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    tipps für meine mietkaution.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.01 20:23:52 von
    neuester Beitrag 15.01.01 08:54:03 von
    Beiträge: 12
    ID: 327.881
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      schrieb am 12.01.01 20:23:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      habt ihr tipps für mich, wie ich meine mietkaution sinnvoll anlegen kann?
      ich möchte das geld ca. 2500 dm ja nicht auf `nem sparbuch mit ein paar prozenten(2-3,5) versauern lassen.
      mein vermieter scheint auch kein problem damit zu haben, wenn ich ihm anfang februar kein sparbuch präsentiere.
      bin für jeden tipp dankbar-THANX
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:30:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also einen schönen 6Prozenter (Sparbrief) gibt es bei Banco Santander (santander.de). Mindestanlagedauer 5 Jahre.
      Leider gibt es hier keine Originalurkunde, die man wie früher dem Vermieter gegen Quittung aushändigen könnte.
      Abhilfe:Notfalls schriftliche Vollstreckungsvollmacht in dieses Konto mit übergeben.
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:37:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo

      Soviel ich weiß muß der Vermieter damit überhaupt einverstanden sein. Gesetzlich ist nur geregelt das der Vermieter das ganze auf einem Sparbuch anlegen muß. Desweiteren läuft dieses Sparbuch auch auf den Namen des Vermieters und nicht des Mieters. Er darf allerdings dieses Geld auch nicht Zweckfremd ausgeben, auch wenn er es dir Ende der Mietzeit auszahlt. Desweiteren hat der mieter ein Recht einmal jährlich einblick in dieses Sparbuch zu bekommen. Ich würde mich erst einmal mit dem Vermieter unterhalten ob er es denn eine andere Form der Geldanlage zulässt.

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:39:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich hatte da vielleicht an festverzinsliche wps gedacht. hat jemand erfahrung mit solchen verpfändungen ??
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:51:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      @rainers
      völlig korrekt, aber das Einverständnisdes Vermieters hat ratm in seiner Anfrage ja schon angedeutet.

      Weitere Möglichkeit ist noch die Stellung einer Bankbürgschaft - kostet aber ca. 50-60 Märker/Jahr.

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      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:55:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...fällt mir eben noch ein:

      wie wärs mit Dausenfünfhundert GIGABELLern oder ne schöne amerikanische PennyStock (natürlich im Original auszuhändigen)?
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 20:56:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...einfach versaufen... da gibts 40 und mehr Prozent...
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 21:08:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ ratm

      Mit der Verpfändung eines WP in Deinem Depot wird`s ggü. einem Dritten (also Deinem Vermieter) problematisch w/ der technischen Abwicklung bei der Bank (Berufserfahrung).
      Du könntest zwar - theoretisch - ein Depot für Euch beide mit Verfügungsbefugnis nur bei beidseitiger Zustimmung eröffnen, allerdings wird die Bank das wohl kaum bei einem so kleinen Betrag ohne weiteres machen - des weiteren habt Ihr beide dann auch das Problem, wer die Depotgebühren zahlt.
      Probier halt aus, ob Deine oder die Bank des Vermieters solch einer Eröffnung zustimmt.
      Der einfachste - und in der Bankpraxis nun mal gelebte Weg ist der des Sparbuches.
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 21:50:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Woodgrave
      ich hatte da nicht an eine verpfändung des depots gedacht, sondern vielleicht in eine relativ "sichere" anlage in fonds oder rentenpapiere.
      ich hab vor einigen monaten mal was von der möglichkeit gehört, diese "sicheren" wps/fonds/etc. würden neuerdings von banken angeboten werden,
      um den mietern höhere renditen zu sichern(im gegensatz zum lausigen sparbuch)

      @maxwebmax
      ich hatte da eher an 700 fantastic gedacht,dann kann ich die bude des vermieters in 3 jahren komplett kaufen und brauche mich nicht nehr über mietpreiserhöhungen aufregen...

      @alle
      mein vermieter is wg. der art der kaution ziemlich locker. er hat gemeint, es wär ihm relativ egal ,welche anlageform mir die bank empfehlen würde, hauptsache er hat was schriftliches in der tasche.

      ein aval möchte ich bei der geringen summe allerdings nicht machen...
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 22:33:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Versuch doch einen Zusatzvertrag: "Kündigung und Auszug seitens des Mieters erst nach Kautionszahlung möglich"; Dachte ich mir gerade mit meinen Vermietern auszumachen...--> Die Kohle dann selbstverwaltet anderweitig anlegen...

      Jemand von den Rechtsverbiegern hier, der etwas dazu sagt...

      :)WBB:)
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 22:40:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @WonderbraBernd: Bin zwar kein Linksverdreher, aber darauf werden sich wohl nur wenige Vermieter einlassen (z,B. Todesfall, Auszug bei Nacht und Nebel etc) - nicht umsonst heißt es :Bargeld lacht...

      Übrigens, daß Du diese hübschen Wäschestücke nicht sichtbar auf dem Balkon aufhängen darfst, weißt Du doch sicher (Kündigungsgrund!!)?
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 08:54:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      da hat er recht !

      die kaution dient ja der sicherheit des vermieters auch bei ploetzlicher zahlungsunfaehigkeit óder unwilligkeit des mieters . das ist nur sinnvoll , wenn er das geld auch unter seiner gewalt hat .


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