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    Verluste!! Wie genau läuft das ab? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.01 10:25:16 von
    neuester Beitrag 02.01.01 20:19:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 322.323
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      Avatar
      schrieb am 02.01.01 10:25:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Folgendes....Ich habe im Juni 2000 Aktien gekauft die ich jetzt auch noch habe! Mit den Dingern habe ich z.Z. 90% Minus (leider) gemacht. Wie verhält sich das nun mit der Steuerklärung, bzw. wann und wie kann ich Verluste angeben?
      Erst muss ich die mal verkaufen nehme ich an. Innerhalb eines Jahres seit kauf der Aktien also vor Juni 2001, oder danach? Also kurz gesagt ich habe noch keine Ahnung wie das genau funktioniert (dschuldigung)!
      Hier gibt es besimmt einige die mir das gut erklären können, aber bitte erst mal ohne §§§§.
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 10:31:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum so kompliziert und nervenaufreibend ?

      --> UBS.com

      Intraday-Handel in der Schweiz, keine Probleme mit dem Fiskus und dadurch keine Steuern !!!

      Ein Gutes Neues Jahr !

      - Raffzahn -
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 10:40:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ thomas:
      Eigentlich ganz einfach. Wenn du die Aktien innerhalb eines Jahres verkaufst, kannst du die Verluste mit Gewinnen aus andere Aktienverkäufen verrechnen. Eine Verrechnung mit anderen steuerlich positiven Einkünften (z. B. nichtselbständige Arbeit) funktioniert leider nicht.

      Hast du in einem Kalenderjar mehr Verluste als Gewinne mit Aktienverkäufen erzielt, kannst du den Verlust für das nächste Jahr vortragen oder auf vergangene Jahre zurück rechnen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 11:06:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nick
      Mal sehen ob ich es verstanden habe....
      Ich kann also nur den Verlust verrechnen, wenn ich auch welche mit Gewinn verkaufe!??!
      wenn ich jetzt aber nur welche mit verlust verkaufe, kann ich die verrechnen?
      Und was passiert wenn ich sie nach 1,5J mit Verlust verkaufe?

      @raffzahn
      werde ich mir mal anschauen! Leider etwas zu spät im Moment!
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 17:08:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ThomasTM

      wenn Du dieses Jahr (2001) nur Verlust machst, kannst Du diesen aufs Folgejahr 2002 vortragen.

      Nach 1,5 Jahren ist der Verlust fürs Finanzamt nicht mehr von Belang, nur noch für Dich.

      das mit der Schweiz lass lieber sein !!!

      Gruß specunia

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      schrieb am 02.01.01 20:19:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      @specunia
      Ok danke erst mal. So ganz habe ich es zwar noch nicht gerafft, habe mir aber heute noch ein Buch zugelegt, wo das hoffentlich verständlich beschrieben wird!

      Und wo ist der Haken in der Schweiz?


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