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    W:0, was soll das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.01 08:17:19 von
    neuester Beitrag 11.01.01 09:01:57 von
    Beiträge: 12
    ID: 326.938
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      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:17:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das ist ja ungeheuerlich, was man unter
      http://www.comicszeichnungen.de/wall-bild.htm
      lesen muß.
      Jetzt soll es schon gegen das Markengesetze verstoßen, wenn
      man auf seiner Homepage Links angibt und diese dann
      direkt in einem Frame darstellen läßt.
      Das darf ja wohl nicht wahr sein. Ich hoffe, die
      Sache geht vor Gericht und W:0 verliert haushoch.

      Und noch was: Ich stehe in keinerlei Verbindung zum
      Betreiber der entsprechenden Seite. (Aber wahrscheinlich
      wird hier doch gleich meine IP überprüft und in meinem
      Account und meinen alten Beiträgen geschnüffelt. Das
      scheint ja sowieso immer mehr in Mode zu kommen.)
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:22:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, Framegrabbing ist nun mal ein Verstoß gegen das Markengesetz und inzwischen auch strafbar. Man schmückt sich dabei mit fremden Leistungen....
      Der Betreiber kann doch froh sein, dass er *nur* eine Unterlassungserklärung bekommen hat und keine Abmahnung inklusive Gebührenbescheid - das wäre nämlich auch möglich gewesen. Insofern ist w : o also besonders fair.
      Gruß
      Daniel
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:31:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ daniel

      hat vollkommen recht, ich an deiner stelle würde meine hompage schnell dichtmachen, könnte eytrem teuer für dich werden, da du nicht nur auf wo verweist, sondern auch noch auf einige andere.

      schreibe die firmen an und frage nach ob du diese verknpfungen mit ihrem einverständnis machen darfst, dann ist das eine andere sache, ok.

      mfg, ghosti
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:31:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hm,...

      habe die Jungs von W:O sich den Namen ?Wallstreet-Online?
      als Marke eintragen lassen???

      Armes Deutschland!

      Ich lasse mir jetzt das Wörtchen ?Döner? als Marke
      eintragen, und dann verklage ich den Laden bei mir um
      die Ecke....:laugh:

      Oder das Wörtchen Internet, oder Computer, oder....

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:40:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lieber Freund sei nicht so vorlaut. Es sieht sehr schlecht für Dich aus. Wenn es bei einer Untrlassung bleibt hast Du Glück gehabt. Lasse Dir die Benutzungsrechte immer schriftlich geben, dann passiert auch nichts.

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      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:43:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      echt ungeheuerlich, wie manche sich schamlos mit fremden Federn schmücken wollen.
      Das mit der Unterlassung ist ja noch gnädig. Sei froh drum eymen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:43:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie soll ich das jetzt verstehen?
      darf man GAR KEINE Links mehr setzen, ohne Erlaubnis?
      oder gilt das nur für Links, die in einem Frame dargestellt werden?
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:46:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Links mit Verhalt ja, aber keine auf Inhalte bezogenen Themen.


      Erlaubt ist z.b.
      Web.de freut sich über einen Link in Ihrer Homepage:

      Sieht folgendermassen aus:

      Die Suchmaschine im Web siehe unter http://www.web.de
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:47:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      na ja das paßt zum neuen stil von wo:, das niveau wird immer schlechter, die boardkultur ist schon in den abgrund gefallen, was die user von wo: wollen ist sowieso egal - ich erinnere nur an die proteste wegen wo:5 .
      aber die konstruktive kritik wurde einfach ignoriert nach dem motto "augen zu und aussitzen"...
      schade eigentlich, denn wo: war mal ziemlich gut...

      mfg
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:58:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sind die W:0 Leute unfähig einen Frame-Killer einzufügen?
      Wäre wohl die einfachste und kostengünstigste Lösung,
      anstatt die Rechtabteilung zu bemühen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 08:58:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum diese Aufregung? Das entlastet doch das ganze Netz von völlig überflüssigem Mist.
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 09:01:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      So eindeutig, wie hier manche vorgeben, ist die
      Rechtslage keineswegs.
      Oder kann mir hier jemand Urteile diesbezüglich nennen?
      Ich habe zwei gefunden:OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.6.1999 – 20 U 85/98 – "baumarkt.de" (LG Düsseldorf); rechtskräftig
      UrhG §§ 2, 4, 69a ff., 87a ff., 97 Abs. 1; UWG §§ 1, 3; BGB § 12

      und eins vom Landesgericht Hamburg.

      Beide scheinen mir aber nicht so ohne Weiteres auf
      diesen Fall anwendbar.


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