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    Spekugewinne (und Verluste) auch auf "andere Wirtschaftsgüter" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.01 14:21:22 von
    neuester Beitrag 12.02.01 00:19:19 von
    Beiträge: 26
    ID: 328.225
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      Avatar
      schrieb am 14.01.01 14:21:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich hatte mir juni 1999 ein boot gekauft und es im april 2000 verkauft (mit verlust). diese verluste zählen zu "spekulationsverlusten" und können gegen spekugewinne aus aktien gegengerechnet werden?!? wer kann das bestätigen?

      pd

      P.S. auch autos, möbel, ect. ect sollen unter diese regelung fallen (12 monate spekufrist)
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 14:27:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, habe ich auch gehört (Paragraph fehlt mir aber noch)
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 14:43:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      ??????????????????????Seid Ihr Händler??????????????????

      Wenn Ihr einen An- und Verkauf betreibt, dann ja! Wenn es sich um private Güter handelt und es geht wirklich, dann schickt mir doch mal bitte was über die Boardpost!!!

      Danke im Voraus!!!
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 14:57:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      @weisvonnix:

      „Andere Wirtschaftsgüter“ absetzen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie auch Spekulationsverluste aus „anderen Wirtschaftsgütern“ steuerlich geltend machen können. „Damit ist jedes Wirtschaftsgut gemeint, das der Anleger in seinem Privatvermögen hält“, sagt Steuerexpertin Elke Pedack aus dem Bundesfinanzministerium. Wer sich beispielsweise einen Neuwagen zugelegt hat und ihn innerhalb eines Jahres mit Verlust wieder verkauft, kann die roten Zahlen – nach Abzug der anteiligen Abschreibung – mit seinen Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Bleiben nach dem Ausgleich noch Verluste übrig, können sie mit im Vorjahr versteuerten Spekulationsgewinnen verrechnet oder für künftige Spekulationsgewinne aufgespart werden. Unter „andere Wirtschaftsgüter“ kann alles Mögliche fallen: Die Spanne reicht vom Rennpferd bis zum antiken Sofa.


      hier der link:

      http://194.64.225.24/WirtschaftsWoche/Wiwo_CDA/0,1702,10679_…
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 15:14:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Können diese Verluste auch mit Einkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), verrechnet werden??? :eek:

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      schrieb am 14.01.01 15:18:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @weisvonnix,

      so wie ich das lese, nein. spekuverluste sind nur gegen spekugewinne zu verrechnen. aber ist nur meine meinung, solltest deinen steuerberater fragen! aber eine feine sach ewär das schon.
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 19:03:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      @PushDaddy

      ich kann es zwar nicht direkt bestätigen, habe es aber auch schon gelesen. Gilt insbesondere für Wertgegenstände wie Bilder etc. Aber Boot könnte ich mir auch vorstellen.

      Ich muß die Tage sowieso meinem Steuerberater ein paar Fragen stellen, da greif ich das mal auf.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 14.01.01 19:57:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      (s)pecunia, ich werde auch mal meinen steuerberater fragen aber in dem beitrag den ich reinkopiert habe hat ja eine steuerexpertin des bundesfinanzamt mehr oder weniger bestätigt das alle wirtschaftsgüter betroffen sind. sogar autos, pferde, antike möbel ect., warum also nicht auch boote, yachten und dergleichen.

      pd
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 11:17:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann das bestätigen: Schaut mal in den "Kleinen Konz" (müsste es in jeder Buchhandlung geben), da steht es auch so drin...
      Markus
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 19:37:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      @an Alle:
      § 23 Abs. 1 Nr. 2. EStG lautet:

      Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

      Selbstverständlich können Veräußerungsverluste nur mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

      Anderes Spekulationsgeschäft: Kauf eines Brautkleides im Okt. 2000 für 2.000 DM - Verkauf im Jan. 2001 für DM 500 ergibt einen Veräußerungsverlust von DM 1.500.

      Es ist wirklich so.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 20:11:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all,

      danke, danke, mein steuerberater hat dies auch gerade bestätigt!!

      pd
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 20:25:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo nochmal,

      die steuerexpertin hat ja von "abzüglich der abschreibung" geschrieben, wie hoch ist die abschreibung des wirtschaftsgut? oder ist verkauf minus einkauf gültig? reicht eine quittung? muss es ein kaufvertrag sein? wie siehts bei verkäufen innerhalb der familie aus? ich meine hier hat sich doch herr eichel selbst eine falle gestellt! stellt euch folgendes vor:

      ich kaufe eine rolex gegen quittung bei einem privatmann. sagen wir mal das gute stück hat 60.000 DM gekostet. quittung über 60.000 dm hab ich. so nun gerate ich in eine finanzielle notlage (ich hatte z.b. em-tv aktien oder infomatec, daimler ect. :laugh: ). nun verkaufe ich die uhr an meinen bruder, vater, freund, oder so für 20.000 DM. spekuverlust 40.000,00! hierfür lege ich quittung beim FA vor. es ist nur bargeld geflossen! :eek:

      pd
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 20:27:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Anderes Beispiel: neuer Computer 5000 DM, nach 11 Mon. an Bekannten für 2500 DM verkauft (darf kein Phantasiepreis sein, z. Vergleich Gebraucht-Computer-Preisliste beifügen).
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 20:32:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Push Daddy: Vorsicht Gestaltungsmißbrauch (innerhalb der Familie, Freundschaftspreise)!
      Avatar
      schrieb am 15.01.01 20:42:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Aktienfee,

      ja, glaub ich auch das dies ein gestaltungsmissbrauch ist. aber wie will mir das fa dies nachweisen? spekulation ist spekulation! wie ist es z.b. mit aktien die unter buchwert gehandelt werden? diese gibt man ja auch zum "freundschaftspreis" und nicht zu deren eigentlichem wert ab! bei der spekulationssteuer ist es doch so das das FA dem steuerzahler glauben muss, wie sonst will das FA denn dieses veräußerungsgeschäft nachweisen??? ich habe 2 boote dieses jahr verkauft (mit verlust), eins davon an ein familienmitglied. wie soll ich dem finanzamt nachweisen das es kein gestaltungsmissbrauch ist? und, muss ICH oder das FA diesen gestaltungsmissbrauch nachweisen?

      pd
      Avatar
      schrieb am 16.01.01 09:55:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Push Daddy:

      Es geht nicht um "Spekulation", sondern um "Veräußerungsgeschäfte" unabhängig von einer Spekulationsabsicht.

      Das FA wird Dir (natürlich nur in "lohnenden" Fällen) Gestaltungsmißbrauch vorwerfen und Deine Verluste einfach nicht anerkennen. Dann kannst Du ja mal anfangen, Rechtsmittel einzulegen und Beweise beizubringen. Das FA ist übrigens im Schätzen (Einkommen, Bewertung von Vermögen usw.) sehr geübt und verfügt über beste Quellen. Die Finanzgerichte verstehen auch wenig Spaß, wenn sie Gestaltungsmißbrauch vermuten.

      In Deinem Fall: gibt´s vielleicht sowas wie ´ne Schwacke-Liste für Boote? Ansonsten: bei hohem Verlust Gutachten einholen. Im Streitfall wird das Gericht eines in Auftrag geben.
      Avatar
      schrieb am 16.01.01 23:03:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Aktienfee,

      wir hatten den selben gedanken! ich habe mir eine schwackeliste 2000 geholt (189,00 netto :( ) und siehe da: ich hab das boot nur äußerst geringfüging (3%) unter wert verkauft! dies dürfte mir wohl kaum als gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden!?! wie siehts eigentlich mit den kosten für diese innerhalb der spekufrist verkauften sachen aus? z.b. wartung, liegeplatz, versicherung, ect? müsste man doch eigentlich als "werbungskosten" absetzen können, oder?

      pd
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 13:15:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nicht übertreiben, Push Daddy, Werbungskosten müssen im Zusammenhang mit dem An-/Verkauf stehen, z.B. Inserate.
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 15:57:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Veräußerungsverluste sind bei Wirtschaftgütern aller Art gemeint, die im privaten Bereich liegen und damit auch gegenseitig verrechenbar.
      Dies müßte auch jeder wissen, da es sinngemäß auch in der Anleitung zum Ausfüllen der Anlage SO steht, die ja jeder mit seinen Vordrucken bekommt, der bereits in den letzten Jahren seine Veräußerungsgeschäfte immer richtig angegeben hat.
      Eins ist natürlich immer dabei zu beachten: Daß das Geld, mit dem das Wirtschaftsgut angeschaft wurde auch immer artig versteuert wurde!
      Avatar
      schrieb am 20.01.01 14:40:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      @aktienfee,

      meinst du nicht das ich alle kosten die das wirtschaftsgut erzeugt hat absetzen kann? bei aktien solllst du ja auch kosten wie z.B. die reise zur HV absetzen können (oder depotgebühren). bei booten müsstest du dann ja auch lagerkosten (liegeplatzt), aufwendugen zum erhalt des wertes (wartung) oder ebend die versicherung absetzen können??!!??

      pd
      Avatar
      schrieb am 21.01.01 11:56:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Push Daddy

      Klare Antwort: Nein, kannst Du nicht.

      Bei Aktien kann man die Kosten für HV-Besuche auch nicht von Spekugewinnen abziehen, sondern nur von Kapitalerträgen wie z.B. Dividenden.
      Wenn Du aber Dein Boot vermietet hast und daraus Gewinne erzielt hast, kannst Du davon Deine Kosten abziehen. Dabei kannst Du evt. sogar Verluste machen, die mit anderen positiven Einkünften verrechenbar sind (anders als bei Spekuverlusten). Muß aber "Gewinnabsicht" erkennen lassen, sonst steuerlich unbeachtliche "Liebhaberei".
      Avatar
      schrieb am 21.01.01 14:20:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      @aktienfee,

      danke für deine antwort.

      pd
      Avatar
      schrieb am 21.01.01 23:49:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat "Bei Aktien kann man die Kosten für HV-Besuche auch nicht von Spekugewinnen abziehen, sondern nur von Kapitalerträgen wie
      z.B. Dividenden."

      ---

      Tatsache? das waer mir neu... - ich dachte die kann man wie alle
      anderen Werbungskosten auch von den Spekulationsgewinnen abziehen?

      danke fuer genaue Auskunft,

      Julia
      Avatar
      schrieb am 10.02.01 20:15:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      soweit ich das verstanden habe, kann ich auch veräußerungsverluste für ein auto absetzen :eek:

      Vorausgesetzt, das erworbene Auto wird in der Spekufrist wieder verkauft!

      Wenn das so ist, kann ja jeder ein Auto gratis haben :D

      Mir ist aber bewußt, daß man "Nutzungskosten" nur als Werbungskosten abziehen kann, wenn im selben Bereich dementsprechende Gewinne erzielt wurden. Also nicht z.B. Benzinkosten, Versicherung usw. auf Aktiengewinne anrechnen! ;)

      @Push Daddy: Danke Dir für diesen Super-Thread!

      Gruß

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 17:15:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      hm, weiss einer Rat bzgl. vorletztes Posting oben?
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 00:19:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich weiß leider nichts genaues, versuche das aber mal rauszubekommen ;)

      Gruß

      :) casel


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