Spekugewinne versteuern!Was ist mit 2000 Werbungskostenpauschale und der... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.01.01 15:13:14 von
neuester Beitrag 08.01.01 11:56:26 von
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Vorsorgepauschale?
Ich habe dieses Jahr ca. 10000 DM Arbeitslosengeld erhalten und zusätzlich ca.20000 DM Spekugewinne erwirtschaftet.(alle innerhalb der Spekufrist)
Normalerweise hat man bei 30000 DM Einkommen eine Vorsorgepauschale von ca. 4800 DM.
Die Werbungskostenpauschale beträgt 2000 DM.
Der Grundfreibetrag beträgt 13500 DM
Folglich kann man ca.20000 DM steuerfrei verdienen.
Meine Frage:Greift die Vorsorgepauschale und die Werbungskostenpauschale auch bei den Spekugewinnen?
Dann müsste ich ja nur ca.10000 DM mit dem entsprechenden Steuersatz versteuern.Oder kann ich hier nur den Grundfreibetrag auschöpfen,da es sich bei den Spekugewinnen um kein normales Einkommen handelt?
Vielen Dank für die Antworten
Ich habe dieses Jahr ca. 10000 DM Arbeitslosengeld erhalten und zusätzlich ca.20000 DM Spekugewinne erwirtschaftet.(alle innerhalb der Spekufrist)
Normalerweise hat man bei 30000 DM Einkommen eine Vorsorgepauschale von ca. 4800 DM.
Die Werbungskostenpauschale beträgt 2000 DM.
Der Grundfreibetrag beträgt 13500 DM
Folglich kann man ca.20000 DM steuerfrei verdienen.
Meine Frage:Greift die Vorsorgepauschale und die Werbungskostenpauschale auch bei den Spekugewinnen?
Dann müsste ich ja nur ca.10000 DM mit dem entsprechenden Steuersatz versteuern.Oder kann ich hier nur den Grundfreibetrag auschöpfen,da es sich bei den Spekugewinnen um kein normales Einkommen handelt?
Vielen Dank für die Antworten
Frag` doch Deinen Steuerberater!!!
@bbakee
Die Spekugewinne sind eine andere Einkunftsart, somit sind die PAuschbeträge nicht darauf anwendbar.
Gruß specunia
Die Spekugewinne sind eine andere Einkunftsart, somit sind die PAuschbeträge nicht darauf anwendbar.
Gruß specunia
Der Grundfreibetrag greift, er kann vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Das ALG ist steuerfrei, es erhöht lediglich den Steuersatz auf das übrige Einkommen. WK-Pauschbeträge gibt es in Deinem Fall nicht.Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) können im geltend gemacht werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen sind.
Danke für die Antworten!
Heisst das,dass Arbeitslosengeld,weil es ja steuerfrei ist auch meinen Grundfreibetrag nicht reduziert?
Dann würden ja nur ca.6500 dm von den 20000 dm Spekugewinnen meinem entsprechenden Steuersatz unterliegen...
Heisst das,dass Arbeitslosengeld,weil es ja steuerfrei ist auch meinen Grundfreibetrag nicht reduziert?
Dann würden ja nur ca.6500 dm von den 20000 dm Spekugewinnen meinem entsprechenden Steuersatz unterliegen...
Ja richtig.
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