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    Geschenkte Aktien - Spekultionsssteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.01 03:39:40 von
    neuester Beitrag 08.01.01 21:04:27 von
    Beiträge: 2
    ID: 325.288
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      Avatar
      schrieb am 08.01.01 03:39:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      irgendwie scheint die Frage noch nicht geklärt zu sein,
      ob jemand, der Aktien geschenkt bekommt, den Gewinn bei
      einer Veräußerung versteuern muß. In meinem Kommentar zum
      EStG heißt es dazu allerdings, daß eine Schenkung nicht
      unter den Begriff der Anschaffung fällt. Der Beschenkte hat
      demnach nichts angeschafft und daher auch keinen Spekula-
      tionsgewinn (Anschaffung - Veräußerung). Demnach dürfte
      bei einer Schenkung allenfalls Schenkungssteuer anfallen.

      Weiß zufällig jemand sicher, ob dem so ist oder nicht?

      Falls dem so ist,so stellt sich mir die weitere Frage, ob
      für eine Schenkung unbedingt eine Depotübertragung notwendig
      ist. Theoretisch dürfte es doch für eine Übertragung des
      Eigentums an den Aktien genügen, den Herausgabenspruch gegen
      die Bank aus dem Depotvertrag abzutreten (§ 931 BGB). Weiß
      das zufällig jemand sicher?

      Falls dem auch so ist ergeben sich ganz gute Gestltungsmög-
      lichkeiten.

      Danke im voraus.

      Cyberwallo
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 21:04:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      bin ja kein Steuerexperte, aber ich würd es so sehen:

      der vorherige Aktienbesitzer zahlt Spekusteuer (sofern 1 jahr etc....), da er Dir ja quasi den aktuellen Wert der Aktien überschreibt (es sei denn, er "schenkt" Dir weniger, aber entweder geht das nicht oder Du zahlst dann die Spekusteuer bei Veräußerung zum Marktwert)
      UND Du zahlst zudem noch Schenkungssteuer

      Oder?


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