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    GESETZÄNDERUNGEN ++++ 2001 ++++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.01 14:50:27 von
    neuester Beitrag 01.01.01 15:00:55 von
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      schrieb am 01.01.01 14:50:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gesetzesänderungen 2001

      Steuerreform: Erste Stufe zündet
      Autofahren noch teurer
      Kilometer-Geld auch für Fußgänger
      Einkommensteuer gesenkt
      Ohne Abschläge in Altersrente
      Bald mehr „halbe Stellen“?
      Mehr Geld für Beamte
      „Elternzeit“ gleichzeitig möglich
      Zuschuss zu den Heizkosten
      Links

      Steuerreform: Erste Stufe zündet

      Vom Waffendienst für Frauen bis zum Recht auf Teilzeit-Arbeit: Auf die Bundesbürger kommen 2001 zahlreiche Gesetzesänderungen zu.

      Diesmal überwiegen finanzielle Entlastungen. Noch vor einem Jahr hatte es Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) mit seinem Sparpaket auf die Geldbörsen von Häuslebauern, Unternehmern & Co. abgesehen. Nunmehr zündet er die erste Stufe der Steuerreform 2001 bis 2005 mit einer Nettoentlastung für die Bürger von 45 Milliarden Mark.

      Die Autofahrer werden dagegen mit 8,2 Milliarden Mark zur Kasse gebeten: einmal durch eine weitere Öko-Steuerrunde (6,3 Milliarden), ferner auch durch rund 1,9 Milliarden Mark höhere Kfz-Steuern für weniger schadstoffarme Pkw – letzteres eine Gesetzesänderng, die noch unter der alten Koalition von Union und FDP 1997 in Gang gesetzt worden war.

      Die Öko-Steuer dient der Dämpfung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge, die 2001 auf 19,1 Prozent nach jetzt 19,3 Prozent gesenkt werden sollen. Die 1,6 Milliarden Einsparung können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte teilen. Die damit mögliche Senkung des gesamten Sozialversicherungsbeitrags von jetzt 43 Prozent ist aber wegen befürchteter Erhöhungen der gesetzlichen Beiträge zur Krankenversicherung (derzeit etwa 13,6 Prozent) eher unwahrscheinlich.

      Durch neue Sozialversicherungsgrenzen, durch Einschnitte bei den Renten für Erwerbsminderung und auch durch anstehende Erhöhungen der Rundfunkgebühren werden die Geldbörsen der Bürger dünner. Entlastungen hingegen bringen neue Regelungen zum Wohn- und Erziehungsgeld, zum Unterhaltsrecht für allein Erziehende und zur Ausbildungsförderung. Weitere Rechtsänderungen verbessern die Chancen Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt und jungendlicher Arbeitsloser.

      Autofahren noch teurer

      Zum 1. Januar 2001 wird die Kfz-Steuer für alle "Euro-1-Pkw" und Fahrzeuge mit höheren Schadstoffwerten um acht Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum für "Benziner" und Diesel-Pkw erhöht. Für Euro-1-Pkw bedeutet dies eine Erhöhung von 13,20 auf 21,20 Mark für Otto-Motoren und von 37,10 auf 45,10 für Diesel-Motoren.

      Bei noch zugelassenen "Stinkern" erhöht sich die Steuer um acht auf 49,60 Mark beziehungsweise auf 73,50 Mark. Zu den verschiedenen Gruppen gibt es Schlüssel-Nummern im Fahrzeugschein. Die Ökosteuer wird zum 1. Januar 2000 erhöht: Der Aufschlag der Mineralölsteuer für den Sprit beträgt sechs Pfennig je Liter. Die Stromsteuer steigt erneut um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde.

      Kilometer-Geld auch für Fußgänger

      Die Kilometerpauschale von 70 Pfennig je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz soll vom elften Kilometer an auf 80 Pfennig erhöht und zugleich in eine Entfernungspauschale umgewandelt werden. Sie steht auch Bus- und Bahnfahrern sowie Radfahrern und Fußgängern zu. Oberhalb von 10.000 Mark Fahrtkosten oder 59 Kilometern Strecke sind Nachweise zu erbringen.

      Auch den Bauern soll geholfen werden: Der Steuersatz für Agrardiesel soll von zunächst geplanten 57 auf 47 Pfennig je Liter gesenkt werden.

      Einkommensteuer gesenkt

      Die erste von drei Stufen der Steuerreform entlastet die Einkommen- und Körperschaftsteuerzahler um 45,4 Milliarden Mark netto. Die Lohn- und Einkommensteuer wird insgesamt gesenkt. Steuerfrei bleiben als Existenzminimum 14.093 Mark. Der unterste Steuersatz wird von 22,9 auf 19,9 Prozent und der Spitzensteuersatz (ab 107.600 Mark) von 51,0 auf 48,5 Prozent gesenkt.

      Personenunternehmen können im größeren Umfang als bisher Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer verrechnen. Der Freibetrag bei Betriebsaufgaben wird von 60.000 auf 100.000 Mark erhöht.

      Die private Nutzung von Telefonen, PC und Internet am Arbeitsplatz wird mit dem zum 1. Januar 2001 beschlossenen Investitionszulagen-Gesetz rückwirkend für das ganze Jahr 2000 unbegrenzt steuerfrei gestellt. Dies gilt auch für andere Telekommunikationseinrichtungen des Arbeitgebers.

      Vom 1. Januar 2001 an wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,3 auf 19,1 Prozent gesenkt, was durch die Ökosteuer finanziert werden soll. Der Abbau um 0,2 Prozentpunkte kommt mit je 800 Millionen Mark Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugute.

      Ohne Abschläge in Altersrente

      Wer als Schwerbehinderter bereits 50 ist, kann wie bisher mit 60 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen. Bei jüngeren Behinderten wird das gesetzliche Rentenalter schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Behinderte, die dennoch vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen wollen, müssen Abschläge bis zu 10,8 Prozent hinnehmen. Abgeschafft werden die Berufsunfähigkeitsrenten (BU-Renten).

      Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen des Arbeitgebers erhöhen künftig den Anspruch auf Leistungen bei späterer Arbeitslosigkeit oder bei längerer Krankheit.

      Bald mehr „halbe Stellen“?

      Arbeitnehmer haben ab dem nächsten Jahr Anspruch auf Teilzeitarbeit: Wer seine Arbeitszeit verringern möchte, muss dies dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher anzeigen. Voraussetzung ist auch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte, die zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren möchten oder ihre Arbeitszeit verlängern wollen, haben bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bei gleicher Eignung grundsätzlich Vorrang.

      Das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse wird ebenfalls neu geregelt: Die Befristung von Jobs ist nur noch bei Neueinstellungen möglich. Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund dürfen künftig generell mit Beschäftigten vom 58. (bisher: 60.) Lebensjahr an abgeschlossen werden. Dies soll die Einstellungschancen für ältere Arbeitslose verbessern. Ein Arbeitsvertrag kann zum Zwecke der Schwangerschaftsvertretung oder zur Erprobung befristet werden. Als sachlicher Grund wird auch die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium ausdrücklich anerkannt, um dem Betroffenen den Übergang in einen Anschlussjob zu erleichtern.

      Mehr Geld für Beamte

      Vom 1. Januar 2000 an erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten um zwei Prozent, 2001 sind es 2,4 Prozent. Zugleich werden die bestehenden Auszahlungsabschläge zur Bildung einer Versorgungsrücklage um jeweils 0,2 Prozent weiter verstärkt. Gemäß der letzten Besoldungsrunde erhalten alle aktiven Beamten und Soldaten der Gruppe A1 bis A9 rückwirkend für die Monate September bis Dezember 2000 Einmalzahlungen von je 100 Mark.

      Das Programm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wird 2001 über die Arbeitsämter mit zwei Milliarden Mark fortgeführt. Die Hälfte und nicht mehr nur 40 Prozent fließen in die neuen Länder. Fünf Milliarden Mark stehen 2001 für Zukunftsinvestitionen aus den Zinsersparnissen der Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen bereit.

      Rund 500 Millionen sind für die Bafög-Reform eingeplant, die erst im April in Kraft treten wird. Der Rest soll den Haushaltsschwerpunkten Bahn und Verkehr, Forschung und Bildung sowie Energie zu Gute kommen, darunter auch dem Altbausanierungsprogramm.

      Rundfunk- und Fernsehgebühren steigen nunmehr um 3,33 auf 31,58 Mark monatlich, nachdem auch Niedersachsen als letztes der 16 Länderparlamente dem entsprechenden Staatsvertrag zugestimmt hat.

      „Elternzeit“ gleichzeitig möglich

      Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 wird künftig die unterhaltspflichtige Person nur dann das halbe Kindergeld bekommen, wenn sie künftig 35 Prozent mehr als den bisherigen Regelunterhalt nach der "Düsseldorfer Tabelle" bezahlt. Das sind für Kinder bis fünf Jahre 480 Mark. Die Einkommensgrenze für das ungekürzte Erziehungsgeld wird um 9,5 Prozent angehoben.

      Die Jahres-Einkommensgrenze (orientiert am Nettoarbeitsentgelt) für Eltern mit einem Kind ab dem siebten Lebensmonat steigt von 29.400 auf 32.200 Mark. Die betreffende Einkommensgrenze für allein Erziehende mit einem Kind erhöht sich um 11,4 Prozent von 23.700 auf 26.400 Mark. Erstmals können Väter und Mütter bei unveränderter Dauer von drei Jahren gleichzeitig "Elternzeit" (bisher: Erziehungsurlaub) nehmen.

      Beide haben während der Elternzeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die zulässige wöchentliche Erwerbsarbeit in dieser Zeit ist sowohl für den Vater als auch für die Mutter von 19 auf jeweils 30 Stunden ausgedehnt. Das dritte Jahr der Elternzeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.

      Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wurde eine rechtlich verbesserte Grundlage geschaffen, die in ausgewählten Bereichen an das für Ehegatten geltende Recht angelehnt ist.

      Zuschuss zu den Heizkosten

      Das Wohngeld wird erhöht. Einkommensschwache Haushalte in Westdeutschland erhalten monatlich im Durchschnitt 83 Mark mehr, in Ostdeutschland rund 35 Mark. Über 400.000 weitere Haushalte werden durch Anhebung der Einkommensgrenzen neu Wohngeld berechtigt. Als Ausgleich für die gestiegenen Ölpreise wird der einmalige Heizkostenzuschuss auch Anfang des Jahres gewährt. Bedürftige (Empfänger des allgemeinen Wohngeldes sowie Bezieher von Sozialhilfe und Bafög) erhalten pro Wohnquadratmeter fünf Mark.

      Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2000 bis 31. März 2001 folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten: 1650 Mark bei einem Ein-Personenhaushalt, 2300 Mark bei einer zweiten im Haushalt lebenden Person und je 550 Mark zusätzlich für weitere Haushaltsmitglieder. Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger erhalten den Zuschuss automatisch, Studenten müssen sich an die Bafög-Stellen wenden, andere Berechtigte an die Kommunen.

      Die Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen und von Niedrigenergiehäusern wird um zwei Jahre bis 31. Dezember 2002 verlängert. Bauherren können damit weiterhin mit einem Öko-Bonus von insgesamt maximal 7200 Mark für Energie sparendes Bauen rechnen.


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      schrieb am 01.01.01 15:00:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Handy-Verbot am Steuer

      Neue Regelung ab Februar in Kraft
      Alternative: Freisprechanlage
      Höheres Unfallrisiko
      Handy-Verbot im Ausland verbreitet
      Links

      Neue Regelung ab Februar in Kraft

      Mit der linken Hand am Handy, der rechten am Steuer und schlimmstenfalls mit der Stoßstange im Vordermann. Damit soll es bald vorbei sein: Wer fährt, muss beide Hände am Lenkrad halten, um den Straßenverkehr zu bewältigen, meint das Bundesverkehrsministerium und setzt ab Februar 2001 das so genannte Handy-Verbot in Kraft.

      Die Vorschriften des Bundesverkehrsministeriums sind strikt: Nur wenn die Wagenräder stillstehen und der Motor aus ist, dürfen Autofahrer noch zum Hörer greifen. Auch im Stau oder während einer Rote-Ampel-Phase ist der Griff zum Mobiltelefon verboten. Wer sich von der Polizei während der Fahrt erwischen lässt, ist mit 60 DM Strafe dabei. Dem nicht genug: Da auch Fahrrad-Besitzern ab dem 1. Februar das Telefonieren während des Radelns untersagt ist, droht ihnen ebenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 DM.

      Alternative: Freisprechanlage

      Telefonieren und Autofahren lassen sich trotzdem noch kombinieren: Solange im Kraftfahrzeug eine Freisprechanlage installiert ist oder ein Head-Set benutzt wird, kann jeder weiterhin erreichbar sein — auch wenn die Räder rollen.

      Der Fachhandel darf sich schon mal die Hände reiben. Laut Schätzungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) nutzen zur Zeit circa 25 Millionen Deutsche ein Mobiltelefon — viele von ihnen auch im Auto. Und Freisprecheinrichtungen oder gar technische Innovationen wie eine Anwahl durch Lenkradtasten oder Spracherkennung gehören noch lange nicht zur Serienausstattung bei PKWs. Autofahrern sei daher die Aufrüstung am Armaturenbrett anzuraten: Freisprechanlagen sind ab ca. 50 DM im Fachhandel erhältlich und damit günstiger als eine Bußgeld-Verwarnung der Polizei.

      Höheres Unfallrisiko

      Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass schon das Umstellen der Frequenz am Autoradio den Kfz-Führer vom Straßenverkehr ablenken kann und das Unfall-Risiko wesentlich erhöht. Ex-Bundesverkehrminister Reinhard Klimmt erklärte dazu: “Die Benutzung von Handys im Auto ist ein Bereich, auf den wir reagieren mussten”. Laut Information des Bundesverkehrsministeriums wurden seit dem Jahr 1996 20 Todesfälle, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte zumindest teilweise durch den Handybenutzung am Steuer verursacht. Hinsichtlich der neuen Regelung gab das Ministerium zu, eine “kleine Unbequemlichkeit für den Einzelnen” geschaffen zu haben, die aber letztendlich einen großen Gewinn an Sicherheit darstelle.

      Handy-Verbot im Ausland verbreitet

      Was ab Februar Regel auf deutschen Straßen werden soll, ist fast überall auf dem europäischen Kontintent bereits Standard: Außer in der Tschechischen Republik ist generell nur noch das Telefonieren per Freisprechanlage erlaubt. Und wer glaubt, die 60 DM ab Februar seien zu viel, sollte einen Blick auf den Bußgeld-Katalog der Nachbarstaaten werfen: 85 DM beträgt die Handy-Strafe in Dänemark, in Frankreich muss der Telefonierer im Auto rund 70 DM aufbringen. Noch teurer wird es in der Schweiz: 125 DM kostet dort eine Handy-Sünde. Spitzenreiter der harten Bestrafungen ist Polen: Wer sich von der Polizei erwischen lässt, alimentiert die polnische Staatskasse mit bis zu 2500 DM.


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