Teilverkauf / Nachkauf , brauche Hilfe oder Rat - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.01.01 13:26:13 von
neuester Beitrag 06.01.01 13:41:13 von
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Ich habe Internationalmedia in mehreren Orders zusammengekauft , die Ersten die ich gekauft habe waren mit 35,50 die Billigsten , ich habe aber auch zu 49 Euro noch einen Posten gekauft und habe noch alle . Wenn ich nun mit dem Ziel zu verbilligen , einen Teilverkauf machen würde , gilt normalerweise steuertechnisch die Regel zuerst gekauft , zuerst verkauft . Was bedeuten würde , daß ich praktisch meinen billigsten Posten IM verkaufen würde , eventuell daraus ein Gewinn resultieren würde und wenn ich beim Nachkaufen nicht unter besagten 35,50 reinkomme habe ich statt verbilligt verteuert . Könnte ich stattdessen den Posten verkaufen ,den ich zu 49 gekauft habe , könnte ich dem Finanzamt Verlust nachweisen , bei theoretischem Nachkauf zu 30 oder 32 Euro bliebe Gewinn und ich könnte verbilligen . IST DAS ZU MACHEN ?
Ich weiß nicht , ob ich es jemals mach , würd mich aber intressieren . Gruß und DANKE !!!!@rooky01
Ich weiß nicht , ob ich es jemals mach , würd mich aber intressieren . Gruß und DANKE !!!!@rooky01
Hallo,
es gilt nicht die Regel, die zuerst gekauften Papiere werden zuerst verkauft.
Es ist folgendermaßen:
Erst werden die Papiere verkauft, bei denen die Spekufrist abgelaufen ist, dann die anderen.
Wenn Dein erster Kauf z. B: im Dezenber 1999 erfolgte, kannst Du die Anzahl der damals gekauften Papiere ohne steuerliche Auswirkung verkaufen!
Ist aber die Spekufrist bei keinem Papier um, so gilt der Durchschnittspreis als Berechnungsgrundlage!
Gruss kroko
es gilt nicht die Regel, die zuerst gekauften Papiere werden zuerst verkauft.
Es ist folgendermaßen:
Erst werden die Papiere verkauft, bei denen die Spekufrist abgelaufen ist, dann die anderen.
Wenn Dein erster Kauf z. B: im Dezenber 1999 erfolgte, kannst Du die Anzahl der damals gekauften Papiere ohne steuerliche Auswirkung verkaufen!
Ist aber die Spekufrist bei keinem Papier um, so gilt der Durchschnittspreis als Berechnungsgrundlage!
Gruss kroko
Ich dank dir herzlich für die schnelle Hilfe !!! In meinem Fall ist die Spekufrist noch für keinen Posten abgelaufen !!!
@rooky01
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