr innerhalb der Spekulationsfrist nur noch zu 50% möglich wäre.

      P.S. Ich kaufe heute wieder und freue mich dann darüber, in 2001 nur noch 50% des Gewinns bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist versteuern zu müssen (und ich verstehe nicht, warum man die Aktie dazu erst in 2001 wieder kaufen "darf", wie es wohl im Aktionär steht).
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 01:54:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für CYN gilt das Halbeinkünfteverfahren ab dem 1.1.2001

      Verluste in 2000 ausgewiesen sind zu 100% wirksam,
      Verluste in 2001 ausgewiesen sind zu 50% wirksam.

      Um die bei CYN vorhandenen Buchverluste voll geltend zu machen, mußten die Aktien in 2000 verkauft werden.

      (Anmerkung - Folge:
      Spätestens jetzt sollte CYN in festen Händen sein.)


      Das selbe gilt natürlich auch für die Anleihen!!!!!


      @Bullshit
      Hat man verkauft (Buchverluste realisiert) und möchte jetzt sofort wieder kaufen, sagt das Finanzamt das diese Verluste nicht geltend gemacht werden können, da ja keine eigentliche verkaufsabsicht bestand.

      Damit die Verluste absetzbar bleiben muß man entweder
      einige Zeit warten, oder
      es muß Gründe geben die einen neuen Kauf rechtfertigen!



      mfg hollo
      P.S. Jetzt wäre die Zeit reif für ein paar TOP-Meldungen von CYN


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