tipps für meine mietkaution.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.01 20:23:52 von
neuester Beitrag 15.01.01 08:54:03 von
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habt ihr tipps für mich, wie ich meine mietkaution sinnvoll anlegen kann?
ich möchte das geld ca. 2500 dm ja nicht auf `nem sparbuch mit ein paar prozenten(2-3,5) versauern lassen.
mein vermieter scheint auch kein problem damit zu haben, wenn ich ihm anfang februar kein sparbuch präsentiere.
bin für jeden tipp dankbar-THANX
ich möchte das geld ca. 2500 dm ja nicht auf `nem sparbuch mit ein paar prozenten(2-3,5) versauern lassen.
mein vermieter scheint auch kein problem damit zu haben, wenn ich ihm anfang februar kein sparbuch präsentiere.
bin für jeden tipp dankbar-THANX
Also einen schönen 6Prozenter (Sparbrief) gibt es bei Banco Santander (santander.de). Mindestanlagedauer 5 Jahre.
Leider gibt es hier keine Originalurkunde, die man wie früher dem Vermieter gegen Quittung aushändigen könnte.
Abhilfe:Notfalls schriftliche Vollstreckungsvollmacht in dieses Konto mit übergeben.
Leider gibt es hier keine Originalurkunde, die man wie früher dem Vermieter gegen Quittung aushändigen könnte.
Abhilfe:Notfalls schriftliche Vollstreckungsvollmacht in dieses Konto mit übergeben.
Hallo
Soviel ich weiß muß der Vermieter damit überhaupt einverstanden sein. Gesetzlich ist nur geregelt das der Vermieter das ganze auf einem Sparbuch anlegen muß. Desweiteren läuft dieses Sparbuch auch auf den Namen des Vermieters und nicht des Mieters. Er darf allerdings dieses Geld auch nicht Zweckfremd ausgeben, auch wenn er es dir Ende der Mietzeit auszahlt. Desweiteren hat der mieter ein Recht einmal jährlich einblick in dieses Sparbuch zu bekommen. Ich würde mich erst einmal mit dem Vermieter unterhalten ob er es denn eine andere Form der Geldanlage zulässt.
Gruß
Rainer
Soviel ich weiß muß der Vermieter damit überhaupt einverstanden sein. Gesetzlich ist nur geregelt das der Vermieter das ganze auf einem Sparbuch anlegen muß. Desweiteren läuft dieses Sparbuch auch auf den Namen des Vermieters und nicht des Mieters. Er darf allerdings dieses Geld auch nicht Zweckfremd ausgeben, auch wenn er es dir Ende der Mietzeit auszahlt. Desweiteren hat der mieter ein Recht einmal jährlich einblick in dieses Sparbuch zu bekommen. Ich würde mich erst einmal mit dem Vermieter unterhalten ob er es denn eine andere Form der Geldanlage zulässt.
Gruß
Rainer
ich hatte da vielleicht an festverzinsliche wps gedacht. hat jemand erfahrung mit solchen verpfändungen ??
@rainers
völlig korrekt, aber das Einverständnisdes Vermieters hat ratm in seiner Anfrage ja schon angedeutet.
Weitere Möglichkeit ist noch die Stellung einer Bankbürgschaft - kostet aber ca. 50-60 Märker/Jahr.
völlig korrekt, aber das Einverständnisdes Vermieters hat ratm in seiner Anfrage ja schon angedeutet.
Weitere Möglichkeit ist noch die Stellung einer Bankbürgschaft - kostet aber ca. 50-60 Märker/Jahr.
...fällt mir eben noch ein:
wie wärs mit Dausenfünfhundert GIGABELLern oder ne schöne amerikanische PennyStock (natürlich im Original auszuhändigen)?
wie wärs mit Dausenfünfhundert GIGABELLern oder ne schöne amerikanische PennyStock (natürlich im Original auszuhändigen)?
...einfach versaufen... da gibts 40 und mehr Prozent...
@ ratm
Mit der Verpfändung eines WP in Deinem Depot wird`s ggü. einem Dritten (also Deinem Vermieter) problematisch w/ der technischen Abwicklung bei der Bank (Berufserfahrung).
Du könntest zwar - theoretisch - ein Depot für Euch beide mit Verfügungsbefugnis nur bei beidseitiger Zustimmung eröffnen, allerdings wird die Bank das wohl kaum bei einem so kleinen Betrag ohne weiteres machen - des weiteren habt Ihr beide dann auch das Problem, wer die Depotgebühren zahlt.
Probier halt aus, ob Deine oder die Bank des Vermieters solch einer Eröffnung zustimmt.
Der einfachste - und in der Bankpraxis nun mal gelebte Weg ist der des Sparbuches.
Mit der Verpfändung eines WP in Deinem Depot wird`s ggü. einem Dritten (also Deinem Vermieter) problematisch w/ der technischen Abwicklung bei der Bank (Berufserfahrung).
Du könntest zwar - theoretisch - ein Depot für Euch beide mit Verfügungsbefugnis nur bei beidseitiger Zustimmung eröffnen, allerdings wird die Bank das wohl kaum bei einem so kleinen Betrag ohne weiteres machen - des weiteren habt Ihr beide dann auch das Problem, wer die Depotgebühren zahlt.
Probier halt aus, ob Deine oder die Bank des Vermieters solch einer Eröffnung zustimmt.
Der einfachste - und in der Bankpraxis nun mal gelebte Weg ist der des Sparbuches.
@Woodgrave
ich hatte da nicht an eine verpfändung des depots gedacht, sondern vielleicht in eine relativ "sichere" anlage in fonds oder rentenpapiere.
ich hab vor einigen monaten mal was von der möglichkeit gehört, diese "sicheren" wps/fonds/etc. würden neuerdings von banken angeboten werden,
um den mietern höhere renditen zu sichern(im gegensatz zum lausigen sparbuch)
@maxwebmax
ich hatte da eher an 700 fantastic gedacht,dann kann ich die bude des vermieters in 3 jahren komplett kaufen und brauche mich nicht nehr über mietpreiserhöhungen aufregen...
@alle
mein vermieter is wg. der art der kaution ziemlich locker. er hat gemeint, es wär ihm relativ egal ,welche anlageform mir die bank empfehlen würde, hauptsache er hat was schriftliches in der tasche.
ein aval möchte ich bei der geringen summe allerdings nicht machen...
ich hatte da nicht an eine verpfändung des depots gedacht, sondern vielleicht in eine relativ "sichere" anlage in fonds oder rentenpapiere.
ich hab vor einigen monaten mal was von der möglichkeit gehört, diese "sicheren" wps/fonds/etc. würden neuerdings von banken angeboten werden,
um den mietern höhere renditen zu sichern(im gegensatz zum lausigen sparbuch)
@maxwebmax
ich hatte da eher an 700 fantastic gedacht,dann kann ich die bude des vermieters in 3 jahren komplett kaufen und brauche mich nicht nehr über mietpreiserhöhungen aufregen...
@alle
mein vermieter is wg. der art der kaution ziemlich locker. er hat gemeint, es wär ihm relativ egal ,welche anlageform mir die bank empfehlen würde, hauptsache er hat was schriftliches in der tasche.
ein aval möchte ich bei der geringen summe allerdings nicht machen...
Versuch doch einen Zusatzvertrag: "Kündigung und Auszug seitens des Mieters erst nach Kautionszahlung möglich"; Dachte ich mir gerade mit meinen Vermietern auszumachen...--> Die Kohle dann selbstverwaltet anderweitig anlegen...
Jemand von den Rechtsverbiegern hier, der etwas dazu sagt...
WBB
Jemand von den Rechtsverbiegern hier, der etwas dazu sagt...
WBB
@WonderbraBernd: Bin zwar kein Linksverdreher, aber darauf werden sich wohl nur wenige Vermieter einlassen (z,B. Todesfall, Auszug bei Nacht und Nebel etc) - nicht umsonst heißt es :Bargeld lacht...
Übrigens, daß Du diese hübschen Wäschestücke nicht sichtbar auf dem Balkon aufhängen darfst, weißt Du doch sicher (Kündigungsgrund!!)?
Übrigens, daß Du diese hübschen Wäschestücke nicht sichtbar auf dem Balkon aufhängen darfst, weißt Du doch sicher (Kündigungsgrund!!)?
da hat er recht !
die kaution dient ja der sicherheit des vermieters auch bei ploetzlicher zahlungsunfaehigkeit óder unwilligkeit des mieters . das ist nur sinnvoll , wenn er das geld auch unter seiner gewalt hat .
die kaution dient ja der sicherheit des vermieters auch bei ploetzlicher zahlungsunfaehigkeit óder unwilligkeit des mieters . das ist nur sinnvoll , wenn er das geld auch unter seiner gewalt hat .
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