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    Teegens Klage hat nicht den Hauch einer Chance - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.01 08:27:44 von
    neuester Beitrag 12.01.01 18:15:42 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 12.01.01 08:27:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir den Verkaufsprospekt von Cargolifter nochmal angesehen. Da steht:

      >Als Nutzlast soll der CL 160 bis zu 160 t transportieren können. Die maximale
      >Reichweite bei voller Zuladung soll 10.000 km und die maximale Geschwindigkeit 125 km/h
      >betragen. Die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit des CargoLifter wird je nach
      >Windverhältnissen bei etwa 90 km/h liegen.

      Die Klage von Heiko Teegen gegen Cargolifter wegen Anlagebetrug hat nicht den Hauch einer
      Chance. Es steht überall "soll". Hier werden Entwicklungsziele genannt, die sich aus der
      Machbarkeitsstudie ergeben. Falls der Prototyp oder auch das Serienfahrzeug diese Ziele
      nicht ganz erreichen sollten, kann daraus keinesfalls ein "Anlagebetrug" hergeleitet werden.
      Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Laufe der Detail-Entwicklung Abweichungen ergeben
      können.
      Den Hauch einer Chance gäbe es für die Klage, wenn die genannten Ziele von vornherein so
      fern jeglicher physikalischen Möglichkeit wären, dass man dem Management grobe Fahrlässigkeit
      oder Vorsatz unterstellen könnte und das Gericht davon überzeugt werden könnte. (Zum Beispiel
      wenn da drin stehen würde, dass man mit den Abmessungen 500 t transportieren wolle, weil man
      Xenon als Traggas nehmen wolle, da dies den 3-fachen Auftrieb von Helium habe.)

      Das ist zwar genau die Argumentation, vielleicht auch immer noch die Überzeugung von Teegen,
      aber kein Gericht wird dem folgen.
      Denn trotz der Unnachgiebigkeit und dem Starrsinn von Teegen ist die Diskussion in diesem
      Forum bereits an dem Punkt angelangt, dass das Erreichen der Ziele im Wesentlichen von den
      spezifischen Verbrauchsdaten des eingesetzten Triebwerkstyps abhängt.
      Wenn auch nur ein vom Gericht als unabhängig anerkannter Sachverständiger bestätigt, dass
      die Designziele annähernd erreichbar sein könnten, ist der Fall sofort erledigt. Von
      Anlagebetrug kann dann keine Rede mehr sein, eben weil keine Garantien abgegeben wurden und
      auch nicht abgegeben werden konnten zum damaligen Entwicklungsstand. Und diesen Sachverständigen
      gibt es bereits.

      Teegen, dir ist dringend zu raten, egal wovon du überzeugt bist, da du nicht den Hauch einer
      Chance hast, zieh dich aus dem Forum zurück, lass Gras darüber wachsen, und ziehe nach einer
      Weile deine Klage still und leise zurück, wenn du schon nicht in der Lage bist, eine
      Fehleinschätzung offen einzugestehen.
      Ist doch sinnvoller, als einen Haufen Geld für Gerichtskosten über ein paar Instanzen auszugeben
      für nichts und wieder nichts.
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 11:21:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Verkaufsprospekt steht übrigens auch noch einmal ausdrücklich, dass der Prototyp die 10.000 Km nur mir Zwischenstopp (Auftanken) zurücklegen wird.

      Ich hab es schon mal vor ein paar Wochen gesagt: Jeder der CL Emissionsbetrug vorwirft soll sich einfach mal den Verkaufsprojekt vorlegen und sich dann in die Ecke sitzen und schämen.

      Ich habe selten einen Verkaufsprospekt gelesen, der so offen als mögliche Risiken hingewiesen hat. Wenn CL nicht seit eh und je (ich habe 1999 vorbörslich kekauft) so offen über Risiken und Chancen berichtet hätte, hätte ich mir die Aktien nie zugelegt.
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 13:52:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Strafanzeige des Journalisten und Herausgebers des (Online-)Magazins “Pilot und Flugzeug” Heiko Teegen gegen die Cargolifter AG abgewiesen. Das börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Berlin entwickelt ein Luftschiff zum Transport von Groß- und Schwerlasten. In der am 12. Dezember 2000 erstatteten Strafanzeige warf Teegen dem Vorstandsvorsitzenden der CargoLifter AG, Dr. Carl von Gablenz, Emissionsbetrug, Subventionsbetrug und Verstoß gegen das Börsengesetz (§88 BörsG) vor: Das Unternehmen habe öffentliche Hand und Aktionäre mit falschen Angaben zum geplanten Luftschiff CL 160 getäuscht. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht in den Vorwürfen Teegens keine Anhaltspunkte zur Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.
      Der Anzeige von Heiko Teegen war am 8. Dezember eine Anzeige der CargoLifter AG gegen Teegen selbst wegen Verstoßes gegen das Börsengesetz (§88 BörsG) sowie Verleumdung (§187 StGB) vorausgegangen. Mit der bei der Staatsanwaltschaft Regensburg erstatteten Strafanzeige beschäftigt sich inzwischen die zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtete Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Nürnberg. “Teegen hat über Wochen wiederholt und gezielt falsche Behauptungen über CargoLifter verbreitet”, erklärt von Gablenz. Aufgrund der hohen Frequenz der von Teegen veröffentlichten wahrheitswidrigen Angaben habe sich die CargoLifter AG gezwungen gesehen, strafrechtliche Maßnahmen gegen ihn zu veranlassen. “Seine Veröffentlichungen im Internet – unter anderem im Chatforum des Finanzportals ‚Wallstreet Online‘– haben im Kapitalmarkt zu Verunsicherungen geführt. Das konnten wir auch im Sinne unserer Aktionäre nicht hinnehmen”, so von Gablenz weiter. Wallstreet Online hat zwischenzeitlich diverse Pseudonyme Heiko Teegens wegen Nichteinhaltung der Boardrichtlinien gesperrt. Neben der Strafanzeige ist CargoLifter zusätzlich auf zivilrechtlichem Weg erfolgreich gegen Teegen vorgegangen: Das Landgericht Berlin hat am 22. Dezember eine erste einstweilige Verfügung gegen Teegen erlassen.
      ***

      §88 BörsG: Nach §88 des Börsengesetzes ist die Verbreitung von falschen Angaben mit dem Ziel, den Börsenpreis von Aktien zu manipulieren, strafbar. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird jeder bestraft, der mit unlauteren Mitteln die Börsen- und Marktpreise zu beeinflussen versucht, wer also unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Börsen- oder Marktpreise von Wertpapieren erheblich sind. Unrichtige Angaben macht in diesem Zusammenhang derjenige, der falsche - nicht der Wahrheit entsprechende - Angaben macht, aber auch derjenige, der Werturteile und Prognosen abgibt, die nachweislich falsch sind oder schlechterdings nicht mehr vertretbar erscheinen.
      Strafbar macht sich der Täter auch dann, wenn der von ihm beabsichtigte Erfolg der Manipulation der Börsen- und Marktpreise sich nicht einstellt. Der §88 BörsG schützt die Zuverlässigkeit der Preisbildung an Börsen und Märkten. Das Schutzgut ist von so erheblichem Rang, dass eine Verletzung bestraft wird, unabhängig von einer Bereicherungsabsicht des Täters und unabhängig davon, ob die falschen Behauptungen tatsächlich zu einer Beeinflussung des Marktpreises führen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 15:50:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na also. Sag ich doch. Carli wird fliegen und Teegen wird brummen :D
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 18:15:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es wird also geprüft, ob Teegen absichtlich durch unrichtige Behauptungen versucht hat, den Börsenkurs zu manipulieren.
      Die Tatsache, daß er unrichtige Behauptungen aufgestellt hat, ist zwischenzeitlich längst nachgewiesen.
      Die Tatsache, daß er von Anfang an die Absicht gehabt hat, den Börsenkurs zu manipulieren, belegt ein Posting, das er selbst Ende November oder Anfang Dezember in das Board gestellt hat.Es ist von jedem recht leicht hier nachzuvollziehen, der sich die Mühe machen will. Ich mache mir die Mühe jetzt nicht, aber sinngemäß kann ich dieses Posting wiedergeben:

      Na, also: Habe ich es nicht schon am 21. Oktober gesagt:
      Der Kurs wird abstürzen. Nun ist es eingetreten.

      Ich kann mich deshalb recht gut daran erinnern, weil ich darauf reagiert habe, in dem ich ihm vorgeworfen habe, daß er sich nach seiner Kampagne wohl nicht als Prophet hinstellen kann...

      Aber: So wie wir alle ihn kennengelernt haben, hat er immer recht und wenn es mit Gewalt bzw. Beleidigungen sein muß.
      Also sah er sich nach seiner Aussage vom 21. Oktober gezwungen, alles zu unternehmen, was den Kurs drücken kann.
      Wir wissen, was er alles unternommen hat, angefangen von massenhaft negativen Verunsicherungspostings hier über Pressekontakte bis hin zur Klage gegen Cargolifter. Das wäre der erste nachvollziehbare Grund für die Kampagne zur Manipulation des Börsenkurses.

      Da diese Kampagne nicht schon vor dem Börsengang (Warum eigentlich nicht?), sondern ausgerechnet rund 5 Wochen vor dem Ende der Lockup-Frist begonnen hat, darf man davon ausgehen, daß er sie bewußt so getimed hat. Es ging ihm also nicht vordergründig darum, recht zu behalten, sondern es steckt mehr dahinter.

      Die Staatsanwaltschaft muß also auch in diese Richtung weiterermitteln, um heraus zu bekommen, wer hinter Teegens Kampagne wirklich steckt.

      Nun kann man Teegen zu Gute halten - manche haben sich hier schon so geäußert - daß im Rahmen des negativen Verlaufs der gesamten Börse zum Jahresende hin und eben wegen Ende der Lock-Up-Frist der Kurs sowieso zurückgegangen wäre, sodaß Teegens Wirken wohl nicht ausschlaggebend war für den starken Kursverfall.

      Dem widerspricht aber, daß zum Ende November hin ein großer Abschnitt in der Entwicklung des CL fertiggestellt wurde mit dementsprechend verbundener positiver Presse und daß im November die bevorstehende Aufnahme in den MDAX verkündet wurde. Zudem verlief die allgemeine Kursentwicklung an den Börsen in den Segmenten DAX und MDAX bei weitem nicht so schlecht, wie am Neuen Markt, sodaß man auch nach der Erfahrung des ersten halben Jahres eigentlich davon ausgehen hat können, daß zwar ein gewisser Rückgang kommen wird, aber nicht in dem Ausmaß.
      Dies sehe ich auch dadurch bestätigt, daß jetzt der Kurs seit Wochen wieder nahezu stabil bei 11-12 Euro liegt und Verunsicherung durch zweifelnde Medienberichte und Teegens weiteres Wirken praktisch keine Wirkung mehr zeigt.


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